Meiner Meinung, ist die Prüfung ja nicht wirklich die Hürde, wenn jemand das Gewerbe ausüben möchte.
Die Kosten kann man sich zum Goßteil durch Vörderungen zurückholen.
Und schwerer als eine Führerscheinprüfung kann ich mir das auch nicht vorstellen.
Das ist aber nicht das Problem. Faktisch ist es eine Zugangsschranke. Das ist auch rechtlich gesehen so, selbst eine nur potentielle Beschränkung ist rechtlich gesehen schon eine Beschränkung. Das heißt jetzt noch nicht, dass so etwas unzulässig wäre, aber dass es keine Beschränkung wäre ist rechtlich falsch und auch faktisch unrealistisch. Sobald faktisch Menschen durch eine Regelung davon abgehalten werden, ist es eine Schranke. Wie schwer die Prüfung ist, spielt da keine Rolle. Ebenso spielt keine Rolle, ob die Regelung diskriminierend ist oder nicht.
Sowohl das österreichische Verfassungsrecht als auch das Gemeinschaftsrecht sehen als Grundsatz die Gewerbefreiheit vor (d.h. Gewerbezugang für Jedermann ohne weitere Erfordernisse) und die Beschränkung als Ausnahme und nicht umgekehrt.
@Muecke: man muss auf der anderen Seite (meines Erachtens jedenfalls) schon sehen, dass der Markt nicht immer automatisch dazu führt, dass die guten übrig bleiben und die schlechten nicht. Da gibts viel zu viel Marktversagen. Ich bin nicht grundsätzlich gegen staatliche Beschränkungen und staatliche Kontrolle, manchmal kann uU sogar Konkurrenzschutz gerechtfertigt sein. Bei Fotografen kann ich das aber eben nicht erkennen. Gegenbeispiel wären vielleicht Vermögensberater: das ist zwar jetzt auch kein freies Gewerbe, aber die Erfordernisse um da eine Berechtigung zu kriegen sind mE viel zu niedrig. Da brauchts wesentlich mehr staatliche Kontrolle, dann wären die Tage dieser massenweise halbseidenen Berater gezählt.
lg Thomas