Initiative freies Gewerbe Fotografie - gibt es sowas?

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • Ich möchte nur anfügen das ich gerne mal wissen würde welche Art von Prüfung nun als "Beschränkung" empfunden wird? Denn letztlich wenn man ein bisschen über den Tellerrand Blickt geht ohne Prüfung nun kaum mehr was! Das beginnt bei der Übungsleiterausbildung über die Beamtenmatura und deren Zwischenstufen bis zum Fahrradführerschein, Jagschein, Anglerschein..... ich denke die Liste läst sich endlos fortsetzten und ebenso die diskussion über die jeweils einzelne Zweckmäßigkeit!

      Stimmt ein Photo kann niemand weh tun - aber wenn man Argumente vorbringt dann muß odersollte man zumindestens auch Gegenargumente zulassen! So betrachtet gibt es durchaus Situationen das einzigartige momente unwiederbringlich futsch wären!

      Wie gesagt ich bin Wertfrei gegenüber der Prüfung - ich sehe Vorteile und auch Nachteile - grundsätzlich bei vielen Gewerben und ich würde Euch ersuchen bei angeführten Beispielen zb der EDVler wo es sicher ein paar erfolgreiche gibt zu versuchen das ganze zu sehen und da bin ich der Meinung das es sicher eine Schattenseite gibt! Ob es durch eine Prüfung besser werden würde wage ich nicht zu beantworten! Läst sich sicher daruber diskutieren!

      Roland
    • gust schrieb:

      Viele die jetzt den Fotografen machen haben noch nie eine Analoge Kamera in Händen gehalten. Warum sollten sie also wo eine Prüfung machen wo sie während der gesamten Phase nur analoge Kameras in Händen halten? Ist irgendwie unlogisch und alles andere als Zeitgemäß. Selbiges gilt auch für den Fotomeister-Vorbereitungskurs am Wifi


      Das ist deswegen wichtig, weil Dich die Meisterprüfung auch ein Befähigungsnachweis ist, dass Du u.a. Produktfotografie machen darfst, wo es bis heute noch analoge Großformatkameras mit anschl. Scan gibt. Und zwar nicht nur bei einigen elitären Speziell-Fotografen, sondern auch bei Fotos a la Bauhaus-Prospekt....

      (Ja und von einem KFZ-Meister erwarte ich auch, dass er sich bei einem VW-Käfer BJ 61 auskennt und dort nicht versucht die Einspritzpumpe einzustellen oder den Bremskraftverstärker zu messen :D )

      LG
      Stefan
    • RolandPum schrieb:

      Wie gesagt ich bin Wertfrei gegenüber der Prüfung - ich sehe Vorteile und auch Nachteile - grundsätzlich bei vielen Gewerben und ich würde Euch ersuchen bei angeführten Beispielen zb der EDVler wo es sicher ein paar erfolgreiche gibt zu versuchen das ganze zu sehen und da bin ich der Meinung das es sicher eine Schattenseite gibt! Ob es durch eine Prüfung besser werden würde wage ich nicht zu beantworten! Läst sich sicher daruber diskutieren!


      Weil wir wieder bei der EDV gelandet sind. Ich kann mir keine Institution vorstellen die eine umfassende Prüfung zum Thema IT abnimmt. Wo willst Du anfangen: Software, Hardware, Großrechnersysteme, Midrange, Betriebssysteme ... Nichtmal ein Informatikstudium berührt all diese Themen.

      Dafür gibt es Herstellerzertifizierungen in welcher einzelne Gebiete geprüft werden. Wenn ein Kunde einen Spezialisten für Virtualisierung sucht, tut er gut daran zB einen VMWare Enterprise Partner zu wählen. Der wird halbwegs regelmäßig geprüft.
      Das sind aus meiner Sicht Ansätze eines Qualitätsstandards. Aber nicht ob jemand vor x-Jahren eine "Meisterprüfung" zu MSDOS 5.0 bestanden hat.

      lg

      Alex
    • KaiseAl1 schrieb:

      Dafür gibt es Herstellerzertifizierungen in welcher einzelne Gebiete geprüft werden. Wenn ein Kunde einen Spezialisten für Virtualisierung sucht, tut er gut daran zB einen VMWare Enterprise Partner zu wählen. Der wird halbwegs regelmäßig geprüft.
      Das sind aus meiner Sicht Ansätze eines Qualitätsstandards. Aber nicht ob jemand vor x-Jahren eine "Meisterprüfung" zu MSDOS 5.0 bestanden hat.


      Stimmt!

      Ein durchaus schlüßiges Argument nur gilt das doch für alle Bereiche unseres Berufslebens! Und das dinde ich auch nicht schlecht!

      Roland
    • Es Stimmt das mit den Prüfungen (da braucht man sie, da braucht man sie nicht) ist schon ein Wildwuchs. Aber je nachdem welche Lobby dahintersteckt.
      Punkto EDV (bin selbs selbständiger in diesem Bereich) gibt es keine Prüfungen und somit keine Qualitätsstandards. (Von Zertifizierungen abgesehen)

      Da ich selber gerne Fotografiere und dies auch in meinen Beruf mit einfliessen lassen will, muss ic die Prüfung machen.
      Deshalb habe ich mir alle notwendigen Unterlagen geholt und lerne jetzt fleissig (was halt so geht als Angestellter, Selbständiger und Vater von 2 Kindern). Mein Ziel ist es in 2 Jahren die Prüfug in Tirol abzulegen (Dort hat man sich auf den Teil der Digitalfotografie spezialisiert. Die Analogen Themen wie Filmaufbau, ... werden nur noch Theoretisch durchgenommen).

      Ich find die Prüfungen gut, obwohl eine mehr 'abgespeckte' Variante sicherlich auch noch gut währe.

      Ene Prüfung sagt aber immer noch nichts über die Qualität der Arbeiten als Berufsfotograf aus. Nur über das Wissen.

      Ich will kein Berufsfotograf werden, sondern nur für meine Projekte auch ofiziell Fotos anfertigen dürfen.
    • StB schrieb:

      Interessante Sicht - also mein Hausverstand sagt mir, dass eine Prüfung alleine noch keine Beschränkung sein kann. Hast du hierzu eine Quelle für die Aussage, dass eine Prüfung eine Beschränkung darstellt? Da ist es für mich noch eher eine Beschränkung, dass ein KFZ Geselle nicht ohne weiteres Jus studieren darf...
      Naja, dass ein KFZ Geselle nicht so ohne weiteres Jus studieren darf ist ja auch eine Beschränkung, was soll das denn sonst sein. Nur fällt sie nicht unter die Erwerbsausübungsfreiheit, allerdings unter die Bildungsfreiheit. Hier wird allerdings das Erfordernis einer Reifeprüfung oder entsprechender anderer Prüfungen als Voraussetzung für den Zugang zur Uni gerechtfertigt sein.

      Nun, wenn du mir nicht glaubst, nimm einfach ein x-beliebiges Lehrbuch zum österreichischen Verfassungsrecht, ich zähl das jetzt nicht alles auf. Dass so etwas eine Beschränkung oder eine Einschränkung ist, ist rechtlich völlig unstrittig. Ich kann gerne noch genauer werden, es handelt sich um eine sogenannte subjektive Zutrittsbeschränkung - das ist eine solche, die jedermann aus eigener Kraft überwinden kann (im Unterschied zur objektiven Zutrittsbeschränkung, das wäre dann z.B. das Erfordernis einer Planstelle wie beim Notar). Aber auch subjektive Zutrittsbeschränkungen müssen im öffentlichen Interesse liegen, wobei der VfGH, das habe ich schon gesagt, bisher dieses öffentliche Interesse als gegeben erachtet hat.

      StB schrieb:

      Achja - und ich bezweifle, dass irgendein Gewerbe-Fotograf in Ö wirklich REICH geworden ist (ausser er hat im Lotto gewonnen, mit seinem Job sicher nicht)...


      StB schrieb:

      Achja - und ich bezweifle, dass irgendein Gewerbe-Fotograf in Ö wirklich REICH geworden ist (ausser er hat im Lotto gewonnen, mit seinem Job sicher nicht)...
      Das hat aber mit der Befähigungsprüfung überhaupt nichts zu tun.
    • gust schrieb:


      Ich erwarte mir aber auch das er nicht die dieselpumpe ausbaut nur weil der Fensterheber nicht mehr funktioniert.
      Bei einer KFZ-Meisterprüfung musst du auch beweisen das du dich bei der KFZ Elektronik, wie auch bei den einzelnen Motorteilen auskennst.
      Autos verwenden ja beides...

      Doch warum mache ich beim Fotomeister eine Analoge Prüfung? Wenn ich doch sowieso zu 99% mit einer Digitalen Kamera arbeite?


      Hmmm! Wie soll ich Dir das erklären!
      Also ich bin Tischlermeister Ok! Muß ich Ahnung von Waldbewirtschaftung haben? Nein - mir doch wurscht wo das Holz herkommt! Ich muß auch keine Ahnung von Holzarten haben - Es steht im Katalog und so bestelle ich es! Ja zuschneiden muß ich es und schleifen und liefern das muß ich können! Gut soweit!

      Also warum quälen die mich in der HTL mit Holzschutz und Holzarten und Sägewerk und dem Chemischen aufbau von Holz ...... Eine Tischplatte hat vier Ecken und tschüß!!!!

      Ich bin der Meinung das es einen Fachmann ausmacht welch allgemeinwissen er in seinem spezifischen Fachgebiet hat da eine Menge Dinge innerhalb des Fachgebietes inneinandergreifen! So ist es sehr wohl wichtig wie der Zuschnitt im Sägewerk funktioniert und gute Tische zu machen! Stimmt ich muß nicht wissen wie das Gatter funktioniert - aber ich muß eine Ahnung davon haben wie es im Grunde funktioniert und welche Möglichkeiten es mir bietet mein Produkt zu fertigen!

      So verhält es sich meiner Meinung nach bei allen Berufen! Auch beim Photographen - im "analogen" sind doch ein paar grundsätzliche Dinge festgeschrieben die nach wie vor Gültigkeit haben! Was ist daran so schlimm es zu erlernen!

      Roland
    • RolandPum schrieb:

      Ich möchte nur anfügen das ich gerne mal wissen würde welche Art von Prüfung nun als "Beschränkung" empfunden wird? Denn letztlich wenn man ein bisschen über den Tellerrand Blickt geht ohne Prüfung nun kaum mehr was!
      Alles was den freien Zutritt hindert. Im (hier nicht relevanten) europarechtlichen Kontext sagt der EuGH das noch schöner: eine Beschränkung ist alles, was einen Marktteilnehmer potentiell vom Markteintritt abhalten könnte. Das trifft also auf jede Form von Prüfung zu. Und es gilt der Grundsatz, dass jede solche Einschränkung im öffentlichen Interesse liegen muss. Ob der Fotograf reicht wird oder nicht, ob er Sozialversicherungsabgaben zahlen muss oder nicht, ob er in Konkurs geht oder nicht, ist völlig wurscht und hat bei dieser Frage nichts verloren.

      Im Übrigen ist das falsch, was du schreibst. Die meisten Gewerbe sind mittlerweile freie Gewerbe, die Befähigungsprüfungen wurden in den letzten 15 Jahren zu einem großen Teil abgeschafft. Wenn du dir den Katalog in der GewO anschaust, siehst du, dass Befähigungsprüfungen normalerweise dort verlangt werden, wo der Schutz durch Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht nicht ausreichend ist. Z.B. bei den Finanzberatern hat man den Zugang jetzt verschärft, Lebensmittelproduzenten wie z.B. Bäcker, Fleischhauer, Müller oder Optiker, Rauchfangkehrer und Waffenhändler, Hersteller von Medizinprodukten brauchen eine Befähigungsprüfung - und mitten in diesem Katalog steht dann plötzlich der Fotograf.

      lg Thomas
    • mal etwas "geschichte" über die gewerbeverordnung in die diskussion einwerfen (quelle wikipedia):

      Die Gewerbeordnung 1859 war vom Geist des politischen Zentralismus und des ökonomischen Liberalismus geprägt. Sie vereinheitlichte das zuvor territorial unterschiedliche Gewerberecht und war vom Gedanken der Gewerbefreiheit geprägt. Die meisten Gewerbe waren freie Gewerbe, nur die Aufnahme der Tätigkeit war gegenüber der Behörde meldepflichtig. Nur 14 Gewerbe waren aus öffentliche Rücksichten konzessioniert.

      In der Folge des Börsenkrachs von 1873 und der darauf folgenden Wirtschaftskrise kam es zur Renaissance zunftmäßig geprägten Wirtschaftsdenkens, dieses fand auch in der Gewerbeordnung ein Echo: 1883 traten zu den freien und konzessionierten Gewerben als dritte Gruppe die handwerksmäßigen Gewerbe, bei denen Befähigungsnachweise gefordert wurden (Lehrzeugnis und Arbeitszeugnis über eine zweijährige Verwendung als Gehilfe im Gewerbe oder in einem analogen Fabrikbetrieb). Außerdem wuchs die Zahl der konzessionierten Gewerbe („aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“) auf 21.

      1907 wurden - nicht zuletzt aufgrund des politischen Drucks des gewerblichen Mittelstandes - die Zutrittsschranken erhöht. Bestimmte Handelsgewerbe wurden nun an einen Befähigungsnachweis geknüpft; weiters für handwerksmäßige Gewerbe eine obligatorische Gesellenprüfung vorgeschrieben. Als Befähigungsnachweis galten zumeist Gesellenprüfung und dreijährige einschlägige Verwendungszeit. Das Erfordernis der Meisterprüfung stammt erst aus 1934.

      Unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise und ständestaatlicher Vorstellungen kam es 1934 auch zur Einführung „gebundener Gewerbe“. Auch hier wurde ein Verwendungsnachweis verlangt. Die Anzahl der konzessionierten Gewerbe wuchs auf 52. 1934 löste zudem das Untersagungsgesetz die beiden Sperrverordnungen aus 1933 (Gewerbesperre) ab. Die Behörde konnte nun die Eröffnung eines Gewerbebetriebes untersagen, wenn dadurch Wettbewerbsverhältnisse in wirtschaftlich ungesunder Weise beeinflusst würden.

      Der Wunsch der etablierten Gewerbetreibenden nach Erschwerung des Marktzutritts für neue Konkurrenten setzte sich also nach der Weltwirtschaftskrise voll durch.

    • StB schrieb:

      (Ja und von einem KFZ-Meister erwarte ich auch, dass er sich bei einem VW-Käfer BJ 61 auskennt und dort nicht versucht die Einspritzpumpe einzustellen oder den Bremskraftverstärker zu messen :D )
      Ja nur, dass es bei einem nicht richtig reparierten Auto sein kann, dass z.B. die Bremsen versagen und ich als Fahrer in den nächsten Baum krache. Die Verkehrssicherheit ist hier ganz offensichtlich ein legitimes öffentliches Interesse.

      Wie ist denn das beim Foto? Außer dass die Fotos nichts sind kann ja nichts passieren oder? Da mit KFZ-Mechanikern zu vergleichen ist also ziemlich verwegen.

      Man muss ja auch bedenken, wozu es die GewO überhaupt gibt. Das Gewerberecht ist Gewerbepolizeirecht, d.h. es geht um die Abwehr der Gefahren, die aus der Ausübung von Gewerben resultieren (die Abwehr von Gefahren ist ein legitimes öffentliches Interesse iSd Erwerbsfreiheit). Gefahrenabwehr ist also Sinn und Zweck der ganzen Sache. Deswegen braucht der Medizinprodukteproduzent eine Befähigungsprüfung und deswegen braucht jemand, der eine Fabrik irgendwo hinstellt, eine Betriebsanlagengenehmigung. Aber warum baucht ein Fotograf eine Befähigungsprüfung zur Gefahrenabwehr?
    • gust schrieb:

      Sowas passiert bei der Fotografie aber nicht. Giftige Chemikalien werden in der heutigen Fotografie auch nicht mehr verwendet. Ich kenne einige Fotografen, aber keine davon hat zuhause noch eine Dunkelkamera mit Chemikalien
      Dazu muss ich jetzt auch noch gleich sagen, dass die heutigen Chemikalien in der analogen Fotografe nicht gefährlich sind und auch nicht giftiger oder umweltschädlicher, als die in der Elektronik verwendeten Rohstoffe.

      lg Thomas
    • StB schrieb:

      Und Beschränkung heisst, ich kann das Gewerbe nicht ausüben. Punkt.
      Und jetzt mal klar Tacheles: Was du schreibst ist rechtlich falsch und Punkt. Es gibt Rechtsvorschriften dazu und du kannst dir dazu einbilden was du willst, aber die Erde ist keine Scheibe und ein Befähigungsnachweis ist eine subjektive Zutrittsbeschränkung. Das ist rechtlich sonnenklar und ist auch nicht dadurch zu ändern, dass man sich irgendeine nicht existierende Rechtslage im Gerhin zusammenphantasiert.

      lg Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas_l ()

    • thomas_l schrieb:

      StB schrieb:

      Das ist deswegen wichtig, weil Dich die Meisterprüfung auch ein Befähigungsnachweis ist, dass Du u.a. Produktfotografie machen darfst,
      ...machen darfst, aber nicht machen musst. Sollte man nicht vergessen


      yes, aber ich würde es als Auftraggeber angenehm finden, wenn ich von einem gewissen Grundwissen ausgehen kann, wenn eine Ausschreibung mache. Und bei einem "geprüften Meisterfotografen" weiß ich halt, dass er weiss wovon er redet, wenn es um das Fotografieren einer Waschmaschine geht. Ob er das dann qualitativ gut macht, steht auf einem anderen Papier.

      Lebensnotwendig ist die Meisterprüfung sicher nicht, und Österreich wird nicht aussterben, wenn es ein freies Gewerbe ist, das ist klar. Die Anzahl von von Blitzköpfen erschlagenen Leuten wird sich auch in Grenzen halten, aber ich frag mich, warum noch niemand, der von der Innung angezeigt wurde, dass er das Gewerbe ohne Meisterprüfung ausübt erfolgreich dagegengeklagt hat, sondern eher die Meisterprüfung gemacht hat.. Vielleicht weil es einfach den Aufwand nicht wert ist?

      Ach ja - und der Vergleich, dass die ganze EDV Welt ohne solchen Prüfungen auskommt - wäre für mich der Gegenbeweis, dass eine Prüfung viel sinnvoller ist.. Was sich hier am Markt herumtummelt und -programmiert und -wartet ist ja furchtbar....

      LG StB
    • StB schrieb:

      Ach ja - und der Vergleich, dass die ganze EDV Welt ohne solchen Prüfungen auskommt - wäre für mich der Gegenbeweis, dass eine Prüfung viel sinnvoller ist.. Was sich hier am Markt herumtummelt und -programmiert und -wartet ist ja furchtbar....


      Das ist meine Meinung nach ein wichtiger Punkt - es wird immer wieder darauf hingewiesen wie happy beppy es nicht bei den Freien Gewerben funktioniert - auf grundlage der Annahme das es jeder darf - aber letzlich sollte man zur Beurteilung alle Faktoren heranziehen!

      @thomas - mit den Prüfungen meinte ich das in vielen Bereichen der Arbeitswelt für die Ausübung einzelner Tätigkeiten schon Prüfungen verlangt werden - Staplerfahren, Brandschutzbeauftragter und vieles mehr! Das meinte ich mit Prüfungen und nicht speziell Prüfungen zur Ausübung von Gewerben!

      Danke übrigens für Deine Ausführungen - aber Sie zeigen mir das in der Rechtlichen Situation heraus ein großer spielraum in der Beurteilung vorhanden ist! Auch wenn es von Deiner Seite her klar erklärt erscheint wissen wir zu gut das oftmals 1+1 nicht 2 ergibt!

      Roland
    • fotomat.at schrieb:

      Jetzt bin ich aber gespannt worin das öffentliche Interesse dieser Regelung liegen soll.


      Die Argumentation für die Hochzeitsphotographie geht etwa so: Der Konsument bestellt nur einmal in seinem Leben einen Hochzeitsphotographen und es kann nicht angenommen werden, daß er ausreichen Wissen über die Materie verfügt, um die Qualität im Vorraus beurteilen zu können. Da im Falle des Versagens des Photographen die geliefert Dienstleistung nicht einfach nachgebessert werden kann, ist es im öffentlichen Interesse durch die Prüfung eine adäquate Mindestqualität der photographischen Leistung für den Konsumenten sicher zu stellen.

      Soweit zur Theorie. Der springende Punkt bei der ganzen Sache ist die fehlende Möglichkeit der Nachbesserung.

      Funktioniert es in der Praxis? Ich habe keine Ahnung. In Ländern ohne so eine Regel hört man von Horrorstories was alles schief geht, hier wird von Abzocke durch die Platzhirsche gesprochen. Beide Wege scheinen ihre Probleme zu haben.

      Jo

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden