Berufsfotografie ohne Meisterprüfung ...

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    • Hallo!

      StB schrieb:


      *) wurdest Du im Vorfeld aufgefordert einen Reisebericht mit Bildern zu machen (ACHTUNG - Auftragsarbeit!) mit allen dazugeehörigen Qualitätskriterien, Abgabeterminen, Product-placements, rechtlichen Rahmenbedingungen- oder ist es nur ein "Abfallprodukt" (bitte nicht falsch verstehen - soll keine Wertung der Qualität sein) einer Privatreise?

      *) Bilder "Verlag Photografie": Wieviele Bilder hast Du gemacht / hast Du eingereicht / sind genommen worden? Unter welchem Titel?
      *) Veröffentlichungen von Leserwettbewerben - Wer so viel Zeit hat, bei Leserwettbewerben mitzumachen betreibt doch eher Liebhaberei, oder?
      *) Veröffentlichungen unter "Creative Commons Flicker lizenzen": unter welchem Lizenztypus? vielleicht nicht-kommerziell? das könnte schnell als der Gegenbeweis von "wirtschaftlich denken" interpretiert werden - wer seine Bilder öffentlich verschenkt und alle Recht dazu hinterherwirft, geht nicht nur schnell vor die Hunde, sondern haut auch noch die Preise zusammen....

      O-Ton danach KÖNNTE dann sein:
      "Na ich glaube schon, dass Sie rein handwerklich das Zeug dazu haben, ein Fotograf zu sein - machen's doch einfach die Prüfung, dann sehen wir das eh gleich - wird ja für Sie ein Klacks sein" :party:


      Den O-Ton gibts (gabs?) übrigens wirklich....


      Da sag ich mal dazu, was ich dazu denke

      1. Ob es ein Abfallprodukt einer Privatreise ist oder im Vorfeld ein Auftrag erteilt wurde, sagt über das fotografische Können nichts aus, daher irrelevant

      2. Kann relevant sein und fällt unter das, was ich geschrieben habe

      3. ob Liebhaberei oder nicht ist keine Frage der Fähigkeit, daher irrelevant

      4. nicht kommerzielle Veröffentlichung sagt nichts über die wirtschaftlichen Fähigkeiten aus, sie sagt lediglich aus, dass die Partei auf die Einhaltung der Gesetze achtet.

      5. Letzter Punkt - rechtlich irrelevant, weil es eben so im Gesetz nicht vorgesehen ist, daher überhaupt nicht zu diskutieren

      lg Thomas
    • kohli-vie schrieb:


      StB schrieb:

      Und genau darum wirds der Behörde gehen, die Praxis als Ersatz für eine Prüfung bewerten soll. Bei dem a(durchaus beeindruckenden) angegebeben Beispiel von Harry Hoppel geht halt nicht hervor, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Arbeiten entstanden sind.


      das würde aber bedeuten, dass zb ein angestelltenverhältnis, das man bei einem fotografen gemacht gehabt hat, der in den konkurs ging, nicht anerkannt wird?
      kanns nicht sein, oder? ;)


      die MA63 muss die ZUVERLÄSSIGKEIT eines bewerbers prüfen, nach ausschliesslich 2 gesichtspunkten:
      1. ist er in der lage, die angestrebte tätigkeit durchzuführen
      2. ist er in der lage, ein unternehmen wirtschaftlich zu führen

      thats all.

      und genau DAS machen sie derzeit nicht
      Genau so sehe ich das auch.
    • thomas_l schrieb:

      Hallo!

      StB schrieb:


      1. Ob es ein Abfallprodukt einer Privatreise ist oder im Vorfeld ein Auftrag erteilt wurde, sagt über das fotografische Können nichts aus, daher irrelevant

      2. Kann relevant sein und fällt unter das, was ich geschrieben habe

      3. ob Liebhaberei oder nicht ist keine Frage der Fähigkeit, daher irrelevant

      4. nicht kommerzielle Veröffentlichung sagt nichts über die wirtschaftlichen Fähigkeiten aus, sie sagt lediglich aus, dass die Partei auf die Einhaltung der Gesetze achtet.

      5. Letzter Punkt - rechtlich irrelevant, weil es eben so im Gesetz nicht vorgesehen ist, daher überhaupt nicht zu diskutieren


      Wir bohren da glaub ich eh im selben:

      Ad Deinem 1: Stimmt - rein über das fotografische Können sagt das gar nix aus - aus wirtschaftlich/rechtlicher Sicht sehr wohl

      Ad Deinem 3 : ditto - sagt nix über die Fahigkeit aus, aber erneut über die Wirtschaftlichkeit...

      ad Deinem 4: Ich verstehe was Du meinst, mir ist das klar, die Frage ist ob es dem "Prüfer" auch so klar ist

      ad Deinem 5: Rechtliche Irrelevanz (da gebe ich Dir 100% recht) wird auf die Frage kein valider Konter sein.
      Ich würde erwarten, dass man sich bei dem "Auf die Spitze treiben" früher oder später einem Richter gegenüber sieht, der da sagt "na - jetzt machens doch mal eine Prüfung - wenn ich mir da Ihre Argumente und Ihre Vorgeschichte anschau, dann wird das ja kein Thema sein - und billiger als eine Sachverständigenbewertung ist's auch...". natürlich kann man dann sicher noch zum Verfassungsgerichtshof, zur EU oder nach Den Haag wenden - aber meine Erfahrung ist halt, dass manchmal der korrekte Rechtsweg der blutigste und mühsamste ist - währenddessen der Konsens mit einer Partei, die (vielleicht) "nicht ganz im Recht" ist, der weniger mühsame - da die Partei einfach viel mehr Luft als meinereiner hat...

      Das mag "ungerecht" sein, ist aber (meiner Erfahrung nach) so. Gewinner schaffen die "xunde Mischung stets zu ihrem Vorteil"... Ich finde halt, wer kapiert hat, dass das Leben ungerecht ist (und damit umgehen kann), ist erwachsen...

      LG
      StB
    • Harry_Hoppel schrieb:

      Naja, ich habe als Amateur einiges in den letzten Jahren Fotografiert , dabei ist einiges Veröffentlicht worden .zB
      Eine Doppelseite im Sportmagazin
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem Mountainbike Magazin, 1X 5 Seiten, 1X 14 Seiten.
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem alternativen Magazin.
      Einige Bilder in einem Buch vom Verlag Photographie.
      Etwa 20 Veröffentlichungen bei Leserwettbewerben in Fotozeitschriften.
      Seit 2007 wurden etwa 300 meiner Bilder unter der Creativ Commons Lizenz über Flickr verwendet.
      Usw.

      StB schrieb:

      Ich versuche hier mal advocatus Diavolii zu spielen - und stelle mir die zu erwartenden Antworten der Behörde vor auf den Praxisnachweis von Harry Hoppel - unter dem Schwerpunkt "Wirtschaftlichkeit":

      *) wurdest Du im Vorfeld aufgefordert einen Reisebericht mit Bildern zu machen (ACHTUNG - Auftragsarbeit!) mit allen dazugeehörigen Qualitätskriterien, Abgabeterminen, Product-placements, rechtlichen Rahmenbedingungen- oder ist es nur ein "Abfallprodukt" (bitte nicht falsch verstehen - soll keine Wertung der Qualität sein) einer Privatreise?
      *) Bilder "Verlag Photografie": Wieviele Bilder hast Du gemacht / hast Du eingereicht / sind genommen worden? Unter welchem Titel?
      *) Veröffentlichungen von Leserwettbewerben - Wer so viel Zeit hat, bei Leserwettbewerben mitzumachen betreibt doch eher Liebhaberei, oder?
      *) Veröffentlichungen unter "Creative Commons Flicker lizenzen": unter welchem Lizenztypus? vielleicht nicht-kommerziell? das könnte schnell als der Gegenbeweis von "wirtschaftlich denken" interpretiert werden - wer seine Bilder öffentlich verschenkt und alle Recht dazu hinterherwirft, geht nicht nur schnell vor die Hunde, sondern haut auch noch die Preise zusammen....

      Ich könnte aus Arbeiten der frühen 80er des vorigen Jahrhunderts ein ähnliches Portfolio zusammen stellen. Wobei ich mir das damals schon habe zahlen lassen. Einschränkend muss ich dazu feststellen, dass es damals noch kein Internet gab und dass die Strukturen in den Verlagen auch noch etwas altbacken waren. Die Erfahrungen von damals sind also nicht unbedingt 1:1 auf heute übertragbar. Man darf aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass es für den Fotografen nicht leichter geworden ist.

      Reportagen als Auftragsarbeit gab es damals schon nur bei Hochglanzillustrierten in der Premier League. Und die hatten ihren Sitz üblicherweise in DE. Was man hier haben konnte, waren gute Kontakte zum Redakteur. Mit dem hat man dann einen Kaffee getrunken und sein Konzept vorgestellt. Ein positiver Abschluss war dann gegeben, wenn er genickt hat und man eine Zusage hatte, dass das erscheinen wird, wenn es fertig ist und in der zu erwartenden Qualität vorliegt. Die zu erwartende Qualität war gut, sonst hätte man ja keine guten Kontakte zum Red. gehabt. Dann ist man raus marschiert, hat das auf eigenes Risiko produziert und zu den üblichen Honorarsätzen abgeliefert. Einen schriftlichen Auftrag samt Spesenabrechnung gab es da nie. Geld für Sachen, die nicht gedruckt wurden, sowieso nicht.

      Ich habe auch ein paar technische Beiträge in Fotozeitschriften geschrieben. Einmal z. B. einen Artikel über Mittelformatfotografie. Um den zu illustrieren, bin ich dann einige Vertretungen in Wien abgeklappert und habe mir Pressebilder von ein paar Kameras geholt. Gehörte auch zum Service und war damals halt noch nicht per Download zu bewerkstelligen.

      Was heute genauso zum Geschäft gehört, ist das Internet und auch dieses Klavier muss man professionell spielen können. Ich kenne flüchtig einen Berufsfotografen, der in seinen jungen Jahren einer der besten seiner Branche war. Regelmäßige Veröffentlichungen in allen großen Magazinen, mehrmals Fotograf des Jahres, Urheber einiger Bilder welche jeder kennt und gar nicht weiss, dass sie von ihm sind. Macht heute Städtreportagen und geführte Fotoreisen zu den Locations, die er gut kennt. Da gehört die Mitgliedschaft in diversen Fotoforen ganz einfach zur Imagepflege und zur Aquisition. Natürlich stellt er dort immer wieder Fotos ein, ohne dafür irgend ein Honorar zu sehen. Gute Fotos. Sehr gute Fotos sogar. Klarerweise mit dem Link zu seiner Homepage, wo man sich darüber informieren kann, was der Meister in den nächsten Monaten so plant und wann es wieder eine Fotoreise in diese Stadt gibt. Online Buchungsmöglichkeit inklusive. Natürlich hat er auch gute Kontakte zur Hotelerie. Die machen ihm für seine Gruppe einen guten Preis, denn viele davon werden mit oder ohne Kamera wieder kommen. So greift ein Rädchens ins andere. Bei den Reisen entstehen natürlich Bilder. Mal sehen, vielleicht wird da irgendwann wieder ein Bildband daraus.

      Der langen Rede kurzer Sinn:

      Networking heisst das neudeutsche Zauberwort und das hat genau gar kein Prüfer aus seiner Liste. Die richtigen Kontakte zu den richtgen Leuten, die einem nützlich sein können und denen man selbst auch nützlich sein kann, wenn sie mal was brauchen. So funktioniert das bei allen Freiberuflern, egal was sie machen. Beziehungsweise einen Kundenstock, für welche man der Lieferant der Wahl ist, wenn sie etwas kaufen wollen. So funktioniert das alles bei niedergelassenen Gewerbetreibenden, egal ob sie Fliesen legen, Waschmaschinen reparieren oder Fotos machen.

      Wobei ich nicht auschließe, dass die gestrengen Prüfer tatsächlich genau die von StB gesammelten Argumente auf Lager haben. Woher sollte auch ein pragmatisierter Ärmelschoner wissen, was sich in der Welt vor seinem magistratlichen Fenster abspielt?

      So besehen sind Zugangsschranken eine lästige Hürde, aber auch nicht mehr. Auch wenn man in den tausend mehr oder weniger gehaltvollen Threads zu dem Thema den Eindruck gewinnt, irgendeine dämliche Gewerbeprüfung wäre das einzige Hindernis zwischen dem Neoprofi und der ersten erwirschafteten Million. Diejenigen, die wirklich schon mal in diesem Highfischbescken geplanscht haben, wissen dass es da noch etwas mehr zu tun gibt, bevor zum ersten mal der Bentley vorfährt.
    • Hallo!

      Das ist zwar durchaus richtig, dass das manchmal leichter ist, aber manchmal gehts auch ums Recht kriegen und ich finde das nicht verkehrt, sondern das ist ein Grundsatz in einem Rechtsstaat. Es kommt nicht darauf an, was der Beamte glaubt, sondern nur auf das Gesetz und daher ist es berechtigt, wenn man sagt, jetzt will ichs wissen wie es ist - immer mit dem Risiko, dass man da auch verlieren kann.

      Dass das mit Unsicherheiten verbunden ist, ist klar, aber dass einem ein Richter einfach mal so empfiehlt, dass man die Prüfung machen soll, wie du meinst, kann ich für den Verwaltungsgerichtshof ausschließen. Die Chancen hängen natürlich immer vom Einzelfall ab. Generell kommt man gegen ein negatives Sachverständigengutachten schlecht an und das ist normalerweise das Problem in dem Fall (das hat mit der Konstruktion des Verwaltungsverfahrens zu tun - grundsätzlich gibts da keine unabhängigen SV, sondern nur Amts-SV) Wenn das Sachverständigengutachten aber positiv ist und die Behörde über irgendwelche obskuren Hilfskrücken trotzdem abweist, dann hat man bessere Chancen.

      Im Übrigen gibts ja auch Zwischenlösungen: wenn man z.B. zwar vor dem VwGH verliert, aber im Prinzip herauskommt, dass es nur an den Wirtschaftskompetenzen liegt, heißt das ja implizit, dass man nur die Unternehmerprüfung oder gleichwertiges bräuchte, nicht aber die Fotografenprüfung.

      lg Thomas
    • M_Martin_M schrieb:

      Also meinst du im Ernst, dass es nur aufs Abdrücken ankommt, wenn einer sagt er hat 5 Jahre lang Blümchen fotografiert reicht das als Praxis, glaub nicht dass der Gesetzgeber das unter Praxis versteht.


      wenn jedoch eine fachkundige person der wirtschaftskammer im auftrag der bundesinnung deine blümchenfotos beurteilt ...

      ... und zu dem schluss kommt, dass deine blümchenfotos zeigen, dass du das handwerk der blümchenfotografie verstehst ...
      ... und zusätzlich in einem fachgespräch feststellt, dass du die technik, die zum blümchenfoto machen notwendig ist, beherrscht ...

      ... und dir das in for eines gutachten und eines empfehlungsschreiben schriftlich gibt ...

      ... ist einfach nicht einzusehen, dass dies von der MA63 NICHT als praxisnachweis anerkannt wird

      die MA63 ist überhaupt nicht in der lage, fotografische arbeiten zu beurteilen.
      die beurteilung muss sie den zuständigen innungen überlassen


      und genau das machen sie derzeit nicht.
    • Karlchen schrieb:

      Wieso , man muß doch nicht Fotograf sein um fotografische Arbeiten beurteilen zu können.
      Es erleichtert die Sache aber ungemein :)
      Vor Allem, wenn man den Schwierigkeitsgrad einschätzen möchte.
      Dann sollte man vom "Handwerk" schon eine Ahnung haben. :-))
      Oder glaubst du, dass ein "relativer Laie" eine Ahnung davon hat, wie [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] etwas entsteht?
      LG Hannes
    • wieder daneben ... war kein Geschoß und die Ursache ist sogar auf dem Bild ...
      Aber das gehört jetzt nicht mehr hier her. Ich kann gerne an anderer Stelle die Entstehung dieses Bildes erklären.
      Ich wollte nur aufzeigen, dass vieles auch für Fachleute - wenn ich deine Galerie ansehe, gehörst du auf jeden Fall dazu - schwer einzuschätzen ist. Und für Leute, welche nicht vom Fach sind ist es noch viel schwieriger bis unmöglich. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen. Aber auch nicht weniger.
      LG Hannes
    • und ich wollte nur aufwerfen, dass heute für jeden das entsprechende High-Tech zur Verfügung steht und es manchmal nicht nötig ist mit Phantasie und "alter Weisheit" an Dinge ranzugehen. Gerade aus dieser Tatsache heraus ist es leider ziemlich unklar welche Fähigkeiten beurteilt werden sollen: die Fähikeit zu inszenieren wie Du? die Fähigkeit einen Schießstand und Schützen aufzutreiben? die Fähigkeit es wirtschaftlich durchzuhalten ein High-Tech-Teil anzumieten? die fähigkeit die physikalischen Zusammenhäng zu kennen?
      und zu guter Letzt - wozu brauch ich das alles, wenn ich Blümchenfotograf werden will?

      Hier steht einfach nur das Dilemma, welche Beurteilungskriterien zählen, welche nicht. Unsere Zeit ist so schnelllebig, dass gestrige Kriterien morgen veraltert sein können, obwohl der "Fachkundige" aus der entsprechenden Berufssparte kommt.

      LG Wolfgang
    • fotohannes schrieb:

      Karlchen schrieb:

      Wieso , man muß doch nicht Fotograf sein um fotografische Arbeiten beurteilen zu können.
      Es erleichtert die Sache aber ungemein :)
      Vor Allem, wenn man den Schwierigkeitsgrad einschätzen möchte.
      Dann sollte man vom "Handwerk" schon eine Ahnung haben. :-))
      Oder glaubst du, dass ein "relativer Laie" eine Ahnung davon hat, wie [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] etwas entsteht?
      LG Hannes


      Ich kenne ein paar die keine Fotografen sind aber trotzdem mit einer Kamera umgehen können, und natürlich auch Arbeiten beurteilen können ;)
      Man muß ja auch kein Koch sein um Essen bewerten zu können. ;)

      Aber mit einem haste recht, es würde die Sache erleichtern, auch ich bin dieser Meinung.
    • da bin ich ganz bei dir. jeder soll die möglichkeit haben, seinen weg - auch im fotografischen berufsleben - finden zu können. die innung verhindert dieses. es gibt keinen realen grund - außer ein kommerzieller schutz - dies nicht zuzulassen. das ist meiner meinung nach zu verurteilen und gehört bekämpft. der oben genannte verein geht in die richtige richtung.
      lg hannes
    • [font='Comic Sans MS, sans-serif']Hallo,[/font]



      [font='Comic Sans MS, sans-serif']ich bin neu hier habe mich soeben angemeldet. Bin auf diese Seite gelangt, weil ich im Google "Fotogrfenausbildung" eingetippt habe. Ich weiß nicht ob mein Beitrag hier genau richtig ist, aber es geht im Grunde darum, das ich suche nach etwas, das ich "nebenberuflich offizeill" machen darf. Ich fotogrfiere sehr gerne, bearbeite meine Fotos mit Photoshop CS2 und finde aber keine Infos auf einer Seite wie zb.[/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']1. Darf ich mit meinen Fotos Geld verdienen[/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']2. Muß ich Ausbildug haben[/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']3. Wo kann man eine Ausbildung machen[/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']4. Vielleicht gibt es Kurse mit einer anschließenden Prüfung[/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']Es gibt bei so vielen Veranstalltungen Leute die Fotos machen aber wie kommen die dazu?! [/font]

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']Da ich einen Vollzeitjob im moment habe (der mir natürlich gut gefällt aber ich muß ihm nicht auf ewig machen), habe ich einfach nicht die Zeit mich stundenlang ins Netz zu schmeissen und zu suchen. Ein Arbeitskollege von meinen Mann hat sich neben seinen Beruf selbstständig mit Autos (keine Ahnung was genau) angemeldet, zahle aber länge mal breite dafür ud auch noch für Versicherung und so.... - ist ja auch nicht da wahre.[/font]



      [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vielleicht ist mein Beitrag hier komplett an der falschen stelle :( , aber gibt es irgendjemanden der vielleicht eine Internet Seite hat wo man das alles nach lesen kann? [/font]
    • Hallo!

      Meiner Meinung nach eher was für einen eigenen Thread.

      Zu den anderen: naja, es geht ja nicht in erster Linie darum die Fotos zu beurteilen. Es gibt eine Befähigungsnachweisverordnung, in der drinnen steht, was man können muss und die Behörde muss einfach prüfen, ob man das, was in dieser VO steht, kann, obwohl man die Ausbildung nicht hat. Die Innung ist hier als fachliche Hilfe für die Behörde tätig, entscheiden muss die Behörde, nicht die Innung.

      lg Thomas

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