wie thomas_l schon gesagt hat, es geht um die subjektive Seite, die Absicht.
Wie die Innung richtigerweise betont, gehört zB. auch jede Art der Werbung dazu.
Es wird aber gewerberechtlich kein wie immer gearteter Erfolg als Erfordernis normiert.
Wenn ich also ein Türschild mit Fotograf habe, oder gar eine Website oder sonst irgendwann irgendwo kundtue, dass ich bereit bin, unter Umständen einen Auftrag anzunehmen, und dann drei Jahre wartet bis einer kommt, dann übe ich ein Gewerbe aus. Punkt.
Das Finanzamt interessiert das zunächst einmal überhaupt nicht. Erst wenn du bezüglich dieses Gewerbes Ausgaben steuermindernd geltend machst, könnten sie nachfragen, ob und in welcher Höhe Einkünfte aus genau diesem Gewerbe bestehen oder in Zukunft zu erwarten sind.
Mit der Gewerbeberechtigung und den drei Jahren für den Vollfotografen hat das Finanzamt aber genau gar nichts zu tun.
Im Beitrag von pluslucis könnte etwas missverstanden werden: Das FA ist (wie jedes andere Amt auch) verpflichtet, eine unbefugte Ausübung eines Gewerbes anzuzeigen - also wenn du etwas tust, wofür du keinen Gewerbeschein hast. Der umgekehrte Fall, nichts zu tun, obwohl man einen Gewerbeschein hat, ist in keiner weise illegal.
Wie die Innung richtigerweise betont, gehört zB. auch jede Art der Werbung dazu.
Es wird aber gewerberechtlich kein wie immer gearteter Erfolg als Erfordernis normiert.
Wenn ich also ein Türschild mit Fotograf habe, oder gar eine Website oder sonst irgendwann irgendwo kundtue, dass ich bereit bin, unter Umständen einen Auftrag anzunehmen, und dann drei Jahre wartet bis einer kommt, dann übe ich ein Gewerbe aus. Punkt.
Das Finanzamt interessiert das zunächst einmal überhaupt nicht. Erst wenn du bezüglich dieses Gewerbes Ausgaben steuermindernd geltend machst, könnten sie nachfragen, ob und in welcher Höhe Einkünfte aus genau diesem Gewerbe bestehen oder in Zukunft zu erwarten sind.
Mit der Gewerbeberechtigung und den drei Jahren für den Vollfotografen hat das Finanzamt aber genau gar nichts zu tun.
Im Beitrag von pluslucis könnte etwas missverstanden werden: Das FA ist (wie jedes andere Amt auch) verpflichtet, eine unbefugte Ausübung eines Gewerbes anzuzeigen - also wenn du etwas tust, wofür du keinen Gewerbeschein hast. Der umgekehrte Fall, nichts zu tun, obwohl man einen Gewerbeschein hat, ist in keiner weise illegal.