DSGVO für Fotografen...

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    • DSGVO für Fotografen...

      interessante Aussagen in diesem Artikel, der zwar auf den deutschen Gesetzen basiert, jedoch ein Szenario skizziert, dass auch in Österrreich kommen kann. Was passiert mit TFP-Verträgen? Bildern von Menschenmengen, etc.?

      Denn z.B. das bloße Zeigen eines Fotos von Zuschauern im Fanblock eines Fußballstadions auf der Homepage eines Fotografen wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. Es handelt sich nicht um eine journalistische Veröffentlichung – der Fotograf macht Werbung für sich selbst. Und ob es sich um eine künstlerische Verwendung handelt, müssten erst mal Gerichte entscheiden ......

      Selbst Verträge bzw. Modelreleases mit abgebildeten Personen müssen dann nicht mehr auf Dauer wirksam sein – nach der DSGVO sind diese kündbar.

      kompletter Artikel unter: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Sulzi, das ist ein Extrakt, das genau deine Interessen (als Betreiber der f.at) unterstützt, also bewusst gefiltert wurde. Ich verstehe das grundsätzlich, das ist dein legitimes Recht. Nur etwas Kritik sei schon angebracht.

      Zuerst einmal hat uns die DSGVO nicht tsunamiartig überrollt, sondern war lange angekündigt. Jetzt wo sie da ist, kommen die Beschwerden ... etwas spät, oder?

      Zu deinem Posting (ich beziehe mich auf Deutschland, weil der Text daher kommt):

      Ob ein Fotograf als Künstler agiert, das ist leicht feststellbar. In DE gibt es nämlich eine eigene Steuerkategorie für Fotografen als Künstler. Gewerbefotografen sind anders eingeteilt. Und für Privatleute ist es halt deren Privatvergnügen - Gesetze gelten trotzdem.

      Dass man Verträge lösen kann, ist auch nichts Neues, das konnte man schon früher. Nur muss dann etwa ein Modell damit rechnen, dass es eine Entschädigung bzw. Schadenersatz für Gewinnentgang zahlen muss. Wenn sich der Fotograf an die DSGVO hält, dann ändert sich in der Wirksamkeit eines Vertrages rein gar nichts.

      Warum also diese Polemik? Liegt dir wirklich das Wohl von uns Fotografen so am herzein. Wohl eher nicht. Es geht rein um deine Interessen als betroffener. Wie gesagt, das ist in Ordnung. Nur würde ich mir Ehrlichkeit erwarten (falls meine Vermutung stimmt).

      LG,
      Gerhard

      P.S.: Auf die Aufhebung des illegalen (nach DSGVO) Opt-Out-Mechanismus beim Bilderupload waren wir noch immer...
    • lumenesca schrieb:

      Warum also diese Polemik?
      überhaupt keine Polemik - Ich habe den Artikel gefunden, fand ihn interesant und wollte ihn mit anderen im Fotobereich beschäftigten teilen. Kritik und Diskussion darüber erwünscht.

      Es ist aber lieb, dass du mir Unehrlichkeit bzw. spezifische Interessen unterstellst, aber dahingehend muss ich dich leider enttäuschen. Und ohne dir zu nahe zu treten, aber ich finde es dann doch ein wenig anmaßend von dir zu beurteilen, was mir am Herzen liegt und was nicht - so gut kennen wir einander nicht...
    • Alles halb so wild in Österreich ;)

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      ...
      Dazu kommt ein schwammig gefasstes Privileg für die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche, künstlerische und literarische Zwecke. Ausgewählte Teile der DSGVO finden dabei keine Anwendung, "soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen". Dieser Passus dürfte noch für umfangreiche Diskussionen sorgen.
      ...
    • Also in der DSGVO steht: "Die Verarbeitung von Lichtbildern sollte nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten angesehen werden, da Lichtbilder nur dann von der Definition des Begriffs „biometrische Daten“ erfasst werden, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person ermöglichen."
      Es ist daher davon auszugehen, dass das normale Foto einer Person ohne weitere Hinweise auf Identifizierung derselben keine "personenbezogenen Daten" in Sinne der DSGVO darstellt. Weiters gehe ich davon aus, dass wir Amateurfotografen bei Portrait- und Personenfotos (nicht Street) uns die Einwilligung der Abgelichteten einholen und... damit entsprechen wir jedenfalls Art 7 der DSGVO.
    • fotografie-dst schrieb:

      für mich u.A. als Eventfotograf, dass ich nicht von allen Gästen eine Unterschrift brauche
      Das ist falsch herum gedacht. Genau genommen hättest du das bisher auch schon machen müssen. Weil auch bisher galt: Ohne Einwilligung darf nichts veröffentlicht werden - mit nur wenigen Ausnahmen.

      Nachtrag: Der zitierte Artikel befasst sich mit dem Kunsturhebergesetz. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Eventfotografie da drunter fällt...
    • lumenesca schrieb:

      fotografie-dst schrieb:

      für mich u.A. als Eventfotograf, dass ich nicht von allen Gästen eine Unterschrift brauche
      Das ist falsch herum gedacht. Genau genommen hättest du das bisher auch schon machen müssen. Weil auch bisher galt: Ohne Einwilligung darf nichts veröffentlicht werden - mit nur wenigen Ausnahmen.
      Nachtrag: Der zitierte Artikel befasst sich mit dem Kunsturhebergesetz. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Eventfotografie da drunter fällt...
      lumenesca hat recht und... oftmals sind in den Geschäftsbedingungen von Veranstaltern (Aushang) auch Hinweise zu finden, dass fotogrfiene veröffentlicht werden können.
    • Ruggero schrieb:

      lumenesca hat recht und... oftmals sind in den Geschäftsbedingungen von Veranstaltern (Aushang) auch Hinweise zu finden, dass fotogrfiene veröffentlicht werden können.
      genau. deshalb immer mit den Veranstaltern zusammenarbeiten, denn alles was mit Eintritt usw behaftet ist, ist im Grunde eine "private" Veranstaltung, dh die Regeln des Hausherrn .. oder der Hausfrau .. sind zu befolgen.

      seriöse Veranstalter haben einen derartigen Passus eh schon immer in ihren Hinweisen enthalten. und die, die das noch nicht haben, kann man ja mit Verweis auf die DSVGO darauf hinweisen, dass das eine gute Idee wäre nachzuholen.....

      DerTeufel83 schrieb:

      Das Thema "Street" dürfte jetzt eigentlich unmöglich sein?!
      das fällt noch am ehesten unter den Bereich "Kunst".
    • GRUBERND schrieb:

      Ruggero schrieb:

      lumenesca hat recht und... oftmals sind in den Geschäftsbedingungen von Veranstaltern (Aushang) auch Hinweise zu finden, dass fotogrfiene veröffentlicht werden können.
      genau. deshalb immer mit den Veranstaltern zusammenarbeiten, denn alles was mit Eintritt usw behaftet ist, ist im Grunde eine "private" Veranstaltung, dh die Regeln des Hausherrn .. oder der Hausfrau .. sind zu befolgen.
      seriöse Veranstalter haben einen derartigen Passus eh schon immer in ihren Hinweisen enthalten. und die, die das noch nicht haben, kann man ja mit Verweis auf die DSVGO darauf hinweisen, dass das eine gute Idee wäre nachzuholen.....

      DerTeufel83 schrieb:

      Das Thema "Street" dürfte jetzt eigentlich unmöglich sein?!
      das fällt noch am ehesten unter den Bereich "Kunst".
      nein! Street ist möglich so lange ich nicht mit dem Tele Portraitaufnahmen mache :)

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