cityrookie schrieb:
Worunter würdest du es dann einstufen wenn nicht unter Urheberrecht?
So als ob sie dich nicht bezahlt hätten. Die Kompensation in dem Fall eben die Namensnennung.
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cityrookie schrieb:
Worunter würdest du es dann einstufen wenn nicht unter Urheberrecht?
mu-photography schrieb:
So als ob sie dich nicht bezahlt hätten. Die Kompensation in dem Fall eben die Namensnennung.
arenaria22 schrieb:
... wenn ich mich für einen Auftrag bezahlen lasse (in welcher Form auch immer), hab ich meine Rechte am Bild eben an meinen Auftraggeber abgetreten.
bebop schrieb:
Soweit ich informiert bin eben nicht. Denn das Urheberrecht bleibt immer bei dir, egal ob Modemagazin oder irgendwas anders. Das was du abtrittst gegen Bezahlung sind die Nutzungsrechte, und diese können vertraglich eben mal umfangreicher sein, mal weniger (exklusive Nutzungsrechte vs. beschränkte Nutzungsbewilligungen).
arenaria22 schrieb:
Die Namensnennung ist ja so viel ich gelesen hab eben vergessen worden!
arenaria22 schrieb:
ch bin auch der Meinung, wenn ich mich für einen Auftrag bezahlen lasse (in welcher Form auch immer), hab ich meine Rechte am Bild eben an meinen Auftraggeber abgetreten.
arenaria22 schrieb:
Aber grundsätzlich denke ich schon, dass ein "gekauftes" Produkt einem schon ganz gehört!
arenaria22 schrieb:
Aber grundsätzlich denke ich schon, dass ein "gekauftes" Produkt einem schon ganz gehört!
M_Martin_M schrieb:
ein Amateur erleidet aber keinen Schaden, da er ja mit seinen Fotos kein Geld verdient, er kann also nur verlangen, dass die Namensnennung nachgeholt wird.![]()
M_Martin_M schrieb:
Ich vermute einmal, dass eine Zeitung in ihren Geschäftsbedingungen oder sonstwo einen Passus hat, nach dem jemand, der Fotos zur Verfügung stellt, bestätigt, dass er über die Nutzungsrechte verfügt und diese der Zeitung einräumt.
morgenrot schrieb:
nämlich einen ideellen Schaden
M_Martin_M schrieb:
morgenrot schrieb:
nämlich einen ideellen Schaden
immaterielle Schäden gelten in Österreich nicht wirklich, für verletzte Eitelkeit gibts bei uns nix
mu-photography schrieb:
Wenn ich dort noch mal angeheuert werden will wohl eher nicht. Ist halt so ein Theorie und Praxis Problem nach meiner Ansicht.
morgenrot schrieb:
jo - dafür jede Menge Neurosen.
webwolfi schrieb:
stimmt. Man kann aber freundlich BEwusstsein schaffen und hat beim nächsten Auftrag gute Argumente etwas teurer zu sein.
cityrookie schrieb:
M_Martin_M:
Wie kommst du darauf das Schadenersatz nur von einem Profi verlangt werden kann.
Das Urheberrecht gilt für privat genauso wie für gewerblich.
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