Berufsfotografie ohne Meisterprüfung ...

    • Berufsfotografie ohne Meisterprüfung ...

      könnt ihr sehen wie ihr wollt, es gibt aber (leider) die einschlägigen Gesetze/Verordnungen. Hier meine Erfahrungen.

      Die Berufsfotografie ohne Meisterprüfung sollte eigentlich nach §19 Gewerbeordnung über eine individuelle Feststellung der Befähigung und eingeschränkt auf Teibereiche der Berufsfotografie möglich sein. Die Wiener Innung hat ja lt. [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] entsprechende eingeschränkte Teilbereiche definiert.

      Ich hab deshalb Ende August einen entsprechenden Antrag bei der MA63 gestellt. Um das Verfahren zu beschleunigen mit einigen Mühen versucht, einen Gutachter/nicht-nahestehende Sachkundige Person zu finden (hat im 4. Anlauf endlich funktioniert, die Wiener Gerichtsgutachter haben das generell verweigert, die 3. Person auf der Liste der Fotografeninnung, die ich versuchte zu kontaktieren hat endlich gemeint, daß er weiß wie diese Gutachten zu behandeln sind ... - OK, das war Ende Aug.). Mit dieser Sachkundigen Person (die ich vor dem Gutachten nicht gekant habe und der einer der Meisterprüfer ist) habe ich dann ein 2-Stündiges Fachgespräch in den Räumen der Innung geführt (recht hart aber fair - mein Gutachter ist ja auch Fotografenmeisterprüfer, dementsprechend hart auch die Fragen). Dann positives Gutachten und Empfehllungsschreiben der Innung samt Zeugnissen, Werkproben, Lebenslauf, Aufstellung der Vorkenntnisse/Praxis and die MA63 gesandt ... - ich denke klarer/besser vorbereitet gehts kaum (Kosten: ca. EUR 1'000 + einige Tage Arbeit).

      Nach 2 Wochen dann (informell) erfahren, daß ich wegen mangelnder Praxis wahrscheinlich einen abschläguigen Bescheid bekommen werde. Versucht mit MA63 die Berufspraxisanforderung klarzustellen - ohne Erfolg. Versucht mit der Innung die anscheinend nicht reibungslos verlaufende Kommunikation mit der MA63 zu klären (wie kann die MA63 ohne Sachkenntnisse die Praxisanforderung bewerten?) - erhielt vom Innungsmeister die Zusage, daß er die Missverständnisse nun telefonisch ausgeräumt hätte.

      Heute wiedermal bei der MA63 angefragt (über einen Monat nach Einbringung des Antrages). Auskunft: wegen fehlender Abstimmung mit der Innung ruhen die Anträge momentan. Innungsmeister: die Abstimmung erfolgte letzte Woche ...
      Und plötzlich ist der Text auf fotografen-wien nun dahingehend geändert, daß ein "Nachweiß von Praxiszeiten" vorher zu klären ist (allerdings auch nicht genau wie, die angeführten Verordnungstexte beziehen sich ja auf den vollen Berufsfotografenzugang ...)

      Ich hab ganz sicher keine Berufspraxis als Profifotograf, dann hätt ich nämlich "pfuschen" muessen. Meine langjährige fotografische Tätigkeit in "freien Arbeiten" und zusätzliche langjährige unternehmerische Praxis in anderen Bereichen zählt anscheinend nicht.

      Ich komm mir grad vor wie der letzte Idiot und Ping-Pong-Ball zwischen (rotem) Magistrat und (schwarzer) Innung. Hat jemand von Euch positive Erfahrungen mit dem §19-Verfahren??

      Andi
    • Ich weiß nicht mehr wie es genau war bei mir, aber es war auch ein ziemliches Durcheinander.
      Ich hab mein Diplom an der Graphischen gemacht und da darf man nach 1,5 Jahren ansuchen um den Voll (koffer) fotografen.
      Was ich dann bei der Innung gemacht habe.
      Ich bin also dort vorstellig geworden und ich wollte wissen ob ich nun von ihnen diesen vielzitierten "Befähigungsnachweis" erhalte.
      Die meinten, nein, das sei ein Missverständniss -der Befähigungsnachweis sei quasi mein Lebenslauf in dem ja stünde, wo ich meine Praxis erlangt habe (angestellt im Fotostudio und freier Dienstnehmer bei der Uni Wien).
      Achja -ich brauch dann also nichts weiter und kann mich bei der Wirtschaftskammer melden und eintragen lassen?
      -Genau!

      Ich geh dann zur Wirtschaftskammer -dort:" Na Moment. so einfach geht das aber nicht! Wo ist denn ihr Befähigungsnachweis?"
      Da war ich dann schon etwas verwirrt.
      Nachdem ich den Sachverhalt erklärt hatte hat es dann geheissen das ich über die geleistete Arbeitszeit Bestätigungen der ehemaligen Arbeitsgeber bringen solle.

      Das hat etwas gedauert -aber schliesslich hatte ich das dann entlich auch. Wieder auf die Kammer -neue Kollegin dort- also gleiches Spiel:"Wo ist ihr Befähigungsnachweis?"

      Ich erkläre wieder selbiges und winke mit den Bestätigungen und bin wirklich sachlich und ruhig geblieben, woraufhin die Dame von der Kammer recht bissig wurde.
      Mit einem beinahe geschriehenen"na wenn sie unbedingt darauf bestehen kann ich ihren Antrag ja annehmen, aber ich kann ihnen jetzt schon sagen das ihnen das nichts bringen wird -der wird ohne Befähigungsnachweis sicher abgelehnt!"

      Nach 2-3 Wochen hab ich dann einen Schrieb bekommen das mein Antrag geprüft wird und das ich in der Zwischenzeit auf keinen Fall den BEruf ausüben darf, da ich ja keine Genehmigung habe.

      Nochmals 2-3 Wochen später dann der Schrieb das ich mich Fotograf nennen darf und das ich die Kammerumlage zahlen darf -und zwar ab dem Datum -also sechs Wochen davor- mit dem ich den Antrag gestellt hab.


      Mittlerweile is es mir wurscht was mir da passiert ist -ist ja positiv ausgegangen -ich finds aber einfach einen Witz wie sich die aufführen.
      Da ist glaub ich der Begriff des Fremdschämens recht angebracht.
      Tut mir leid das sich da scheinbar noch immer nichts getan hat.

      Versuchen hartnäckig zu bleiben, auch wenns schwer fällt...

      LG, Christopher
    • kohli-vie schrieb:

      Willkommen im Klub
      du hast im prinzip das gleiche problem wie ich: dein familienname beginnt mit K und somit den selben zuständigen beamten
      laut WKO gibts bereits 3 bewerber mit K, die probleme haben


      Ach du Kacke, heißt also, dass ich vorher auch noch meinen Namen ändern muss, wenn ich das machen will. Fange auch mit K an. Könnte dummerweise nicht einmal den Mädchennamen meiner Mutter annehmen der fangt auch mit K an. :D
    • @Hali - ich Idiot dachte halt, daß mit dem §19 sei einfacher und ich erspar mir Chemie/Fachkamera, die ich für meine Personenfotografie eh nicht brauch/will ... Mit der Innung und fachlich scheints eh OK, meine Schwierigkeiten hab ich beim Magistrat - (ich ruf Dich noch an)

      @all/ansonsten - ja Österreich ist wie's ist, Eigentlich jammer ich ja nicht ziellos, sondern versuch etwas innerhalb des möglichen legalen Rahmens zu Bewegen.

      Ist außer kohli-vie (mit dem ich heut eh schon telefoniert hab) hier noch jemand, der ohne formaler Fotografenausbildung, ein §19 Verfahren versucht hat?
    • Danke für den Bericht.

      Hinsichtlich Eurer Anfangsbuchstaben: Gibt´s ansonsten bereits erfolgreich eingeschränkte Fotografen, die in einem anderen Buchstabenkreis liegen? Bezweifle da generell die Kooperationswilligkeit ungeachtet des Beamten.

      Und ja, ich beginne mich schon wieder an einem nachgewiesenen Rechtschreibfehler auf offiziellen Webseiten aufzuhängen ......
    • RE: Allgemein zum Thema

      Vandaar schrieb:

      Jemanden wie Andi Kunar den Quereinstieg derart mit Steinen voll zu pflastern ist eine Frechheit.

      Vor kurzem habe ich hier auf fotografie.at unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ganz unten einen interessanten Link gefunden:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].

      Für den Anfang dürfte es vor allem um Unterstützung gehen.


      Hab darin jetzt a bissl gelesen und muß sagen - sehr interessant!

      Eigentlich frag ich mich jetzt, ob sowas auch manchmal Leute lesen, die - einfach gesagt - dafür verantwortlich sind, daß zB die Fotografie in Österreich (und ich meine damit die "Arbeit eines Berufsfotografen", also bitte nicht mit Sachen, wie Pressefotograf etc. argumentieren) ein reglementiertes Gewerbe ist und bleibt?! Ich meine, mit Welchen Argumenten könnte man dem Inhalt (die Tatsachen) von zB dieser Seite entgegnen?
    • Für mich, damit ich ein paar Krümmelchen im Jahr verdienen darf, muß ich eine $50 pro jahr Lizensgebühr bezahlen. Es wird nicht gefragt, ob ich eine Meisterprüfung bestanden habe usw. Wenn ich bei z.B. einer Tageszeitung angestellt wäre, oder bei einem Porträtstudio , würde das mir nichts kosten. Das hört sich vielleicht wie wenig an, aber ich frage mich trotzdem wieso ich ÜBERHAUPT was zahlen muß um zu arbeiten. Findet ihr das nicht mies? Ich finde es furchtbar.

      lg, lensi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lensman ()

    • RE: Allgemein zum Thema

      Vandaar schrieb:

      Jemanden wie Andi Kunar den Quereinstieg derart mit Steinen voll zu pflastern ist eine Frechheit.

      Vor kurzem habe ich hier auf fotografie.at unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ganz unten einen interessanten Link gefunden:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].

      Für den Anfang dürfte es vor allem um Unterstützung gehen.


      Die Idee finde ich prinzipiell ja nicht schlecht.
      Was mich an den Link stört, dass keine der handelnden Personen vorgestellt werden. Normalerweise sollte sich zumindest der Vorstand nach Vereinsgesetz "outen".

      LG Wolfgang
    • lupus-corridor schrieb:

      Normalerweise sollte sich zumindest der Vorstand nach Vereinsgesetz "outen".

      Sorry Wolfgang, aber das ist mir derzeit herzlich egal - Hauptsache, es gibt eine Initiative.

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ist die Antwort auf die öfter vorkommenden Hinweise in den verschiedenen Threads in letzter Zeit, dass alle nur jammern.

      Andi Kunar wird damit in der Gegenwart natürlich auch nicht geholfen, und ich habe nicht vor, seinen Thema hier in eine Diskussion zu verwandeln - die gibt es ja an mehreren anderen Stellen. Aber der Verweis auf die Initiative passt zumindest hier her. Es gibt auch eine Zukunft ...

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