Hallo!
Da sag ich mal dazu, was ich dazu denke
1. Ob es ein Abfallprodukt einer Privatreise ist oder im Vorfeld ein Auftrag erteilt wurde, sagt über das fotografische Können nichts aus, daher irrelevant
2. Kann relevant sein und fällt unter das, was ich geschrieben habe
3. ob Liebhaberei oder nicht ist keine Frage der Fähigkeit, daher irrelevant
4. nicht kommerzielle Veröffentlichung sagt nichts über die wirtschaftlichen Fähigkeiten aus, sie sagt lediglich aus, dass die Partei auf die Einhaltung der Gesetze achtet.
5. Letzter Punkt - rechtlich irrelevant, weil es eben so im Gesetz nicht vorgesehen ist, daher überhaupt nicht zu diskutieren
lg Thomas
StB schrieb:
*) wurdest Du im Vorfeld aufgefordert einen Reisebericht mit Bildern zu machen (ACHTUNG - Auftragsarbeit!) mit allen dazugeehörigen Qualitätskriterien, Abgabeterminen, Product-placements, rechtlichen Rahmenbedingungen- oder ist es nur ein "Abfallprodukt" (bitte nicht falsch verstehen - soll keine Wertung der Qualität sein) einer Privatreise?
*) Bilder "Verlag Photografie": Wieviele Bilder hast Du gemacht / hast Du eingereicht / sind genommen worden? Unter welchem Titel?
*) Veröffentlichungen von Leserwettbewerben - Wer so viel Zeit hat, bei Leserwettbewerben mitzumachen betreibt doch eher Liebhaberei, oder?
*) Veröffentlichungen unter "Creative Commons Flicker lizenzen": unter welchem Lizenztypus? vielleicht nicht-kommerziell? das könnte schnell als der Gegenbeweis von "wirtschaftlich denken" interpretiert werden - wer seine Bilder öffentlich verschenkt und alle Recht dazu hinterherwirft, geht nicht nur schnell vor die Hunde, sondern haut auch noch die Preise zusammen....
O-Ton danach KÖNNTE dann sein:
"Na ich glaube schon, dass Sie rein handwerklich das Zeug dazu haben, ein Fotograf zu sein - machen's doch einfach die Prüfung, dann sehen wir das eh gleich - wird ja für Sie ein Klacks sein"![]()
Den O-Ton gibts (gabs?) übrigens wirklich....
1. Ob es ein Abfallprodukt einer Privatreise ist oder im Vorfeld ein Auftrag erteilt wurde, sagt über das fotografische Können nichts aus, daher irrelevant
2. Kann relevant sein und fällt unter das, was ich geschrieben habe
3. ob Liebhaberei oder nicht ist keine Frage der Fähigkeit, daher irrelevant
4. nicht kommerzielle Veröffentlichung sagt nichts über die wirtschaftlichen Fähigkeiten aus, sie sagt lediglich aus, dass die Partei auf die Einhaltung der Gesetze achtet.
5. Letzter Punkt - rechtlich irrelevant, weil es eben so im Gesetz nicht vorgesehen ist, daher überhaupt nicht zu diskutieren
lg Thomas