Rechte für Hobbyfotografen...?

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    • Rechte für Hobbyfotografen...?

      Hätte da eine Frage und könnte ein paar Tipps und Antworten brauchen.

      Wenn man auf TfP-Basis für einen "Freund" (den man schon länger kennt) Bilder macht, der diese dann gewerblich nutzt ohne meine letzte Zustimmung (war zuerst mündlich anders ausgemacht), gibt es da so etwas wie Recht am Bild oder Urheberrecht auch als Hobbyfotograf.
      Was kann man/ich tun?

      Zuerst heisst es man kann die Bilder nicht brauchen und durch dritte kommt man drauf das diese Bilder doch genutzt werden.
      Grosses Foto am Geschäftsportal, Zeitschriften & Co...
      Bin dann hingefahren und habe nicht schlecht geschaut.
      Bild wurde ein wenig anders bearbeitet, aber egal es ist mein Material.
      Beweisfoto habe ich natürlich gemacht.
      Habe das gesamte Rohmaterial zur Verfügung gestellt damit er sich das beste Bild aussuchen kann und ich es dann bearbeiten kann.
      Seit dem letzten Gespräch, ein Tag nach den Aufnahmen, bekomme ich keine Antwort mehr.
      Nicht per Telefon und auch nicht per E-Mail.

      Ich weiss selbst Schuld, aber das hilft mir jetzt auch nicht weiter.
      Das Problem ist sicher meine Gutgläubigkeit.

      Vielleicht weiss jemand von Euch was ich machen kann oder sollte.

      Danke im Voraus
      VlG Michael
    • wenn die adresse dieses "freundes" (*würg*) bekannt ist, würde ich dem einen netten brief (eingeschrieben) zukommen lassen, indem du ...

      a) die faktenlagen aus deiner sicht schilderst (also dass nicht ausgemacht war, dass die bilder in irgendeiner art weiterverwendet werden dürfen)

      und

      b) du jetzt draufgekommen bist, dass er die bilder in widerrechtlicher weise benützt hat (hier deine beweisfotos beilegen)

      und

      c) du ihm daher ein honorar für die bilder in rechnung stellst und um bezahlung bis zum xxxx bittest - widrigenfalls du diese angelegenheit deinem anwalt übergibst.

      das sollte zumindest reichen, dass er sich bei dir meldet.
    • @blende2.8
      als privatperson wirds schwierig mit ner rechnung
      da als privatperson nicht vorsteuerabszugsberchtigt und auch kein ausweisen der ust möglich

      @michael f.
      dein problem wird sein deinen finanziellen schaden nachzuweisen
      um eine forderung stellen zu können
      es sei denn du hast die bilder anderwertig verwertet und die sind für dei kommerzielle nutzung deinerseits vorgesehen
      z.b. du hast die bilder an nen verlag verkloppt der draus nen kalender macht und den verhöckert...

      das einzige was du erreichen wirst
      ist eine unterlassungsklage
      dein freund kriegt ne strafe wegen urheberrechtsverletzung und das wars dann
      sofern du keine rechtschutzversicherung hast wirst du mal in die tasche greifen müssen um nen anwalt vorzufinanzieren...

      kommerzielle nutzung bedeutet allerdings auch dass die bilder verkauft werden
      also geld damit verdient wird durch verkauf
      wenn die bilder als werbung verwendet werden dann handelt es sich nicht um kommerzielle nutzung sondern rein um verbreitung und veröffentlichung
      da du allerdings kein schriftliches abkommen sprich vertrag mit deinem freund hast
      darf er sich rein rechtlich gesehen die bilder maximal aufs klo hängen
      aber für sonstiges nicht verwenden...

      was lernen wir daraus???
      auch mit freunden einen vertrag machen und niemals ohne knipsen...
      und selbst wenns die eigene freundin frau ist...


      lgm
    • Was lernen wir daraus!

      Hi!
      Also wir lernen daraus;

      A.) das nun wirklich jeder einer Firma eine Honorarnote stellen kann!
      und
      B.) Das die Verwendung eines Bildes für die Werbung einer Firma ganz sicher eine kommerzielle Nutzung darstellt!

      Also sofern es sich wirklich um Dein Bild handelt geh so vor wie Blende es beschrieben hat!


      Lg Roland

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