In der heutigen Presse ist auf Seite 7 ein Artikel "Richter verhängen Fotografierverbot" über ein Urteil des Obersten Gerichtshofes. Es geht um die durch dieses Urteil geänderten Rechte beim ungefragten Fotografieren von Personen. Unklar ist mir welche Auswirkungen das Urteil z.B. auf die Eventfotografen hat?
Fotografierverbot?
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Da die in Eröfnungsthread angegebenen Infos etwas dürftig sind, hier ein link:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1385755/Persoenlichkeitsrechte_Richter-verhaengen-Fotografierverbot?_vl_backlink=/home/index.do
Traurig daran finde ich, daß sich der (österreichische) OGH am Deutschen Recht orientiert. An welchen Recht orientiert sich der nächste Richter? Damit ist die Tür der Willkür wieder mal etwas weiter aufgedrückt worden. Wir leben halt in einem Rechtsstaat.
Nachtrag:
Urteil nicht nachvollziehbar:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1385754/Expertenkritik_Urteil-nicht-nachvollziehbar?direct=1385755&_vl_backlink=/home/recht/index.do&selChannel=400Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von die_alm ()
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Die Berufung auf Deutsches Recht ist unglaublich !
Besonders fraglich, da der Hausherr auf seinem eigenen Grund und Boden nicht fotografieren dürfte.
Wenn auch etwas unsensibel, dem Wunsch nach Löschung nicht nachzukommen.
Juristisch einfältig: Hätte er angegeben, dass er die Anwesenheit der Personen dokumentieren wollte,
hätte er wohl ein berechtigtes Interesse gehabt. S
Ich bin dafür, dass die Freie Fotografie wieder aktiv wird und das öffentlich thematisiert !!!
Hope it helps & lg Andreas -
Da kühlen doch einzelne Beteiligte ihr Mütchen aneinander.
Wenn ich photographiere, habe ich nicht die Judikatur im Hinterkopf .. -
morgenrot schrieb:
Wenn ich photographiere, habe ich nicht die Judikatur im Hinterkopf ..
Trotzdem ergibt sich nun eine Baustelle, sodass man als Fotograf mit einem Fuß im Gericht steht.
Auf einmal wird eine fast 100%-ige Einverständnis gefordert und jedem Abgelichteten,
dem Du nicht zu Gesicht stehst kann Dich kostenpflichtig vor den Kadi zerren.
Der Streitwert wird weiterhin mit 35000.- angesetzt und
danach richten sich die Gerichtssätze und Verfahrenskosten.
Allein schon mit der geäußerten Befürchtung einer (satirischen) Verwendung im Web kann
Dich Einiges Kosten. Besonders schlimm, wenn die erste und Zweite Instanz zu Dienen Gunsten
ausgegangen sind. Dann zahlst Du genau 3 Verfahren....
Ich glaube schon, dass das einmal ausgesprochen werden muss und nicht bagatellisiert werden sollte.
Hope it helps & lg Andreas -
IMO ist das eine sehr spezielle Situation und ohne genauere Kenntnis der tatsächlichen Begründung kann man die Folgen nicht wirklich abschätzen.
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Ja, die Meldung "zur allgemeine Belustigung" war falsch. Allerdings würde da der § mit der Veröffentlichung greifen. Na ja, bin weder Rechtsanwalt noch Richter.
Was kommt als Nächstes? Orientierung an der Gesetzgebung von Ländern wo die Todesstrafe gilt? Auspeitschung? Zwangsarbeit im Bergwerk? Pranger? Steinigung?
Wehret den Anfängen! -
ich glaube auch, dass das nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Wenn jemand eine Löschung möchte, wo ist das Problem?? Dann lösch ich es einfach...
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gruford schrieb:
Wenn jemand eine Löschung möchte, wo ist das Problem??
na ja, dann kann jeder kommen und nachschauen ob du eh kein Bild von ihm auf deiner Karte hast -
mittwoch, 23. januar 2013, 23:49 ~ prophetische quintessenz :-)))*
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mit recht´UNFREUNDLICHEM servus & baba an -den- OGH :-(((* -
M_Martin_M schrieb:
na ja, dann kann jeder kommen und nachschauen ob du eh kein Bild von ihm auf deiner Karte hast
...und wenn ich analog knipse? wird mir dann der Film rausgezogen? -
die_alm schrieb:
Orientierung an der Gesetzgebung von Ländern wo die Todesstrafe gilt?
Zitat Die Presse
"Darin herrsche die Auffassung, dass bereits das nicht genehmigte Schießen von Fotos eine Person im Persönlichkeitsrecht verletzen könne"
Es geht also nicht um Gesetzgebung sondern Auslegung -
gruford schrieb:
...und wenn ich analog knipse? wird mir dann der Film rausgezogen?
wär auch eine Konsequenz daraus wenns so einfach wäre wies Die Presse darstellt -
[quote='M_Martin_M',index.php?page=Thread&postID=342473#post342473][quote='die_alm',index.php?page=Thread&postID=342468#post342468]Orientierung an der Gesetzgebung von Ländern wo die Todesstrafe gilt? [/quote]
Zitat Die Presse
"[i]Darin herrsche die [b]Auffassung[/b], dass bereits das nicht genehmigte Schießen von Fotos eine Person im Persönlichkeitsrecht verletzen [b]könne[/b][/i]"
Es geht also nicht um Gesetzgebung sondern Auslegung[/quote]
Mit genau dieser Auffassung hat man in der Mitte des vorigen Jahrhunderts schon Leute eingesperrt & hingerichtet. "Er könnte es ja tun" Und damit er es sicher nicht machen kann hat man ihn in Schutzhaft genommen. Heute wird es dann wahrscheinlich "Präventivverwahrung" genannt. -
die_alm schrieb:
Mit genau dieser Auffassung hat man in der Mitte des vorigen Jahrhunderts schon Leute eingesperrt & hingerichtet. "Er könnte es ja tun" Und damit er es sicher nicht machen kann hat man ihn in Schutzhaft genommen. Heute wird es dann wahrscheinlich "Präventivverwahrung" genannt.
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[quote='M_Martin_M',index.php?page=Thread&postID=342478#post342478][quote='die_alm',index.php?page=Thread&postID=342475#post342475]Mit genau dieser Auffassung hat man in der Mitte des vorigen Jahrhunderts schon Leute eingesperrt & hingerichtet. "Er könnte es ja tun" Und damit er es sicher nicht machen kann hat man ihn in Schutzhaft genommen. Heute wird es dann wahrscheinlich "Präventivverwahrung" genannt.[/quote]
[size=36][b]?[/b][/size][/quote]
In Österreich zwischen 1938 & 1945. -
1. finde ich das urteil in DIESEM FALL super
2. warum die aufregung?
das urteil wurde allem anschein nach ja ausgesprochen, weil der fotograf vor zeugen meinte, er mache das foto zur belustigung
verständlich, dass sich der betroffene ANWALT dagegen wehrt
ich sehe da keinerlei auswirkung für normal intelligente fotografen (solang sie keine anwälte fotografieren -
Jetzt steigt doch einmal auf die Bremse. Die Entgleisung mit einem Vergleich mit den Aktivitäten des dritten Reiches ist wirklichallertiefste Schublade. Ist euch bewusst was ihr da vergleicht?
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lumenesca schrieb:
Jetzt steigt doch einmal auf die Bremse. Die Entgleisung mit einem Vergleich mit den Aktivitäten des dritten Reiches ist wirklichallertiefste Schublade. Ist euch bewusst was ihr da vergleicht?
Abgesehen davon sehe ich auch keine Auswirkungen auf "normale" Fotografen. -
Woiferl schrieb:
lumenesca schrieb:
Jetzt steigt doch einmal auf die Bremse. Die Entgleisung mit einem Vergleich mit den Aktivitäten des dritten Reiches ist wirklichallertiefste Schublade. Ist euch bewusst was ihr da vergleicht?
Abgesehen davon sehe ich auch keine Auswirkungen auf "normale" Fotografen.
gibt´s überhaupt normale Fotografen?
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