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    • als künstler kannst du machen was du willst (ausser hochzeit/portrait im klassischen sinne und passbilder) und wirst von der innung in ruhe gelassen.
      ich weiss nicht wie oft ich es noch schreiben soll bis es jemand versteht.....

      in der zeit, in der dieser thread läuft, hätten sich bestimmt schon 20 leute beim ksvf anmelden können und auf die kommission warten. das dauert leider etwas lange bringt aber bestimmt mehr als forumsdiskussionen.
    • @Thomas:

      Dass in Österreich die Auffassungen über Recht und dessen Auslegung auseinandergehen, beweist die Stellungnahme der Generalprokuratur zum Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz unserer "hervorragenden", trotz ihrer zahlreichen Sehhilfen nicht immer klarsichtigen Frau Justizminister. Vielleicht orientierst Du Dich auch am - aus vorauseilendem Gehorsam - gebeugten Recht, wie es in Österreich laufend falsch angewendet wird - es ist besser, meine ich, sich am Text der Verfassung zu orientieren, und dort steht wirklich etwas über Berufsfreiheit drinnen. Dass es Juristen gibt, die dieselbe zu einer verkümmerten "Wahlfreiheit über den eigeschlagenen Berufsweg" reduzieren wollen, wissen wir doch, aber ist das Recht, oder nicht doch eher Rechtsbeugung?

      Artikel 18 StGG (Verfassungsrang): "Es steht jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will." Also mache ich die Prager Fotoschule, und es muss auch gut sein, oder? Ob die Prager Fotoschule eine anerkannte Ausbildung ist, darf die Innung nicht entscheiden - ich werfe im Gegenteil hier mal die Frage auf, ob nicht eigentlich eher die von der Innung angewendete "Prüfungsordnung" irrelevant ist, da sie zum Großteil an der Praxis vorbeigeht!

      Warum lassen sich die Österreicher nur so gerne von "juristisch Geschulten" ihre Rechte abkaufen? Weil, wie bei Metternich, "nichts sein kann, was nicht sein darf"? Österreich liegt auf dem Ranking der Korruption im Mittelfeld - Korruption passiert in Österreich laufend, und Rechtsbeugung gehört dazu. "Ein Förderungspaket (zur Korruptionsbekämpfung, Anm.) ist sinnlos, weil die Regierung gerade auf diesem Ohr taub ist", sagt Hubert Sickinger von Transparency International. Oder stellst Du das auch in Frage?

      Und, lieber Thomas, wenn Recht eindeutig wäre, bräuchten wir weder Gerichte noch Anwälte. Recht ist Auslegungssache. Verzichten wir auf die für uns günstigste Auslegung, haben wir uns den Käfig selbst gezimmert, in dem wir gefangen gehalten werden!

      Liebe Grüsse an alle, die die Fotografie nicht nur als Goldesel ansehen, sondern bei ihrer Ausübung auch Spaß haben!
      Alex
    • Muecke schrieb:


      .... Der thread hier stürzt mich in depressionen. Es wird behauptet, dass fotografie ein handwerk ist. Ich bin der meinung, dass ich künstler bin. Wenn ich eine fotografenprüfung mache, dann bekomm ich schriftlich, dass ich nur handwerker bin. Sowas mag ich nicht, denn ich bin der meinung, dass künstler bessere bilder machen. ....


      Muecke, ich denke, du hast keinen Anlass für Depressionen - sieh es mal so:

      Du (und Fotografen Deinesgleichen) sind Michelangelo, Tizian und DaVinci - manche auch Munchs...

      Die "geprüften" Fotografen sind Malermeister Swoboda, Maler und Anstreicher Wondratchek und Maler Eder....

      Tja, niemals würde ich Michelangelo beauftragen meine Wohnung auszumalen - der hat schon ein Leben für eine Zimmerdecke gebraucht.... Andererseits würde ich nicht Malermeister Sowoboda beauftragen, wenn ich ein wunderschönes Gemälde haben wollen würde ...

      LG Stb
    • @darkblue11: ja aber du siehst ja, auf welchem Niveau hier argumentiert wird - man muss ja nur newbees Posting anschauen. Da ist man dann sicher auch besonders glaubwürdig, wenn man sagt, man kann ohne Prüfung genauso gut fotografieren (-> Anm.: zur Vermeidung von Missverständnissen - es geht um die Glaubwürdigkeit, ich sag nichts über das Fotografieren) . Das Posting führt genau das vor Augen, was ich die ganze Zeit kritisiere.



      @newbee: Man wird nicht Jurist, indem man irgendwo im Internet einen Paragraphen gefunden hat. Genausowenig wie man im Übrigen Fotograf wird, wenn man mal eine Internetseite gelesen hat. Das ist zu primitiv um darauf zu antworten. Ach ja zur Korruption: Die gibts in Österreich natürlich, im internationalen Ranking belegt Österreich Platz 16 von 180 Plätzen mit einer guten Note von 8 (auf einer Skala von 0 - viel Korruption bis 10 - keine Korruption) - wenn das das Mittelfeld ist, dann solltest du rechnen lernen. Österreich steht also recht gut da, auch wenn Kronenzeitung und HC Strache immer was anderes behaupten (die müssen ihre Existenzberechtigung halt irgendwie begründen). Oder vielleicht ist aber auch die Organisation korrupt und diese Zahlen durch eine Korruption manipuliert, die durch Politiker, Richter und Anwälte und die Fotografeninnung organisiert wurde. Vielleicht passts dann besser in deine Weltverschwörungstheorien.



      lg Thomas
    • StB schrieb:



      Die "geprüften" Fotografen sind Malermeister Swoboda, Maler und Anstreicher Wondratchek und Maler Eder....

      Tja, niemals würde ich Michelangelo beauftragen meine Wohnung auszumalen - der hat schon ein Leben für eine Zimmerdecke gebraucht.... Andererseits würde ich nicht Malermeister Sowoboda beauftragen, wenn ich ein wunderschönes Gemälde haben wollen würde ...


      Wenn man nur schwarz oder weiß denkt, dann ist es so einfach. Aber was ist mit dem grau zwischen den beiden polen? Wer entscheidet: Das grau ist bereits so dunkel, dass da nur malermeister ran dürfen. Warum soll ein künstler nicht eine wohnung ausmalen, wenn er das wegen seinem hunger billiger bei gleicher qualität macht? Für den staat sollte nur wesentlich sein, dass steuern bezahlt werden.
    • Das Recht ist für alle da, nicht nur für die Juristen und Experten, die das Recht im Normalfall nur so "gerecht" auslegen, wie es ihnen die Mächtigen erlauben, es zu tun. Die Gewaltentrennung ist in Österreich eine schöne Illusion, aber nicht viel mehr.

      Das wächst ja nicht auf meinem Mist. Ich möchte als Extrembeispiel zum zweiten Mal auf die Nazizeit verweisen, wo auch alles aus juristischer Sicht "rechtmäßig" abgeleufen ist, und kaum Staatsanwälte oder Richter verurteilt werden konnten, weil sie ja nur Vorgaben und "Befehle" der Politik ausgeführt haben. Willst Du diese Auffassung von "Recht und Ordnung" in Österreich angewandt wissen? Ich nicht!

      Und zu "Korruption im Mittelfeld: Dann sind die Mitarbeiter von Transparency International am Ende nur zu voreingenommen, um zu erkennen, dass in Österreich alles "paletti" ist, und den "vorgeschriebenen" Weg geht? [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Thomas, nichts für ungut, aber Du machst es Dir zu einfach.
    • newbee schrieb:

      Das wächst ja nicht auf meinem Mist. Ich möchte als Extrembeispiel zum zweiten Mal auf die Nazizeit verweisen, wo auch alles aus juristischer Sicht "rechtmäßig" abgeleufen ist, und kaum Staatsanwälte oder Richter verurteilt werden konnten, weil sie ja nur Vorgaben und "Befehle" der Politik ausgeführt haben. Willst Du diese Auffassung von "Recht und Ordnung" in Österreich angewandt wissen? Ich nicht!



      Nun gut, also doch Weltverschwörung. Weltverschwörungstheorien sind meistens eine ziemliche Dummheit, aber deren Vertreter glauben so fest daran, wie Sektenmitglieder an ihre Erlösung.



      Ich hätte gar nicht darauf geantwortet, aber wenn man hier sogar schon Nazivergleiche als notwendig ansieht, dann muss ich was schreiben: was du schreibst ist völlig falsch. Es war und ist nur nach Auffassung der Nazijuristen rechtmäßig abgelaufen - offenbar schließt du dich deren Auffassung an, sonst würdest du das ja nicht schreiben. Was unter der Naziregierung geschah, wird nicht als rechtmäßig angesehen, deshalb kann und konnte man Verbrechen auch verurteilen (dass das nicht immer geschah ist allerdings richtig, das ist aber eher ein politisches als juristisches Problem). Weder nach österreichischem noch nach deutschem noch nach irgendeinem anderen Recht werden die Handlungen des Naziregimes als rechtmäßig angesehen. Dass man aber nicht jeden Befehlsempfänger verurteilen kann, ist wohl selbstverständlich und gerecht - oder willst du jeden ehemaligen Soldaten der Wehrmacht verurteilen, nur weil er einen Befehl befolgt hat um nicht selbst getötet zu werden?



      Also wie gesagt, das ist Primtivniveau.
    • Thomas, dann schreib doch Du einmal hier ins Forum, wie Dein Vorschlag aussieht - oder bist Du zufrieden mit der derzeitigen Situation?

      ad Nazi-"Recht": Genau das meine ich ja, warum soll eigentlich nicht jeder Mittäter zur Verantwortung gezogen werden? Wenn mir ein Dieb befiehlt zu stehlen, macht mich das genau so zum Dieb, und spricht mich nicht frei! Wenn etwas primitiv ist, dann doch der Versuch, sich derart aus der Verantwortung zu stehlen! Und selbst Du hast anerkannt, dass das System generell auf Unrecht basierte - genau so wie das derzeit bestehende "Berufsverbot" für Fotografen ohne Meisterprüfung.

      Leite bitte allen Dir interessiert folgenden Forumsteilnehmern doch bitte einmal rechtsverbindlich her, warum ein Autodidakt keine Fotos verkaufen dürfen sollte? Ich nehme an, das würde auch andere interessieren. Danke!
    • newbee schrieb:

      ...Ich möchte als Extrembeispiel zum zweiten Mal auf die Nazizeit verweisen, wo auch alles aus juristischer Sicht "rechtmäßig" abgeleufen ist, und kaum Staatsanwälte oder Richter verurteilt werden konnten, weil sie ja nur Vorgaben und "Befehle" der Politik ausgeführt haben. Willst Du diese Auffassung von "Recht und Ordnung" in Österreich angewandt wissen? Ich nicht!....


      Was glaubst du was in Österreich angewandt ist?

      Richter und Staatsanwälte agieren nach den Vorgaben von StGB und StPO ( zumindest wesentlich).

      Das war bei den Nazis so und ist es auch heute.

      StGB und StPO sind Gesetze und die macht nicht die Justiz sondern die Legislative, wer auch immer das sein mag.

      Die Nazis sind nicht durch Justiz oder Juristen an die Macht gekommen sondern haben die gesetzgebende Gewalt erlangt.


      Und tuts den Thomas nicht so schimpfen wenn er in bemerkenswertem missionarischen Eifer versucht, euch zumindest die einfachsten Zusammenhänge verständlich zu machen.
    • Interessant ist, dass sich die Grundrechte seit 1867 kaum geändert haben, nur deren Auslegung vom politischen System abhängig war und ist. Wie der Thomas da auf die Idee kommt, es gibt keine Freiheit in der Interpretation der Grundrechte... natürlich gibt es die!

      Die Freigabe der Fotografie ist ein reines Politikum. Deshalb kann man, so wie ich, dem Verein beitreten, und versuchen, etwas politischen Druck zu erzeugen, oder man jammert nur herum (wie Thomas), und genießt die eigene Hilflosigkeit.

      Ich unterscheide sehr wohl zwischen jenen, die sich gerne wichtig machen, aber dann den Schwanz einziehen, und den wenigen anderen, die wirklich sagen: Packen wir's an! Was haben wir Nicht-Meister denn zu verlieren?

      Ich klinke mich für heute aus, bin einkaufen. Der Stau-Wahnsinn ruft ;)
      Alex
    • newbee schrieb:

      Interessant ist, dass sich die Grundrechte seit 1867 kaum geändert haben


      Das ist - mit Verlaub - rechtshistorischer Schwachsinn.



      lg Thomas

      P.S. die Freigabe des Fotografengewerbes wird wahrscheinlich sowieso über kurz oder lang kommen - und zwar ohne diese unsinnige Teilgewerbekonstruktion und trotz dieses Vereins. Einfach weil es gute Argumente dafür gibt und weil die politischen Zeichen in diese Richtung deuten. Vielleicht auch, weil es der VfGH doch noch einmal aufhebt. Nix is fix
    • ... ja, da sind wir ja endlich einmal einer Meinung, wie schön!

      (Außer beim Staatsgrundgesetz von 1867. Ich will nicht darauf herumreiten, aber "das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde als einziges der Staatsgrundgesetze auch in den Rechtsbestand der Republik Österreich übernommen und durch Art. 149 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zu Bestandteil des Bundesverfassungsrechts gemacht." Zit.: Wikipedia)

      Schönes Wochenende,
      Alex

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