webwolfi schrieb:
ich habe dieses Gewerbe nicht inne, aber wie der Name schon sagt, geht es um das digitale Bearbeiten von Bildern, also die Arbeiten in Photoshop etc. Das darf nämlich zB eine Webeagentur oder ein Grafiker auch nicht (gegen Bezahlung), sondern ebenfalls nur ein Fotograf
BMWFJ: Der Lehrberuf Medienfachmann/frau - Mediendesign beinhaltet u. a. rechnergestütztes Bearbeiten und Gestalten von Texten und Bildern
AMS: Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als
GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für
Medienfachleute - Mediendesign im freien Gewerbe "Werbeagenturen";