Gutachter für Fotografie gesucht...

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    • Walter Tomaschitz schrieb:

      Wilhelm Reich und einen Politiker in einen Hut zu werfen ist seltsam.
      Wenn schon im Kontext erwähnt, dann mit Viktor Schauberger und Nikola Tesla.


      Lieber Walter, Du hast recht. Es war nur als Beispiel zu sehen, dass selbst die absurdesten Vermutungen manchmal der Realität entsprechen, oder von dieser noch übertroffen werden.

      In Summe waren alle oben Genannten Willkür und Unterdrückung ausgesetzt, in unterschiedlichem Ausmaß. Eine ähnliche Willkür liegt potenziell darin, wenn der Berufswunsch eines Menschen ungerechtfertigter Weise auf Gedeih und Verderb von Standes- und Interessensvertretungen sowie deren Gutachtern abhängig ist.

      Ein System zu akzeptieren, in dem die Normen und Maßstäbe vom System selbst vorgegeben werden, entspricht nicht dem 21. Jahrhundert. Das Prinzip der Gewaltentrennung hat auch in der Fotografie Eingang zu finden. Ausbildung, Begutachtung und Zertifizierung allein der Standesvertretung zu überlassen mag für die Politik bequem sein, und hätte durchaus Vorteile, wenn es funktionierte. Allein zeigt sich, dass stets "Macht korrumpiert", und sich Netzwerke und Seilschaften bilden, die letztlich auch nicht zum Wohl der Kunden sind.

      Die Forderung, unter Zeitdruck zu arbeiten, wie sie von der Innung gerne positiv herausgestellt wird, bedeutet doch in der Realität, dass die Blitzanlagen in den Fotostudios meistens überhaupt nicht mehr bewegt werden, viele Berufsfotografen nahezu automatisiert arbeiten, und die Abfertigung der Kunden oft fließbandartig erfolgt.

      Warum fordert die Innung dann für diese "Fließbandtätigkeit" eine mehrjährige Ausbildung? Und warum dauert dann die Prüfung 17 Stunden, wenn in der schnellen Arbeit die Kunst liegt? Hier stimmt es doch hinten und vorne nicht zusammen.

      Es ist an der Zeit, das Gewerbe freizugeben! Fotografie ist eben weder allein Kunst noch allein Handwerk, es ist ein Kunsthandwerk, mit hunderten schwer definierbaren Spielarten, Zwischenstufen und Ausprägungen, von denen jede eine Existenzberechtigung hat, nicht nur die klassisch-"meisterliche".

      Die Kunden und der Markt allein sollen über Angebot und Nachfrage regeln, welche Art von Fotograf gefragt ist. Wer dieses Prinzip in Frage stellt, stellt das ganze marktwirtschaftliche Prinzip in Frage. Ich denke nicht, dass die Damen und Herren von der Innung glücklich wären, wenn man ihnen auf anderen Gewerbegebieten ähnliche Vorschriften machen würde, wie sie selbst es tun. In der Fotografie als - leider muss man es so hart ausdrücken - politisch unbedeutendem Kleingewerbe konnte sich das barocke System aus Protektion, Innung und Regulierung bis dato halten, doch es ist unzeitgemäß, und konsequent abzuschaffen.
    • spoony schrieb:

      Kurzer Dialog zu einem "Theater" - rein fiktiv. sic!

      Handelnde Personen: Didi M. und Elfi Ott

      Didi M: "Elfi fotografier mich. Ich zahl dir 1 Mille bar."
      Elfi O: "Ich bin keine Fotografin. A Million ist sowieso viel zu viel."
      Didi M: "Ich hab nicht gefragt ob a Fotografin bist. Knipps und ich zahl."
      Elfi O: "Ja.... Ich könnte es probieren. Aber nicht um eine Million".
      Didi M: "Werd ja nicht unverschämt, Elfi. ;)"
      Elfi O: "Naaa gehhh Dieter. Ich meine, 1 Million, ich habe ja keinen Gewerbeschein. :("
      Didi M: "Willst den mit über 80 noch machen???!!?"
      Elfi O: "Na. Niemals.... Obwohl, für eine Million ist man nie zu alt! :)"
      Didi M: "Also ja!"
      Elfi O: "Aber die Neider! Und die Gesetze! Dieter! Die Probleme...."
      Didi M: "Schau mir in die Augen, Kleines! ICH sage wer mich fotografiert! Und wenn irgend a Meister der Innung a Problem sucht: dann, na dann > verleih ich ihm Flügel < !"

      ......

      Elfi O: "Nein Didi, leider. Auch wenn du 1 Million für ein Bild zahlst. Aber ich könnte die 7D auf Filmmodus umstellen. Dann bekommst du ein paar hundert Bilder für die Million. Alles ganz legal. Muss nur schnell ein Gewerbe für Audiovisions- und Filmindustrie anmelden. Ist ganz unkompliziert."
      Didi M: "Dann mach mal, Internet wird ja sowieso das Medium für Bewegtbilder, wer braucht da noch Fotos." Außerdem hab ich mir eh grad einen Fernsehsender gekauft, das passt schon. :) "
    • ::
      Keinesfalls will ich mich in die Gewerbe-Ja-Nein Diskussion einmischen.
      Die wird hier auch ohne mich sehr philosophisch abgeführt.
      Nur zwei Anmerkungen.

      newbee schrieb:


      Fotografie ist eben weder allein Kunst noch allein Handwerk, es ist ein Kunsthandwerk, mit hunderten schwer definierbaren Spielarten, Zwischenstufen und Ausprägungen, von denen jede eine Existenzberechtigung hat, nicht nur die klassisch-"meisterliche".
      Aber vielleicht ist es doch sinnvoll, die beiden Begriffe zu trennen.
      Es ist noch nicht so lange her, bin ich gemeinsam mit dem Kärntner Innungsmeister in einer Galerie vor vier Bildern von mir gestanden. Er hat sich dafür interessiert, auf welche Art und Weise diese Form von fotografischen Arbeiten entsteht, aber ich glaube nicht, dass er einen Gedanken daran verschwendet hat, über eine erforderliche Gewerbeberechtigung meinerseits nachzudenken. Ich übrigens auch nicht.

      Derzeit stelle ich in einer Klagenfurter Galerie eine dreiteilige Arbeit aus, die sich aus einem fotografischen Abbild, einer Metallplastik und einem Text zusammensetzt. Die Metallplastik habe ich angefertigt ohne dass ich eine Schlosserhandwerksbefugnis vorweisen kann. Und ich werde es auch künftig tun.

      Wer also Kunst hervorbringt und dazu noch den Unterschied zur gewerblichen Handwerksausübung kennt, sollte sich ohne Angst auf seine Arbeit konzentrieren können. Wer den Unterschied nicht kennt, dem kann es Bauchschmerzen bringen. Das ist aber bei den Schwammerln auch so.


      newbee schrieb:


      In der Fotografie als - leider muss man es so hart ausdrücken - politisch unbedeutendem Kleingewerbe konnte sich das barocke System aus Protektion, Innung und Regulierung bis dato halten, doch es ist unzeitgemäß, und konsequent abzuschaffen.
      Für den Künstler ist es nicht notwendig. Die Befugnisträger haben auch kein Problem damit. Für wen also? Für die Hobbyknipser, die schon einige Workshops besucht haben und noch dazu die teurere Ausrüstung als so mancher Professionist besitzen. Woraus sie für sich ein Anrecht ableiten, die Investitionen auch hochoffiziell wieder zurück zu erwirtschaften.
      Das kann ich verstehen. Das muss unbedingt in diesem Sinne geregelt werden.
      Meine Unterstützung hast Du!
      Wo soll ich unterschreiben?
      ::
    • Walter Tomaschitz schrieb:

      Aber vielleicht ist es doch sinnvoll, die beiden Begriffe zu trennen ... Wer also Kunst hervorbringt und dazu noch den Unterschied zur gewerblichen Handwerksausübung kennt, sollte sich ohne Angst auf seine Arbeit konzentrieren können. Wer den Unterschied nicht kennt, dem kann es Bauchschmerzen bringen. Das ist aber bei den Schwammerln auch so.
      ... Für wen also? Für die Hobbyknipser, die schon einige Workshops besucht haben und noch dazu die teurere Ausrüstung als so mancher Professionist besitzen. Woraus sie für sich ein Anrecht ableiten, die Investitionen auch hochoffiziell wieder zurück zu erwirtschaften.
      Das kann ich verstehen. Das muss unbedingt in diesem Sinne geregelt werden.

      Die Begriffe sollen ja getrennt bleiben. Es geht mir aber darum, dass gerade in der Fotografie die Grenzen zwischen Kunst und Handwerk oft verschwimmen. Edward Weston oder Ansel Adams waren, die einzelnen Bilder her genommen, dem Handwerk oft näher als der Kunst. Richard Avedon schuf seine Bilder meist kommerziell, im Auftrag für Modemagazine, aber wer würde heute den künstlerischen Wert anzweifeln? Nur unsere Innungs-Meister meinen, einen klaren Trennstrich zwischen Kunst und Kommerz ziehen zu dürfen - und reklamieren dabei den "größeren" Teil der Fotografie für sich, als gewerblich geschützt.

      Leben und leben lassen, ist doch die Devise. Genießen wir also den Sonntagsfrieden :)
    • Ich setze mal vorraus das ich nicht alle Beiträge gelesen habe.

      Die Selbstständige Arbeit bezieht sich auf eine einschlägige Tätigkeit, das war auch früher schon so. Mit ein paar Jahre Pressefotograf oder einer leitende Tätigkeit in der Fotobranche hat es auch früher schon den Gewerbeschein mit Einschränkungen gegeben. Ich schätze mal das sich da nicht viel geändert hat.

      Also ein paar Jahre Zuckebäcker wird für eine Fotoschein nicht reichen, auch wenn man die kaufmännische Eignung hat.
    • hier mal meine erfahrungen:
      ich kontaktierte eine fachkundige person aus der liste der WKO.
      es gab zuerst ein informatives gespräch mit meinen arbeitsproben, ob ein fachgespräch überhaupt sinn macht.
      das fachgespräch selbst fand 1 woche später statt, besproche...n wurden:
      - die arbeiten
      - das vorhandene equipment
      - die technik allgemein/kamera/studio/nachbearbeitung

      - die rechtliche seite
      - die kaufmännische seite
      dauer war ca. 2 stunden

      die kaufmännische seite wird jedoch ziemlich sicher auch noch extra von der MA63 bewertet werden, da diese ja eine individuelle befähigung nach der fachlichen und nach der kaufmännischen seite vornehmen müssen
      ob das gutachten für die kaufmännische seite reicht, weiss ich nicht.
      ist in meinem fall aber auch nicht notwendig, da ich seit mehr als 10 jahren selbstständig bin
    • hello...
      auf der suche nach aktuellen infos zur pressefotografie bin ich auf diesen thread hier gestossen...hab auch nicht alles gelesen, aber einige der postings geben eigentlich gut das wieder, was ich selbst so in meiner noch recht kurzen karriere in diesem gewerbe erlebt habe:
      ...steinzeitliche (publizierte) sichtweisen der innungen, die selbst uneinheitlich auftreten und je bundesland unterschiedliche sichtweisen bez. "vollfotograf" (was für ein wort) haben, hauptsache man schützt sich...
      ...spürbares unbehagen ebendort, wenn man konkrete antworten auf so simple fragen wie "ist der angepriesene presseausweis eigentlich ein anerkannter presseausweis?" (oder vielleicht doch nur ein innungsausweis, und in wahrheit braucht man eigentlich noch ein paar mitgliedsjahre in so "honorigen" syndikaten und erhält dann vielleicht einen offiziellen)...
      ...unsicherheit über das thema "
      [font='Verdana,Georgia,Times']Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung[/font]" - ja was darf denn der überhaupt machen, wo steht das schnell geschrieben? achso, gibts gar keine definition, oder doch...mir konnte es keiner sagen...
      ...und dann wären da noch die fotografen an sich, die sich (mit ausnahme von einer minderheit an "vollfotografen") darüber wundern, warum eigentlich geltendes EU recht bei uns nicht umgesetzt wird und so mitunter auf "kreativen" pfaden ihr geld versuchen zu verdienen...wo kein kläger, da kein richter...oder?

      oder sehe ich das zu negativ?

      lg
      ama
    • lieber martin,
      nein, ich wäre nur interessiert, ob sich vielleicht in diesem forum leute befinden, die dennoch antworten zu den fragen wissen bzw. aktuelle infos bzw. erfahrungswerte haben...also im konkreten zu den beiden themen presseausweis, berufsfotograf mit einschränkung auf digitale bildbearbeitung, ...das wäre sehr hilfreich & danke mal im voraus!

      lg
      ama

      EDIT: m_martin_m's post wurde offenbar gelöscht
    • Ich bin auch ein Gegner der Prüfung und habe auch so manche rechtliche Bedenken, aber so einfach mit dem EU-Recht ist das nicht. Wenn es so eindeutig EU-rechtswidrig wäre, dann wäre die Situation ganz simpel zu ändern: Gewerbeschein beantragen, VwGH Beschwerde machen und gewinnen (mit oder ohne Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH). Wenn das österreichische Recht nämlich EU-rechtswidrig ist, dann ist es schlicht und einfach nicht anzuwenden (es gibt natürlich auch manche, die an eine Verschwörung der Richter des EuGH und VwGH gegen freie Fotografen glauben und deswegen meinen, dass diese das Gesetz falsch interpretieren - manche leiden halt unter Größenwahn...). Nein nein, es ist einfach nicht so eindeutig, es steht aber jedem frei die Probe aufs Exempel zu machen und das mal auzustreiten (ich hätte da durchaus Spaß daran).

      Berufsfotograf ist in der österreichischen GewO ein reglementiertes Gewerbe und daher benötigt man einen Befähigungsnachweis (nicht weil es ein Handwerk ist). Das ist entweder die Prüfung oder ein anderer gleichwertiger Nachweis - da kann man jetzt einen Kopfstand machen oder was weiß ich was, weil einem das nicht passt, aber so stets in der GewO.

      lg Thomas
    • thomas, wg eu-recht da bin ich bei dir: eindeutig ist es auch mmn nicht - nur ist das bei eu-recht wohl selten der fall.
      ich hab die idee einer beschwerde mal von einem juristen erzählt bekommen, der aber dennoch meinte, dass es wenig aussicht auf erfolg gäbe, wenn einzelne "rebellen" diese sache ausstreiten wollen. hier bedarfs einer lobby, k.a. wie ernst man die bestrebungen zb von freiefotografie.org nehmen kann - nur eine konzertierte aktion hätte vielleicht eine chance.

      bis dahin wird man sich wohl abfinden müssen, dass es zugangsbeschränkungen gibt (über sinn und unsinn ist hier wohl schon genug gesprochen worden) - daher betrachte ich das thema berufsfotograf mit einschränkung auf digitale bildbearbeitung - nur bis jetzt hat mir keiner so recht sagen können, was man damit eigentlich darf und was nicht. :/

      lg
      ama
    • @ama, das kommt drauf an: wenn man das Gesetz politisch bekämpfen möchte, ist eine Lobby ganz gut. Wenn man die reine Rechtsfrage ausstreiten möchte, dann kann man das auch genauso gut alleine machen, Kostenrisiko schätzomativ zwischen 2000,- und 3000,- Euro wenn man sonst alle Unterlagen beisammen hat und den Anwalt damit nicht belastet (man müsste einen Bescheid erwirken, der wegen fehlenden Befähigungsnachweises eine abweisende Entscheidung enthält, aber nicht aus einem anderen Grund, sonst geht man aus formellen Gründen baden, einmal berufen und dann wären wir schon bei den Gerichten).

      lg Thomas
    • @ama

      ich habe dieses Gewerbe nicht inne, aber wie der Name schon sagt, geht es um das digitale Bearbeiten von Bildern, also die Arbeiten in Photoshop etc. Das darf nämlich zB eine Webeagentur oder ein Grafiker auch nicht (gegen Bezahlung), sondern ebenfalls nur ein Fotograf, soweit es sich beim Bild um ein Foto handelt. Das Gewerbe ist also vor allem als Erweiterung für die genannten und damit verwandten Gewerbe interessant. Das Fotografieren selbst ist damit nicht erlaubt, egal ob analog oder digital.

      Falls du daran denkst, man könnte ja die Fotos gratis machen und nur die Bearbeitung verrechnen: auf die Idee sind andere auch schon gekommen, funktioniert nicht.

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