Stellungnahme WKO zu Pressefotografen/Fotodesigner als Subunternehmer

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    • thomas_l schrieb:

      Also Verschwörungstheorien über Lobbyisten muss man hier nicht aufstellen. Der VfGH ist was das anlangt unverdächtig.


      Danke! Wollt ich auch schon schreiben.

      thomas_l schrieb:

      Und egal ob man es hören will oder nicht: eindeutig ist die verfassungsrechtliche Lage nicht (!) und daher ist das Ergebnis auch offen.


      Leider. Man wird sehen...

      thomas_l schrieb:

      Im Übrigen sollte doch im Heimatland der reinen Rechtslehre und auch in diesem Forum mittlerweile klar sein, dass Rechtsfragen und politische Fragen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Was sinnvoll ist und was nicht, ist eine politische Frage und keine Rechtsfrage - dementsprechend ist es auch nicht die Aufgabe des VfGH zu entscheiden, ob die geltende Regelung einen Sinn hat oder nicht.


      Es sei denn, sie ist so sinnlos, dass sie dem Sachlichkeitsgebot des Gleichheitsgrundsatzes widerspricht, aber das ist nun eine Diskussion, die hier zu weit führen würde.
    • gili89 schrieb:

      webwolfi schrieb:

      gili89 schrieb:

      Dort ist der Arbeitgeber (zB Szene1) ja ein Magazin, und kein Meisterfotogra


      Wenn der Meisterfotograf ARBEITGEBER ist, dürfen die ArbeitnehmerInnen alles fotografieren, was der Meister darf.


      Sorry, meinte egtl "Auftraggeber".


      Das würde ja dann wieder dem ganzen was hier geschrieben wurde widersprechen :D

      mstief schrieb:

      Hallo !

      Da es hier ja öfter vorkommt, dass jemand behauptet als Pressefotograf/Fotodesigner (der ja derzeit nur B2B fotografieren darf) problemlos als Subunternehmer für einen Fotografen tätig sein darf um B2C zu fotografieren, so hat die WKO jetzt dazu Stellung genommen.

      Ich will das jetzt nicht abtippen, also zusammengefasst:
      bezogen auf §150 (5) GewO zweiter Satz

      Laut Rundschreiben der WKO ist es NICHT gestattet B2C zu fotografieren, auch wenn der Auftraggeber selbst eine Gewerbeberechtigung Berufsfotograf hat.


      So jetzt hab ich es auch gerade den ganzen Text auf der Homepage gesehen: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]




      PrivatpersonX möchte hübsche Fotos von seiner Familie und geht zu Meisterfotograf1234...
      Meisterfotograf1234 hat keine Zeit, und lässt das ganze über einen Befreundeten Pressefotografen laufen.

      PrivatpersonX ist glücklich, und bezahlt den Meisterfotograf123 (B2C).
      der Befreundete Pressefotograf möchte natürlich seine Arbeit bezahlt haben, und verrechnet es dem Meisterfotograf123 "B2B"
    • Richtig, genau das geht nicht, denn der Berufsfotograf darf den Pressefotografen zu diesem Zweck nicht beauftragen. Es kommt nicht darauf an, wem der Pressefotograf die Bilder in die Hand drückt oder von wem er den Auftrag erhält, sondern zu welchem Zweck die Bilder bestimmt sind, das meint B2B, wenn man den Text des Gesetzes genau liest.

      In dem Fall muss ich (leider) sagen, dass ich mich der Meinung der Innung anschließe

      lg Thomas
    • webwolfi schrieb:

      Bei diesen Bilderln kann man davon ausgehen, dass der "Endnutzungszeck" ein gewerblicher, nämlich die Veröffentlichung in (digitalen) Medien ist.
      Also B2B und vermutlich (auch wenn die Kammer das vielleicht anders gesehen hat) wohl auch Pressefotografie im Sinne der "alten" Bestimmung.

      Wenn da gegen Entgelt fotografiert wird, brauchts aber zumindest den Pressefotograf & Fotodesigner Gewerbeschein. Zumindest kann ich mir kaum eine Konstellation vorstellen, bei der gewerbsmäßigkeit auszuschließen wäre.
      Sehe ich genauso. Ein Gewerbeschein Pressefotograf Fotodesigner ist da jedenfalls notwendig und es darf nicht Zwecks Verkauf an Privatpersonen fotografiert werden.

      Was mich stört, sind manche dieser Eventfotografieunternehmen, die diese Eventfotografen beauftragen. Da werden die angeworbenen Fotografen oft schlicht und einfach angelogen, was die Rechtslage angeht.

      lg Thomas
    • Da muss ich thomas recht geben!

      Ich kenne ziemlich viele die nebenbei als Partyfotografen arbeiten (wöchentlich, also nicht nur gelegentlich). Und der Großteil der Leute verrechnet alles per Honorarnote, ohne Gewerbe. - Weil es Ihnen so von den Firmen gesagt wird.

      Mal ganz davon abgesehen das die meisten sowieso finanziell verarscht werden :)
    • thomas_l schrieb:

      Richtig, genau das geht nicht, denn der Berufsfotograf darf den Pressefotografen zu diesem Zweck nicht beauftragen. Es kommt nicht darauf an, wem der Pressefotograf die Bilder in die Hand drückt oder von wem er den Auftrag erhält, sondern zu welchem Zweck die Bilder bestimmt sind, das meint B2B, wenn man den Text des Gesetzes genau liest.

      In dem Fall muss ich (leider) sagen, dass ich mich der Meinung der Innung anschließe

      lg Thomas


      das habe ich vor Kurzem ind [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] auch erklärt.

      Ich hab den dunklen Verdacht, dass dieser Thread etwas mit dem "Anlassfall" zu tun hat. Das wär natürlich eine blöde Folge der etwas ungeschickten Offenheit des dortigen TE
    • thomas_l schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Es sei denn, sie ist so sinnlos, dass sie dem Sachlichkeitsgebot des Gleichheitsgrundsatzes widerspricht, aber das ist nun eine Diskussion, die hier zu weit führen würde.
      Stimmt, ist ja ein Fotoforum. Dabei wäre die Diskussion, ob es soetwas gibt und was das eigentlich ist eigentlich die interessantere ;)


      Wobei -egal ob man die Sache mit dem Konstrukt des Sachlichkeitsgebotes nun gut findet oder nicht- es hier wohl nicht greift.
      Sowohl Ausbildung und keine Ausbildung auf der einen Seite als auch B2B und B2C aud der anderen sind prinzipiell wohl sachliche Differenzierungen.

      Es kann also nur um die Erwerbsfreiheit gehen und ob deren Einschränkungen gerechtfertigt sind.
    • Diese ganze Diskussion erübrigt sich

      da ja ohnehin das Gewerbe nächstes Jahr fallen wird weil die jetzte gesetzliche Lage laut EU-Verfassungsgericht eigentlich gesetzeswidrig ist!

      Oder spätestens in 2 Jahren, wenn die ersten Pressefotografen ihr Gewerbe auf Berufsfotograf ummelden können!

      Alles nur mehr Zeitverschwendung, Engstirnigleit und Verzögerungstaktik der Meisterfotografen und Innung!

      Wären viel besser beraten nachzudenken wie sie in 2 Jahren auch noch gegen die Flut an Pressefotografen (die teilweise nebenberuflich ausüben) bestehen können!

      Aussterben werden die Meisterbetriebe sicher nicht, da es immer genug Kundschaft geben wird die genau diese 0815-Bildern haben wollen die in der Auslage hängen!
    • RE: Diese ganze Diskussion erübrigt sich

      Picwish-Fotodesign schrieb:

      da ja ohnehin das Gewerbe nächstes Jahr fallen wird weil die jetzte gesetzliche Lage laut EU-Verfassungsgericht eigentlich gesetzeswidrig ist!

      Dieses Forum ist nicht unbedingt dazu gedacht Unsinn zu verbreiten. 1) Ein EU-Verfassungsgericht gibts nicht und 2) es gibt zum Thema Meisterprüfung für Berufsfotografen keine Entscheidung des EuGH

      Punkt Ende
    • thomas_l schrieb:

      2) es gibt zum Thema Meisterprüfung für Berufsfotografen keine Entscheidung des EuGH


      Noch nicht! meinet eh den EuGH , sorry für meine Unwissenheit

      Jedoch wieso ist Österreich dann das einzige Land wo das Gewerbe noch nicht offen ist? Wo bleibt da die EU?

      Wichtiger ist wohl welche Krümmung die Essiggurken in Österreich haben
    • Jodoform schrieb:

      Hauptsache man klopft fest Stammtischsprüche


      Sie weichen ein wenig vom Thema ab!
      Locker bleiben, nicht aufregen, ich möchte hier nicht über die sinnhaftigkeit der novelle diskutieren (steht ja ausser frage wenn wir das einzige EU-Land sind mit der Verordnung) sondern eher wieso das so ist?

      Sitzen in der Innung welche die genau in 2 Jahren in Pension gehen, oder wieso kamen die 3 Jahre Wartefrist zustande?

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