Initiative freies Gewerbe Fotografie - gibt es sowas?

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    • StB schrieb:

      Blöd gesagt, auch ein Chirurg muss einen Befähigungsnachweis bringen und kann nicht so einfach den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen nur weil er nicht ohne absolvierten Studium "mal schnell" seiner Schwester den Blinddarm rausoperieren darf... (ok, von der Verhältnismäsigkeit hinkt der Vergleich "ein bisschen")...

      Bin ich froh, dass ich nicht solche Vergleiche bemühen muss :doh: .
    • StB schrieb:

      Ich geb DIr recht, ich finde aber nicht, dass eine Prüfung ein unverhältnismässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit ist. Blöd gesagt, auch ein Chirurg muss einen Befähigungsnachweis bringen und kann nicht so einfach den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen nur weil er nicht ohne absolvierten Studium "mal schnell" seiner Schwester den Blinddarm rausoperieren darf... (ok, von der Verhältnismäsigkeit hinkt der Vergleich "ein bisschen")...


      Genau um diese "Verhältnismäßigkeit" würde es ja gehen. Es ist halt ein Unterschied ob Leib und Leben des Kunden/Patienten geschützt werden muss oder ob es in Wirklichkeit um Schutz vor Mitbewerb geht - wie bei den Berufsfotografen der Fall.
      Ich bin seit 18 Jahren im freien Gewerbe der EDV Dienstleistung tätig. Hier bewegt sich alles was glaubt eine Maus halten zu können bis zum EDV-Guru, vom € 10,-- Stundensatz bis zu € 300,--/h.
      Die Entscheidung wer überlebt liegt beim Markt und erfahrungsgemäß funktioniert der in der EDV nicht schlecht.
      Unterscheidung betreffend Qualität wird in dieser Branche zB auch über Herstellerzertifizierungen erreicht. Die Meisterprüfung der Fotografen als Qualitätsmerkmal wäre also durchaus erwünscht.

      Das einzige vor dem sich die Berufsfotografen "fürchten" sollten wäre, dass sie evtl selbst schlechte Bilder abliefern.

      lg

      Alex
    • KaiseAl1 schrieb:

      Die Entscheidung wer überlebt liegt beim Markt und erfahrungsgemäß funktioniert der in der EDV nicht schlecht.


      Hi!
      Ohne auf Pro oder Contra Prüfung einzugehen!

      Aber ich glaube schon das zur Beurteilung eine Branche mehr als nur die Betrachtung gehört wie sich der Markt entwickelt (zu/aufsperren bzw. wie lange eine Firma durchhält! Die Statistik ist sicher interessant aber für eine schlüssige Beurteilung würde auch eine Kundenseitige Qualitäts und Quantitätsbeurteilung dazugehören!
      Ganzheitlich betrachtet meine ich!

      Lg
      Roland
    • KaiseAl1 schrieb:

      oder ob es in Wirklichkeit um Schutz vor Mitbewerb geht


      Eine Frage habe ich noch - wo genau liegt der Schutz eigentlich? Meines Wissens nach kann "jeder" die Befehigungsprüfung machen und unabhängig von der Anzahl an Photographen in einem Ort ein weiteres Geschäft aufmachen!
      Den hier oft herbeigeredeten Schutz gibt es vielleicht bei Notaren oder bei Trafiken oder ähnlichen aber nicht bei den Photographen!

      Lg
      Roland
    • gust schrieb:

      Wer mal bei der WKO Wien, Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich anruft wird bald feststellen das es hier grobe unterscheide gibt.
      Von "gibt es nicht" bis "geht ganz leicht"...


      Ohne es persönlich überprüft zu haben gehe ich auch davon aus das es so ist - aber dieses Problem ist kein Photographenspezifisches sondern vielmehr ein Grundsätzliches! Und nicht auf die Genannten Bundesländer beschränkt sondern gültig für alle Neune!

      Lg
      Roland
    • @ gust

      Bundesländerproblematik - ich meinte das es ein Grundsätzliches Bundesländerproblem ist das jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht unabhängig vom Photographen Jugendschutz/Tierschutz/Bauordnung wie was wann und wo angemeldet/angezeigt gehört - die Liste läst sich unbegrenzt fortführen!

      Gegenfragen gelten nicht!

      Wenn Du wirklich aus der EDV bist dann weist Du welch schindluder betrieben wird und letztlich welche Probleme damit verbundnen sind sowohl für die Firmen als auch für die Kunden - ohne es als vergleich zu den Photographen herzunehmen!


      Lg
      Roland

      Ps.: Die einzelnen Beschränkungen gehen sicher auf die Gründung der Zünfte (wann auch immer das war) zurück und gehört meiner Meinung nach in einer umfassenden Gewerbeordnung rigoros neu geordnet - meiner Meinung nach längst überfällig!
    • RolandPum schrieb:

      Gegenfragen gelten nicht!

      Na ja, aus meiner Gegenfrage war durchaus auch eine Antwort herauszulesen!


      RolandPum schrieb:

      Wenn Du wirklich aus der EDV bist dann weist Du welch schindluder betrieben wird und letztlich welche Probleme damit verbundnen sind sowohl für die Firmen als auch für die Kunden - ohne es als vergleich zu den Photographen herzunehmen!

      Das weiß ich zu gut. Es kam nicht erst einmal vor, dass wir einen Kunden an einen Billigstbieter verloren haben. Manche kamen reumütig zurück, manche nicht. So läufts halt und daran ändert auch eine Prüfung nichts.

      RolandPum schrieb:

      Ps.: Die einzelnen Beschränkungen gehen sicher auf die Gründung der Zünfte (wann auch immer das war) zurück und gehört meiner Meinung nach in einer umfassenden Gewerbeordnung rigoros neu geordnet - meiner Meinung nach längst überfällig!

      Damit könnte ich mich durchaus anfreunden, aber wenn, dann konsistent über alle vergleichbaren Gewerbearten hinweg. Ausgenommen die mit Schutz von Leib und Leben, die werden immer eine Sonderstellung haben.
    • gust schrieb:


      Fakt: Fürs Hochzeiten Fotografieren braucht man den Meister - für bewegte Bilder von hochzeiten (also Filmen) braucht man keinen meister.. Alleine das sollte einem schon sagen das hier etwas nicht stimmen kann :)

      ...

      gust schrieb:


      Geh schmarn... In jedem kuhdorf gibts an haus und hof fotografen der gut davon leben kann. Und zwar ohne besonders gut zu sein.


      Ausgerechnet diese beiden Punkte sind mir am Wochenende in einer Runde untergekommen und dazu:
      1. Ich lebe in einem "Kuhdorf" mit EINEM "Haus- und Hof(und Hochzeits)fotografen",
      2. Dieser hat vor 20 Jahren die Hochzeit eines Freundes fotografiert und dieser Freund ist heute noch angefressen! =O
      3. Dieser Fotograf ist schon sehr lange Fotograf, hat aber nie tatsächlich eine Meisterprüfung gemacht.
      Früher war das möglich, er arbeitet von Anfang an in dieser Branche und hat sich irgendwann selbstständig gemacht.
      3. Besagter Fotograf ist dafür bekannt, dass er schon einige Leute angezeigt hat, wegen "Auftragsfotografie"
      (oder was auch immer, entschuldigung, bin kein Jurist.
      lg
      Stefan
    • StB schrieb:

      Ich geb DIr recht, ich finde aber nicht, dass eine Prüfung ein unverhältnismässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit ist. Blöd gesagt, auch ein Chirurg muss einen Befähigungsnachweis bringen und kann nicht so einfach den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen nur weil er nicht ohne absolvierten Studium "mal schnell" seiner Schwester den Blinddarm rausoperieren darf... (ok, von der Verhältnismäsigkeit hinkt der Vergleich "ein bisschen")...

      ich denke, bei dem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit" geht es mehr darum, dass nicht irgendwelche Volksgruppen, Minderheiten, kulturelle Gruppen per se von gewissen Gewerben ausgeschlossen sind.
      Erstens mal muss man die Rechtsfrage von der politischen Frage unterscheiden - bleiben wir bei der Rechtsfrage, denn von der schreibst du - und hier kommts nicht darauf an, was du denkst oder findest, sondern was in in unserer Verfassung steht.

      Darin ist die Erwerbsfreiheit garantiert und diese bedeutet, dass Beschränkungen nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig sind. Beschränkungen sind alles, was den Zugang zum und die Ausübung des Erwerbs (potentiell) hindert. Eine Prüfung wie die bei Fotografen ist juristisch völlig unstrittig eine solche Beschränkung (und es ist dabei völlig wurscht, ob man die Prüfung machen könnte oder nicht, es ist und bleibt eine Beschränkung und jedem der einen Hausverstand besitzt ist dies glaube ich auch klar). Eine solche Beschränkung ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn diese im öffentlichen Interesse (!), also im Interesse der Allgemeinheit liegt! Es wäre verfassungsrechtlich unzulässig eine solche Beschränkung nur deshalb einzuführen, um durch eine solche Beschränkung einen Konkurrenzschutz zu erreichen um das Überleben weniger Fotografen zu sichern.

      So nun zum Vergleich mit den Chirurgen (der Ärzteberuf ist kein Gewerbe, aber das ist verfassungsrechtlich wurscht): es liegt auf der Hand, dass bei Chirurgen ein öffentliches Interesse gegeben ist, dass nicht jeder einen Menschen aufschneiden darf. Bei Fotografen ist das nicht so ganz offensichtlich. Ich denke selbst das leuchtet jedem mit Hausverstand ein und bedarf keines juristischen Studiums um den Unterschied zwischen einem Chirurgen und Fotografen zu kennen was das anlangt.

      Und was dein Thema mit den Volksgruppen anlangt: Das fällt natürlich auch darunter, aber ist hier nun wirklich nicht das Problem.

      lg Thomas
    • RolandPum schrieb:

      Eine Frage habe ich noch - wo genau liegt der Schutz eigentlich? Meines Wissens nach kann "jeder" die Befehigungsprüfung machen und unabhängig von der Anzahl an Photographen in einem Ort ein weiteres Geschäft aufmachen!
      Den hier oft herbeigeredeten Schutz gibt es vielleicht bei Notaren oder bei Trafiken oder ähnlichen aber nicht bei den Photographen!
      Eigentlich müsstest du aus deinen eigenen Ausführungen zum Schluss kommen, dass die Befähigungsprüfung abgeschafft gehört. Ja wo liegt denn der Schutz?

      Sonst versteh ich dein Posting nicht. Es kann auch jeder Rechtsanwalt oder Arzt werden, er muss nur die Prüfung haben. Ja Notare haben den Schutz, weil man bestimmte Planstellen benötigt, aber Notare sind zum Teil öffentlichrechtlich tätig - aber selbst dieser Schutz ist im Wanken, nur um das mal deutlich zu sagen. Die Beschränkung auf Ö-Staatsbürger ist bereits vor kurzem gefallen.
    • thomas_l schrieb:

      Darin ist die Erwerbsfreiheit garantiert und diese bedeutet, dass Beschränkungen nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig sind. Beschränkungen sind alles, was den Zugang zum und die Ausübung des Erwerbs (potentiell) hindert. Eine Prüfung wie die bei Fotografen ist juristisch völlig unstrittig eine solche Beschränkung (und es ist dabei völlig wurscht, ob man die Prüfung machen könnte oder nicht, es ist und bleibt eine Beschränkung und jedem der einen Hausverstand besitzt ist dies glaube ich auch klar).


      Hallo Thomas!

      Interessante Sicht - also mein Hausverstand sagt mir, dass eine Prüfung alleine noch keine Beschränkung sein kann. Hast du hierzu eine Quelle für die Aussage, dass eine Prüfung eine Beschränkung darstellt? Da ist es für mich noch eher eine Beschränkung, dass ein KFZ Geselle nicht ohne weiteres Jus studieren darf...

      Nur um es klar zu stellen: Ich rede hier nur prinzipiell, dass eine Fotografenprüfung nicht der Wind wert ist, der um sie erhoben wird. Als jemand der sich an selbiger versucht hat kann ich aber jedenfalls sagen, dass ich eine harte, aber faire Prüfung erlebt habe, und der Grund, dass ich sie nicht bestanden habe, liegt nicht am Prüfenden sondern am Prüfling - und 3.000.- hab ich nie und nimmer ausgegeben (vielleicht wenn ich mit aller Gewalt alles reinrechne, was ich fürs Fotografieren ausgegeben habe - aber davon waren höchstens 20% obligatorisch für die Prüfung).

      Im Gegenteil - bei den Kosten, die ich der Innung abgeliefert habe frag ich mich, wie sie sich das leisten können....

      Ausser Frage steht, dass eine (Gewerbe)Prüfung objektiv erfolgen muss, offen für alle sein muss und auch mir als Prüfling etwas bringen muss. Diese drei Punkte sah ich in meiner Prüfung abgedeckt.

      Achja - und ich bezweifle, dass irgendein Gewerbe-Fotograf in Ö wirklich REICH geworden ist (ausser er hat im Lotto gewonnen, mit seinem Job sicher nicht).....

      LG
      StB
    • gust schrieb:

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      Eindeutig Lager drei:
      von der Homepage mit Copy/paste:
      Status
      2010.05.20 kickoff
      2010.06.27 web online
      .....
      seit dem ist mit der Initiative was passiert?
      (ok, im November 2010 gabs noch eine Stellungnahme...)

      Nicht falsch verstehen, aber hier etwas zu ändern, dazu Bedarf es einen ENORMEN Kraftakt - und zwar mehr als eine Webpage erstellen (die durchaus gut ist) , ein paar Propaganda-postings in FB zu machen und 2-3 Stellungnahmen einzuholen.

      Bestes Beispiel für ein gutes "ich-ändere-jetzt-was-Projekt" (komplett anderer Dampfer, ich weiss) - ist die Hundstrümmerl-Kampagne:
      Der Aufwand der dort betrieben wurde war enorm, er warkonsequent und über einen längeren Zeitraum- und das war notwendig obwohl es ein deutliches öffentliches Interesse gab. Jetzt räumen jetzt doch einige brav die Hauferln weg...

      LG
      StB
    • Hallo Gust

      Also für mich gibt's nur Beschränkung ja oder nein...
      Und Beschränkung heisst, ich kann das Gewerbe nicht ausüben. Punkt. Bspweise werde ich als brillentragender Plattfussindianer nie Kampfjetpilot werden (nicht dass ich das werden wollte) - das ist eine Beschränkung.

      Aber dass ich eine Prüfung machen muss, ist für mich allenfalls ein Erschwernis - und das ist zulässig und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (so meine Meinung).

      Hinsichtlich Deinen Kosten:
      Ich finde, Du pickst Dir Rosinen raus - Du machst die Prüfung dort, wo sie Dir mehr entgegenkommt, bzw. leichter fällt - die Kosten die dadurch anfallen (Fahrt- und Übernachtungskosten) kannst du meiner Meinung nach nicht in die "Prüfungskosten" reinrechnen.

      Wenn ich aber hier lese, dass es da oder dort leichter / moderner / moderner / freundlicher ... ist, dann ist das eine ganz andere Baustelle - dann geht es doch vielmehr darum, dass die Prüfungen einheitlich werden - und nicht jeder Innungs-landvogt seine eigenen Spielregeln aufstellt...

      LG
      StB

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