Urheberrecht

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    • mu-photography schrieb:

      So als ob sie dich nicht bezahlt hätten. Die Kompensation in dem Fall eben die Namensnennung.

      Na ja, in diesem Fall halt nicht! Die Namensnennung ist ja so viel ich gelesen hab eben vergessen worden!

      Grundsätzlich hab ich aber einen ähnlichen Zugang wie du.
      Ich bin auch der Meinung, wenn ich mich für einen Auftrag bezahlen lasse (in welcher Form auch immer), hab ich meine Rechte am Bild eben an meinen Auftraggeber abgetreten.
      Hab im anderen Beitrag (Panoramafreiheit in Gefahr) diese Frage aufgeworfen, aber diesbezüglich keine "rechtliche" Auskunft bekommen.

      Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass ein Modemagazin einen Fotografen für eine Fotostrecke bezahlt und dann hoffen muss, dass der Fotograf die Zustimmung für die Veröffentlichung gibt!
      Mir ist schon klar, dass man sich vertraglich alles regeln kann. Es wird auch sicher Branchen oder Fälle geben wo es etwas heikler ist. Aber grundsätzlich denke ich schon, dass ein "gekauftes" Produkt einem schon ganz gehört!
    • arenaria22 schrieb:

      ... wenn ich mich für einen Auftrag bezahlen lasse (in welcher Form auch immer), hab ich meine Rechte am Bild eben an meinen Auftraggeber abgetreten.
      Soweit ich informiert bin eben nicht. Denn das Urheberrecht bleibt immer bei dir, egal ob Modemagazin oder irgendwas anders. Das was du abtrittst gegen Bezahlung sind die Nutzungsrechte, und diese können vertraglich eben mal umfangreicher sein, mal weniger (exklusive Nutzungsrechte vs. beschränkte Nutzungsbewilligungen).
    • bebop schrieb:

      Soweit ich informiert bin eben nicht. Denn das Urheberrecht bleibt immer bei dir, egal ob Modemagazin oder irgendwas anders. Das was du abtrittst gegen Bezahlung sind die Nutzungsrechte, und diese können vertraglich eben mal umfangreicher sein, mal weniger (exklusive Nutzungsrechte vs. beschränkte Nutzungsbewilligungen).

      O.K. das ist auch für mich jetzt gut verständlich!
      Hab Urheberrecht mit Nutzungsrecht fälschlicherweise gleichgesetzt!

      Danke!
    • arenaria22 schrieb:

      Die Namensnennung ist ja so viel ich gelesen hab eben vergessen worden!


      ja aber das geht so nicht. Das Recht auf Urheberbezeichnung gilt immer, die Zeitung kann auf so etwas nicht "vergessen". Sie muss von sich aus ermitteln, welche Urheberbezeichnung der Urheber wünscht, wenn ihr das nicht möglich ist,muss sie vermutlich die Veröffentlichung unterlassen.

      arenaria22 schrieb:

      ch bin auch der Meinung, wenn ich mich für einen Auftrag bezahlen lasse (in welcher Form auch immer), hab ich meine Rechte am Bild eben an meinen Auftraggeber abgetreten.


      Nein.

      Ein Beispiel: Wenn du zum Fotograf gehst um "Passbilder" zu machen, dann darfst du genau diese vier Papierbildchen verwenden, die du bekommen hat, und zwar streng genommen nur für Ausweise. Du darfst sie zB nicht scannen und auf eine Website setzen (passiert oft bei MitarbeiterInnen-Seiten von Firmen)

      Oder (um bei den Websites zu bleiben): wenn ich eineN FotografIn beauftrage, Bilder der MitarbeiterInnen einer Firma für die Website zu machen, muss ich den Namen des Fotografen auf dieser Website in unmittelbarer Nähe der Bilder nennen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart.

      Wenn die Chefin der Firma von der Zeitung wegen der Produktinnovation Blitzo interviewt wird, die Redaktion fragt bei der Firma wegen eines Fotos und der Sekretär der Chefin schickt das ursprünglich für die Website gemachte, dann hat der/die FotografIn einen Anspruch gegen die Zeitung aufgrund des Urheberrechts. Die Zeitung kann sich dann gegebenenfalls an der Firma schadlos halten.


      arenaria22 schrieb:

      Aber grundsätzlich denke ich schon, dass ein "gekauftes" Produkt einem schon ganz gehört!


      Wie du siehst, "kaufst" du kein Produkt. Du erwirbst bestimmte, eingeschränkte Rechte.
    • Ich vermute einmal, dass eine Zeitung in ihren Geschäftsbedingungen oder sonstwo einen Passus hat, nach dem jemand, der Fotos zur Verfügung stellt, bestätigt, dass er über die Nutzungsrechte verfügt und diese der Zeitung einräumt.
      Die "vergessene" Namensnennung berechtigt allenfalls einen Profi Schadenersatz zu verlangen, da ihm durch diese Unterlassung wegen der fehlenden Werbewirksamkeit ein materieller Schaden entstehen kann; ein Amateur erleidet aber keinen Schaden, da er ja mit seinen Fotos kein Geld verdient, er kann also nur verlangen, dass die Namensnennung nachgeholt wird. 8)
    • M_Martin_M schrieb:

      Ich vermute einmal, dass eine Zeitung in ihren Geschäftsbedingungen oder sonstwo einen Passus hat, nach dem jemand, der Fotos zur Verfügung stellt, bestätigt, dass er über die Nutzungsrechte verfügt und diese der Zeitung einräumt.


      Ja ich seh das ähnlich.

      Theoretisch hat man natürlich immer das Recht zu bestimmen was mit den Fotos passieren darf und was nicht (außer man tritt dieses ab) - praktisch ist das aber kaum durchsetzbar.

      Schick ich jetzt der Firma für die ich 80 Mitarbeiterportraits gemacht hab einen bösen Brief wenn sie das eine oder andere Bild nicht nur für die Website sondern auch für ihre interne Firmenzeitung verwenden obwohl die Abmachung nich für Print war?
      Wenn ich dort noch mal angeheuert werden will wohl eher nicht. Ist halt so ein Theorie und Praxis Problem nach meiner Ansicht.
    • webwolfi schrieb:


      stimmt. Man kann aber freundlich BEwusstsein schaffen und hat beim nächsten Auftrag gute Argumente etwas teurer zu sein.
      Genau. Und in einigen Branchen (Werbund/Kommunikation, Kunst...) ist das Bewusstsein ohnehin da und man kann auf dieser Basis ganz vernünftig verhandeln.

      Oft kann man es sich aber wirklich nicht aussuchen. Stockagenturen musst du oft alle Nutzungsrechte uneingeschränkt überlassen (Namensnennung ist aber trotzdem immer üblich). Ebenso bei vielen Publikationen, die dir ihre Geschäftsbedingungen vorgeben - da kannst nur sagen: das mach ich oder ich mach es nicht.

      Dem Schuhmacher von nebenan würde man als Fotograf wahrscheinlich nicht mit einer Unterlassungsklage kommen, wenn er das Foto neben der Webseite auch in der Broschüre verwendet. Aber auch hier kann man vereinbaren: Fotos sind für das und das, bei zusätzlicher Nutzung kostet es mehr.

      Vor allem bei Gratis-Fotos (z.B. Verein) stelle ich meist schon klar, dass die Fotos nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden dürfen. Alles meist eine Frage des Preises.

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