Fotografie ab 2010 freies Gewerbe?

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    • @remii

      wenns asvg bist greift die gsvg sowiso nicht und wenn du schon gsvg bist kanns nur günstiger werden ... :)
      ...............................................................
      abgesehen davon - war das ganze nicht so ernst gemeint

      wollt auch nur sagen, dass das ende einer firma nicht konkurs sein muss.
      da muss ich schon gewaltig schulden haben um mich für konkurs zu
      entscheiden... und min 7 jahre auf eigene sebständigkeit zu verzichten - sprech aus erfahrung ;(

      lg news....
    • Original von chrisfauli
      Original von youngmaster
      gemäß den eu richtlinien muss österreich (und alle andern eu länder) bis zum 31.12.09 den fotografen als frei zugängliches gewerbe einführen (also das ist nur ein unterpunkt, im gesamten dienstleistungsbereich muss bis dahin alles oder allerhand umgesetzt werden).
      die frage ist halt, ob sich österreich daran halten wird, über kurz oder lang muss es das, aber es kommt schon oft vor, dass eu länder die deadlines nicht einhalten, was dann eben verhandlungen nach sich zieht.


      QUELLE???

      lg christian



      hab mich die woche bei nem anwalt erkundigt, der sich unter anderem auf recht rund um die fotografie spezialisiert.
    • 700 Euro im Quartal? Wie kommst auf sowas, diese Zahl ist vollkommen aus der Luft gegriffen und absolut unrealistisch. Da spielen so viele Faktoren mit das es total unseriös ist Zahlen zu nennen. Es ist z.B. ein riesiger Unterschied ob das jemand hauptberuflich macht oder ob er diese Tätigkeit nebenberuflich, neben einer ASVG Versicherung ausübt.

      Es wird wie überall sein, die guten werden sich mit oder ohne Ausbildung durchsetzen und der Rest wird zusperren bzw. nach kurzer Zeit wieder von der Bildfläche verschwunden sein. Diese Panikmache von machen hier ist absolut übertrieben und dient vermutlich nur der Abschreckung.
    • Frage an die Gewerbelustigen

      Nach der Qualität mancher unserer Kindergarten- und Schulfotos wird das im Wesentlichen so praktiziert, dass man wie bei den Taxifahrern, weniger qualifizierte Anlernkräfte beschäftigt.

      Warum findet sich denn hier kein Vollfotograf, der für ein geringes Entgelt Volontäre anstellt. Es steht dem Fotograf ja frei die Urheberrechte, die Veröffentlichungsrechte und die Nutzungsrechte seinen Lohndienern zu überlassen. Dann sind die Gelegenheitsfotografen die Rechtsunsicherheit los und "dem Gewerbe" wird wohl auch kein wesentlicher Schaden entstehen.

      Das Ganze in einem Verein mit gewerberechtlichen Geschäftsführer organisiert und Schluss ist es mit den Abmahnungen.
      "Gelegenheitsfotografen e.V." *g*

      Zur Absicherung könnte man ja zuerst einmal einen Rechtsanwalt konsultieren.

      Hope it helps & lg Andreas
    • "Ist eine Person gleichzeitig unselbständig, gewerblich und/oder als Landwirt tätig, führt dies zur Pflichtversicherung nach mehreren Sozialversicherungsgesetzen. Damit wird die Person mehrfach beitragspflichtig. In der Rangreihenfolge kommt zuerst das ASVG, das GSVG und dann das BSVG. Insgesamt können Beiträge aber nie höher als bis zur Höchstbeitragsgrundlage anfallen. "

      kann sich dann jeder ausrechnen ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von remii ()

    • Original von pusher
      Original von 17-35
      Die ganze GWO gehört überarbeitet, bei den meisten Bereichen wo es nicht gerade um sicherheitsrelevante Dinge geht, entbehren die Zugangsbeschränkungen einer jeden Grundlage.


      stimmt, aber es ist wie immer im öffentlichen /politischen Leben.
      Heute sagt man Netzwerk, vor 10 Jahren Lobbismus... in Wahrheit heissts Packlerei und erfunden wurde es in Österreich :rofl: :rofl: :rofl:



      Stimme ich voll zu. Umsonst gibt es ja in Österreich nicht noch IMMER eine " HOHEITSVERWALTUNG " . Müsste eigentlich " Postenzuschanz und Parteiheim " heissen.

      LG

      willi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willihurtig ()

    • Der Eigentliche Grund

      Zu Mehrfachversicherung: Meines Wissens sind sehr wohl geringfügige Einkünfte zB. aus Werkverträgen etc. möglich, die keine wesentliche Mehrversicherung bedingen müssen.

      Im Grunde ginge es für viele hier sowieso auch weniger um eine volle gewerbliche Betätigung, sondern darum nicht wegen:

      * Eines Freundschaftsdienstes zB. bei einer Geburtstagsfeier für den Erhalt eines Trinkgeldes für Kamerabnützung und etwas Benzingeld von einem klagelustigen anwaltlichen Zeitgenossen zur Kasse gebeten oder gar vor Gericht kriminalisiert werden zu können.

      * Der andere Fall wäre die Abwendung eine Abmahnung, wenn ich die Nutzungsrechte für meine Bildchen auf meiner Webseite auch gegen einen Anerkennungsbeitrag an Interessierte weiter gebe.

      Ist es nicht so ?

      lg Andreas
    • RE: Der Eigentliche Grund

      Original von pluslucis
      Zu Mehrfachversicherung: Meines Wissens sind sehr wohl geringfügige Einkünfte zB. aus Werkverträgen etc. möglich, die keine wesentliche Mehrversicherung bedingen müssen.

      Im Grunde ginge es für viele hier sowieso auch weniger um eine volle gewerbliche Betätigung, sondern darum nicht wegen:

      * Eines Freundschaftsdienstes zB. bei einer Geburtstagsfeier für den Erhalt eines Trinkgeldes für Kamerabnützung und etwas Benzingeld von einem klagelustigen anwaltlichen Zeitgenossen zur Kasse gebeten oder gar vor Gericht kriminalisiert werden zu können.

      * Der andere Fall wäre die Abwendung eine Abmahnung, wenn ich die Nutzungsrechte für meine Bildchen auf meiner Webseite auch gegen einen Anerkennungsbeitrag an Interessierte weiter gebe.

      Ist es nicht so ?

      lg Andreas


      dem stimme ich zu ... wennst einmal im monat einen auftrag hast, brauchst ka gewerbliche ... man darf halt net über 730 euro zusatzeinkommen kommen, dann lässt einem sogar die finanz in ruhe.

      lg christian
    • RE: Der Eigentliche Grund

      Original von chrisfauli
      Original von pluslucis
      Zu Mehrfachversicherung: Meines Wissens sind sehr wohl geringfügige Einkünfte zB. aus Werkverträgen etc. möglich, die keine wesentliche Mehrversicherung bedingen müssen.

      Im Grunde ginge es für viele hier sowieso auch weniger um eine volle gewerbliche Betätigung, sondern darum nicht wegen:

      * Eines Freundschaftsdienstes zB. bei einer Geburtstagsfeier für den Erhalt eines Trinkgeldes für Kamerabnützung und etwas Benzingeld von einem klagelustigen anwaltlichen Zeitgenossen zur Kasse gebeten oder gar vor Gericht kriminalisiert werden zu können.

      * Der andere Fall wäre die Abwendung eine Abmahnung, wenn ich die Nutzungsrechte für meine Bildchen auf meiner Webseite auch gegen einen Anerkennungsbeitrag an Interessierte weiter gebe.

      Ist es nicht so ?

      lg Andreas


      dem stimme ich zu ... wennst einmal im monat einen auftrag hast, brauchst ka gewerbliche ... man darf halt net über 730 euro zusatzeinkommen kommen, dann lässt einem sogar die finanz in ruhe.

      lg christian


      aber net die versicherung !!!!
    • @ 17-35
      Lies meinen Beitrag noch einmal.
      Ich hab' von ungefähr 700€ (ist glaub' ich etwas weniger), im geringsten Fall geschrieben, d.h. es hängt natürlich davon ab, wieviel Gewinn du machst, bei hauptberuflicher Selbständigkeit. Um die 700€ kommt für Krankenversicherung und Pensionsversicherung ungefähr hin, wenn du keinen Gewinn machst, da gibt es nämlich einen Mindestsatz.
      Wenn du nebenberuflich ein Gewerbe ausübst, fällst du natürlich unter das unselbständigen-ASVG und zahlst bei den Unselbständigen ein.
      Ach ja, ich hab' natürlich vergessen zu erwähnen, dass man in den ersten drei Jahren nur ungefähr die Hälfte vom Normalsatz zu zahlen braucht. Das ist bei mir halt schon zu lange her.

      PS.: Das mit dem "total unseriös" hättest du dir sparen können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Steverino ()

    • Entkriminalisierung

      Original von remii
      ausnahme von der pflichtversicherung (gewerblich): wenn die einkünfte jährlich nicht über 3881,52 euro im jahr liegen.
      aber du zahlst dann für diese einkünfte mehr beiträge an die asvg !


      Na das ist doch schon sehr konkret.
      Wahrscheinlich kann man noch die Aufwendungen für die Ausrüstung gegenrechnen und da wird so manchem hier schon was einfallen, wie man mit Ausrüstungs-Einkäufen den Gewinn minimiert *g*

      Was also die Gebührenseite betrifft scheint es mir so, dass man die Malaise auch mit Hausmitteln in den Griff bekommen kann.

      Was fehlt ist eine Lösung die gewerblichen Abmahner abzuhalten...
      Weil die kommen scheinbar auch schon, wenn Du einen Euro für ein Web-Bilchen erhalten hast...

      lg Andreas
    • bleibt noch immer, viele bräute werden weinend vor ihren bildern sitzen, weil sie leider zu einem möchtegern kamen (männer verkraften das mit alkohol) ....
      gegen ein paar bildchen so zu verkaufen ist ja nix einzuwenden - aber stell dir vor: da kommen dann ja auch die, die nur mit hilfe des gitters im sucher ihre kamera gerade halten können und bieten ihre dienste an :doh:

      anderseits, die floristen werden ihre freude haben, jedes neue studio braucht ja auch einen blumentopf ...
    • Original von remii
      bleibt noch immer, viele bräute werden weinend vor ihren bildern sitzen, weil sie leider zu einem möchtegern kamen (männer verkraften das mit alkohol) ....


      Ich fürchte, dass der sonst vom Meister entsendete "Angelernte" auch einiges verbocken konnte. Der "Meister" putzt sich in diesem Fall mit seinen AGBs dann auch ab und bietet bestenfalls an, halt diesmal nix zu verrechnen ... Solch ein Fall ist mir jedenfalls schon zu Ohren gekommen.
      Bei der Erstkommunion meines Sohnes kam jedenfalls scheinbar auch nur ein "Helfer" ...

      Also besser vielleicht ein Ichwärsogerneinfotograf als ein Eshätteihmdermeistereigentlichbeibringenmüssen *g*

      Original von remii
      gegen ein paar bildchen so zu verkaufen ist ja nix einzuwenden - aber stell dir vor: da kommen dann ja auch die, die nur mit hilfe des gitters im sucher ihre kamera gerade halten können und bieten ihre dienste an :doh:


      1) Wie gesagt, ich finde, es sollte endlich Schluss mit der Kriminalisierung der Gelegenheitsfotografen sein.

      2) Wie "professionell" fotografiert wird, ist heutezutage nicht mehr von der Zulassung durch die Gewerbebehörde abhängig.

      3) Ich denke, dass wirklich professionelle Fotografen weiterhin gebucht werden. Wer vernünftig ist wird sich in jedem Fall das bisherige Wirken seines Fotografen ansehen und darauf bestehen, dass der Meister selber kommt.
      Im Übrigen: Nach den bisherigen Begeisterungsstürmen dürfte sich schließlich eh kein gewerblicher Fotograf hier finden der da mitmacht .... dann warten wir halt auf 2010, wenn uns bis dahin dann nicht schon HAL überwacht ...

      lg Andreas

      PS: Wenn man Hochzeiten finanziell "abgreifen" will. Macht macht man vielleicht einfach ein Filmstudio auf und macht Digital-Videos. Das ist frei - oder ? Ist das nicht absurd ? Denn ein wirklich gutes Video ist sicher schwieriger zu machen als ein Foto ... aber das wollen wir jetzt nicht diskutieren - oder ?
    • Original von Steverino
      @ 17-35
      Lies meinen Beitrag noch einmal.
      Ich hab' von ungefähr 700€ (ist glaub' ich etwas weniger), im geringsten Fall geschrieben, d.h. es hängt natürlich davon ab, wieviel Gewinn du machst, bei hauptberuflicher Selbständigkeit. Um die 700€ kommt für Krankenversicherung und Pensionsversicherung ungefähr hin, wenn du keinen Gewinn machst, da gibt es nämlich einen Mindestsatz.
      Wenn du nebenberuflich ein Gewerbe ausübst, fällst du natürlich unter das unselbständigen-ASVG und zahlst bei den Unselbständigen ein.
      Ach ja, ich hab' natürlich vergessen zu erwähnen, dass man in den ersten drei Jahren nur ungefähr die Hälfte vom Normalsatz zu zahlen braucht. Das ist bei mir halt schon zu lange her.

      PS.: Das mit dem "total unseriös" hättest du dir sparen können.

      Also ich habe Deinen Beitrag nochmals gelesen und kann noch immer nicht erkennen das sich Deine Aussage auf eine "hauptberufliche" Selbstständigkeit bezogen hat.
      Ich war 3 Jahre lang "nebenbei" Selbstständig, habe aber nie auch nur annähernd 700 Euro im Quartal an die SVdGW abgeliefert. Dementsprechend kann ich aus meiner Sicht Deine Aussage nur als unseriös werten.

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