webwolfi schrieb:
rechtlich ist eine Ummeldung vom Pressefotografen zum Berufsfotografen eine Abmeldung und eine Neuanmeldung.
(im Gegensatz zur Aufhebung einer Einschränkung).
Vielleicht kann eine/r jener, die im Vorjahr "umgemeldet" haben, sagen wie die WK das in der Praxis gehandhabt hat.
Habt ihr doppelt bezahlt?
Am 1. Juli habe ich dann den Pressefotograf angemeldet. Hätte ich den Pressefotograf nur einen Tag früher angemeldet dann hätte ich den vollen Jahresbeitrag des Pressefotografen zahlen müssen. So mußte ich nur das halbe Jahr zahlen weil ich in der 2. Jahreshälfte angemeldet habe.
Es wird also nicht auf den Tag genau sondern halbjährlich gerechnet.
Umgedacht auf den bevorstehenden Jahreswechsel könnte das bedeuten dass wenn man nur einen einzigen Tag im Jänner als Pressefotograf gemeldet ist, dann muß man auch ein halbes Jahr dafür bezahlen.
Ich werde morgen im Infocenter nachfragen. Im Zweifelsfall gehe ich dann gleich aufs Magistrat und werde per 31.12. den Pressefotografen abmelden. Ich kann auch nicht mehr länger warten weil der Urlaub schon gebucht ist...
Ich werde euch morgen berichten was der Info-Center mir als Auskunft gegeben hat.
PS Bei der Neuanmeldung bin ich ja gespannt was das dann wieder kostet. In einem anderen Forum hat jemand geschrieben dass es ihn rund 56 Euro gekostet hat.