Änderung der Gewerbeordnung veröffentlicht

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    • wie thomas_l schon gesagt hat, es geht um die subjektive Seite, die Absicht.

      Wie die Innung richtigerweise betont, gehört zB. auch jede Art der Werbung dazu.
      Es wird aber gewerberechtlich kein wie immer gearteter Erfolg als Erfordernis normiert.

      Wenn ich also ein Türschild mit Fotograf habe, oder gar eine Website oder sonst irgendwann irgendwo kundtue, dass ich bereit bin, unter Umständen einen Auftrag anzunehmen, und dann drei Jahre wartet bis einer kommt, dann übe ich ein Gewerbe aus. Punkt.

      Das Finanzamt interessiert das zunächst einmal überhaupt nicht. Erst wenn du bezüglich dieses Gewerbes Ausgaben steuermindernd geltend machst, könnten sie nachfragen, ob und in welcher Höhe Einkünfte aus genau diesem Gewerbe bestehen oder in Zukunft zu erwarten sind.
      Mit der Gewerbeberechtigung und den drei Jahren für den Vollfotografen hat das Finanzamt aber genau gar nichts zu tun.

      Im Beitrag von pluslucis könnte etwas missverstanden werden: Das FA ist (wie jedes andere Amt auch) verpflichtet, eine unbefugte Ausübung eines Gewerbes anzuzeigen - also wenn du etwas tust, wofür du keinen Gewerbeschein hast. Der umgekehrte Fall, nichts zu tun, obwohl man einen Gewerbeschein hat, ist in keiner weise illegal.
    • M_Martin_M schrieb:

      "ausgeübt" und nicht "angemeldet", der Gesetzgeber wird da wohl einen Unterschied sehen
      Ja das sehe ich auch so. Es wäre aber falsch daraus den Schluss zu ziehen, dass Mindestumsätze erreicht werden müssen. Die Schwelle, aber der bereits Gewerbeausübung vorliegt, ist ja recht niedrig.

      Mir kommen da die Ideen der Innung ja sehr merkwürdig vor: wenn es darum geht, dass man einen Gewerbeschein braucht, dann heißt es: es liegt ja sehr leicht ein Gewerbe vor, da kann nicht irgendeiner ohne Gewerbeschein etwas machen. Und wenn es um drei Jahre geht, dann heißt es: ein Gewerbe liegt ja nicht leicht vor, da kann ja nicht einfach jemand sagen, er hat ein Gewerbe ausgeübt...... ist doch bitte völliger Quatsch sowas.

      lg Thomas
    • M_Martin_M schrieb:

      gibt halt noch den Ausdruck "Umgehungsgeschäft"
      Stimmt, ich zweifle aber an der Relevanz im Rahmen der Gewerbeordnung. Da die GewO nicht auf die Art der Geschäfte abstellt, also die Definition des Gewerbes an Rechtsgeschäfte oder die Art der Rechtsgeschäfte gar nicht anknüpft, kann auch die Frage von Umgehungsgeschäften keine Rolle spielen. § 1 GewO knüpft nicht an das Zivilrecht an.

      lg Thomas
    • ausgeübt
      Diese Formulierung dürfte in der Vergangenheit wohl oftmals zu einer seltsamen Rechtssituation geführt haben.

      Wird das Gewerbe ausgeübt so ist dies immer wieder auch einmal ohne Anmeldung illegal geschehen.
      Ein Offiziualdelikt also mit 6 Monaten Verjährung.

      Hat man nun sein Fotografengewerbe (auch illegal) nachweislich über 3 Jahre betrieben (und
      wartete vielleicht 6 Monate) so ist nach der derzeitgen Regel die BF Berechtigung zu erteilen.

      Manche Unternehmer nahmen in der Vergangenheit auch die Strafe in Kauf,
      die im Übrigen gleich als Nachweisdokument vorgelegt werden kann.

      Hope it helps & lg Andreas

      PS:
      Alle meiner Kommentare hier dienen nur der Belustigung und sind keine Handlungsempfehlung.
      Ich rate sogar von einer Anwendung dringend ab !
      Meine Aussagen geben lediglich meine derzeitigen Informationsstand wider, und ich lehne jegliche Verantwortung/Haftung dafür ab.
      Für qualifizierte Auskünfte sind je nach Fachgebiet ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater zu konsultieren.
    • Danke an thomas_l für die Antworten :)

      by the way... vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich hätte sehr wohl einen Abnehmer der bei einer Zeitung Chefredakteur ist und mir Fotos abkaufen würde nur hab ich es eher so gemeint das der Markt an Pressefotograf so groß ist das es schwer ist an Abnehmer zu kommen und man dann eben im schlimmsten fall 3 jahre rum sitz - die anmeldung auf BF könnte man damit begründen (wie schon jemand in den Threads geschrieben hat) das man durch das ausgebreitete Angebot (Hochzeiten, Schulen etc...) mehr Chancen hat mit seinem Gewerbe einen erfolg zu erziehlen.

      Ich denke ja auch das vom FA nicht wirklich was kommen wird, immerhin schreibe ich ja nichts ab, fordere also Geld von Ihnen zurück sondern zahle ihnen sogar noch was (SV etc...) Die Innung ist es eher welche da reinfutschen könnte...
    • Twigg schrieb:

      Ich denke ja auch das vom FA nicht wirklich was kommen wird, immerhin schreibe ich ja nichts ab, fordere also Geld von Ihnen zurück sondern zahle ihnen sogar noch was (SV etc...)


      Ein gut gemeinter Rat: Informiere dich mal über das System "Selbständigkeit". Mit deiner Einstellung und deinem Wissen bist du zum Scheitern verurteilt. Das meine ich nicht böse - selbständig sein wird dir in Österreich nicht gerade leicht gemacht.
      Und warum glaubst du, dass du es als Vollfotograf einfacher haben wirst? Mit deinen paar verkauften Bildchen an eine Regionalzeitung (die übrigens kein Vermögen dafür zahlen) wirst du dir kein ernstzunehmendes Portfolio, welches dir Tür und Tor zum Reichtum öffnet, aufbauen können.

      Wenn dir bewusst ist, dass du es schwer haben wirst, dann lass es sein. Glaub mir, du ersparst dir viel Geld und Nerven.
    • ..... schrieb:

      Und warum glaubst du, dass du es als Vollfotograf einfacher haben wirst? Mit deinen paar verkauften Bildchen an eine Regionalzeitung (die übrigens kein Vermögen dafür zahlen) wirst du dir kein ernstzunehmendes Portfolio, welches dir Tür und Tor zum Reichtum öffnet, aufbauen können


      das Portfolio sind dann ja nicht nur die Pressefotos....kann ja genauso Portait Aufnahmen von TFP shootings zeigen...
      BF ist sicher auch kein Klacks aber da du mehr darfst sicher chancenreicher als Pressefotograf..
    • Twigg schrieb:

      ..... schrieb:

      Und warum glaubst du, dass du es als Vollfotograf einfacher haben wirst? Mit deinen paar verkauften Bildchen an eine Regionalzeitung (die übrigens kein Vermögen dafür zahlen) wirst du dir kein ernstzunehmendes Portfolio, welches dir Tür und Tor zum Reichtum öffnet, aufbauen können


      das Portfolio sind dann ja nicht nur die Pressefotos....kann ja genauso Portait Aufnahmen von TFP shootings zeigen...
      BF ist sicher auch kein Klacks aber da du mehr darfst sicher chancenreicher als Pressefotograf..


      Nein!

      Wenn du die richtigen Connections hast, kannst du als Pressefotograf - (mit weniger Kopfweh) - mehr erreichen als als BF!
    • Twigg schrieb:

      die anmeldung auf BF könnte man damit begründen


      du brauchst die Anmeldung gar nicht begründen. Eine allfällige Begründung hat keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren. Entweder du erfüllst die Voraussetzungen (in deinem Fall die drei Jahre) oder nicht. Die Gewerbebehörde hat da keinen Spielraum, sie kann und darf nicht auf irgendwelche Begründungen eingehen.



      Twigg schrieb:

      ch denke ja auch das vom FA nicht wirklich was kommen wird, immerhin schreibe ich ja nichts ab, fordere also Geld von Ihnen zurück sondern zahle ihnen sogar noch was (SV etc...)



      Völlig falsch gedacht. Das FA bekommt keine SV-Beiträge von dir, die bekommt die SVA. Für das FA sind die SV-Beiträge deine AUSGABEN und wenn du sie geltend machst sind sie hinsichtlich einer allfälligen Liebhaberei sehr wohl relevant.

      Für die Gewerbeanmeldung des Vollfotografen nach drei Jahren wäre aber sogar eine solche Liebhaberei-Feststellung des FA völlig irrelevant, zumindest nach derzeitiger Rechtslage.
    • Daniel Nagler schrieb:

      Twigg schrieb:

      ..... schrieb:

      Und warum glaubst du, dass du es als Vollfotograf einfacher haben wirst? Mit deinen paar verkauften Bildchen an eine Regionalzeitung (die übrigens kein Vermögen dafür zahlen) wirst du dir kein ernstzunehmendes Portfolio, welches dir Tür und Tor zum Reichtum öffnet, aufbauen können


      das Portfolio sind dann ja nicht nur die Pressefotos....kann ja genauso Portait Aufnahmen von TFP shootings zeigen...
      BF ist sicher auch kein Klacks aber da du mehr darfst sicher chancenreicher als Pressefotograf..


      Nein!

      Wenn du die richtigen Connections hast, kannst du als Pressefotograf - (mit weniger Kopfweh) - mehr erreichen als als BF!


      sehe ich auch so. Wenn du die Beiträge in den Foren richtig gelesen hast, dann weißt du ja, dass der "Pressefotograf" jetzt "Pressefotograf und Fotodesigner" ist und damit JEDE Art der B2B-Fotografie machen darf.

      Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass in der B2B-Fotografie wesentlich besser Geld zu verdienen ist, als mit B2C. Es ist halt ein völlig anderes Tätigkeitsfeld.
    • So, bin zwar ganz frisch hier, muss mich jezt aber mal kurz einklincken und meine Frage los werden!

      Ich hoffe ihr seid auch ganz nett zu mir!? ;-P

      Hab den Thread jetzt durchgelesen und leider noch nichts gefunden, das mir weiterhelfen würde, so nun zu meiner Frage! Hab im Entwurf vor Beschluss der neuen Zugangsberechtigung gelesen, dass die Fachgruppe der Werbeagenturen eine "Erleichterung" für den Zugang anstrebt, und zwar, sollte jemand eine Werbeagentur haben und nachweisen können, den Fotodesigner als Nebenrecht der Werbeagentur ausgeführt zu haben - sollte dies anerkannt werden! (Natürlich auch über 3 Jahre)

      Habt ihr davon schon was gehört??? Hatte diesbezüglich eine Diskussion mit jem. vom WKO! Bin mir aber nicht ganz sicher, ob mich nur deshalb als "verrückt" mit meiner Idee hingestellt hat, weil es so ist oder weil er mir das "Schlupfloch" nicht gewähren wollte!

      Bin euch jetzt schon für Anworten dankbar!

      Anita
    • Ich glaube der Verordnungs-Wortlaut ist eindeutig.

      "9. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige selbständige Tätigkeit als Pressefotograf oder als Pressefotograf und Fotodesigner oder
      10. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige selbständige Tätigkeit als Berufsfotograf mit eingeschränktem Berechtigungsumfang."

      Die EB führen dann klar aus, dass es dabei um eine entsprechende Gewerbeberechtigung geht.
    • kurze Frage, was mir noch nicht ganz klar ist.

      Dürfen nun bestehende "Pressefotografen" bzw Neueinsteiger Pressefotografen schon an Unternehmen Fotos verkaufen. Ich mein da fallen Vereine auch hinein oder?

      Und was ist ein Fotodesigner? Bildbearbeiter/Retoucher sind das nicht die meisten Fotografen? :)

      Sag schon jetzt danke :)
    • HDpixl schrieb:

      Dürfen nun bestehende "Pressefotografen" bzw Neueinsteiger Pressefotografen schon an Unternehmen Fotos verkaufen.


      Ja, wenn die Fotos nicht für private Zwecke gedacht sind und es sich nicht um sogenannte Risikofotografie handelt.
      Risikofotografie heißt fotografieren ohne konkreten Auftrag mit der Absicht die Fotos später zu verkaufen.

      HDpixl schrieb:

      Ich mein da fallen Vereine auch hinein oder?


      Ja das ist durch eine sogenannte "Ausschussfeststellung" klar gestellt. Glaub mir, du willst nicht wissen, was das genau ist.

      HDpixl schrieb:

      Und was ist ein Fotodesigner? Bildbearbeiter/Retoucher sind das nicht die meisten Fotografen?


      In Deutschland gibt es bereits länger die Berufsbezeichnung Fotodesigner. Darunter versteht man (verkürzt gesagt) Berufsfotografen ohne Meisterprüfung. Man hat sich in Österreich an diesen Begriff angelehnt.

      "Bildbearbeiter" ist eine andere eingeschränkte Form der Fotografie, aber aufgrund der Änderung heute wohl nicht mehr aktuell. Jedenfalls darfst du mit dem neuen "Pressefotograf und Fotodesigner" (oder dem alten "Pressefotograf") auch Bilder bearbeiten, solange es B2B ist.

      HDpixl schrieb:

      Sag schon jetzt danke


      Bitte :)

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