interessante Aussagen in diesem Artikel, der zwar auf den deutschen Gesetzen basiert, jedoch ein Szenario skizziert, dass auch in Österrreich kommen kann. Was passiert mit TFP-Verträgen? Bildern von Menschenmengen, etc.?
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Denn z.B. das bloße Zeigen eines Fotos von Zuschauern im Fanblock eines Fußballstadions auf der Homepage eines Fotografen wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. Es handelt sich nicht um eine journalistische Veröffentlichung – der Fotograf macht Werbung für sich selbst. Und ob es sich um eine künstlerische Verwendung handelt, müssten erst mal Gerichte entscheiden ......
Selbst Verträge bzw. Modelreleases mit abgebildeten Personen müssen dann nicht mehr auf Dauer wirksam sein – nach der DSGVO sind diese kündbar.
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