Fotografie ab 2010 freies Gewerbe?

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    • Meiner Meinung, ist die Prüfung ja nicht wirklich die Hürde, wenn jemand das Gewerbe ausüben möchte.
      Die Kosten kann man sich zum Goßteil durch Vörderungen zurückholen.
      Und schwerer als eine Führerscheinprüfung kann ich mir das auch nicht vorstellen.


      Das ist aber nicht das Problem. Faktisch ist es eine Zugangsschranke. Das ist auch rechtlich gesehen so, selbst eine nur potentielle Beschränkung ist rechtlich gesehen schon eine Beschränkung. Das heißt jetzt noch nicht, dass so etwas unzulässig wäre, aber dass es keine Beschränkung wäre ist rechtlich falsch und auch faktisch unrealistisch. Sobald faktisch Menschen durch eine Regelung davon abgehalten werden, ist es eine Schranke. Wie schwer die Prüfung ist, spielt da keine Rolle. Ebenso spielt keine Rolle, ob die Regelung diskriminierend ist oder nicht.

      Sowohl das österreichische Verfassungsrecht als auch das Gemeinschaftsrecht sehen als Grundsatz die Gewerbefreiheit vor (d.h. Gewerbezugang für Jedermann ohne weitere Erfordernisse) und die Beschränkung als Ausnahme und nicht umgekehrt.

      @Muecke: man muss auf der anderen Seite (meines Erachtens jedenfalls) schon sehen, dass der Markt nicht immer automatisch dazu führt, dass die guten übrig bleiben und die schlechten nicht. Da gibts viel zu viel Marktversagen. Ich bin nicht grundsätzlich gegen staatliche Beschränkungen und staatliche Kontrolle, manchmal kann uU sogar Konkurrenzschutz gerechtfertigt sein. Bei Fotografen kann ich das aber eben nicht erkennen. Gegenbeispiel wären vielleicht Vermögensberater: das ist zwar jetzt auch kein freies Gewerbe, aber die Erfordernisse um da eine Berechtigung zu kriegen sind mE viel zu niedrig. Da brauchts wesentlich mehr staatliche Kontrolle, dann wären die Tage dieser massenweise halbseidenen Berater gezählt.

      lg Thomas
    • Original von thomas_l

      Meiner Meinung, ist die Prüfung ja nicht wirklich die Hürde, wenn jemand das Gewerbe ausüben möchte.
      Die Kosten kann man sich zum Goßteil durch Vörderungen zurückholen.
      Und schwerer als eine Führerscheinprüfung kann ich mir das auch nicht vorstellen.


      Das ist aber nicht das Problem. Faktisch ist es eine Zugangsschranke. Das ist auch rechtlich gesehen so, selbst eine nur potentielle Beschränkung ist rechtlich gesehen schon eine Beschränkung. Das heißt jetzt noch nicht, dass so etwas unzulässig wäre, aber dass es keine Beschränkung wäre ist rechtlich falsch und auch faktisch unrealistisch. Sobald faktisch Menschen durch eine Regelung davon abgehalten werden, ist es eine Schranke. Wie schwer die Prüfung ist, spielt da keine Rolle. Ebenso spielt keine Rolle, ob die Regelung diskriminierend ist oder nicht.

      Sowohl das österreichische Verfassungsrecht als auch das Gemeinschaftsrecht sehen als Grundsatz die Gewerbefreiheit vor (d.h. Gewerbezugang für Jedermann ohne weitere Erfordernisse) und die Beschränkung als Ausnahme und nicht umgekehrt.

      @Muecke: man muss auf der anderen Seite (meines Erachtens jedenfalls) schon sehen, dass der Markt nicht immer automatisch dazu führt, dass die guten übrig bleiben und die schlechten nicht. Da gibts viel zu viel Marktversagen. Ich bin nicht grundsätzlich gegen staatliche Beschränkungen und staatliche Kontrolle, manchmal kann uU sogar Konkurrenzschutz gerechtfertigt sein. Bei Fotografen kann ich das aber eben nicht erkennen. Gegenbeispiel wären vielleicht Vermögensberater: das ist zwar jetzt auch kein freies Gewerbe, aber die Erfordernisse um da eine Berechtigung zu kriegen sind mE viel zu niedrig. Da brauchts wesentlich mehr staatliche Kontrolle, dann wären die Tage dieser massenweise halbseidenen Berater gezählt.

      lg Thomas

      Rechtlich gesehen, ist das mit Prüfung warscheinlich nicht EU konform.
      Aber der Staat ist in solchen Sachen halt bockig wie ein Esel.
      Aus Sicht eines "Unternehmers" , würde ich aber hier nicht rumsudern, sondern einfach die Prüfung machen.
      Die Kosten trägt warscheinlich eh der Staat :D.
      War zumindest bei meinem Meister (anderes Gewerbe) so. Ich glaub um die 90% hab ich zurück bekommen über Förderungen.
      Da ist der Staat in zweifacher Hinsicht Verlierer. Ersten Kosten für Vörderungen, zweitens evtl Steuerentgang. Da man sich es vieleicht zweimal überlegt den Weg zur Selbstständigkeit zu gehen.
    • Wer kommt denn auf so eine Schnapsidee? Nein das geht nicht, weil es ein Umgehungsgeschäft ist und bei Umgehungsgeschäften zählt immer das tatsächlich gemeinte Geschäft. Wenn man einen Kundenauftrag annimmt und dann über ebay abgesprochen an diesen Kunden verkauft, ist das nichts anderes, als wenn man direkt den Auftrag annimmt und direkt an den Kunden liefert.

      lg Thomas
    • Hannes.AUT schrieb:

      Einfach für kunden fotografieren und über ebay an ihn verkaufen.
      ....
      Bitte um korrektur wenn jemand meint das es nicht geht!!
      :party: ;)

      Avedon u. a. mag man bei Sothebys ersteigern können, aber einem Hochzeitspaar (bei Auftragserteilung) zu erklären, sie müssen die fotografischen Elaborate nachher über ebay kaufen, ist an Geschäftshumor nicht mehr zu überbieten!
      :rofl:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von spoony ()

    • spoony schrieb:

      Hannes.AUT schrieb:

      Einfach für kunden fotografieren und über ebay an ihn verkaufen.
      ....
      Bitte um korrektur wenn jemand meint das es nicht geht!!
      :party: ;)

      Avedon u. a. mag man bei Sothebys ersteigern können, aber einem Hochzeitspaar (bei Auftragserteilung) zu erklären, sie müssen die fotografischen Elaborate nachher über ebay kaufen, ist an Geschäftshumor nicht mehr zu überbieten!
      :rofl:



      vorallem wenn ein anderer MEHR bietet!

      lg oag
    • Hannes.AUT schrieb:

      Wollte ja nur eine alternative bieten! ;) vill. hätte es funktioniert, ich hab das problem ja nicht! Lg
      Hannes, ich auch nicht!
      Ich fotografiere überhaupt zu meinen Kosten - und da nur Freunde/Freundinnen, Bekannte und privat in Häuser/Wohnungen oder On Location auf Grundstücken und im Rahmen der Panoramafreiheit des Hintergrunds. Ich geb auch immer (und nicht meistens) mindestens 20 bis 30 A4 und 10 bis 20 A3 Belichtungen (+CD/DVD) GRATIS weiter! Kostet ja nichts mehr.

      > ebay: werwillhaben.at wäre da wohl noch einfacher....

      LG
    • Schlechte Nachrichten:

      habe gerade bei der Fotografeninnung in Wien angerufen. Es gab ja die Möglichkeit sich durch einen Befähigungsnachweis für gewisse Bereiche legal sozusagen die "Lizenz zum Fotografieren" zu holen.

      Ein Bereich davon war die Porträtfotografie. Diese wurde aus dem damaligen Mail (bzw. genauer gesagt der Website wo die Bereiche standen) herausgenommen. Grund dafür: konsumentenrechtliche Gründe.

      Konkrekt heißt das: wer sich im Bereich der Porträtfotografie (dazu zB auch die Hochzeitsfotografie) selbstständig machen will, kommt um die Meisterprüfung nicht umher.
    • spoony schrieb:

      Hannes.AUT schrieb:

      Wollte ja nur eine alternative bieten! ;) vill. hätte es funktioniert, ich hab das problem ja nicht! Lg
      Hannes, ich auch nicht!
      Ich fotografiere überhaupt zu meinen Kosten - und da nur Freunde/Freundinnen, Bekannte und privat in Häuser/Wohnungen oder On Location auf Grundstücken und im Rahmen der Panoramafreiheit des Hintergrunds. Ich geb auch immer (und nicht meistens) mindestens 20 bis 30 A4 und 10 bis 20 A3 Belichtungen (+CD/DVD) GRATIS weiter! Kostet ja nichts mehr.

      > ebay: werwillhaben.at wäre da wohl noch einfacher....

      LG


      Da sind wir ja schon mal zu Dritt. .... :kannix:
      Das wäre der einzige gute Weg der Innung ein bisl auf die Zehen zu treten. Wird aber auch nicht funktionieren. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karlchen ()

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