Wieso denn? Natürlich hatte der Beklagte a priori betrachtet bessere Chancen. Aber das ist nun ein klassischer Fall für den OGH und die Entscheidungen der Unterinstanzen sind ganz und gar nicht fehlerhaft zustandegekommen. Die Klärung von Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung ist die Aufgabe des OGH und genau das hat er gemacht. Typischerweise sind das strittige Rechtsfragen. Was meinst du wie sonst die ganze Judikatur, die wir auf österreichischer und internationaler Ebene haben zustande kommt? Eben genau so, dass eben solche Rechtsfragen den Höchstgerichten vorgetragen werden. Dementsprechend hat das Berufungsgericht auch die Revision korrekterweise zugelassen - weil es sich um eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung handelt, zu der es keine Rechtsprechung des OGH gibt.Aus der Klägerperspektive: Angesichts zwei (!) verlorener Instanzen (eigentlich schon ab der ersten) ist das Risiko eines Vollverlustes doch sehr absehbar. (Es sei denn die Urteile wären schwer fehlerhaft zustande gekommen)und die normale Vernunft würde ein Ablassen weiterer Urteils-Anfechtungen nahe legen.
Das unterscheidet solche Verfahren grundsätzlich vom Prozessalltag. In den meisten Zivil- und Strafprozessen ist ja die Rechtslage klar, aber der Sachverhalt strittig (ist der jetzt bei rot oder grün in die Kreuzung gefahren?) und bei solchen Prozessen hat der OGH natürlich nichts verloren (und daher auch keine Kompetenz in Sach- bzw. Beweisfragen). Es ist also ein riesengroßer Unterschied, ob man beim Berufungsgericht wegen einer strittigen Sachverhaltsfeststellung oder wegen einer strittigen Rechtsauslegung verliert.
In den meisten Verfahren ist das Problem also völlig banal: da gehts nicht um strittige Rechtsfragen oder um irgendwelche Erwägungen um wirtschaftliche Stärke oder komplizierte soziologische politische Theorien über wirtschaftliche Macht, sondern einfach darum: Man befragt Kläger und Beklagten sowie drei Unfallzeugen und hört fünf verschiedene Versionen zum Unfallhergang, sodass man sich nicht mal mehr sicher ist, ob die alle beim gleichen Unfall waren. Alle fünf sind davon überzeugt, dass ihre Version die alleinseligmachende absolute Wahrheit ist, deren Anzweifeln an Ketzerei grenzt. So und irgendwas muss der Richter halt dann glauben. So banal ist das im Alltag - und für sowas ist der OGH auch nicht zuständig und ergo wird man auch in der Regel keine Revision an den OGH empfehlen (weil er einem das dann mit einem Dreizeiler zurückschmeißt).
Nein, es gab zum konkreten Sachverhalt keine ständige Judikatur des OGH und es handelte sich seitens des Klägers um eine gut argumentierbare Rechtsansicht. Die Revision wurde zugelassen. Das müsste die RS-Versicherung sicherlich zahlen. Das ist wie gesagt ein klassischer Revisionsfall.Rechtsschutzversicherung würde, wie ich annehme, in dieser Situation aussteigen-
pluslucis schrieb:
Naja ich mutmaße, dass der vertretende Klage-Anwalt eine Naheverhältnis zum Kläger gehabt haben könnte.
Hätte dann der Kläger verloren, so hätten sie sich das untereinander ausmachen können.
Im alternativen Gewinnfall ist der Klage-Anwalt sowieso fein raus.
Ja und wenn der Anwalt gratis vertritt? ja und? Ich hab schon mal gehört, dass Freunde für andere Freunde schonmal gratis fotografiert haben. Und wenn er sich selbst vertritt? Ja und? Darf der Automechaniker sein Auto auch nicht mehr selbst reparieren, nur weil ich die Autoreparatur zahlen muss? Also das ist ja wirklich alles abstrus.
Ich hoffe jedenfalls, dass der Anwalt ein Naheverhältnis zu seinem Mandanten hat, sonst müsste sich die Anwaltskammer um ihn kümmern.....
lg Thomas
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