StB schrieb:
Blöd gesagt, auch ein Chirurg muss einen Befähigungsnachweis bringen und kann nicht so einfach den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen nur weil er nicht ohne absolvierten Studium "mal schnell" seiner Schwester den Blinddarm rausoperieren darf... (ok, von der Verhältnismäsigkeit hinkt der Vergleich "ein bisschen")...
Bin ich froh, dass ich nicht solche Vergleiche bemühen muss
