Stellungnahme WKO zu Pressefotografen/Fotodesigner als Subunternehmer

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    • Stellungnahme WKO zu Pressefotografen/Fotodesigner als Subunternehmer

      Hallo !

      Da es hier ja öfter vorkommt, dass jemand behauptet als Pressefotograf/Fotodesigner (der ja derzeit nur B2B fotografieren darf) problemlos als Subunternehmer für einen Fotografen tätig sein darf um B2C zu fotografieren, so hat die WKO jetzt dazu Stellung genommen.

      Ich will das jetzt nicht abtippen, also zusammengefasst:
      bezogen auf §150 (5) GewO zweiter Satz

      Laut Rundschreiben der WKO ist es NICHT gestattet B2C zu fotografieren, auch wenn der Auftraggeber selbst eine Gewerbeberechtigung Berufsfotograf hat.


      So jetzt hab ich es auch gerade den ganzen Text auf der Homepage gesehen: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • myLens schrieb:

      und auch dagegen müsste man doch rechtsmittel ergreifen können ?!


      Was meinst du damit? Wer soll dagegen vorgehen können, dass der Fotograf Michael Meister den Hilfsarbeiter Willi Wappler anstellt, ihn in eine Schule schickt? Da unterscheidet ihn rechtlich nichts vom Bodenleger.

      Und es gibt überhaupt nichts, das gegen ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis sprechen würde.

      myLens schrieb:

      mittelfrstig hat die österreichische lösung m.E. abeer ohnehin ein ablaufdatum ...


      Wir hoffen auf den VfGH
    • brauche ich denn einen meisterbrief um jemanden privat entgeltlich einen parkettboden zu verlegen oder sein laub zu rechen ?

      ich dachte es wäre auch eine der aufgaben der WK für dem konsumenten um eine gewisse qualität der betriebe bemüht zu sein. und wenn michael meister schon keine ahnung hat hätte ich bei dem von ihm mal schnell beschäftigten wappler noch mehr bedenken.

      egal - ich will hier auch keine abermalige diskussion vom zaun brechen. die wko und ihre machenschaften werden sich nach dem vfgh urteil ohenhin auf wesentliches beschränken müssen :party:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • @webwolfi:
      ich bin naturgemäss juristisch nicht so sattelfest wie du ...

      folgende situation:
      ein modell wünscht sich schöne bilder von sich und posiert vor einem maler und einem fotografen.
      der maler verkauft ihr das bild rechtmässig um 200€ dem fotografen ist dies aber untersagt
      wenn der maler dann aber die fotografie übermalt darf er diese wieder verkaufen ;)
      (ich weiss nicht wessen rechtsempfinden dies entspricht - meinem jedenfalls nicht)

      auch stellt doch bei digitaler fotografie die bildbearbeitung einen grossteil des arbeitsaufwandes dar - jeder berufsfotograf sollte doch angehalten sein, sich entsprechende kenntnisse anzueignen und darüber eine prünug ablegen zu müssen. ich gehe aber eher davon aus dass dies nicht vorgeschrieben ist ?

      stell dir vor dein kfz-meister repariert deine bremsen und hat noch nie was von ABS gehört ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • myLens schrieb:

      brauche ich denn einen meisterbrief um jemanden privat entgeltlich einen parkettboden zu verlegen oder sein laub zu rechen ?


      "Privat gegen Entgelt"

      Wenn es sich um einen nicht geplanten und nicht gesuchten "Auftrag" handelt, und es sich mehr oder weniger um eine einmalige Sache ohne Wiederholungsabsicht handelt, dann darf man auch ohne Meisterbrief einen Boden verlegen oder Portraits machen. Das wird aber in den allerwenigsten Fällen so sein (etwa dein Nachbar weiß von deinen handwerklichen/fotografischen Talenten und bittet dich um Hilfe beim Boden verlegen/um brauchbare Bewerbungsfotos), auch hier müssen Einnahmen natürlich versteuert werden, wenn die entsprechende Grenze überschritten ist. Aber bereits dann, wenn ein solches Geschäft über ein Forum wie dieses angebahnt wurde, oder der Heimwerker/Fotograf gar eine eigene Heimwerker/Fotografen-Website hat, ist schon wieder Ende der Freiheit.

      Ansonsten: Zum Parkettboden-Verlegen brauchst du einen Meisterbrief, zum Laub rechen nicht (soweit z.B. ein Gewerbeschein für Hausbetreuung vorhanden ist), zum Hecken-oder Bäume beschneiden musst du aber schon wieder Gärtner sein.


      myLens schrieb:

      ein modell wünscht sich schöne bilder von sich und posiert vor einem maler und einem fotografen.
      der maler verkauft ihr das bild rechtmässig um 200€ dem fotografen ist dies aber untersagt
      wenn der maler dann aber die fotografie übermalt darf er diese wieder verkaufen ;)
      (ich weiss nicht wessen rechtsempfinden dies entspricht - meinem jedenfalls nicht)


      Ich habe es schon mehrfach geschrieben, ich halte die derzeitige Regelung für
      1.) dumm
      2.) verfassungsrechtlich bedenklich
      3.) dennoch aber klar und eindeutig

      es geht nicht ums persönliche Rechtsempfinden, sondern um das, was die Norm anordnet - und das ist nun einmal wie es ist.



      myLens schrieb:

      auch stellt doch bei digitaler fotografie die bildbearbeitung einen grossteil des arbeitsaufwandes dar - jeder berufsfotograf sollte doch angehalten sein, sich entsprechende kenntnisse anzueignen und darüber eine prünug ablegen zu müssen. ich gehe aber eher davon aus dass dies nicht vorgeschrieben ist ?


      Digitale Bildbearbeitung gehört soweit ich weiß in allen Bundesländern zu den Anforderungen bei der Meisterprüfung.


      myLens schrieb:

      stell dir vor dein kfz-meister repariert deine bremsen und hat noch nie was von ABS gehört ?


      1) Ich habe keine Räder und keine Bremsen :D
      2) ich habe auch kein Auto, geschäftliche Beziehungen mit KFZ-MeisterInnen würden sich allenfalls auf die Herstellung gewerblich genutzter Fotos beschränken, was ich darf
      3) zum eigentlichen Hintergrund deiner Frage (wenn ich ihn richtig verstanden habe):

      Wenn dem Auftraggeber durch das unsachgemäße Wirken eines Angestellten oder sonstigen Beauftragten des Auftragnehmers (also Willi Wappler) ein Schaden entsteht, dann haftet der Auftragnehmer (in unserem Fall Michael Meister). Man nennt das Gehilfenhaftung. Ein solcher Schaden kann sich auch aus der Nicht- oder Mindererfüllung des Vertrages ergeben.

      Im Falle des Schulfotografen ist vorab die Frage zu klären, ob denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

      Michi Meister schickt seinen Angestellten Willi Wappler ans BRG 25 um dort Klassen- und SchülerInnenfotos zu machen. Die Fotos sind ein Graus. In den Konstellationen, die ich kenne, versucht Michi Meister im Anschluss die Bilder den SchülerInnen/Eltern die Bilder zum Kauf anzubieten.

      Wenn dir die Bilder nicht gefallen, kaufst du eben keine und es gibt auch keinen Vertrag. Dass du in dem Jahr keine netten Schulbilder von deinen Kids hast, ist Pech und du kannst ev. im Elternverein/Schulgemeinschaftsausschuss darauf dringen beim nächsten Mal den Michi M. auszulassen und lieber Berta Besser einzuladen. Das wars dann aber auch.
    • webwolfi schrieb:

      Digitale Bildbearbeitung gehört soweit ich weiß in allen Bundesländern zu den Anforderungen bei der Meisterprüfung.


      und jene meisterfotografen, deren ausbildung schon jahrzehnte zurückliegt ?
      ich gehe davon aus, dass diese nach wie vor praktizieren und ausbilden dürfen ?

      webwolfi schrieb:

      Das wars dann aber auch.


      und weil's das dann eben dann auch war und die zeiten vorbei sind als fotografen mit pyrotechnik hantierten um licht zu machen würde ich fotografie eher beim laub rechen sehen als in der kfz-werkstatt .... es mag manchen schwer fallen (vermutlich auch gerade denen, die viel geld und aufwand in ihren meisterbrief gesteckt haben), aber es ist wohl an der zeit den wandel zu erkennen.

      als künstlerisch tätiger bildermacher bin ich ja ohnehin nicht betroffen :P

      objektiv gesehen kann der VfgH ja nur zu einer einzigen erkenntnis kommen aber im land der lobbyisten ....
    • gili89 schrieb:

      gust schrieb:

      Szene1, Puls4, eventshooters.... alles illegal ? :D


      Wieso? Dort ist der Arbeitgeber (zB Szene1) ja ein Magazin, und kein Meisterfotograf. Also darfst als Pressefotograf dort B2B arbeiten - oder seh ich das jetzt komplett falsch?


      Ist wohl Auslegungssache... Dennoch haben die meisten dort gar kein Gewerbe angemeldet.

      Szene1 kann man vl als Magazin sehen.. Aber Eventshooters, Puls4 und wie sie sich alle nennen.?.?
      Zudem ist es ja kein Arbeitgeber, du vollziehst eine selbständige Arbeit und verrechnest diese.
    • gust schrieb:


      Zudem ist es ja kein Arbeitgeber, du vollziehst eine selbständige Arbeit und verrechnest diese.


      ja schon, aber du bekommst den Auftrag von denen bzw hast sicher einen Vertrag, oder?

      Wenn man Pressefotografie in gerade diesem Bereich nicht machen dürfte, wärs schon mehr als absurd :D
      Die, die keinen Gewerbeschein haben, dürftens wohl nicht machen - da hast du recht. Außer sie werden evtl geringfügig angestellt - dann müssts auch gehn, oder?
    • Hi,

      myLens schrieb:


      objektiv gesehen kann der VfgH ja nur zu einer einzigen erkenntnis kommen aber im land der lobbyisten
      Also Verschwörungstheorien über Lobbyisten muss man hier nicht aufstellen. Der VfGH ist was das anlangt unverdächtig. Und egal ob man es hören will oder nicht: eindeutig ist die verfassungsrechtliche Lage nicht (!) und daher ist das Ergebnis auch offen.

      Im Übrigen sollte doch im Heimatland der reinen Rechtslehre und auch in diesem Forum mittlerweile klar sein, dass Rechtsfragen und politische Fragen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Was sinnvoll ist und was nicht, ist eine politische Frage und keine Rechtsfrage - dementsprechend ist es auch nicht die Aufgabe des VfGH zu entscheiden, ob die geltende Regelung einen Sinn hat oder nicht.

      lg Thomas
    • gust schrieb:

      Szene1, Puls4, eventshooters.... alles illegal ? :D

      Dort gibt es keinen einzigen "Meister"... Die meisten haben noch Nichtmal ein Pressegewerbe angemeldet..


      Bei diesen Bilderln kann man davon ausgehen, dass der "Endnutzungszeck" ein gewerblicher, nämlich die Veröffentlichung in (digitalen) Medien ist.
      Also B2B und vermutlich (auch wenn die Kammer das vielleicht anders gesehen hat) wohl auch Pressefotografie im Sinne der "alten" Bestimmung.

      Wenn da gegen Entgelt fotografiert wird, brauchts aber zumindest den Pressefotograf & Fotodesigner Gewerbeschein. Zumindest kann ich mir kaum eine Konstellation vorstellen, bei der gewerbsmäßigkeit auszuschließen wäre.
    • Und webwolfi hat natürlich recht und die Regelung ist für die meisten Fälle auch ziemlich simpel zu verstehen und wurde hier schon x-fach geschrieben:

      § 1 Abs. 2 GewO
      "Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig,
      regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder
      sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche
      Zwecke dieser bestimmt ist..."


      § 1 Abs. 3 GewO
      "Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird."

      Das ist also ganz einfach. Wenn es selbstständig ist mit Gewinnerzielungsabsicht, ist es ein Gewerbe. Egal ob mit Vertrag, mit ohne Vertrag, mit Werkvertrag, mit freiem Dienstvertrag, auf zwei Beinen oder im Kopfstand, als Inländer oder Ausländer legal oder illegal aufhältig, schwarze Hautfarbe oder weiße. Und ganz egal wie oberschlau man es auch anstellt, es ist und bleibt ein Gewerbe - und es ist im Übrigen auch dann so, wenn es einem nicht passt, dass es so ist

      lg Thomas

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