Initiative freies Gewerbe Fotografie - gibt es sowas?

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    • Da Gead 2.8.3 schrieb:

      Rübezahl schrieb:

      17-35 schrieb:

      Täuscht es, oder glaubt wirklich jeder zweite der eine Kamera gerade halten kann das er damit Geld verdienen kann / muss?
      Ja ich will ja nix sagen aber wenn so manch nicht so aufregend erscheinende Bilder um 4,3 mio Dollar verkauft werden.... da fällts schon leicht so fantasieren....


      dafür brauchst du aber kein Gewerbe!


      aber ne Steuernummer ;)
    • Karlchen schrieb:

      Da Gead 2.8.3 schrieb:

      Rübezahl schrieb:

      17-35 schrieb:

      Täuscht es, oder glaubt wirklich jeder zweite der eine Kamera gerade halten kann das er damit Geld verdienen kann / muss?
      Ja ich will ja nix sagen aber wenn so manch nicht so aufregend erscheinende Bilder um 4,3 mio Dollar verkauft werden.... da fällts schon leicht so fantasieren....


      dafür brauchst du aber kein Gewerbe!


      aber ne Steuernummer ;)


      eine Steuernummer bekommt jeder.
    • solange du insgesamt weniger als 58.000,- im Jahr verdienst, zahlst du zumindest Kranken- und Unfallversicherung bei der SVA, auch als "Nebenberufler" und auch wen du aus der gewerblichen Tätigkeit nichts verdienst. Nur in der Pensionsversicherung kann die Mindestbeitragsgrundlage unterschritten werden. Allerdings ist die Mindestbeitragsgrundlage für Nebenberufler geringer.

      siehe auch
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      unter Versicherungsschutz > Mehrfachversicherung

      außerdem droht in Fällen längerfristiger Tätigkeit ohne Gewinn die Einstufung als Liebhaberei, was ziemlich unangenehm sein, weil fette Steuernachzahlungen drohen.
    • RE: Um auf das thema zurück zu kommen

      Kobi schrieb:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      Ja, nur was die schreiben, ist zum großen Teil ebenso jedenfalls zum Teil ziemlicher Quatsch. Ein Gewerbe freie Digitalfotographie wird es allein deshalb schon nie geben, weil man das praktisch nicht vollziehen kann. Sowas ist völliger Unsinn.

      Um das ganze mal auf den Punkt zu bringen, ich habs eh schon oft geschrieben:

      1) Die Frage der Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht hat mit der Frage der Befähigungsprüfung überhaupt nichts zu tun. Es ist völliger Unsinn zu sagen: Wir brauchen die Befähigungsprüfung, weil Steuer- und Sozialversicherungspflicht (potentiell) besteht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und hat in der Argumentation daher nichts verloren.

      2) Die Befähigungsprüfung ist nicht deswegen erforderlich, weil Fotografie ein Handwerk ist, sondern weil Fotografie ein sogenanntes reglementiertes Gewerbe ist.

      3) Es gibt keine EU-Richtlinie, die den Zugang zum Gewerbe für reine Inlandssachverhalte regelt. Bei reinen Inlandssachverhalte gelten auch die Beschränkungsverbote des EU-Rechts für die Beschränkung der wirtschaftlichen Freizügigkeiten nicht! Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gilt in diesen Fällen nicht, auch wenn anderes ständig wiedergekäut wird! Auch die EU-Grundrechtecharta gilt für diese Sachverhalte nicht!

      4) Die Befähigungsprüfung für Berufsfotografen halte ich verfassungsrechtlich für bedenklich, aber nicht für eindeutig verfassungswidrig. Der VfGH hatte in seiner bisherigen Judikatur keine verfassungsrechtlichen Bedenken, es ist aber nicht ausgeschlossen dass sich das ändert. Konkurrenzschutz ist per se keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Befähigungsprüfung, es muss ein öffentliches Interesse gegeben sein.

      5) Die meisten Hobbyfotografen, die sich so ein bisschen nebenbei Geld verdienen möchten, würden voraussichtlich aus der Sozialversicherungspflicht bei der SVA und zum Teil auch aus der Einkommenssteuerpflicht herausfallen, eben wegen der Geringfügigkeit. Genau das ist natürlich starke Konkurrenz für hauptberuflich tätige Berufsfotografen. Hier werden immer wieder falsche Gerüchte lanciert um abzuschrecken.

      Meiner Ansicht nach ist das Erfordernis der Befähigungsprüfung politisch kaum zu rechtfertigen, es gehört daher auch aufgehoben. Die Entwicklung der GewO der letzten 10 Jahre weist in diese Richtung, deshalb wird es voraussichtlich auch dazu kommen. Nix is fix, aber in solchen Fragen stehen die Zeichen auf Deregulierung.

      lg Thomas
    • dnadav schrieb:

      @KleinerKater: Im Detail weiß ich es auch nicht, und auch nicht sicher; es geht hier insbesondere um den Gleichheitsgrundsatz - z.B. müsste eine Person, die in Deutschland als Fotograf gearbeitet hat diesem Gewerbe auch in Österreich nachgehen können... aber müsste man einmal mit einem Juristen klären ;)
      Kann er auch. Macht er das vorübergehend, dann darf er das sowieso, denn das fällt unter die Dienstleistungsfreiheit und ist auch ein Fall für die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

      Möchte er sich in Österreich dauerhaft niederlassen, unterliegt der genau den gleichen Vorschriften wie alle anderen auch - man darf nämlich nicht vergessen: Die Befähigungsprüfung ist in Österreich nicht zwingend vorgeschrieben, sie ist nur eine Variante. Man kann seine Kenntnisse auf jede andere zulässige Art nachweisen, dazu gehört auch, dass man nachweist, den Beruf in der Praxis in einem anderen Land eine Zeit lang ausgeübt zu haben.

      Das war früher einmal anders, da war nur die Befähigungsprüfung bei reinem Inlandssachverhalt vorgesehen - das hat der VfGH wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Sobald man aber den Befähigungsnachweis allgemein durch jeden gleichwertigen Nachweis ersetzen kann, ist die Regelung verfassungsrechtlich in Ordnung. So die Rechtsprechung aus dem Jahr 1999 (VfGH G 42/99)
    • Offensichtlich gibts immer ein paar Suderer - und alle in einen Topf werfen geht schon gar nicht.



      Aber vielen Dank an Thomas für die sachliche Information.



      Ja das mit der Geringfügigkeit stimmt natürlich - im Falle der Selbständigkeit wärs die Kleinunternehmerregelung, man ist da halt ziemlich eingeschränkt, und UST-Abzug gibts auch keinen.



      Ist aber auch nebensächlich.



      Dass die Sozvers und Steuerpflicht in der Argumentation für oder gegen eine Befähigungsprüfung nichts verloren hat stimmt schon. Es ging eher darum hinzuweisen dass es "so einfach" auch schon wieder nicht ist für Hobbyfotografen.



      Auch wenn es viele gute Fotografen gibt die ohne Prüfung im Graubereich arbeiten, ich lerne ständig neue kennen, heißt es nicht dass diese das freie Gewerbe nicht unterstützen würden.



      Mal schaun was die Zukunft bringt.
    • Ich verstehe diese Diskussionen nicht wirklich.
      Jeder kann sich zu der Fotografen Meisterprüfung (inkl. Lehrabschlussprüfung) anmelden. Kostet auch nicht die Welt.
      Ich kenne auch Leute die das so gemacht haben und arbeiten jetzt ganz normal als Berufsfotografen.

      Ich will da niemandem zu nahe treten, aber solche Initiativen können nur von Leuten kommen, die wenig Ahnung von der Materie haben. Wer in Sachen Fotografie wirklich sattelfest ist, kann auch die Prüfung ablegen und diesen Beruf ausüben.

      Also, wer diesen Beruf wirklich liebt, der sucht nicht nach Schlupflöchern.
      Lernen, anmelden, bestehen und Traumberuf ausüben!
    • Image schrieb:

      Hi!
      Bin da ganz bei thomas_l, die Möglichkeit einer Prüfung sagt noch nichts darüber aus, ob dieses Erfordernis nach der GewO auch wirklich sachlich gerechtfertigt ist (die Reglementierung mein ich), oder ob dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit bedeutet. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

      LG M.


      Ich geb DIr recht, ich finde aber nicht, dass eine Prüfung ein unverhältnismässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit ist. Blöd gesagt, auch ein Chirurg muss einen Befähigungsnachweis bringen und kann nicht so einfach den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen nur weil er nicht ohne absolvierten Studium "mal schnell" seiner Schwester den Blinddarm rausoperieren darf... (ok, von der Verhältnismäsigkeit hinkt der Vergleich "ein bisschen")...

      ich denke, bei dem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit" geht es mehr darum, dass nicht irgendwelche Volksgruppen, Minderheiten, kulturelle Gruppen per se von gewissen Gewerben ausgeschlossen sind.

      Mir fällt halt auf, dass es 3 lager gibt, die sich (vom Hobby-Grafen herkommend) mit dem Thema beschäftigen:

      • einigen ist die Diskussion einfach nur wurscht, die stehen drüber,
      • einige echauffieren sich drüber und treffen sich in Selbsthilfegruppen, Internetforen und rufen zur Revolution (ohne aber selbige je zu machen)
      • einige echauffieren sich darüber und machen dann einfach diese blöde Prüfung und ... stehen dann wieder drüber....


      LG
      StB

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