Berufsfotografie ohne Meisterprüfung ...

    • RE: RE: Allgemein zum Thema

      lupus-corridor schrieb:

      Was mich an den Link stört, dass keine der handelnden Personen vorgestellt werden. Normalerweise sollte sich zumindest der Vorstand nach Vereinsgesetz "outen".

      LG Wolfgang

      Üblicherweise gehört es zum guten Ton, das sich die handelnden Personen vorstellen. Im konkreten Fall muss man dem Verein aber zugute halten, dass auf der Seite immerhin ein korrektes und vollständiges Impressum inkl. ZVR Nummer (818245995) angegeben ist.

      Dadurch ist nach einem kurzen Blick in das digitale Zentrale Vereinsregister unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] und der Verwendung der Suche für jedermann einsehbar, wer diese Initiative leitet. So gesehen durchaus OK, wenn auch umständlich und der Sache vielleicht nicht unbedingt dienlich.

      Grundlegend bin ich bei Mark und finde es gut, dass jemand etwas tut und nicht nur jammert.

      LG
      Kurt
    • @Mark - Die Initiative "Freie Digitalfotografie" kenne ich (es gibt auch eine dazugehörige Facebook-Gruppe :-)), bloss wollte ich eigentllich versuchen, im bestehenden Rechtsrahmen Dinge zu bewegen und mich nicht auf eine Initiative verlassen, die eine Systemänderung bedingen würde.

      Ich schimpfe auch nicht auf die Zwangsmitgliedschaft bei der Innung/WKO, weil ich eigentlich mit der WKO bzw. Innung/Fachgruppen bisher positive Erfahrungen gemacht habe und Interessensvertretungen sinnvoll finde. Ich denke auch nicht, daß es am Sachbearbeiter in der MA63 liegt, mit dem ich gute Gespräche geführt habe, sondern an der Systemstruktur MA63 vs. Innung. Für die Gewerbeberechtigung ist AUSSCHLIESSLICH die MA63 zuständig, die Innung hat bloss eine beratende Funktion. Die MA63 besitzt aber nach meiner Meinung keierlei Fachkompetenz, diese komplexen Sachlagen zu beurteilen. Deshalb gibts ja auch Gutachter von der Innung.

      Generell verstehe ich die Aufregung darüber, was die sachliche Grundlage / Notwendigkeit eines Gewerbeschutzes für die Fotografie betrifft. Aber die aktuelle Gesetzes/Verordnungslage ist klar. Berufsfotografie ist ein geschütztes Gewerbe mit erforderlicher Gewerbeberechtigung - per Meisterprüfung oder über ein Verfahren zur individuellen Feststellung der Befähigung. Sich bloß verbal darüber aufzuregen bringt nichts. Initiativen zur Änderung dieser Sachlage zu unterstützen bringt uns villeicht weiter. Parallel dazu gibts - ohne Emotionen/Streit und innerhalb der aktuellen Rechtssituation - den formalen Weg über die Feststellung der Befähigung, und den will ich durchmachen. Anscheinend bin ich neben Andreas/Kohli der einzige hier auf fotografie.at ???

      LG, Andi
    • @Andi,

      ich kenne die FB-Gruppe auch, wenn auch erst seit heute.

      Nur ein paar Worte noch:
      Dein Weg, den du gerade gehst, ist der einzig derzeit mögliche. Und du wirst es schaffen, da bin ich überzeugt, dennoch natürlich auch von mir ein Viel Glück :)
      Jedenfalls machst du hier auch darauf aufmerksam, dass sogar der legale Weg inklusive Kosten von etwa 1.000,- € ein beschwerlicher ist.
    • freie Fotografie

      lupus-corridor schrieb:

      Die Idee finde ich prinzipiell ja nicht schlecht.
      Was mich an den Link stört, dass keine der handelnden Personen vorgestellt werden. Normalerweise sollte sich zumindest der Vorstand nach Vereinsgesetz "outen".

      LG Wolfgang
      Lieber Wolfgang,

      Dein Einwand ist einerseits berechtigt. Anderseits ist der Sinn und Zweck des Vereins, als Ganzes wahrgenommen zu werden, und nicht als seine einzelnen Mitglieder oder Vorstände.

      Der Verein "Freie Digitalfotografie in Österreich" hat erst vor kurzem seine Tätigkeit aufgenommen, und versteht sich als zukünftige Plattform für all jene Hobbyfotografen, Amateure und Semiprofis, die daran interessiert sind, die gewerberechtliche Benachteiligung von Fotografen ohne Meisterprüfung endlich zu Fall zu bringen.

      Typisch für Österreich, wird sich im Gewerberecht definitiv erst dann etwas tun, wenn sich genügend BürgerInnen zusammen finden, um gemeinsam Druck zu machen. "Wegen fünf Hanseln" (o-Ton eines Beamten) "ändert sicher niemand die Gewerbeordnung."

      In diesem Sinne laden wir alle Interessierten FotografInnen sehr herzlich ein, dem Verein [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] , und so mehr oder weniger aktiv mit zu helfen. Da viele in Folge der Wirtschaftskrise knapp bei Kasse sind, und trotzdem jeder Interessierte dabei sein und mitmachen soll, gibt es die Möglichkeit der Gratismitgliedschaft als Sympathisant.

      Der Vereinsvorstand hat bereits bei verschiedenen Bürgerinitiativen Engagement gezeigt, und dabei einiges erreicht, was anfangs kaum für möglich gehalten wurde. Beharrlichkeit und Geduld führen hoffentlich auch für die "freie Fotografie" zum Ziel.

      Für alle, die es interessiert: Ich fotografiere erst seit kurzem digital, und habe viel Spass daran. Mein Sohn entführt mir nur manchmal tagelang eine der Kameras mit HD Video Funktion, um mit Adaptern und alten Objektiven einen Video Clip zu drehen. Filmproduktion ist übrigens ein freies Gewerbe.

      Gut Licht, wünscht Euch allen
      Edith
    • @Munch - nicht zum Magistrat marschieren (bringt nix), sondern den Antrag Online einbringen!!!
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Und das mit der Nachnamenskorrelation ist ein Zufall und Aussage von Kohli (ich weiß nicht woher), Hr. Adler ist nett/hilfsbereit, aber natürlich an die Weisungen seiner Vorgesetzten bzgl. Praxisanforderung gebunden. Hier die zuständigen Beamten.
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Hallo!

      Wenn es angeblich an den Praxisanforderungen mangelt, dann sollte folgendes passieren: eine schriftliche Eingabe an die Behörde machen und exakt und möglichst umfangreich darstellen welche Fotopraxis besteht. Ob das jetzt Berufsfotografenmäßig ist oder nicht ist ja egal, denn der Vorgang des Fotografierens unterscheidet sich nicht, ob man berufs- oder amateurmäßig fotografiert.

      Nicht einschüchtern lassen, in erster Instanz wird das wahrscheinlich sowieso nicht zu gewinnen sein. Wichtig ist also, vollständig alles vorbringen, was dem eigenen Anspruch dient und entsprechend beweisen (bzw. die entsprechenden Beweisanträge stellen), völlig egal was jetzt die Behörde davon hält oder ob ihr das gefällt. Nicht vergessen, das letzte Wort hat keine Behörde, sondern der Verwaltungsgerichtshof! - und der überprüft die Behörde, daher muss alles, was dem Anspruch dient oder möglicherweise dient, im Akt durch den Antragsteller vorgebracht worden sein!

      Klar? Das ist ganz wichtig, ein Anwalt, der dann (leider) meistens erst vor dem VwGH eingeschaltet wird, kann meistens nichts bewirken, wenn das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nicht halbwegs gut geführt wurde und das heißt was ich gesagt habe: vollständig vorbringen und unter Beweis stellen.

      lg Thomas
    • M_Martin_M schrieb:

      thomas_l schrieb:

      ....der Vorgang des Fotografierens unterscheidet sich nicht, ob man berufs- oder amateurmäßig fotografiert.....


      den Witz versteh ich jetzt nicht ganz, du meinst abdrücken muß jeder oder was?

      Naja, ich habe als Amateur einiges in den letzten Jahren Fotografiert , dabei ist einiges Veröffentlicht worden .zB
      Eine Doppelseite im Sportmagazin
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem Mountainbike Magazin, 1X 5 Seiten, 1X 14 Seiten.
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem alternativen Magazin.
      Einige Bilder in einem Buch vom Verlag Photographie.
      Etwa 20 Veröffentlichungen bei Leserwettbewerben in Fotozeitschriften.
      Seit 2007 wurden etwa 300 meiner Bilder unter der Creativ Commons Lizenz über Flickr verwendet.
      Usw.
      Ich habe da fast alle Zeitschriften noch.
      Ich glaube er hat gemeint, sowas einfach kopieren und dem Antrag anfügen.
    • Harry_Hoppel schrieb:

      ...
      Eine Doppelseite im Sportmagazin
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem Mountainbike Magazin, 1X 5 Seiten, 1X 14 Seiten.
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem alternativen Magazin.
      Einige Bilder in einem Buch vom Verlag Photographie.
      Etwa 20 Veröffentlichungen bei Leserwettbewerben in Fotozeitschriften.
      Seit 2007 wurden etwa 300 meiner Bilder unter der Creativ Commons Lizenz über Flickr verwendet.
      ...


      Das klingt natürlich gut und ich würds auch beilegen, obschon ich der Meinung bin dass die Behörde mehr an einer Praxis im Bereich der Berufsfotografie interessiert ist.
    • M_Martin_M schrieb:


      Harry_Hoppel schrieb:

      ...
      Eine Doppelseite im Sportmagazin
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem Mountainbike Magazin, 1X 5 Seiten, 1X 14 Seiten.
      2 Reiseberichte (Text und Bild) in einem alternativen Magazin.
      Einige Bilder in einem Buch vom Verlag Photographie.
      Etwa 20 Veröffentlichungen bei Leserwettbewerben in Fotozeitschriften.
      Seit 2007 wurden etwa 300 meiner Bilder unter der Creativ Commons Lizenz über Flickr verwendet.
      ...


      Das klingt natürlich gut und ich würds auch beilegen, obschon ich der Meinung bin dass die Behörde mehr an einer Praxis im Bereich der Berufsfotografie interessiert ist.
      Das halt ich rechtlich aber für fragwürdig, denn das Gesetz sieht vor, dass die Prüfung durch gleichwertige Kenntnisse ersetzt werden kann. Erstens ist es nunmal so, dass man genauso fotografiert, egal ob man Geld nimmt dafür oder nicht (oder muss man anders auf den Auslöser drücken, wenn das ein kostenpflichtiges Auslösen ist?) und zweitens sieht das Gesetz ja vor, dass man eben die Voraussetzungen anders als üblich nachweisen kann, würde man nun eine Praxis als Berufsfotograf benötigen, müsste man ja die Konzession schon haben, die man erst haben will. So kann das also nicht gemeint sein und ist daher meiner Meinung nach so auch nicht zu verstehen.

      Ja das mit den Fotos beilegen habe ich z.B. so gemeint, dabei sollte auch umschrieben werden, was man genau gemacht hat, je mehr desto besser.

      lg Thomas
    • Hallo!

      Ich äußere mich auch jetzt mal zu dem Verein:

      Mir als Analogfotografen ist sofort aufgefallen, dass es nur um freie Digitalfotografie gehen soll, was die analoge ausschließt. Erstens ist dies meiner Meinung nach widersinnig und zweitens habe ich Zweifel, dass das verfassungskonform wäre. Wieso sollten die Anforderungen an ein Fotografengewerbe davon abhängen, ob man auf einen Chip oder einen Film fotografiert? Meiner Meinung nach eine unsachliche Differenzierung und verfassungswidrig.

      lg Thomas
    • thomas_l schrieb:

      Hallo!

      Ich äußere mich auch jetzt mal zu dem Verein:

      Mir als Analogfotografen ist sofort aufgefallen, dass es nur um freie Digitalfotografie gehen soll, was die analoge ausschließt. Erstens ist dies meiner Meinung nach widersinnig und zweitens habe ich Zweifel, dass das verfassungskonform wäre. Wieso sollten die Anforderungen an ein Fotografengewerbe davon abhängen, ob man auf einen Chip oder einen Film fotografiert? Meiner Meinung nach eine unsachliche Differenzierung und verfassungswidrig.

      lg Thomas


      unter umständen deshalb, weil bei analoger ausarbeitung einiges an chemikalen zum einsatz kommt, die vielleicht nicht ganz ungefährlich sind?
    • kohli-vie schrieb:

      thomas_l schrieb:

      Hallo!

      Ich äußere mich auch jetzt mal zu dem Verein:

      Mir als Analogfotografen ist sofort aufgefallen, dass es nur um freie Digitalfotografie gehen soll, was die analoge ausschließt. Erstens ist dies meiner Meinung nach widersinnig und zweitens habe ich Zweifel, dass das verfassungskonform wäre. Wieso sollten die Anforderungen an ein Fotografengewerbe davon abhängen, ob man auf einen Chip oder einen Film fotografiert? Meiner Meinung nach eine unsachliche Differenzierung und verfassungswidrig.

      lg Thomas


      unter umständen deshalb, weil bei analoger ausarbeitung einiges an chemikalen zum einsatz kommt, die vielleicht nicht ganz ungefährlich sind?



      und ein Abzug vom Digitalen?
    • M_Martin_M schrieb:

      thomas_l schrieb:

      ....der Vorgang des Fotografierens unterscheidet sich nicht, ob man berufs- oder amateurmäßig fotografiert.....


      den Witz versteh ich jetzt nicht ganz, du meinst abdrücken muß jeder oder was?


      Also für mich - und ich glaube das ganz gut beurteilen zu können - gibt es einen gravierenden Unterschied zwichen amateurmäßigen und berufsmäßigen Fotografieren - allerdings ohne zu werten....

      Der Unterschied ist die "WIRTSCHAFTLICHKEIT" - niemand zahlt den Aufwand, den die meisten Amateure in ihre Bilder stecken - sonst würde das nette Landschaftsbild gleich mal ein paar hundert Euro kosten und es wäre völlig egal, ob das Bild mit eine 20D oder eine Hasselblad mit digirückteil gemacht worden wäre, denn die Kosten wären zu 99% der Fotograf, der 2 Wochen lang auf das richtige Licht gewartet hat und währenddessen Kaffee trank oder das eine oder andere Spass-Shooting gemacht hat (ok, ist etwas überspitzt, aber ich glaube das ist klar)....

      Und genau darum wirds der Behörde gehen, die Praxis als Ersatz für eine Prüfung bewerten soll. Bei dem a(durchaus beeindruckenden) angegebeben Beispiel von Harry Hoppel geht halt nicht hervor, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Arbeiten entstanden sind.

      Ich versuche hier mal advocatus Diavolii zu spielen - und stelle mir die zu erwartenden Antworten der Behörde vor auf den Praxisnachweis von Harry Hoppel - unter dem Schwerpunkt "Wirtschaftlichkeit":

      *) wurdest Du im Vorfeld aufgefordert einen Reisebericht mit Bildern zu machen (ACHTUNG - Auftragsarbeit!) mit allen dazugeehörigen Qualitätskriterien, Abgabeterminen, Product-placements, rechtlichen Rahmenbedingungen- oder ist es nur ein "Abfallprodukt" (bitte nicht falsch verstehen - soll keine Wertung der Qualität sein) einer Privatreise?
      *) Bilder "Verlag Photografie": Wieviele Bilder hast Du gemacht / hast Du eingereicht / sind genommen worden? Unter welchem Titel?
      *) Veröffentlichungen von Leserwettbewerben - Wer so viel Zeit hat, bei Leserwettbewerben mitzumachen betreibt doch eher Liebhaberei, oder?
      *) Veröffentlichungen unter "Creative Commons Flicker lizenzen": unter welchem Lizenztypus? vielleicht nicht-kommerziell? das könnte schnell als der Gegenbeweis von "wirtschaftlich denken" interpretiert werden - wer seine Bilder öffentlich verschenkt und alle Recht dazu hinterherwirft, geht nicht nur schnell vor die Hunde, sondern haut auch noch die Preise zusammen....

      O-Ton danach KÖNNTE dann sein:
      "Na ich glaube schon, dass Sie rein handwerklich das Zeug dazu haben, ein Fotograf zu sein - machen's doch einfach die Prüfung, dann sehen wir das eh gleich - wird ja für Sie ein Klacks sein" :party:


      Den O-Ton gibts (gabs?) übrigens wirklich....

      LG StB - und wie gesagt - bitte nicht falsch verstehen, KEINE Kiritk an Harry-Hoppels Bilder oder seiner Erfahrung....
    • StB schrieb:

      Und genau darum wirds der Behörde gehen, die Praxis als Ersatz für eine Prüfung bewerten soll. Bei dem a(durchaus beeindruckenden) angegebeben Beispiel von Harry Hoppel geht halt nicht hervor, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Arbeiten entstanden sind.


      das würde aber bedeuten, dass zb ein angestelltenverhältnis, das man bei einem fotografen gemacht gehabt hat, der in den konkurs ging, nicht anerkannt wird?
      kanns nicht sein, oder? ;)


      die MA63 muss die ZUVERLÄSSIGKEIT eines bewerbers prüfen, nach ausschliesslich 2 gesichtspunkten:
      1. ist er in der lage, die angestrebte tätigkeit durchzuführen
      2. ist er in der lage, ein unternehmen wirtschaftlich zu führen

      thats all.

      und genau DAS machen sie derzeit nicht

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