Fotografie ab 2010 freies Gewerbe?

    • hi,

      ich hab mich letzte woche bei der rechtsabteilung vom gründerservice.at erkundigt, wie das aussieht, wenn man fotos LEGAL verkaufen möchte.

      als auskunft hab ich folgendes mail bekommen:

      "Sehr geehrter Herr XXX!

      Folgende Tätigkeiten fallen in den Umfang des reglementierten Gewerbes „Fotograf“:



      1. Fotografische Gestaltung in den Bereichen

      a) Bildnisse des Menschen

      b) freie und angewandte Illustration

      c) Werbung, Mode und Industrie

      d) allgemeine Kommunikation

      e) Sach- und Materialaufnahmen

      f) Architektur und Landschaft

      g) Technik und Wissenschaft

      h) Bildberichte, Kunst und Sport

      i) kommerzielle und repräsentative Demonstration und Dekoration

      2. Herstellung audiovisueller Produkte

      3. Ausführung der Reproduktion, Dokumentation und Registration

      4. Aufnahme und Bearbeitung von Cine-Filmen sowie von elektromagnetischen Bild- und Tonaufzeichnungen

      5. Ausführung fotomechanischer und fototechnischer Arbeiten, insbesondere Entwicklung Schwarzweiß und Farbe im Negativ-, Positiv- und Umkehrverfahren

      6. Herstellung von Kontakt-Kopien, Vergrößerungen und Verkleinerungen in Schwarzweiß und Farbe mit Duplikaten und Zwischennegativen

      7. Ausführung von Bildumsetzungen zur Erzielung einer Fotografik durch Anwendung verschiedener Verfahren, insbesondere durch Tontrennung, Überblendung und Fotomontage



      Keine Gewerbeberechtigung benötigen Sie für die sog. künstlerische Fotografie. Als Nachweis benötigen Sie ein Gutachten der Künstlerkommission. Die Beurteilung ob Sie Künstler oder Gewerbetreibender sind ist eine wichtige Vorfrage auch für alle weiteren steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Die Künstlerkommission ist beim Künstler Sozialversicherungsfonds angesiedelt, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]) Ein einschlägiges Kunsthochschulstudium spricht natürlich für eine künstlerische und gegen eine bloß gewerbliche Tätigkeit.

      Sollte als Ergebnis heraus kommen, dass es sich bei Ihren Werken nicht um künstlerische Werke handelt, so ist eine Gewerbeberechtigung auch dann erforderlich, wenn die Fotografie für Sie bloß ein Nebeneinkommen darstellt.

      Mit freundlichen Grüßen"

      für mich bedeutet das: fotografieren darf man zwar alles - verkaufen aber genau nichts.
      wenn man in die "künstlerschiene" gehen will, beurteilt irgendeine künstlerkommision, ob man dazu "berufen" ist.

      wenn das auch nicht der fall ist, kann man sich seine fotos lediglich daheim an die wand nageln.

      lg

      zenti
    • Meiner Auffassung nach darf der "Laie" keine Auftragsarbeit machen. Alle Auftragsarbeiten fallen in das gebundene Gewerbe.

      Wenn du aber Fotos ohne Auftrag machst und diese zum Verkauf anbietest, frei nach dem Motto: wer will mich? So ist das erlaubt. (z.B.: Landschaftsaufnahmen an eine Agentur für Postkarten oder Herstellung eines Foto Kalender, der dann frei zum Verkauf angeboten wird ... Vorausgesetzt ist natürlich auch, dass du die Rechte auf die Motive hast. Dies ist teilweise auch nicht so einfach)

      Eine andere Sache sind die steuerlichen Abgaben.
      Wenn du mit deinem Nebeneinkommen (egal, ob vom Erlös des freien Foto Verkauf oder einer anderen Tätigkeit) einen bestimmten Betrag überschreitest, musst du natürlich eine Einkommenssteuererklärung und Steuern an das Finanzamt abgeben.

      Sollte ich hier falsch liegen, bitte ich um Korrektur.

      lg Hannes
    • auf meine rückfrage hin hab dann noch ein zweites mail vom gründerservice bekommen in dem drinnen steht, dass es völlig unerheblich ist, ob es ich um auftragsarbeiten handelt oder nicht.

      das mit der einkommensteuer wär ja in meine augen kein problem. muss man halt machen.
      ich finds nur traurig, dass man quasi in die illegalität gedrängt wird, wenn man sein hobby ausüben will (nicht nur fotografieren, sondern eben auch fotos verkaufen).

      lg

      zenti
    • ja, das ist eine gute frage.
      in meinem mail an das gründerservice hab ich auch die frage gestellt, wie das denn mit den bildagenturen ist. da verkauf ich ja auch definitiv fotos und die wenigstender dort ausstellenden "fotografen" sind dies nach der gesetzeskonformen auslegung.

      darauf hab ich keine antwort bekommen.

      lg

      zenti
    • Original von rovebeetle
      Hm, ich frage mich nur wie das ist wenn man ein Buch verfasst, das ja wohl oder übel für den Verkauf gedacht ist, und mit seinen eigenen Fotos illustriert.

      kein problem, weil du die bilder selber verwendest, und nicht reine fotografie als leistung verkaufst
      als grafiker darf man ja auch für eigene arbeiten fotografieren (und das auch als leistung offiziell verrechnen) solang die grafikarbeit dabei den hauptanteil ausmacht
      und das beinhaltet auch fotolastige kataloge, flyer, plakate usw ...
    • Hallo

      Ich glaube da solltn mal ein paar bei der gewerbliche Versicherung anfragen.

      Wenn eine Tätigkeit selbstständig ist was willste dann mit einer Selbstversicherung nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz? ISt ja klar das ne Selbstversicherung ned billig ist.

      Und die Grenze von 4188,12 bzw 6453,36 gilt für die Spate der Freiberufler (zB Künstler). Erster Betrag wenn du nebenher eine andere (zb unselbstständige Tätigkeit als Arbeinehmer) Tätigkeit hast und zweiter wennste sonst nix hast. Wennste drunter bleibst zahlste nur den Unfallversicherungsbeitrag. Du kannst dich aber auch zu einer Krankenversicherung entscheiden (Opting in). Wennste drüber kommst haste alle 3 Zweige Kranken Pension und Unfall.
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      ES gibt einen Mindestbetrag den man normal ohne Probleme im Jahr dazuverdienenn darf. Ich glaube er liegt ca um die 700€ im jahr,

      Das mit ersten 3 Jahren zahlste bei der Gewerblichen nur die Hälfte ist auch Humbug.
      In den ersten 3 Jahren gibts nur vorläufige Einkommenststeuerbescheide die nach der Mindestbeitragsgrundlage (2008 537,78 jeweils Kranken und PEnsionsversicherung) gehen. Sprich du zahlst nach den ersten 3 Jahren nur nach der Mindestbeitragsgrundlage. Im 4. JAhr oder so kommt dann meistens der erste endgültige BEscheid fürs erste Jahr und setzt das erste Jahr auf endgültig und alle folgenden Jahre auf den vorläufigen Betrag wie im ersten Jahr. Dann kommt der Endgültige vom 2. Jahr und setzt das 2. JAhr auf endgültig und alle folgenden auf vorläufig usw....
      Dabei kannste dir Ausrechnen, wennste ned wirklich Rücklagen gebildet hast schleuderts viele Gewerbliche im 4. Jahr oder so :)
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      mfg Stewy

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stewy ()

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