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    • Der tolle "Berufsfotograf" kann und darf fotografieren, aber vom Recht wiederum hat er keine Ahnung.

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      Macht er aber nicht zum ersten Mal.

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      Mein Fazit:

      Alles nur schwachsinnige, hilflose und teilweise rechtsbrecherische Verdeidigung von Pfründen wie im Mittelalter.

      Wer zu spät kommt, den bestraft sowieso das Leben.
    • acs schrieb:

      Der tolle "Berufsfotograf" kann und darf fotografieren, aber vom Recht wiederum hat er keine Ahnung.

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      Hihi, der Sulzer der oide Fuchs. War mein Lehrer in der Berufsschule!
    • newbee schrieb:

      ... ja, da sind wir ja endlich einmal einer Meinung, wie schön!

      (Außer beim Staatsgrundgesetz von 1867. Ich will nicht darauf herumreiten, aber "das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde als einziges der Staatsgrundgesetze auch in den Rechtsbestand der Republik Österreich übernommen und durch Art. 149 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zu Bestandteil des Bundesverfassungsrechts gemacht." Zit.: Wikipedia)

      Schönes Wochenende,
      Alex
      Ja und? Und seither gabs keine Änderungen und Ergänzungen in den österreichischen Grundrechten???? Abgesehen davon hast du das StGG unvollständig und sinnentstellend zitiert - das ist unseriös (genauso unseriös wie dieser Verein argumentiert). Die Erwerbsfreiheit steht ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt und ist damit nicht vorbehaltlos gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 StGG)! Ach ja und nochwas, du liest ja nicht was ich schreibe, bevor du antwortest: ich halte die geltende Regelung ebenso für verfassungsrechtlich bedenklich (wie schon öfters geschrieben), aber sowas kann man nicht mit dummem Herumgebrüll argumentieren. Genauso verfassungsrechtlich bedenklich ist es aber, für die Analogfotografie eine Prüfung zu fordern und für die Digitalfotografie nicht!! Also werft mal nicht mit Steinen wenn ihr im Glashaus sitzt.

      lg Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas_l ()

    • Thomas, wie kommst Du auf die Idee, dass laut dem Verein nur die Digaitalfotografie ein freies Gewerbe werden soll? Die Digitalfotografie soll nur sofort zum freien Gewerbe erklärt werden, weil es wirklich keine Rechtfertigung für eine Meisterprüfung gibt, und die analoge halt erst etwas später, wenn die derzeitigen Lehrlinge ihre Ausbildung beenden, weil sonst die alt-eingessesenen Fotografen angeblich die Kurve nicht kratzen können. Und was hat sich seit der Gewerbeordnung 1973 in der Fotografie geändert? Ganz sicher fällt hier jedem Fotografen als erstes die Digitalisierung und die damit verbundenen Vereinfachungen der Arbeitsabläufe ein!

      Vielleicht liest Du auch einmal, was auf der Vereinshomepage über [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] steht, ich denke diese Sichtweise ist die richtige. Wozu sollten wir in der Verfassung in dem einen Artikel die Berufsfreiheit zugesprochen bekommen (in Artikel 18, im Übrigen ohne Gesetzesvorbehalt, wie erklärst Du Dir das?), wenn diese in einem anderen Artikel zwingend wieder eingeschränkt wird? Ist es legitim, von zwei gleichrangigen Artikeln der Verfassung generell nur den einen anzuwenden, und noch dazu in der ungünstigsten Auslegungsweise? Oder ist das nicht schon wieder eine Art von Rechtsbeugung? Aso, ich vergesse schon wieder, dass das in Österreich nie vorkommt, 'tschuldigen bitte.

      Puncto Änderungen in der Verfassung: Das Staatsgrundgesetz als einer der Eckpfeiler der Österreichischen Verfassung (so ein Beamter des VfGH in einem Telefongespräch) wurde seit seiner Erschaffung 1967 nur in Artikel 1 (wegen Zerfall der Monarchie) und Artikel 19 (durch den Staatsvertrag von St.-Germain-en-Laye) außer Kraft gesetzt, ist also praktisch unverändert gültig. Ohne die im StGG und anderen Grundgesetzen garantierten Grundfreiheiten gäbe es vielleicht kein Internet in dieser Form, und auch keine f.at-community... und jede einzelne dieser Grundfreiheiten ist es wert, dass man sich mit voller Kraft für sie einsetzt - auch die Berufsfreiheit.

      Ich möchte hier den gerade gegoogelten aktuellen Text von Wikipedia zur Berufsfreiheit zitieren (ich weiss, Du wirst wieder einwenden, das ist ja nur Internet, betrifft "nur" Deutschland, und wurde sicher auch nur von geistigen Armutschkerln geschrieben - aber trotzdem): 'An objektive Berufswahlbeschränkungen werden die strengsten Anforderungen gestellt. Sie sind nur zulässig, wenn sie der Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlich schwerwiegender Gefahren für „absolute“ (also durch Verfassungsrecht vorgegebene) „überragend wichtige“ Gemeinschaftsgüter dienen. Dazu gehört z. B. die Volksgesundheit bei der Zulassung von Berufstätigen im Bereich der Heilkunde. Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang so genannte Bedürfnisklauseln, also Regelungen, die die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit an ein öffentliches Bedürfnis knüpfen. [...] Da nicht erkennbar ist, inwiefern eine solche Regelung zwingend notwendig ist, um etwa die Volksgesundheit zu schützen, ist sie verfassungswidrig.' Analog dazu lässt sich auch bei der österreichischen Fotografie die Notwendigkeit einer Meisterprüfung unter Berufung auf die Verfassung anzweifeln. Und wenn österreichisches Recht dazu nicht ausreicht (warum wohl?), muss parallel im Europarecht eine ausreichend zwingende Begründung gefunden werden. Was ist dagegen einzwenden?

      Und wenn Dir Österreich und Deutschland nicht reichen: 'In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18. 12. 2000 wird in Artikel 15 betreffend der Berufsfreiheit jedem Bürger der Union das Recht garantiert, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben. Ferner haben alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen. Dieses Recht darf nicht ohne ausreichenden Grund eingeschränkt werden.' (freiefotografie.org, Seite: Vereinsziel)

      Es ist schon klar, dass der Kampf zwischen Liberalen und Kämmerern in den Gewerben uralt ist, und sicher noch eine Zeit lang weitergehen wird. Einige autodidaktische Blumenbinder und Dekorateure warten vielleicht auch noch sehnsüchtig auf die Befreiung ihrer Gewerbe. Die Vorzeichen stehen Gott sei Dank im 21. Jahrhundert generell auf "Liberalisierung", und das ist auch gut so.

      Abschließend finde ich es, in Anbetracht der zahlreichen Autodidakten (die die Fotografie entscheidend weiterentwickelt haben, und auch Verfasser von Standardwerken über die Technik(!) der Fotografie sind) eine Zumutung, pauschal den Amateuren ihr Können und eine kommerziell-fotografische Begabung von vornherein abzusprechen. Annie Leibovitz ist eine "Gelernte" - und hat dennoch Millionen Dollar Schulden. Kommerzieller Erfolg lässt sich nicht planen - ausser die Innungsmafia regelt den Markt für ihre Schäfchen. Natürlich kommen in Österreich immer alle ausschließlich durch ihr Talent nach oben, und niemals nie nicht durch gute Beziehungen. Österreich, [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]... aso, gibt's doch eh gar nicht... entschuldigen, bitte!
    • anmerkung:

      M_Martin_M schrieb:

      Kann sich der Newbee sicher viel vorstelln drunter^^
      Du haltst schon wieder mit der Innung
      ----------------------------------------------------------------------

      Lest Wilhelm Reich
      vielleicht sollte Newbee vorher wirklich wilhelm reich lesen, der verlangt nämlich echt viel vorstellungskraft.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von spoony ()

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