könnt ihr sehen wie ihr wollt, es gibt aber (leider) die einschlägigen Gesetze/Verordnungen. Hier meine Erfahrungen.
Die Berufsfotografie ohne Meisterprüfung sollte eigentlich nach §19 Gewerbeordnung über eine individuelle Feststellung der Befähigung und eingeschränkt auf Teibereiche der Berufsfotografie möglich sein. Die Wiener Innung hat ja lt. [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] entsprechende eingeschränkte Teilbereiche definiert.
Ich hab deshalb Ende August einen entsprechenden Antrag bei der MA63 gestellt. Um das Verfahren zu beschleunigen mit einigen Mühen versucht, einen Gutachter/nicht-nahestehende Sachkundige Person zu finden (hat im 4. Anlauf endlich funktioniert, die Wiener Gerichtsgutachter haben das generell verweigert, die 3. Person auf der Liste der Fotografeninnung, die ich versuchte zu kontaktieren hat endlich gemeint, daß er weiß wie diese Gutachten zu behandeln sind ... - OK, das war Ende Aug.). Mit dieser Sachkundigen Person (die ich vor dem Gutachten nicht gekant habe und der einer der Meisterprüfer ist) habe ich dann ein 2-Stündiges Fachgespräch in den Räumen der Innung geführt (recht hart aber fair - mein Gutachter ist ja auch Fotografenmeisterprüfer, dementsprechend hart auch die Fragen). Dann positives Gutachten und Empfehllungsschreiben der Innung samt Zeugnissen, Werkproben, Lebenslauf, Aufstellung der Vorkenntnisse/Praxis and die MA63 gesandt ... - ich denke klarer/besser vorbereitet gehts kaum (Kosten: ca. EUR 1'000 + einige Tage Arbeit).
Nach 2 Wochen dann (informell) erfahren, daß ich wegen mangelnder Praxis wahrscheinlich einen abschläguigen Bescheid bekommen werde. Versucht mit MA63 die Berufspraxisanforderung klarzustellen - ohne Erfolg. Versucht mit der Innung die anscheinend nicht reibungslos verlaufende Kommunikation mit der MA63 zu klären (wie kann die MA63 ohne Sachkenntnisse die Praxisanforderung bewerten?) - erhielt vom Innungsmeister die Zusage, daß er die Missverständnisse nun telefonisch ausgeräumt hätte.
Heute wiedermal bei der MA63 angefragt (über einen Monat nach Einbringung des Antrages). Auskunft: wegen fehlender Abstimmung mit der Innung ruhen die Anträge momentan. Innungsmeister: die Abstimmung erfolgte letzte Woche ...
Und plötzlich ist der Text auf fotografen-wien nun dahingehend geändert, daß ein "Nachweiß von Praxiszeiten" vorher zu klären ist (allerdings auch nicht genau wie, die angeführten Verordnungstexte beziehen sich ja auf den vollen Berufsfotografenzugang ...)
Ich hab ganz sicher keine Berufspraxis als Profifotograf, dann hätt ich nämlich "pfuschen" muessen. Meine langjährige fotografische Tätigkeit in "freien Arbeiten" und zusätzliche langjährige unternehmerische Praxis in anderen Bereichen zählt anscheinend nicht.
Ich komm mir grad vor wie der letzte Idiot und Ping-Pong-Ball zwischen (rotem) Magistrat und (schwarzer) Innung. Hat jemand von Euch positive Erfahrungen mit dem §19-Verfahren??
Andi
Die Berufsfotografie ohne Meisterprüfung sollte eigentlich nach §19 Gewerbeordnung über eine individuelle Feststellung der Befähigung und eingeschränkt auf Teibereiche der Berufsfotografie möglich sein. Die Wiener Innung hat ja lt. [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] entsprechende eingeschränkte Teilbereiche definiert.
Ich hab deshalb Ende August einen entsprechenden Antrag bei der MA63 gestellt. Um das Verfahren zu beschleunigen mit einigen Mühen versucht, einen Gutachter/nicht-nahestehende Sachkundige Person zu finden (hat im 4. Anlauf endlich funktioniert, die Wiener Gerichtsgutachter haben das generell verweigert, die 3. Person auf der Liste der Fotografeninnung, die ich versuchte zu kontaktieren hat endlich gemeint, daß er weiß wie diese Gutachten zu behandeln sind ... - OK, das war Ende Aug.). Mit dieser Sachkundigen Person (die ich vor dem Gutachten nicht gekant habe und der einer der Meisterprüfer ist) habe ich dann ein 2-Stündiges Fachgespräch in den Räumen der Innung geführt (recht hart aber fair - mein Gutachter ist ja auch Fotografenmeisterprüfer, dementsprechend hart auch die Fragen). Dann positives Gutachten und Empfehllungsschreiben der Innung samt Zeugnissen, Werkproben, Lebenslauf, Aufstellung der Vorkenntnisse/Praxis and die MA63 gesandt ... - ich denke klarer/besser vorbereitet gehts kaum (Kosten: ca. EUR 1'000 + einige Tage Arbeit).
Nach 2 Wochen dann (informell) erfahren, daß ich wegen mangelnder Praxis wahrscheinlich einen abschläguigen Bescheid bekommen werde. Versucht mit MA63 die Berufspraxisanforderung klarzustellen - ohne Erfolg. Versucht mit der Innung die anscheinend nicht reibungslos verlaufende Kommunikation mit der MA63 zu klären (wie kann die MA63 ohne Sachkenntnisse die Praxisanforderung bewerten?) - erhielt vom Innungsmeister die Zusage, daß er die Missverständnisse nun telefonisch ausgeräumt hätte.
Heute wiedermal bei der MA63 angefragt (über einen Monat nach Einbringung des Antrages). Auskunft: wegen fehlender Abstimmung mit der Innung ruhen die Anträge momentan. Innungsmeister: die Abstimmung erfolgte letzte Woche ...
Und plötzlich ist der Text auf fotografen-wien nun dahingehend geändert, daß ein "Nachweiß von Praxiszeiten" vorher zu klären ist (allerdings auch nicht genau wie, die angeführten Verordnungstexte beziehen sich ja auf den vollen Berufsfotografenzugang ...)
Ich hab ganz sicher keine Berufspraxis als Profifotograf, dann hätt ich nämlich "pfuschen" muessen. Meine langjährige fotografische Tätigkeit in "freien Arbeiten" und zusätzliche langjährige unternehmerische Praxis in anderen Bereichen zählt anscheinend nicht.
Ich komm mir grad vor wie der letzte Idiot und Ping-Pong-Ball zwischen (rotem) Magistrat und (schwarzer) Innung. Hat jemand von Euch positive Erfahrungen mit dem §19-Verfahren??
Andi