VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • webwolfi schrieb:

      rechtlich ist eine Ummeldung vom Pressefotografen zum Berufsfotografen eine Abmeldung und eine Neuanmeldung.

      (im Gegensatz zur Aufhebung einer Einschränkung).

      Vielleicht kann eine/r jener, die im Vorjahr "umgemeldet" haben, sagen wie die WK das in der Praxis gehandhabt hat.

      Habt ihr doppelt bezahlt?
      Wenn eine Ummeldung eine Abmeldung und eine Neuanmeldung ist dann sollte man aufpassen: Ich habe heuer am 12. Juni mein bisheriges Gewerbe beim Magistrat abgemeldet (für das ich auch schon den WKO-Jahresbeitrag bezahlt hatte). Diesen bekam ich zur Hälfte zurück.

      Am 1. Juli habe ich dann den Pressefotograf angemeldet. Hätte ich den Pressefotograf nur einen Tag früher angemeldet dann hätte ich den vollen Jahresbeitrag des Pressefotografen zahlen müssen. So mußte ich nur das halbe Jahr zahlen weil ich in der 2. Jahreshälfte angemeldet habe.
      Es wird also nicht auf den Tag genau sondern halbjährlich gerechnet.

      Umgedacht auf den bevorstehenden Jahreswechsel könnte das bedeuten dass wenn man nur einen einzigen Tag im Jänner als Pressefotograf gemeldet ist, dann muß man auch ein halbes Jahr dafür bezahlen.

      Ich werde morgen im Infocenter nachfragen. Im Zweifelsfall gehe ich dann gleich aufs Magistrat und werde per 31.12. den Pressefotografen abmelden. Ich kann auch nicht mehr länger warten weil der Urlaub schon gebucht ist...

      Ich werde euch morgen berichten was der Info-Center mir als Auskunft gegeben hat.

      PS Bei der Neuanmeldung bin ich ja gespannt was das dann wieder kostet. In einem anderen Forum hat jemand geschrieben dass es ihn rund 56 Euro gekostet hat.
    • Also, da versteh die Fotografen wer will!

      Da wird zuerst jahrelang gemotzt weil alle so böse, böse von der großen Schüssel der Berufsfotografie ferngehalten werden! Kaum ist nun diese Regelung gefallen, maulen die zukünftigen "Großverdiener" über die Ummeldekosten!
      Wenn ich schon der Meinung bin, dass der große Kuchen auch für mich ein gscheites Stückerl abwirft, dann darf ich mich an den paar Netsch nicht stören - oder ist es doch wohl eher die brotlose Kunst des "Schau her, was ich nicht alles bin!" ?

      8)
    • Bravo Lupus! Die Liste der Ausgaben als hauptberuflicher Vollfotograf ist so lang, dass die geltend zu machenden 56 Euro wohl wirklich nicht ins Gewicht fallen dürfen.

      Kohli: Kosten reduzieren war noch nie ein erfolgreiches Unternehmenskonzept. Sich nach der Decke strecken, klar, aber Investition ist der Motor. Dabei gehts letztendlich um klug und wichtig. Die beiden zu verbinden macht sicher Sinn. (siehe 1 Tag PF = halbes Jahr Umlage) Nur, das ist ja für einen Hauptberuflichen kein Thema, dass man das ummeldet.

      Was ich in dem Kontext nicht verstehe bzw. vielleicht noch nicht ganz durchdacht habe: Wenn die Fotografie gesamt zu einem freien Gewerbe wird (ich also alle Möglichkeiten des ehem. Fotografenmeisters habe - also inkl. PF und FD), und noch dazu die Gewerbenummern die selben sind /deswegen das Problem mit der NeuFög) warum muss man dann überhaupt ummelden. Das wäre doch meiner Meinung nach eine klare Aufgabe der BH den jahrzehntelangen Fehler in der Gewerbegebahrung auf zu heben und nicht eine Holschuld des Fotografen!? Gibt es dann die Unterscheidung PF&FD bzw. die ganzen kleinen Untergewerbe überhaupt noch?
    • kohli-vie schrieb:

      webwolfi schrieb:

      (im Gegensatz zur Aufhebung einer Einschränkung).


      ahhh, danke für die info
      das erspart mir stress (da ich auch nicht 2x umlage zahlen wollte)


      Gerwerberechtlich wird das auch wie eine Abmeldung und Neuanmeldung gehandhabt.

      Dennoch meine ich, dass es das gleiche Gewerbe (Berufsfotograf) ist.

      Wenn das BGBl. rechtzeitig kommt, würd ichs sicherheitshalber auch mit Stichtag 1.1. machen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden. Geht ja online.
    • Ich glaube auch nicht, dass es bei einem vernünftig laufenden Geschäft jetzt ein besonders wichtiger Posten ist.

      Ein guter Kaufmann/eine gute Kauffrau spart aber auch Kosten, wenn es geht (zB durch Ausnutzen von Skonti). Und weil der Jahreswechsel nun einmal so greifbar nahe liegt wollte ich auf diese Möglichkeit zwischen 100 und 200+ Euro zu sparen hinweisen.

      Ich hab ja nicht einmal was dagegen, prinzipiell Kammerumlage zu zahlen, aber nicht gerne wegen eines bürokratischen Aktes, der mir aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgezwungen wurde, doppelt.

      Wenn ich 200,- EUR übrig habe, mach ich lieber mir, oder einem anderen Menschen den ich mag eine kleine Freude zu Weihnachten als eine Gebühr an eine Innung zu zahlen, deren Bundesinnungsmeister derzeit "alle Maßnahmen prüft" um mich weiter zu sekkieren (wenn auch wohl erfolglos).
    • @ Mexx: Siehst genau darum gehts! Und ich vermute, dass du bei weitem nicht der einzige bist, der sich das fragt. Und genau das ist es was du im Rahmen einer MP auch gelernt hättest. Ein gleichwertiges Modul der MP zu handwerklichen Fotografie ist nämlich die Unternehmerprüfung. Und dort gehts eben um die Frage habe ich die wirtschaftlichen Kenntnisse um ein Gewerbe aus zu üben.

      Ich weiss, ich weiss, das muss doch jeder selbst entscheiden und auch wissen ob er das hat/kann. Ich bezweifle das. Und ich bezweifle auch, dass die Folgen für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen *ggg*

      Mexx, mit Addition und Subtraktion, ganz wenig Division und Multiplikation kannst du dir das in der Schnelle selbst ausrechnen. Es ist nur eine Frage wie genau du bist, ob deine Kalkulation stimmt oder nicht. Tipp gleich vorweg: die Faustregel "Netto mal 2" kannst gleich vergessen. So kommst dann nämlich genau auf die Dumpingpreiskalkulationen in denen keine - wirklich wichtigen - Auszeiten für dich, keine Neuanschaffungen, usw, usw enthalten sind. In meiner Kalku ists ungefähr der Faktor 4 und das konstant seit 92.
    • shrikaam schrieb:

      @ Mexx: Siehst genau darum gehts! Und ich vermute, dass du bei weitem nicht der einzige bist, der sich das fragt. Und genau das ist es was du im Rahmen einer MP auch gelernt hättest. Ein gleichwertiges Modul der MP zu handwerklichen Fotografie ist nämlich die Unternehmerprüfung. Und dort gehts eben um die Frage habe ich die wirtschaftlichen Kenntnisse um ein Gewerbe aus zu üben.

      Ich weiss, ich weiss, das muss doch jeder selbst entscheiden und auch wissen ob er das hat/kann. Ich bezweifle das. Und ich bezweifle auch, dass die Folgen für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen *ggg*

      Mexx, mit Addition und Subtraktion, ganz wenig Division und Multiplikation kannst du dir das in der Schnelle selbst ausrechnen. Es ist nur eine Frage wie genau du bist, ob deine Kalkulation stimmt oder nicht. Tipp gleich vorweg: die Faustregel "Netto mal 2" kannst gleich vergessen. So kommst dann nämlich genau auf die Dumpingpreiskalkulationen in denen keine - wirklich wichtigen - Auszeiten für dich, keine Neuanschaffungen, usw, usw enthalten sind. In meiner Kalku ists ungefähr der Faktor 4 und das konstant seit 92.


      Eine Meisterprüfung würde für mich Privatkonkurs und Verschuldung bedeuten bevor ich überhaupt ins Gewerbe einsteigen kann .

      Meine Situation sieht derzeit folgendermassen aus :
      Ich bin vor 2 Monaten von meinem Arbeitsplatz an dem ich 11 Jahre tätig war gekündigt worden und befinde mich jetzt bis Ende Februar in meiner Kündigungsfrist.
      Jetzt stehe ich vor folgender Situation :
      Endweder wieder in irgendeine Werk-Bude reingehen , mich dort für 8 Stunden/Tag verslaven lassen , unglücklich sein und dafür aber monatlich mein Geld am Konto haben oder in die Fotografie einsteigen was für mich die Selbstverwirklichung darstellen würde.
      Ich bräuchte da eben ein paar Erfahrungen um mir ausmalen zu können ob dieser Wunsch überhaupt dann umsetzbar ist.
      Das letzte was ich will ist schlussendlich verschuldet mit gar nichts dazustehen.
      Mit 1000€ netto/Monat währe ich überlebensfähig ; alles was darüber liegt währe in meinen Augen "Luxus" ; die Frage ist halt nur :
      Kann ich diese Grenze überhaupt erreichen?
      MFG
    • shrikaam schrieb:

      Kohli: Kosten reduzieren war noch nie ein erfolgreiches Unternehmenskonzept.


      ich habe auch nicht von bestehenden kosten REDUZIEREN gesprochen, sondern von unnötigen kosten VERMEIDEN

      shrikaam schrieb:


      warum muss man dann überhaupt ummelden. Das wäre doch meiner Meinung nach eine klare Aufgabe der BH den jahrzehntelangen Fehler in der Gewerbegebahrung auf zu heben und nicht eine Holschuld des Fotografen!? Gibt es dann die Unterscheidung PF&FD bzw. die ganzen kleinen Untergewerbe überhaupt noch?


      ich habe "berufsfotograf eingeschränkt auf portraitfotografie"
      und ich will nun zb produkte fotografieren
      ummelden muss ich, weil ich ja sonst eine gewerbe ohne gültige gewerbeberechtigung ausüben würde
      denn nach wie vor gilt ja das, was auf meinem gewerbeschein oben steht

      das die BH/MA von sich aus die gewerbescheine ändert? ah, es ist zwar weihnachten, aber solch eine vorstellung ist wie die reise zu alpha zentauri ;)
    • Lensman schrieb:

      Warum ist überhaupt eine Gebühr fällig? ANTWORT: weil Regierungen überall im Westen Panik vor ökonomischem Freifall haben. 100.000 neue Fotografen X 200 Euro = Εuro 20 Millionen in der Kasse. Gegen §250 darf ich eine Maschinengewehr besitzen.


      das geld bekommt nicht das "staatsdefizit", sondern die standesvertretungen
      die wiederum machen alles, um ihren mitgliedern das leben zu erleichtern.

      zb jahrzehntelang das fotografengewerbe als gebundes gewerbe zu verteidigen ;)

      aber auch sinnvolles:
      so ist man damit als (nicht NÖ) fotograf automatisch bei einem verein, der offene kundenforderungen eintreibt und urheberrechtsverletzungen betreibt

      so gesehen zahl ich gerne die 230,- jährlich
    • @Mexx82
      Kann ich diese Grenze überhaupt erreichen?
      Da ich kein Berufsphotograph bin, kann ich das nicht beurteilen, gebe aber offen zu bedenken, dass der Einstieg in die Selbständigkeit ohne ausreichende Mittel für die Startphase nicht gelingen wird; da braucht man auch finanziell einen langen Atem.
      Vielleicht kannst Du einen Partner (Investor), der dich finanziell unterstützt, finden.
    • @Mexx82: Du wirst aber hoffentlich nicht glauben, dass es als Selbstständiger einfacher ist als als Arbeitnehmer. Das Risiko in Konkurs zu gehen gehört beim Selbstständigen prinzipiell jedenfalls hinzu, das musst du eingehen. Und statt 8 Stunden sogenannter Sklavenarbeit bei sozialer Vollkaskoversicherung hast du halt dann selbstständige 12 Stunden Sklavenarbeit ohne soziale Vollkaskoversicherung......Selbstständigkeit hat natürlich schon was, ist in vielerlei Hinsicht eine super Sache und hat auch viele Vorteile, nur kannst davon ausgehen, dass es mehr Nerven kostet als unselbstständig zu arbeiten und meistens auch mehr Arbeitsaufwand bedeutet

      Sinnvollerweise solltest du schon so viele Kenntnisse haben, dass du dir die wesentlichen Kennzahlen, die du brauchst, ausrechnen kannst. Du wirst da jetzt zwar dankenswerterweise nicht mehr zwangsvergattert, trägst aber dafür selbst die Verantwortung dafür.

      Also ich sag mal so: wenn man so ein wenig aus Liebhaberei nebenbei ein bisserl selbstständig fotografiert, dann ist das die eine Sache. Gut dass das jetzt problemlos möglich ist. Es ist aber ein völlig anderes Kaliber, wenn man wirklich davon leben will. Das soll nicht heißen, dass ich dir das ausreden will, ganz im Gegenteil. Mach es, wenn du es machen willst. Die Leute hier bei uns leben so sicher wie noch nie und haben trotzdem vor allem Angst und sind dann auch noch auf die anderen neidig - das ist kein gutes Zeichen. Also mach es. Nur überleg dir vorher gut, wie du es machst und was du brauchst und fang dann erst an - zur Not verschieb es auch, falls es wegen fehlender Geldreserven oder aus anderen Gründen noch nicht gehen sollte. Nimm Beratungsangebote in Anspruch, z.B. Gründungsberatung WKO, auch Steuerberater was Kosten anlangt. Sehr hilfreich ist es auch mit anderen Fotografen zu reden, die mit dir über ihre positiven und negativen Erfahrungen sprechen (natürlich fragt man da nicht die vereinigte und frustrierte Neidhammelfraktion, sondern vernünftige Fotografen).

      Also wie gesagt: wenn du es machen willst, dann mach es, aber überleg dir vorher gut, wie du es anstellen möchtest.

      lg Thomas
    • zur info.. !! lg.andreas

      Sehr geehrtes Mitglied!

      Die Landesinnung der Berufsfotografen darf darüber informieren, dass der Verfassungsgerichtshof (VFGH) auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entschieden hat, dass die Berufsfotografie nicht mehr als „reglementiertes Gewerbe“ in der Gewerbeordnung gilt.

      Begründet wurde dies wie folgt:
      • eine Reglementierung aus Gründen der Gefahrenabwehr sei aufgrund der veränderten Technik der Digitalfotografie nicht mehr verhältnismäßig
      • der Schutz der Konsumenten rechtfertige ebenso wenig eine Reglementierung, da es dem Konsumenten durch Vergleich der Fotoaufnahmen in ausreichender Weise möglich sei, die Qualität der Arbeiten einzuschätzen.

      Sobald die Entscheidung per Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt diese Entscheidung in Kraft.


      Die Landesinnung der Berufsfotografen wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
    • Ob die Höhe der Kammerumlage für ein freies Gewerbe so noch gerechtfertigt ist wird ebenfalls zu diskutieren sein. De facto ist sie in der derzeitigen Höhe wie eine Zugangsbeschränkung zu einem freien Gewerbe.

      Im freien Gewerbe sind die Beiträge normalerweise deutlich geringer. So habe ich in einem ziemlich profitablen freien Gewerbe nur 40 Euro jährlich gezahlt.
    • Lensman schrieb:

      Warum ist überhaupt eine Gebühr fällig? ANTWORT: weil Regierungen überall im Westen Panik vor ökonomischem Freifall haben. 100.000 neue Fotografen X 200 Euro = Εuro 20 Millionen in der Kasse. Gegen §250 darf ich eine Maschinengewehr besitzen. Ich tue es lieber kostenlos, wenn überhaupt.


      Das ist ein Mitgliedsbeitrag für eine gesetzliche Interessensvertetung und für sich genommen völlig in Ordnung. Das hat überhaupt nichts mit der Regierung und schon gar nicht mit eienr Panik zu tun.

      Es geht nur darum, ihn nicht aus bürokratischen Gründen doppelt zu bezahlen (1x für den abgemeldeten und 1x für den neu angemeldeten Gewerbeschein)

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