BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen

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    • Harry_Hoppel schrieb:

      Als Fotograf bist du nicht zu 100% deiner Arbeitszeit ausgelastet. Angenommen ein Fotograf hat im Monat Fixkosten von 1500 Euro, Kosten für einen Angestellten um 3000 Euro und will selbst 4000 Euro Brutto im Monat verdienen. Im Monat ist er aber nur 120 Stunden mit Aufträgen ausgelastet. Da muss er einen Stundensatz von 71 Euro verrechnen, um auf seine Kosten zu kommen.
      *hüstel* - dieses Beispiel hast aber bitte nicht aus der Realität - oder?
      Denn ansonsten würde ich diesem Unternehmer eher einen Wifi-Kurs in Betriebswirtschaft empfehlen :D

      lg, Erich
    • Erich42 schrieb:

      Harry_Hoppel schrieb:

      Als Fotograf bist du nicht zu 100% deiner Arbeitszeit ausgelastet. Angenommen ein Fotograf hat im Monat Fixkosten von 1500 Euro, Kosten für einen Angestellten um 3000 Euro und will selbst 4000 Euro Brutto im Monat verdienen. Im Monat ist er aber nur 120 Stunden mit Aufträgen ausgelastet. Da muss er einen Stundensatz von 71 Euro verrechnen, um auf seine Kosten zu kommen.
      *hüstel* - dieses Beispiel hast aber bitte nicht aus der Realität - oder?
      Denn ansonsten würde ich diesem Unternehmer eher einen Wifi-Kurs in Betriebswirtschaft empfehlen :D

      lg, Erich

      Was ist falsch daran ?
    • Harry_Hoppel schrieb:


      Erich42 schrieb:

      *hüstel* - dieses Beispiel hast aber bitte nicht aus der Realität - oder?
      Denn ansonsten würde ich diesem Unternehmer eher einen Wifi-Kurs in Betriebswirtschaft empfehlen :D

      lg, Erich

      Was ist falsch daran ?
      Naja - der Unternehmer schafft nicht mal seine eigene Arbeitszeit auszulasten, und hat dennoch einen Angestellen um EUR 3000,-? Einer von den beiden scheint sich jedenfalls extrem zu fadisieren :D

      lg, Erich
    • Erich42 schrieb:

      Harry_Hoppel schrieb:


      Erich42 schrieb:

      *hüstel* - dieses Beispiel hast aber bitte nicht aus der Realität - oder?
      Denn ansonsten würde ich diesem Unternehmer eher einen Wifi-Kurs in Betriebswirtschaft empfehlen :D

      lg, Erich

      Was ist falsch daran ?
      Naja - der Unternehmer schafft nicht mal seine eigene Arbeitszeit auszulasten, und hat dennoch einen Angestellen um EUR 3000,-? Einer von den beiden scheint sich jedenfalls extrem zu fadisieren :D

      lg, Erich

      Verstehe. Ich meine die Auslastung des Fotostudios.
    • Erich42 schrieb:

      Harry_Hoppel schrieb:


      Erich42 schrieb:

      Naja - der Unternehmer schafft nicht mal seine eigene Arbeitszeit auszulasten, und hat dennoch einen Angestellen um EUR 3000,-? Einer von den beiden scheint sich jedenfalls extrem zu fadisieren :D

      lg, Erich

      Verstehe. Ich meine die Auslastung des Fotostudios.
      Du könntest auch sagen - okay, das Beispiel war "murks" :D

      lg, Erich

      Murks, gut habe ich auch kein Problem damit.
      Die verrechenbare Auslastung mit 120 Stunden im Monat für ein Studio ist wahrscheinlich sogar zu hoch.
      Nehmen wir einen Experten den Marchesi.
      Der Marchesi rechnet mit 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen pro Monat für ein Studio.
      Gehen wir also von einer Tagespauschale nach Marchesi aus.
      Die gesammten Kosten für ein Fotostudio sind im Monat zB 8500 Euro.
      Bei 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen im Monat wären wir bei einer Tagespauschale von 1000 Euro.
      Mit 250 Euro Tagespauschale wird man Probleme haben. Egal ob man eine Hochzeit, oder Produkte für einen Katalog fotografiert.
    • @Harry Hoppel:
      Ich habe in meinem ursprünglichen Posting nichts erwähnt, was Dich dazu veranlassen hätte können, mich im Bezug auf die wirtschaftliche Kalkulation eines Fotografen und die Tatsache, daß ein Berufsfotograf die Aufträge so nehmen muß, wie sie kommen und sie nicht nach Lust und Laune und den bestmöglichen Gegebenheiten (Wetter, Jahreszeit etc) richten kann, zu belehren.
      Ebenso habe ich in meinem ersten Posting die Schulfotografie nicht erwähnt. Daß meine nachher erwähnte "Hochzeitskalkulation" auf reinem Sarkasmus aufgebaut war, muß ich jetzt anscheinend doch noch dazu schreiben, damit Du mir nicht auch noch die Adresse eines Unternehmensberaters übermittelst. ;)

      ... und mit 71,-- Euro Stundensatz könntest Du in gewissen Kreisen schon fast wieder als Preisdrücker deklariert werden ;)
    • yj40ho schrieb:

      Beitrag gelöscht


      Kann sein, dass interessante Bilder entstehen. Nur entgleiten mir leicht die Gesichtszüge wenn ich am Wochenende irgendwelchen Stress wegen Schulfotos habe. Wozu der Aufwand, wenn ich die Fotos im normalen Schulbetrieb haben kann.
      Das coole an meinen alten Schulfotos sind zB die irren Hemden, die wir in den 70er gehabt haben. Der dokumentarische Wert steht bei Schulfotos über dem künstlerischen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sulzi ()

    • TheRainman schrieb:

      @Harry Hoppel:
      Ich habe in meinem ursprünglichen Posting nichts erwähnt, was Dich dazu veranlassen hätte können, mich im Bezug auf die wirtschaftliche Kalkulation eines Fotografen und die Tatsache, daß ein Berufsfotograf die Aufträge so nehmen muß, wie sie kommen und sie nicht nach Lust und Laune und den bestmöglichen Gegebenheiten (Wetter, Jahreszeit etc) richten kann, zu belehren.
      Ebenso habe ich in meinem ersten Posting die Schulfotografie nicht erwähnt. Daß meine nachher erwähnte "Hochzeitskalkulation" auf reinem Sarkasmus aufgebaut war, muß ich jetzt anscheinend doch noch dazu schreiben, damit Du mir nicht auch noch die Adresse eines Unternehmensberaters übermittelst. ;)

      ... und mit 71,-- Euro Stundensatz könntest Du in gewissen Kreisen schon fast wieder als Preisdrücker deklariert werden ;)

      Entschuldigung, ich wollte dich nicht belehren. Da bin ich wohl übers Ziel hinaus geschossen.
    • Harry_Hoppel schrieb:

      Nehmen wir einen Experten den Marchesi.
      Der Marchesi rechnet mit 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen pro Monat für ein Studio.
      Gehen wir also von einer Tagespauschale nach Marchesi aus.
      Die gesammten Kosten für ein Fotostudio sind im Monat zB 8500 Euro.
      Bei 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen im Monat wären wir bei einer Tagespauschale von 1000 Euro.
      Mit 250 Euro Tagespauschale wird man Probleme haben. Egal ob man eine Hochzeit, oder Produkte für einen Katalog fotografiert.


      Jost Marchesi lebt und arbeitet in der Schweiz, und in der Schweiz ist Fotografie ein freies Gewerbe. Dies sei nur vorausgeschickt. In Marchesi's Heimat erkannte man schon 2009: "Fotografie und Berufsrealität des Fotografen/der Fotografin haben sich grundlegend gewandelt. Technologischer und gesellschaftlicher Wandel haben das Medium Fotografie grundlegend verändert. Die Herstellung von (guten) Bildern und ihre Verbreitung stellen heute keine hohen Anforderungen mehr. Die Kernkompetenz des Bildermachens fällt den Berufsfotografinnen und Berufsfotografen nicht mehr exklusiv zu." (Aus dem Résumé der Verbände der Schweizer Berufsfotografen SBf und der Vereinigung fotografischer GestalterInnen lvfg, 2009.) Soviel einmal dazu.

      Die Honorare und Tagsätze beziehen sich also schon auf ein zukünftig befreites Gewerbe.

      Die Frage ist zunächst, was machen der Meister und seine Angestellten nach dieser Milchmädchenrechnung während der restlichen 21,5 Tage des Monats? Zweitjob, oder Däumchen drehen?

      Ok, nehmen wir 8500 Euro als reine monatliche Studio-Kosten an... Bei einem Bruttolohn von 1500 Euro für einen Jungfotografen mit Visagistenausbildung, wie ihn LandesIM Weinwurm laut eigener Angabe zahlt, würden sich da schon glatt vier Assistenten und eine sehr günstige Studiomiete darin ausgehen. Das obige Beispiel geht dann davon aus, dass der Meister und seine vier Assistenten im Studio beschäftigt sind, also das Studio voll in Betrieb ist - dann sind 1000 Euro Studiohonorar pro Tag gerade kostendeckend bei 8,5 Tagen angenommener Auslastung. Macht also bei jedem der 4 Angestellten genau 250 Euro Tagessatz, um eine Basiskostendeckung zu erreichen.

      Als Tagsatz eines Assistenten sind 250 Euro also kaufmännisch gar nicht so falsch kalkuliert. Wird er vom Meister "nur" an besagten 8,5 Tagen im Monat eingesetzt und dem Kunden weiterverrechnet, erwirtschaftet er bei 250 Euro Tagsatz also bereits 2150 Euro monatlich - um 200 Euro mehr als sein Bruttolohn inklusive Dienstgeberabgaben, jede Stunde darüber hinaus trägt dann schon zum Gewinn des Meisters bei. Und ein Monat hat ca. 20 Arbeitstage, nicht nur 8,5!

      Der Meister könnte also - laut Marchesi-Rechnung - einen Assistenten bereits ab 250 Euro / Tag auf eine Hochzeit schicken, 2 Assistenten ab 500 Euro / Tag, bei Spesen extra. Das ist auch angemessen, denn wenn ein Studiotag im Falle der Hochzeit mit 5 Stunden angenommen wird, führt das zu einem Stundenhonorar von ca. 50 Euro pro Assistenten - und wäre vergleichbar mit dem verrechneten Stundensatz anderer Branchen. Und die schaffen ja auch eine Kostendeckung und Gewinne.

      Den Firmenleiter - wie in anderen Branchen, etwa für ein Seminar - zu buchen, wäre auch bei einer IT-Firma wesentlich teurer, für den Meisterfotografen sind 1000 Euro Tagsatz (und mehr, internationale Starfotografen kalkulieren ab 10.000 Dollar / Tag) daher ganz leicht zu vertreten - es wird alleine vorausgesetzt, dass er fachlich deutlich mehr kann als seine Assistenten! Ist dies nicht der Fall, hat er ein Problem, und übt den falschen Beruf aus.

      Wie in jedem Beruf kann man auch als Fotograf kostenschonend oder verschwenderisch kalkulieren. Annie Leibowitz, die übrigens eine ausgebildete Fotografin ist, hat es trotz astronomischer Honorare (kolportierte Tagesgage: 250.000 Dollar) und zahlreicher Promi-Aufträge geschafft, ihr Unternehmen mit Millionenschulden an die Wand zu fahren.
    • newbee schrieb:



      Als Tagsatz eines Assistenten sind 250 Euro also kaufmännisch gar nicht so falsch kalkuliert. Wird er vom Meister "nur" an besagten 8,5 Tagen im Monat eingesetzt und dem Kunden weiterverrechnet, erwirtschaftet er bei 250 Euro Tagsatz also bereits 2150 Euro monatlich - um 200 Euro mehr als sein Bruttolohn inklusive Dienstgeberabgaben, jede Stunde darüber hinaus trägt dann schon zum Gewinn des Meisters bei. Und ein Monat hat ca. 20 Arbeitstage, nicht nur 8,5!

      Der Meister könnte also - laut Marchesi-Rechnung - einen Assistenten bereits ab 250 Euro / Tag auf eine Hochzeit schicken, 2 Assistenten ab 500 Euro / Tag, bei Spesen extra. Das ist auch angemessen, denn wenn ein Studiotag im Falle der Hochzeit mit 5 Stunden angenommen wird, führt das zu einem Stundenhonorar von ca. 50 Euro pro Assistenten - und wäre vergleichbar mit dem verrechneten Stundensatz anderer Branchen. Und die schaffen ja auch eine Kostendeckung und Gewinne.


      Achtung !!!!! Das ist keine Belehrung - Das ist keine Belehrung - Das ist nur eine Murks Kalkulation - Nur als Anregung zur Diskussion.

      Angenommen du hast ein kleines Fotostudio, mit einem Assistenten. Spezialisiert auf Werbefotografie mit gelegentlichen Hochzeiten.
      Diesem Assistenten bezahlst du 2200 Ero Brutto im Monat. Mit dem 13. und 14. Monatsgehalt und dem Arbeitgeberanteil kostet dich dieser Assistent ca 40.000 Euro im Jahr. Du hast aber dein Studio nicht 365 Tage im Jahr ausgelastet. Da sind einerseits Feiertage, Urlaube,,. Anderseits sind Kundenaqusition, Arbeitsvorbereitung, Retablierung, etc. Diese Tage kannst du nicht verrechnen. Laut Marchesi sind 8-10 verrechenbare Arbeitstage pro Monat für ein, kleines Fotostudio für Werbefotografie, ein Druchschnittswert in der Praxis.
      Du willst nun die Kosten deines Assistenten in die Tagespauschale kalkulieren. Der Assistent kosstet dich ungefähr 3300 Euro im Monat. Bei 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen sind das ca 388 Euro, mit denen du deinen Assistenten in die Tagespauschale kalkulieren müßtest.
      Dein Fotostudio macht nun aber die Hochzeit zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft. Ist das nun super, oder schlecht.
      So Hochzeiten finden meist am Wochenende statt, also Überstunden. Ich kann jetzt nicht sagen, wie die Arbeitszeitenregelung im Fotografengewerbe ist. In meinem job bekommen wir für die Überstunden 50% Zuschlag. Ab 20 Uhr 100%. An Samstagen bekommen wir auch 100% Zuschlag.
      Aus der errechneten Tagespauschale von 388 Euro, wären das an einem Samstag dann fast 776 Euro.

      Achtung !!!!! Das ist keine Belehrung - Das ist keine Belehrung - Das ist nur eine Murks Kalkulation - Nur als Anregung zur Diskussion.

      Von diesem 800 Euro Hochzeitsfotografen soll man nun erwarten, das er die allerbesten, allerschönsten, Hochzeitsfoto macht wo gibt.
      Dazu machst du selbst nicht mal Gewinn. Sondern nur den Assistenten zum Alkoholiker, wenn du das regelmäßig machst. Freibier bei der Hochzeit und so, kennen wir eh. Dazu noch die hübschen Mädels. Nach ein paar Jahren, ist der nicht nur Alkoholiker, sondern auch geschieden.
    • Harry_Hoppel schrieb:

      Du willst nun die Kosten deines Assistenten in die Tagespauschale kalkulieren. Der Assistent kosstet dich ungefähr 3300 Euro im Monat.


      Ich denke dass der Wiener Herr Innungsmeister der Berufsfotografen am besten wissen sollte, wie viel ein Assistent aktuell kosten darf, und das sind gerade mal 1500 brutto, und bitte beachte: nicht für 8,5 Studiotage, sondern für 173 Stunden monatlich(!) :



      Das ergibt einen heissen Stundenlohn von 8 Euro 67 Cent - brutto

      Die erwähnte "Bereitschaft zur Überzahlung" setzt in der Praxis wohl diverse Wochenendeinsätze bei Hochzeiten, Abendjobs (bei Festl'n der Kammern), usw. voraus, insbesondere als "Reportage-Erfahrung bei Events" zu den Anforderungen zählt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von newbee ()

    • newbee schrieb:

      Harry_Hoppel schrieb:

      Du willst nun die Kosten deines Assistenten in die Tagespauschale kalkulieren. Der Assistent kosstet dich ungefähr 3300 Euro im Monat.


      Ich denke dass der Wiener Herr Innungsmeister der Berufsfotografen am besten wissen sollte, wie viel ein Assistent aktuell kosten darf, und das sind gerade mal 1500 brutto, und bitte beachte: nicht für 8,5 Studiotage, sondern für 173 Stunden monatlich(!) :



      Das ergibt einen heissen Stundenlohn von 8 Euro 67 Cent - brutto

      Die erwähnte "Bereitschaft zur Überzahlung" setzt in der Praxis wohl diverse Wochenendeinsätze bei Hochzeiten, Abendjobs (bei Festl'n der Kammern), usw. voraus, insbesondere als "Reportage-Erfahrung bei Events" zu den Anforderungen zählt.


      Achtung !!!! Murks Kalkulation - Achtung !!!! Murks Kalkulation- Achtung !!!! Murks Kalkulation - Achtung !!!! Murks Kalkulation !!!!!!!!!

      Da liegt wohl ein Verständigungsproblem vor. Du hast schon recht, wenn du sagst, der Assisten arbeitet für dich 173 Stunden im Monat. Aber du kannst diese 173 Stunden, nicht an einen Kunden verrechnen.
      Der Assistent arbeitet für dich zB ein ganzes Jahr, um 1500 Euro Brutto im Monat. Mit 13. und 14. Bezug verdient er 21000 Brutto im Jahr. Der Dienstgeberanteil ist zusätzlich noch 6549 Euro. Macht gesamt 27549, oder 2295 im Monat. Das Jahr hat 52 Wochen, davon fallen 5 Wochen Urlaub weg, ca 1 Woche an Feiertagen und eine Woche an Krankenstand. Macht gesammt 45 Wochen, wo der Assisitent tatsächlich für dich arbeitet.
      Aber diese 45 Wochen, die er arbeitet kannst du noch keinem Kunden verrechnen. Du bist mit dem Studio nicht zu 100 % ausgelastet.
      Angenommen du bist spezialisiert auf Katalogfotos von Schuhen (nur als Beispiel- Murks Beispiel).
      Angenommen du bist auch 45 Wochen im Jahr ausgebucht. Die Schuhe kommen mit dem Laster am Montag. Diesen Tag werden die nötigen Vorbereitungen getroffen, aber nicht fotografiert. Von Dienstag bis Donnerstag wird fotografiert. Am Freitag wird das Studio gereinigt, ein TFP Shooting für Eigenwerbung gemacht. Social network, Blog ,etc., aktualisiert , evtl ein neuer möglicher Kunde besucht, etc, etc,.etc. Dazu vieleicht noch eine neue Lichtführung, oder ein Effekt in PS erarbeitet.
      Kurz gesagt, von den 5 Arbeitstagen in der Woche kannst du nur 3 einem Kunden verrechnen. Der Assistent kostet dich aber die ganze Woche.
      Anders gesagt, von den 52 Wochen im Jahr, ist dein Assistent 45 in der Arbeit.Von diesen 45 Arbeitswochen kannst du einem Kunden nur 3/5 verrechen. Also 27, wenn du 52 Wochen durch 27 dividierst, erhälst du den Faktor 1,57. Bei 22 Arbeitstagen geteilt durch 1,57 erhälst du im besten Fall 11,57 Tage, die du einem Kunden verrechnen kannst.
      In großen Studios, kann das schon der Fall sein. In einem kleinen Studio, sind aber 8-10 Tage nicht unrealsistisch. Bei 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen hast du einen Faktor von 2,58.
      Der Assistent arbeitet also für dich 173 Stunden im Monat. Bei deinen gesamt Kosten für den Assisitenten von 2295 (1500 Euro Brutto) Euro im Monat kostet er dich 13,26 Euro in der Stunde. Du kannst diese 13,26 Euro dem Kunden so verrechnen, dann zahlst du aber bei jedem Auftrag drauf. Bei 8,5 verrechenbaren Arbeitstagen im Monat, welche du einem Kunden als Tagespauschale verrechnen kannst bist du bei einem Faktor von 2,58. Bei 13,26 Euro mal 2,58 müsstest du dem Kunden 34,2 Euro Stundenpauschale für den Assistenten verrechen.
      Der Kunde, will aber nicht deinen Assistenten stundenwweise mieten. Sondern er will eine Tagespauschale des Studios wissen. Da wilst du noch was verdienen,eine Gewinnspanne von vieleicht 12% für das Studio selbst, die Fixkosten, die Investitionskosten, die Abnutzung, etc,etc.,.
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Zur Bereitschaft von Überbezahlung. Seit einiger Zeit gibt es die Verpflichtung, den Bruttolohn in Stellenanzeigen anzugeben. Da wird meist der Kollektivlohn angegeben. Bereitschaft zur Überzahlung heißt, man kann über den tatsächlichen Bruttolohn mit dem Dienstgeber verhandeln. Je nach Erfahrung, zusatzqualifikation, Verhandlungsgeschick kann da mehr heraus kommen.Also da kommt nun ein Supper Assistent, der beste wo gibt. Du zahlst ihm als Arbeitgeber daher statt 1500 Euro Brutto, 1600 Euro Brutto im Monat. Bei 173 Stunden wären das 9,24 Euro Brutto Stundenlohn ( aber nicht deine gesamt Bruttokosten) die Stunde.
      Überstunden werden generel mit 50% Aufschlag abgegolten. Die Überstunde des Assistenten würde 13,86 Euro die Stunde kosten. Ab 20 Uhr und am Samstag hat er wahrscheinlich auch 100% Zuschlag, da würde der Assistent dann 18,48 die Stunde kosten. Dazu werden Überstunden glaub ich auch höher besteuert.
      Was du gemeint hast, bei der Überzahlung ist wahrscheinlich was anderes gewesen. Dazu musst da aber erst einen Assistenten finden, der geistig ein wenig minder bemittlet ist. Im Management gibt es sowas wie Arbeitsverträge mit inkludierten Überstunden. Da sind zB 12 Überstunden im Monat in den Vertrag eingerechnet. Das versuchen einige Arbeitgeber bei "normalen" Arbeitern auch. Angenommen du hast eine Hochzeit im Monat am Samstag, wo du dein Assistent Überstunden macht. Da sagst du dann zu dem (geistig minderbemittelten Assistenten) du bist so supper, ich will dir mehr zahlen. Allerdings bekommst du dann einen Vertrag, wo 10 Überstunden im Monat inkludiert sind. Wenn du einen Depperten findest, sparst du dir was bei den Überstunden.
    • zur Info für alle RechnerInnen:

      Der KV-Lohn für FacharbeiterInnen mit Lehrabschlussprüfung beträgt ab dem 2. Dienstjahr 1.326,62, ohne Lehrabschluss unabhängig von der Dauer der Beschäftigung EUR 1.082,11

      Normalarbeitszeit 40h/Woche, Berechnungsschlüssel für den Stundenlohn 1/173
      Samstag ist ein normaler Werktag.

      Arbeitszeitschwankungen zwischen 32 und 48 h/W können ohne Überstundenzuschläge über 1/2 Jahr durchgerechnet werden.
      Sonst: Überstundenzuschläge: 50%, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr 75%, Sonntag 100%
      für den Überstundengrundlohn besteht nur ein Anspruch auf Zeitausgleich, nur für den Zuschlag einer auf Barabgeltung

      Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration belaufen sich nur auf jeweils 3 Wochenlöhne.

      Das gilt alles nur für NÖ, in Wien gibt es überhaupt keinen KV, somit ist alles frei vereinbar. Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch keinen auf Überstundenzuschläge höher als 50%, diese gründen sich nur auf Kollektivverträge, und wenn es keinen gibt, gibts auch keinen Anspruch, wenn er nicht im Arbeitsvertrag festgelegt wird. Auch die Lohnhöhe ist frei vereinbar.


      Noch eine Kleinigkeit: wir haben 14(!) gesetzliche Feiertage, das sind also zwei Wochen. durchschnittliche ArbeitnehmerInnen sind im Jahr zwei (!) Wochen im Krankenstand und sonstige Dienstverhinderungen summieren sich auch locker auf eine Woche, man muss also mit 41-42 Wochen rechnen, in denen einE ArbeitnehmerIn tatsächlich zur Verfügung steht.
    • Danke Webwolfi für die Infos



      Normalarbeitszeit 40h/Woche, Berechnungsschlüssel für den Stundenlohn 1/173
      Samstag ist ein normaler Werktag.

      Arbeitszeitschwankungen zwischen 32 und 48 h/W können ohne Überstundenzuschläge über 1/2 Jahr durchgerechnet werden.
      Sonst: Überstundenzuschläge: 50%, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr 75%, Sonntag 100%
      für den Überstundengrundlohn besteht nur ein Anspruch auf Zeitausgleich, nur für den Zuschlag einer auf Barabgeltung

      Man könnte bei den Fotografen mit geschickter Arbeitszeitplanung also die Überstundenaufschläge vermeiden. Man lernt nie aus.

      In meinem Job haben wir einen etwas anderen Arbeitsvertrag, mit anderer Überstundenregelung. Bin aber auch kein Fotograf.
    • Harry_Hoppel schrieb:

      ...mit geschickter Arbeitszeitplanung also die Überstundenaufschläge vermeiden. Man lernt nie aus.
      tut mir leid, aber das ist ein alter Hut und gilt nicht nur für Photographen!!

      Bevor in diese Richtung noch weitergesimpelt wird:
      Es werden durch die Freigabe kaum mehr Firmen mit Angestellten gegründet (für diese wäre u.a. die Meisterprüfung eigentlich sehr nebensächlich) sondern mehr (vereinfacht gesagt) "Freiberufler".

      LG und schöne Feiertage
    • Was hat das genau mit dem Thema zu tun? Wer Lohnnebenkosten errechnet will, soll mal herausfinden wieso ein Angestellter seinem Arbeitgeber das Doppelte* kostet was im Gehaltszettel Brutto ganz oben steht (und da reden wir noch gar nicht von den Lehrlingen). Mir scheint hier haben einige überhaupt keine Ahnung.


      * Der Arbeitgeber muss neben dem Bruttogehalt zusätzlich folgende Posten miteinkalkulieren:
      Arbeitgeberanteil (das ist schon mal Faktor 1,3)
      13./14. Gehalt (Faktor 1,167)
      Abwesenheitszeiten (das ist der Rest): Urlaub (5 Wochen), Feiertage (~ 2 Wochen), Krankenstand (~ 2 Wochen), sonstige Abwesenheitstage nochmal eine Woche (Sonderurlaub - Umzug, Pflege, Todesfall, ...), in Summe ca. 10 Wochen Abwesenheitszeiten

      Die Abwesenheitszeiten kosten den Arbeitgeber zwar nichts, aber er kann in diesen Zeiten den Arbeitnehmer nicht produktiv einsetzen und somit müsste er die Leistung zukaufen wenn er einen Personalengpass hat.

      Und ich bin wahrlich niemand der jemanden angestellt hat, aber das sollte man wissen wenn man sich als Fotograf selbstständig machen will. Somit hätte ich wieder den Bogen zum Thread gemacht. Das werden die wenigsten unter uns wissen was da eigentlich rein vom Personal auf Kosten auf einen zukommen. Oder es reicht wenn man selbstständig ist. Was alleine eine SVA für Kosten bedeutet und was da noch vom Finanzamt vom restlichen Gewinn an % abgezogen wird. Und wenn man MwSt. ausweisen muss/will was das zusätzlich für den Preis bedeutet.

      Mir ist das gleich ob das ganze jetzt geöffnet wird oder nicht. Wenn jemand richtig kalkuliert wird er schon einen entsprechenden Umsatz generieren müssen damit sich das ganze rechnet. Auch wenn man es nebenberuflich macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Whitesnake ()

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