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    • Schattensau schrieb:

      webwolfi schrieb:


      morgenrot schrieb:

      Muss man sich als Nichtjurist auf der Zunge zergehen lassen ..


      hmmm...

      was daran ist unklar oder nicht logisch?
      "Die Verbesserung der Kreditwürdigkeit"

      Auch "die Steigerung des Bekanntheitsgrades" gefällt mir, schließlich waren Herr Apfalter und
      Herr Gfrettberg Männer des Jahres.
      Aber sorry für mein Offtopic, juristisch ist das alles klar und logisch formuliert.

      Edith:
      Das ist schon klar Wolfgang, der Text/Inhalt ist dem Bemühen des Verwaltungsgerichtshofes geschuldet, "Ertrag bzw. wirtschaftlicher Vorteil" möglichst umfassend zu definieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von morgenrot ()

    • Siegfried, das Gesetz sagt: "Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist"

      Ob dieses Gesetz so gescheit ist oder nicht, darum geht es hier nicht. Der Verwaltungsgerichtshof musste erarbeiten, wie "sonstiger wirtschaftlicher Vorteil" zu verstehen ist. Und da ist seine Aussage gut nachvollziehbar.

      Es ist auch nicht jede Tätigkeit, die zB den Bekanntheitsgrad steigert gewerblich, die Steigerung muss "den Geschäftszielen dienen".
    • webwolfi schrieb:


      Er weiß ja noch gar nicht OB.


      Genau.
      Oder genauer gesagt "ab wann".
      Einfach aus Jux ein Gewerbe anmelden möchte ich natürlich auch nicht, und realistisch betrachtet weiss ich, dass ich die Ausgaben dafür derzeit nie und nimmer wieder auf ehrlichem Weg mit den Arbeiten (ohne Wucher und Beschiss) reinbekäme ... nicht ohne mehr Praxis und Referenzen.

      Klar, das Equipment usw sind auch Ausgaben, aber diese Ausgaben habe ich als Hobby zu einem großen Teil ebenso, selbst wenn ich damit nur tagein tagaus zum Privatvergnügen die Zimmerpflanze am Fensterbrett ablichte...

      Prinzipiell würde ich nüchtern betrachtet in nächster Zeit (2014, 2015,..) weiterhin mit einem Umsatz von 0,- EUR rechnen - bleibt also ein dickes Minus. Eine Gewerbeanmeldung würde ich daher aus Prinzip eher vermeiden wollen.


      Aber es ist richtig sich gut beraten zu lassen BEVOR man startet. Insbesondere auch alles, was Steuern SVA etc. betrifft. Allerdings haben wir vor Kurzem in einem verwandten Thread gesehen, dass die WKO auch manchmal Müll erzählt, daher wirklich zum UnternehmensgründerInnen-Service gehen.


      Das ist natürlich klar und dahingehend habe ich mich zumindest im Web belesen (WKO etc, aber auch hier im Forum). Im Prinzip bin ich drauf eingestellt, was da auf mich zukäme bzw was zu tun wäre (SVA, Differenzvorschreibung, Geringfügigkeit, Finanz)

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