Änderung der Gewerbeordnung veröffentlicht

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    • Hy,

      also ich erledige das Problem wie folgt.
      Hab 5 Unternehmer (gleichzeitig Freunde von mir) und geb ihnen pro Jahr 96 Euro pro Jahr, dafür kaufen die mir zusammen 96 Bilder zu je 4,17 Euro Netto, also 5 Euro brutto ab.
      Hierfür stelle ich Bild für Bild eine Rechnung (Automatisiert) und habe somit nach 3 Jahren 150 Rechnungen für 150 Bilder die ich verkauft haben und zwar B2B, wie es sich laut Gewerberecht neuerdings gehört.

      Hiermit habe ich nachweislich

      288 Aufträge erfüllt
      288 Rechnungen geschrieben (Automatisierte Sache, eh Klar)
      und als neuer Gewerbetreibender auch 1.440 Euro Umsatz in 3 Jahren gemacht.
      Da ich nichts abschreibe muss ich hiervon dann auch brav diese ca 500 Euro Einnahmen zu meinem Gehalt rechnen und versteuern. OK abzüglich der Schutzgeldabgabe an die WKO.
      Ich kann es mir leisten, das einmal so durch zu ziehen einfach um am Ende zu sehen wie das Ganze dann abgehandelt wird.


      Dann kann sich die Innung brausen, den es steht nirgends im Gesetz was ich für 1 Bild verlangen muss, noch wieviele Firmen ich als Kunden haben muss.

      Da ich nebenbei das Pressefotografengewerbe habe einen Umsatz mache aber halt nicht viel zahle ich nur die AUVA, und SV als Angestellter, somit nicht mehr.
      Vorteil der AUVA und hier zahle ich den erhöhten Preis, ist es das zB würde ich nen Autounfall haben oder einen Schiunfall, beides Privat, und ich hab dadurch einen Querschnitt, dann wars in dem Moment gewerblich, heißt jemand bestätigt mir dann das ich B2B für ihn auf die Piste bin um Fotos zu machen oder für ihn unterwegs war ne Location zu suchen.
      Fazit: schon würde ich die gesetzlich höchste Invalidenrente erhalten und das schon mit 45.
      Den als "Unternehmer" der die erhöhte AUVA einzahlt hast darauf Anspruch und da die sich nicht nach dem Gewinn richtet sondern pauschal gerechent wird ist das so. Hab mich hierfür lage mit nem Juristen der bei der AUVA tätig ist darüber unterhalten.

      Überlegt euch das mal den dies ist die billigste und zielführendste Unfallversicherung mit der höchsten und gesetzlich gesicherten monatlichen Fixauszahlung die es in Österreich gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lifeislive ()

    • Sorry ganz vergessen.......

      ein sehr guter Freund von mir, der ebenfalls das Gewerbe eröffnet hat macht ab Jänner nun als Selbstständiger
      in seiner Firma wo er angestellt ist alle Fotos für Messe, Internetauftritte und den Jahreskatalog etc.....
      Der Meisterfotograf der bis dato dies machte kriegt den Vertrag ab Jänner 2013 nicht mehr verlängert und verliert somit einen Jahresumsatz Brutto von ca 22.000 Euro. Sein Chef hat sich arbeiten von ihm angesehen, und dann so entsschieden.
      Er kassiert dafür statt der besagten 22.000 nur 15.000 Netto zzgl Mwst und beide, er und sein Chef sind zufrieden.
      Auch er wird in 3 Jahren dann auf Vollfotograf umsteigen und Umsatz und Rechnungen vorweisen können.
    • Lifeislive schrieb:

      Hab mich hierfür lage mit nem Juristen der bei der AUVA tätig ist darüber unterhalten.


      bist du dir sicher, ob das nicht einer von der security oder dem putztrupp war?

      ansonsten würde ich dir politiker oder consultant als berufslaufbahn empfehlen, du hast die perfekten vorraussetzungen dazu
      du schreibst 2 seiten, die gut klingen, aber in wikrklichkeit nichts aussagen bzw die keiner braucht ;)
    • Lifeislive schrieb:

      Hab 5 Unternehmer (gleichzeitig Freunde von mir) und geb ihnen pro Jahr 96 Euro pro Jahr, dafür kaufen die mir zusammen 96 Bilder zu je 4,17 Euro Netto, also 5 Euro brutto ab.
      Hierfür stelle ich Bild für Bild eine Rechnung (Automatisiert) und habe somit nach 3 Jahren 150 Rechnungen für 150 Bilder die ich verkauft haben und zwar B2B, wie es sich laut Gewerberecht neuerdings gehört.


      ...WOS IS DAS JETZT WIEDER ???? Wer hat dir denn bitte gesagt, daß man 288 Rechnungen braucht in die 3 Jahr ????

      ...3 Jahre Gewerbeanmeldung ohne Ruhendmeldung brauchts, alles andere ist wurscht, oder gabs da schon wieder irgendwelche Megaideen irgendwelcher Propheten ???

      lg Michael
    • die diskussion ist auf der letzten seite etwas offtopic geworden :) daher werde ich diverse querschnittslähmungen ausser acht lassen! :D

      hab mir die mühe gemacht den ganzen topic zu lesen! und stell mir da doch ein paar fragen!
      und zwar denke ich das diese änderungen vorallem auch interessant weden für jene die dies gerne nebenberuflich apraktizieren möchten bzw mal solange bis es ins rennen kommt!
      also wenn ich von mir ausgehe: ich habe einen durchnitllich gut bezahlten job mit sämtlichen absicherungen und würde dies nicht gerne aufgeben um mal aufs gerade wohl neu anzufangen.
      nun bietet dies die chance dies im kleinen rahmen und recht risikofrei auszuführen auch wenn es beinhaltet das man vll mal mehr abgaben hat als man einnimmt. muss zugeben das ich eigentlich nicht genau weiß wie es aussieht mit nebenberuflich ein gewerbe anzumelden.(falls jemand da mehr info hat kann gern bescheid geben!). nun würde man auf diesem wege wohl schwer große umsätze vorweisen können!

      amüsanter find ich da eher das ganze im zusammenhang mit bildbearbeitung, die meiner meinung nach eh getrennt werden sollte. denke die digitale bildbearbeitung wird mehr wie ungeliebter stiefsohn gehalten. (zumindest wenn das mit einer mundlichen prüfung über urheberrechte abgetan ist erhalte ich den eindruck davon) aber man ein vorrecht nicht gerne hergibt das man nun mal hat :)

      nun ergibt sich allerdings das jemand der 3j nur bilder bearbeitet aber keine kamera in der hand hielt danach die scheinbar sehr begehren hochzeitsfotos schießen kann(soweit er sich feinde machen will halt :D ) ob das mehr im sinne der innungen ist als das bildbearbeitung ein eigenständiges freies gewerbe ist? :)
    • florian77 schrieb:


      Simplicissimus schrieb:

      bildbearbeitung, die meiner meinung nach eh getrennt werden sollte.


      Wird die Bildbearbeitung nicht eh getrennt um ein paar Cent nach südostasien ausgelagert?
      wundert mich nicht wenn ich für das rtuschieren von pickeln einen berufsfotografen bezahlen muss :) allerdings sieht man halt dann auch so tolle sachen bei modelfotos das ein hochpassfilter mit einem ordinären kunstfilter den man mal schnell draufknallt verwechselt wird ;)
    • Simplicissimus schrieb:


      also wenn ich von mir ausgehe: ich habe einen durchnitllich gut bezahlten job mit sämtlichen absicherungen und würde dies nicht gerne aufgeben um mal aufs gerade wohl neu anzufangen.
      nun bietet dies die chance dies im kleinen rahmen und recht risikofrei auszuführen auch wenn es beinhaltet das man vll mal mehr abgaben hat als man einnimmt.

      Nebenberuflich sind die Abgaben nicht so das Drama. Bei der Sozialversicherung hast du eine Freigrenze von 4488 Euro. Ist dein Gewinn darüber, dann zahlst du nur vom tatsächlichen Gewinn die SVA Abgaben. Da du ja die Mindestbeitragsgrundlage bei deinem Angestelltenverhältnis bereits erreicht hast.
      Eine Steuerfreigrenze von 780 Euro hast du beim Finanzamt auch noch. Die Unfallversicherung ist pro Monat um die 8,25 Euro. Dann noch die Abgaben an die Innung für den Gewerbeschein. Ist nicht wirklich viel, an Abgaben.
      Du musst halt nur ein Konzept haben, was du machen willst. B2B ist jetzt auch nicht unbedingt der Nachteil.
    • Kurze Frage an die Rechtsgelehrten

      Ich hab erfolgreich mein "altes" Pressefotografengewerbe in einen Berufsfotografenschein umgewandelt - übrigens online und sehr nett telefonisch vom MBA betreut :daumenhoch:

      Interessiert diese Änderung meines Gewerbes sonst irgendeine "offzielle" Stelle wie zum Beispiel Sozialversicherung, Finanzamt, etc.? Insbesondere muss ich meinen Firmenbucheintrag ändern?

      Danke für weiterführende Infos :)
    • Grundsätzlich ist nichts zu tun/zu melden.

      Beim Firmenbuch kommt es darauf an, was dort bisher eingetragen war.

      Dort ist nach §3 (1) Z 5 FBG "eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe" einzutragen. Es ergibt sich zwar aus der neuen Gewerbeberechtigung keine Verpflichtung zu einer Änderung, wenn aber nicht mehr stimmt was du im Firmenbuch eingetragen hast, dann musst du es aufgrund des FBG ändern.

      Bei der nächsten Steuererklärung ist dann die neue Tätigkeit anzuführen (was aber nur hilfreich sein kann, weil mehr Ausgaben plausibel werden), eine gesonderte Meldung braucht es nicht.

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