Hallo !
Da es hier ja öfter vorkommt, dass jemand behauptet als Pressefotograf/Fotodesigner (der ja derzeit nur B2B fotografieren darf) problemlos als Subunternehmer für einen Fotografen tätig sein darf um B2C zu fotografieren, so hat die WKO jetzt dazu Stellung genommen.
Ich will das jetzt nicht abtippen, also zusammengefasst:
bezogen auf §150 (5) GewO zweiter Satz
Laut Rundschreiben der WKO ist es NICHT gestattet B2C zu fotografieren, auch wenn der Auftraggeber selbst eine Gewerbeberechtigung Berufsfotograf hat.
So jetzt hab ich es auch gerade den ganzen Text auf der Homepage gesehen: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
Da es hier ja öfter vorkommt, dass jemand behauptet als Pressefotograf/Fotodesigner (der ja derzeit nur B2B fotografieren darf) problemlos als Subunternehmer für einen Fotografen tätig sein darf um B2C zu fotografieren, so hat die WKO jetzt dazu Stellung genommen.
Ich will das jetzt nicht abtippen, also zusammengefasst:
bezogen auf §150 (5) GewO zweiter Satz
Laut Rundschreiben der WKO ist es NICHT gestattet B2C zu fotografieren, auch wenn der Auftraggeber selbst eine Gewerbeberechtigung Berufsfotograf hat.
So jetzt hab ich es auch gerade den ganzen Text auf der Homepage gesehen: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]