Mandragora schrieb:
blöde frage: darf ich pressefotograf bleiben? oder wird die sparte jetzt "abgeschafft". können die mir mein gewerbe quasi "zwangsummelden". also sagen: den pressefotografen gibt´s jetzt nimmer, du musst jetzt vollfotograf sein?
Du hast eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Pressefotografin und darfst damit, was PressefotografInnen dürfen. Daran ändert das VfGH-Erkenntnis erst einmal nix.
Es könnte sein, dass es irgendwann eine Verordnung gibt (sofern sich dafür für den Minister eine gesetzliche Legitimation findet), die da sagt, Pressefotografen dürfen jetzt auch alles, was Berufsfotografen dürfen. Aber dein Gewerbeschein gilt jedenfalls weiter.
Edit: dafür müsste aber zuerst die nun sinnlose Pressefotografen-Bestimmung im Gesetz aufgehoben werden. Das wird vermutlich im Zuge der nächsten kleinen Novelle der GewO geschehen, im Zuge der Rechtsbereinigung, wie sie bei solchen Novellen meist "mit gemacht" wird.