VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • Mandragora schrieb:

      blöde frage: darf ich pressefotograf bleiben? oder wird die sparte jetzt "abgeschafft". können die mir mein gewerbe quasi "zwangsummelden". also sagen: den pressefotografen gibt´s jetzt nimmer, du musst jetzt vollfotograf sein?


      Du hast eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Pressefotografin und darfst damit, was PressefotografInnen dürfen. Daran ändert das VfGH-Erkenntnis erst einmal nix.

      Es könnte sein, dass es irgendwann eine Verordnung gibt (sofern sich dafür für den Minister eine gesetzliche Legitimation findet), die da sagt, Pressefotografen dürfen jetzt auch alles, was Berufsfotografen dürfen. Aber dein Gewerbeschein gilt jedenfalls weiter.

      Edit: dafür müsste aber zuerst die nun sinnlose Pressefotografen-Bestimmung im Gesetz aufgehoben werden. Das wird vermutlich im Zuge der nächsten kleinen Novelle der GewO geschehen, im Zuge der Rechtsbereinigung, wie sie bei solchen Novellen meist "mit gemacht" wird.
    • "Der Umstand, dass die digitale Fotografie dazu geführt hat, dass sich immer mehr Personen autodidaktisch oder im Rahmen von Kursen und privaten Ausbil-dungen mit der Fotografie auseinandersetzen, und zwar nicht nur im privaten Bereich, sondern unter Umständen auch in einer solchen Weise, dass die Quali-tät ihrer Tätigkeit mit jener der Berufsfotografen vergleichbar ist, und dass eben diese Personen bei einem Wegfall der Einordnung des Berufsfotografen als reg-lementiertes Gewerbe auf den Markt drängen könnten, ändert an diesem Ergebnis nichts. Zwar steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich offen, zu entschei-den, dass bestimmte Verrichtungen einer handwerksmäßigen Ausbildung unterworfen werden, die auch von Privaten in ihrer eigenen Lebenssphäre ohne wesentliche Schwierigkeiten ausgeübt werden, sofern ein gewisses Maß an Allgemeinbildung oder Geschicklichkeit besteht, wenn sie gewerbsmäßig und daher für andere ausgeübt werden (vgl. VfSlg. 4618/1963). Angesichts der Aus-führungen unter 2.6. und 2.7. kann jedoch das Ziel eines (bloßen) Konkurrenzschutzes für sich genommen nicht als legitimes öffentliches Interesse angesehen werden, das für die Rechtfertigung der Einordnung des Berufsfotogra-fen als reglementiertes Gewerbe maßgeblich wäre, und daher auch nichts zur Begründung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs beitragen (zur Unmaßgeblichkeit des Konkurrenzschutzes für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vgl. VfSlg. 10.932/1986, 11.483/1987, 12.383/1990, 16.538/2002)."

      a schöne Watsch'n 8)
    • Habe es auch so eben zugeschickt bekommen und wollte es hier posten.
      Ich bin SO FROH über diese Entscheidung, immerhin haben wir lange genug darauf gewartet! Endlich, endlich! Abgeschafft wird also gar nichts, sondern ein Pressefotograf alleine heißt jetzt "Pressefotograf und Fotodesigner", was widerrum bedeutet, dass die ein Gewerbe anmelden darfst egal ob du die Ausbildung hast (bzw. Masterprüfung)! Oder?
    • Ich kann nur eines hierzu sagen: HALLELUJA!!

      Wer meint es gäbe in der heutigen Zeit keine Weihnachtswunder, irrt.
      Sie zeigen sich nur etwas anders. :)

      Wie aber manch andere hier, halte ich meine Freude noch in Grenzen, da ich Angst habe das da noch irgendwo ein Hacken ist.

      Ansonsten frage ich mich:
      Wie fühlen sich jetzt wohl diejenigen, die tausende von Euro für die Meisterausbildung + Prüfung ausgegeben haben?
    • Ein Bisserl "ich hab's ja schon immer gesagt"-Freude und ein wenig "vergönnt" gegenüber manchen Proponenten der Innung geht natürlich immer.

      Ansonsten wäre beiden Seiten zu empfehlen, ihre Energie in das Überdenken der jeweiligen Geschäftsmodelle und in die eventuelle Anpassung der mittelfristigen Planung zu investieren.

      Aber das soll jede(r) halten, wie er/sie will.

      BerufsfotografInnen, die sich auf ihre gesetzliche Vertretung, deren Versprechungen und deren Hochmut verlassen haben, tun mir fast ein wenig leid.
    • kleine Anmerkung dazu, das hat natürlich mit der Höchstbeitragsgrundlage einen deckel. Falls man also bei einer Firma jenseits der Höchstbeitragsgrundlage verdient, fallen bei der SVA nur mehr Minimalbeiträge wie die Unfallversicherung an, das sind derzeit - glaube ich - 72,-- p.a.

      webwolfi schrieb:


      gust schrieb:

      Zwar nervt es mich das ein großteil der SVA-Gebühren für nix und wiedernix sind (weil ich ja auch bei der GKK bin)


      ***OFF TOPIC***
      Das ist ein grundsätzliches Missverständnis unseres Sozialversicherungssystems.
      Man zahlt solidarisch bemessen am Erwerbseinkommen, egal ob selbständig oder unselbständig.

      Es würde ja niemand, der bei der Firma X für ein paar Stunden angestellt ist und sagen wir 500,- verdient und bei der Firma Y ebenfalls und dort 3.000,- verdient, sagen, bei der Fa. Y will ich aber keine Sozialversicherung mehr zahlen, ich bin eh schon versichert.
      ***OFF TOPIC Ende***
    • morgenrot schrieb:

      Allgemein glaube ich, dass die Qualität leiden wird.


      Das glaube ich nicht. Vielleicht wird das Angebot breiter werden. Vielleicht gibt es kurzfristig Verwerfungen am Markt. Aber spätestens mittelfristig wird es eben preislich und qualitativ alles von unterer Durchschnitt bis Spitzenklasse geben, wie in jeder anderen Branche auch.

      Ich glaube im Gegensatz zu deiner Aussage sogar, dass erhöhter Konkurrenzdruck die Qualität der angebotenen Dienstleistungen tendenziell erhöht.
    • webwolfi schrieb:

      morgenrot schrieb:

      Allgemein glaube ich, dass die Qualität leiden wird.


      Das glaube ich nicht. Vielleicht wird das Angebot breiter werden. Vielleicht gibt es kurzfristig Verwerfungen am Markt. Aber spätestens mittelfristig wird es eben preislich und qualitativ alles von unterer Durchschnitt bis Spitzenklasse geben, wie in jeder anderen Branche auch.

      Das gab es bis jetzt auch; ich sagte "allgemein" - Nivellierungen erfolgen immer von oben nach unten.
    • morgenrot schrieb:

      webwolfi schrieb:

      morgenrot schrieb:

      Allgemein glaube ich, dass die Qualität leiden wird.


      Das glaube ich nicht. Vielleicht wird das Angebot breiter werden. Vielleicht gibt es kurzfristig Verwerfungen am Markt. Aber spätestens mittelfristig wird es eben preislich und qualitativ alles von unterer Durchschnitt bis Spitzenklasse geben, wie in jeder anderen Branche auch.

      Das gab es bis jetzt auch; ich sagte "allgemein" - Nivellierungen erfolgen immer von oben nach unten.


      Glaube ich nicht. Die Öffnung geschützter Märkte führt mE eher zur Verbesserung des Angebots. Aber ich werd dich nicht überzeugen, denk ich.

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