Änderung der Gewerbeordnung veröffentlicht

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    • huhabicht schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Andreas, ich bin davon ausgegangen, dass er derzeit bereits einen (freiwilligen) Firmenbucheintrag hat.

      Ja, den hat er auch und der lautet auf "Presse- und Sportfotografie". Die Frage war eben, ob das geändert werden muss, weil das ausgeübte Gewerbe jetzt nicht mehr "Pressefotografie" sondern "Berufsfotografie" lautet...


      Er muss nicht geändert werden, weil das Gewerbe ein anderes ist, er müsste theoretisch geändert werden, wenn du tatsächlich schwerpunktmäßig mehr machst.
    • Hi! Weiß jemand wie es als Fotodesigner aussieht mit dem Verkauf von Fineart- Prints bzw. Bildern auf Leinwand oder hinter Acryl ?
      Es gibt ja da die sogenannte Ausnahme Risikofotografie
      Aus der Formulierung kann ich nicht herauslesen, ob hierbei das Bildmaterial als digitale Daten (bspw.zum verkauf an Bildagenturen) oder die später damit erstellten Werke ( Prints ) gemeint sind ?
      Oder fällt dies überhaupt unter den Bereich Fotokunst ?
      Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten ;)
    • cityrookie schrieb:

      Eine rein hypothetische Frage:

      Was ist wenn man nach 3 Jahren den Berufsfotografen hat und in den darauffolgenden Jahren den Gewerbeschein ruhend stellt.

      Erlischt dann der Titel des Berufsfotografen und die 3 Jahresfrist beginnt von Neuem?


      Nein.

      Verlangt wird "eine ununterbrochene dreijährige selbständige Tätigkeit als Pressefotograf oder als Pressefotograf und Fotodesigner". Punkt.

      Diese muss nicht unmittelbar vor der Beantragung des Berufsfotografen sein.
    • Ric schrieb:

      Hi! Weiß jemand wie es als Fotodesigner aussieht mit dem Verkauf von Fineart- Prints bzw. Bildern auf Leinwand oder hinter Acryl ?
      Es gibt ja da die sogenannte Ausnahme Risikofotografie
      Aus der Formulierung kann ich nicht herauslesen, ob hierbei das Bildmaterial als digitale Daten (bspw.zum verkauf an Bildagenturen) oder die später damit erstellten Werke ( Prints ) gemeint sind ?
      Oder fällt dies überhaupt unter den Bereich Fotokunst ?
      Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten ;)


      bemühe die Suchfunktion!
      die Frage wurde ziemlich ähnlich schon diskutiert.
    • Solange eine Gewerbeberechtigung nur ruhend gestellt ist, ist eine Reaktivierung sowieso kein Problem. Aber selbst wenn du sie ganz zurücklegst:

      Die Bedingung "drei Jahre durchgängig" ist erfüllt, weil es egal ist, wann diese drei Jahre waren. Wenn du also 2023 antanzt, mit dem Nachweis, von September 12 bis September 15 Designer gewesen zu sein, hast du die Voraussetzung erfüllt.

      (Vorausgesetzt die Bestimmungen ändern sich nicht in der Zwischenzeit)
    • webwolfi schrieb:

      Nein.

      Verlangt wird "eine ununterbrochene dreijährige selbständige Tätigkeit als Pressefotograf oder als Pressefotograf und Fotodesigner". Punkt.

      Diese muss nicht unmittelbar vor der Beantragung des Berufsfotografen sein.


      cityrookie schrieb:

      @ webwolfi

      Mir ging's um die Zeit danach.

      Wird einem nach der 3 Jahresfrist der Titel Berufsfotograf auf Lebzeiten verliehen oder ist er dann an ein aufrechtes Gewerbe gebunden.

      Ich hoffe du kannst ungefähr erahnen was ich meine.


      das könnt auch der Impressario sein :D
    • @M_Martin_M:

      Gerüchten zu Folge haben, hat ein bis dato anonymer User aus unerfindlichen Gründen der F.at den Rücken zugekehrt.

      Aus Rache gegen die ungerechte Welt hat er die berüchtigte und verruchte URL in einer Nervenheilanstalt
      in der Patienten-Toilette an die Wand geschrieben, mit dem Versprechen in diesem Forum
      wäre die endgültige Heilung zu erlangen.

      Seither findet sich neben dem alltäglichen Wahnsinn hier,
      den ich persönlich mit höchsten Wohlwollen und geradezu süchtig verfolge,
      auch noch eine ganz banale Verwirrung, die bisweilen auch amüsant erscheint.

      Mir gehen sie ab z.B.: Der "Foto_Orange",
      (Er hat es wohl schon vor der Gerwerberechtsnovelle zum Berufsfotografen geschafft)
      der "Rota" (Ist er nach der Pensionierung doch noch ins Kloster gegangen ?)
      und jetzt hat es unseren "kbea" erwischt. (Wo ist er denn gelandet ?)

      .... Ich bitte alle die nicht genannt wurden um Nachsicht,
      auch sie sind immer großartig gewesen.

      Dann wende ich mich wieder einmal dem viel zu selten gepflegten Hobby hin.
      Ich bin dann froh, dass ich das nicht beruflich mache.
      Und freue mich wie ein Kind, dass ein oder zweimal im Jahr auch etwas herauskommt,
      dass mir persönlich gefällt.

      Immer Gutlicht !

      Hope it helps & lg Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pluslucis ()

    • Hallo,
      ich habe jetzt diesen Thread und auch den andern (Meisterprüfung soll entfallen) durch gesehen und bei so vielen Leuten kommen manchmal mehr fragen auf als Antworten.
      Also kann mir jemand jetzt weiterhelfen. Kann ich folgendes machen um dn Berufsfotografen zu erreichen?
      Ich melde den Berufsfotografen an und warte einfach 3 Jahre. Schreibe in der Zeit auch nichts ab somit müsste das finanzamt dann auch keine probleme mit mir haben. Und nach 3 jahren melde ich den Berufsfotograf an. Jetzt ist natürlich die Frage nach den Beweis der 3 jahre als pressefotograf... Nur weil ich PF bin heißt es ja nicht das ich auch aufträge bekommen oder eben abnehmer (wobei ich hier sicher ein paar bilder einer Zeitung verkaufen kann wo eine Bekannte von mir Chefredakteurin ist). Heißt, ich habe mit meinen Gewerbe weder Verlust noch Gewinn gemacht. Jetzt möchte ich also den BF anmelden da ich hier vielleicht für mein Gewerbe gewinn erzielen kann weil ich mehr fotografieren darf.
      Geht das so???
      Und noch eine Frage nebenbei, wenn ich Pressefotograf bin kann ich dann trotzdem Portait fotos machen wenn diese per TFP Vertrag abgewickelt werden?
      Danke schon mal

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