Nebenberuf, Gewerbe, SV etc

    • Nebenberuf, Gewerbe, SV etc

      Hallo,
      Ich habe ein paar Fragen zum Thema "Nebengewerbliches Fotografieren" bzw. würden mich Meinungen interessieren, ob ich das richtig verstehe.
      Seit ca 2 Jahren beschäftige ich mich intensiver mit Fotografie (private Fotoshootings mit Bekannten, Verwandten) und würde gerne das ganze "offiziell" machen, für den Fall dass mir auch mal ein Auftrag gegen Entlohnung angeboten wird. Bisher habe ich Aangebote ("was kann ich dir denn dafür zahlen") - das kam vielleicht 2-3x vor - abgelehnt und sehe das vielmehr als Praxis für mich. Genau genommen bin ich als Amateur froh, dass ich die Modelle nicht bezahlen muss :)
      Schön langsam möchte ich mir aber ein Portfolio aufbauen und genug Praxis sammeln, dass ich in - sagen wir mal - ein paar Monaten (sehr optimistisch) oder Jahren (durchwegs realistisch) auch nebenberuflich gewerblich fotografieren kann.
      Bisher habe ich damit 0 Euro verdient und wenn überhaupt was zustande käme, dann sicher nicht regelmäßig (ich möchte also zumindest derzeit nicht regelmäßig irgendwas damit erwirtschaften). So wie ich das sehe, gibt es derzeit keinen Grund, ein Gewerbe anzumelden. Richtig?
      Oder macht es Sinn, auf jeden Fall ein Gewerbe anzumelden - "zur Sicherheit", auch wenn man sagen wir 1-2x pro Jahr ein bissl was im 3stelligen Euro Bereich dazuverdient? Hat jemand ähnliche Erfahrungen, speziell was jetzt SV etc angeht? Ich würde definitiv unter den 730 Euro/Jahr liegen (Finanz) bzw der Nebenverdienst unter der Mindestgrenze für die SV (das war die untere Grenze mit 4000irgendwas - Nebenverdienst, wenn ich das richtig sehe?).
      Danke & lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jobe ()

    • Hi


      webwolfi schrieb:

      Lass mich raten: du hast dich hier angemeldet und schreibst einfach drauf los.


      Das ist richtig. Das Forum lese ich allerdings schon länger.


      Hast du dich schon durch alle Threads zu diesen und verwandten Themen durchgearbeitet?


      So weit ich etwas gefunden habe, ja, auch bevor das Gewerbe frei wurde. Und der andere aktuelle Thread hilft mir da allerdings nicht viel und ich wollte mich da nicht einmischen.
    • jobe schrieb:

      Bisher habe ich damit 0 Euro verdient und wenn überhaupt was zustande käme, dann sicher nicht regelmäßig (ich möchte also zumindest derzeit nicht regelmäßig irgendwas damit erwirtschaften). So wie ich das sehe, gibt es derzeit keinen Grund, ein Gewerbe anzumelden. Richtig?


      was meinst du mit "es gibt derzeit keinen Grund"?

      a) es ist sowieso keine gute Idee und ich lasse es lieber

      b) wenn ich nur sporadisch anbiete muss ich nicht, weil ja nicht regelmäßig
    • webwolfi schrieb:

      jobe schrieb:

      Bisher habe ich damit 0 Euro verdient und wenn überhaupt was zustande käme, dann sicher nicht regelmäßig (ich möchte also zumindest derzeit nicht regelmäßig irgendwas damit erwirtschaften). So wie ich das sehe, gibt es derzeit keinen Grund, ein Gewerbe anzumelden. Richtig?


      was meinst du mit "es gibt derzeit keinen Grund"?

      a) es ist sowieso keine gute Idee und ich lasse es lieber

      b) wenn ich nur sporadisch anbiete muss ich nicht, weil ja nicht regelmäßig


      es geht um b), mit dem Zusatz, dass ich nicht von mir aus "anbiete" .
      Sprich: ich mache das als Hobby und wenn jemand mich für einen Job bezahlen möchte, dann kann ich es annehmen oder nicht (derzeit eben nicht).

      Dann stellt sich für mich die Frage, ob z.b. eine Portfolio Website dann schon als "Angebot" zu werten wäre. Zum dem Thema bin ich bisher gar nicht fündig geworden, ich würde mal von "nein" ausgehen, aber was ich selbst drunter verstehe, zählt ja nicht unbedingt :)

      Im Endeffekt stellt sich für mich die Frage, ob es notwendig oder ratsam ist, jetzt schon ein Gewerbe anzumelden - inkl aller Kosten (finanziell bestenfalls ein Nullsummenspiel). Hinzu kommt, dass es - später - nach Erreichen der Höchstbeitragsgrundlage im Hauptjob wohl auch einfacher wird, egal wieviel dann im Endeffekt rausschaut, zumindest was die SV betrifft.
    • jobe schrieb:

      es geht um b), mit dem Zusatz, dass ich nicht von mir aus "anbiete" .
      Sprich: ich mache das als Hobby und wenn jemand mich für einen Job bezahlen möchte, dann kann ich es annehmen oder nicht (derzeit eben nicht).


      Ein aktives "Anbieten" ist nicht notwendig für eine Gewerbsmäßigkeit, wenn vorhanden ist es ein Indiz.

      §1 GewO:
      (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist [...]

      (3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.

      das liegt zweifelsfrei vor.

      (4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert.

      hier bist du in der Regelmäßigkeit, denn du würdest, wenn es sich denn ergibt wieder Geld nehmen.

      Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten.

      das ist das oben gemeinte "Indiz"



      Aber auch ohne Website wäre das was du vorhast gewerbsmäßig, weil eben Ertragsabsicht, Sebständigkeit und Regelmäßigkeit vorliegen.
    • webwolfi schrieb:


      Aber auch ohne Website wäre das was du vorhast gewerbsmäßig, weil eben Ertragsabsicht, Sebständigkeit und Regelmäßigkeit vorliegen.


      Danke für die Erklärung.
      Sehe ich das dann richtig, dass ich auch mit Website etc den Gewerbeschein erstmal lassen kann, wenn ich nie(!) irgendeine Bezahlung annehme?

      Aus den x abweichenden Meinungen bzgl z.B. "professionell" wirkenden Hobbyfotografen-Websites (mit tfp shootings usw) in den Threads hier zuvor werde ich eigentlich nicht wirklich schlau.

      Einfacher und sicherer wärs wohl doch mit Gewerbeschein...
    • "Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten."

      Wie soll ich mir die TFP-Website vorstellen, die dieses Kriterium nicht erfüllt?

      Das Wesen von TFP ist ja, dass FotografInnen für ihre eigenen Projekte Models suchen und diese eben nicht mit Geld, sondern mit Bildern bezahlen.

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, sollst ja du "gebucht" werden (wenn auch ohne Geld)
    • webwolfi schrieb:

      "Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten."

      Wie soll ich mir die TFP-Website vorstellen, die dieses Kriterium nicht erfüllt?



      Demnach bräuchte man also schon einen Gewerbeschein, wenn man seine tfp Fotos auf seiner Portfolio Website ausstellt?
    • jobe schrieb:

      Demnach bräuchte man also schon einen Gewerbeschein, wenn man seine tfp Fotos auf seiner Portfolio Website ausstellt?


      nein. Wenn dort quasi nur steht "Schaut her, welch hübsche Fotos ich gemacht habe" wäre das wohl unproblematisch.

      Wenn du dich aber als Fotograf auch anbietest, und sei es unentgeltlich oder "im Tausch" gegen eine andere Leistung wird es schwierig.

      "Andererseits ist Unentgeltlichkeit von Leistungen oder Waren im Rahmen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit allein nicht geeignet, das Element der Gewinnerzielungsabsicht und damit die Gewerbsmäßigkeit einer Leistung von vorneherein auszuschließen" (VwGH 2010/06/0207)

      "Im Übrigen kann auch bei einem Tauschgeschäft ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden." (VwGH 2009/04/0306)
    • webwolfi schrieb:

      jobe schrieb:

      Demnach bräuchte man also schon einen Gewerbeschein, wenn man seine tfp Fotos auf seiner Portfolio Website ausstellt?


      nein. Wenn dort quasi nur steht "Schaut her, welch hübsche Fotos ich gemacht habe" wäre das wohl unproblematisch.

      Wenn du dich aber als Fotograf auch anbietest, und sei es unentgeltlich oder "im Tausch" gegen eine andere Leistung wird es schwierig.



      In erster Linie geht es um Hobby-Fotoshootings, und nicht z.b. um eine Portfolio-Seite voller Hochzeitsfotos.
      Langfristig wäre nebenberufliche Fotografie sicher interessant (Tanz, Glamour Fotografie etc), aber erstmal sehen ob es dafür ausreicht(!). Dann natürlich als Gewerbe, eh klar.

      Es geht hier auch nicht darum, irgendwas zu umgehen, sondern um die Frage, ob man bei 1. zahlreichen gratis Shootings zwecks Übung ab und an bzw 2. sagen wir bei (wenn überhaupt) 1-2x pro Jahr einer Bezahlung von Gewerbetätigkeit reden kann.

      Anscheinend zumindest bei #2, ja.
    • "Unter Ertrag bzw. wirtschaftlichem Vorteil ist jede wirtschaftlich positive Wirkung, namentlich die Erzielung eines geldlichen Gewinnes, aber auch sonstige den Geschäftszielen dienliche positive Effekte, wie z. B. die Festigung bestehender Geschäftsverbindungen, die Vergrößerung des Kreises der Geschäftskunden, die Steigerung des Bekanntheitsgrades eines Unternehmens oder die Verbesserung der Kreditwürdigkeit zu verstehen"
      (VwGH 2009/04/0306)
      Das ist ganz ein schlimmer Fall
    • M_Martin_M schrieb:

      "Unter Ertrag bzw. wirtschaftlichem Vorteil ist jede wirtschaftlich positive Wirkung, namentlich die Erzielung eines geldlichen Gewinnes, aber auch sonstige den Geschäftszielen dienliche positive Effekte, wie z. B. die Festigung bestehender Geschäftsverbindungen, die Vergrößerung des Kreises der Geschäftskunden, die Steigerung des Bekanntheitsgrades eines Unternehmens oder die Verbesserung der Kreditwürdigkeit zu verstehen"
      (VwGH 2009/04/0306)

      Muss man sich als Nichtjurist auf der Zunge zergehen lassen ..
    • Hallo jobe,

      ich rate dir, zur Wirschaftskammer, Ak, oder dem Finanzamt zu gehen, da gitb es die richtigen Leute, für solche Fragen, es bestehen nämlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, was die SV betrifft, gibt es auch mehrere Möglichkeiten zu versichern, erkundige dich beim Schmid und nicht beim Schmiedl, eine andere Möglichkeit wäre ein Steuerberater, aber der verlangt auch für Auskünfte ein Vermögen.

      Liebe Grüße
      H. :doh:
    • Can7D schrieb:

      Hallo jobe,

      ich rate dir, zur Wirschaftskammer, Ak, oder dem Finanzamt zu gehen, da gitb es die richtigen Leute, für solche Fragen, es bestehen nämlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, was die SV betrifft, gibt es auch mehrere Möglichkeiten zu versichern, erkundige dich beim Schmid und nicht beim Schmiedl, eine andere Möglichkeit wäre ein Steuerberater, aber der verlangt auch für Auskünfte ein Vermögen.

      Liebe Grüße
      H. :doh:


      Er weiß ja noch gar nicht OB.

      Aber es ist richtig sich gut beraten zu lassen BEVOR man startet. Insbesondere auch alles, was Steuern SVA etc. betrifft. Allerdings haben wir vor Kurzem in einem verwandten Thread gesehen, dass die WKO auch manchmal Müll erzählt, daher wirklich zum UnternehmensgründerInnen-Service gehen.

      Aja, die AK ist natürlich absolut unzuständig.

      Eine verbindliche Auskunft, ob nun für dieses Vorhaben, nennen wir es einmal "Portfolio-Building-Website", ein Gewerbeschein notwendig ist oder nicht,t wird er allerdings bei keiner Stelle bekommen, weil es dazu noch keine Judikatur gibt. So ein Fall wurde noch nicht -oder zumindest nicht in höchster Instanz- entschieden. Der "Schmied" ist in diesem Fall der Verwaltungsgerichtshof und der erteilt keine Rechtsauskünfte.

      Die von Martin und mir zitieren Erkenntnisse geben einen Hinweis darauf, dass eine Behörde (oder ein Gericht im Falle einer Klage, was viel unangenehmer wäre) zumindest mit guten Argumenten zu der Auffassung gelangen KÖNNTE, dass bereits für diese Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung notwendig ist. 100% sicher WISSEN kann das zum derzeitigen Zeitpunkt niemand.

      Für alle anderen Fragen ist allerdings -wie erwähnt- der Weg zur WKO sehr sinnvoll. (Und ja, auch zum/r SteuerberaterIn).

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