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    • Hallo Leute,

      da ich in letzter Zeit sehr viele wichtige Informationen von
      euch erhalten habe, wollte ich kurz die Lage in Salzburg erläutern.

      WKO Salzburg:
      Ich habe heute zuerst mit der WKO telefoniert, welche mir
      die Änderungen im Fotografenwesen bestätigte und mich in diesem Zuge gleich an
      den Mag. Sbg. (Gewerbebehörde) weiterleitete.

      Kammerumlage von ca. € 280,- bleibt und es ist egal wann ich
      die Ummeldung mache. Ich muss nicht doppelt die Kammerumlage bezahlen, da diese
      in beiden Sparten gleich hoch ist.

      Mag. Salzburg:
      Die Dame vom Mag. Sbg. hat über die Änderungen nicht
      Bescheid gewusst und gab an, dass sie erst mit dem Bundesministerium
      Rücksprache halten müsste. Derzeit sieht es so aus, als würde dies in Salzburg
      ebenfalls noch länger dauern. Lt. Angaben der Dame bekomme ich frühestens
      nächste Woche Bescheid. Ich habe mal eine Mail an den Magistrat geschrieben,
      damit ich aktenkundig bin.

      Nochmals recht herzlichen Dank für die vielen Informationen,
      welche man in diesem Forum erhält.

      Mfg
      Tom
    • Ich war heute beim Magistrat f.d. 23 Bezirk in Wien und wollte mich mal erkundigen wann man ummelden kann und was man alles braucht. Ein anscheinend bereits informierter und sehr freundlicher Herr meinte, dass wir das gleich machen können wenn ich einen Ausweis mit habe. Und tatsächlich, wir haben das Pressefotografengewerbe gelöscht und das neue Gewerbe mit der Bezeichnung "Berufsfotograf" angemeldet. Er meinte, dass sich die Bezeichnung zukünftig vielleicht ändern wird, aber das macht jetzt mal nichts.
      Die ganze Prozedur hat keine 10 Minuten gedauert.. Echt kompetent, freundliche und absolut unproblematischer Mitarbeiter dort, muss auch mal gelobt werden!
      Vielleicht hilft das dem Einen oder Anderen weiter.. :)
    • Ich habe gerade mit der WKO + BH Schwaz (Tirol) telefoniert. Die Dame von der WKO hat heute auch das schreiben der Innung bekommen, das die Anmeldung des neuen Gewerbe nun möglich ist. Bei einem vorhandenen Pressefotografen muss dieser nur umbenannt werden - das macht die BH. Die Dame schickt die Info an die BH weiter.


      Anruf bei der BH: die Dame hat die Info bekommen, kann aber zurzeit noch nichts machen. Ich soll mich nächste Woche wieder melden.
    • Es gibt allerdings eine Wort & Bildmarke der Bundesinnung der Berufsfotografen der Wirtschaftskammer Österreich vom 26.11.2012 "BERUFSFOTOGRAFEN ÖSTERREICHS" [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      EKO schrieb:

      "Berufsfotografen" Als geschützte Marke
      Wobei die Wort-Marke gleich lautend mit einer gesetzlichen Bezeichnung möglicherweise nicht schützbar wäre. (Nach meiner Auffassung)

      In dem Fall eben "BERUFSFOTOGRAFEN ÖSTERREICHS" der wäre aber geschützt sobald Vewechslungsgefahr bestünde.
      Man erinnere sich an die Namensänderung "Holland Blumenmarkt" auf "Holland Blumenmark" das hat möglicherweise gereicht.

      Wenn also jemand "österreichischer Berufsfotograf" verwendet, so ist wahrscheinlich eher der gesetzliche Schutz anzuwenden.
      Da sich ja wohl kaum jemand anmaßen darf, etwas unter einer Gewerbebezeichnung anzubieten, die nicht zutrifft.
      Da trifft wahrscheinlich das UWG zu.

      Hope it helps & lg Andreas
    • Neue Info
      Mich hat gerade der Abteilungsleiter des Gewerbeamt BH Mistelbach angerufen und mir mitgeteilt das das Gewerbe momentan nur "ONLINE NICHT" aufgrund technischer Probleme (Einfügung ins Onlineregister der freien Gewerbe) angemeldet werden kann, das Problem ist in ganz Österreich so. Personen die das Gewerbe in den Nächsten Tagen anmelden wollen werden gebeten persönlich vorbeizukommen und die notwendigen Unterlagen mitzubringen es wird sofort unter der Bezeichnung "BERUFSFOTOGRAF" angemeldet.
      Laut seiner Info ist es nicht möglich sich eine Berufsbezeichnung aus dem Gewerberegister schützen zu lassen.
      Also wer will kann sofort persönlich dort vorstellig werden und sich sein Gewerbe unter der Bez. Berufsfotograf anmelden.

      Er meinte auch noch wenn Mitarbeiter der Behörde diese Auffassung nicht vertreten soll man sich nicht abwimmeln lassen und den Behördenleiter verlangen.

      l EKO
    • Oh, in der BH Mistelbach scheint es einen rechtskundigen Beamten zu geben.

      In der Tat kann kann sich die WK die Bezeichnung "Berufsfotograf" nicht schützen lassen (und auch sonst niemand) und selbst wenn könnte sie nicht nach Gutdünken damit umgehen, es handelt sich ja nicht um einen Privatverein.

      Zu den notwendigen Unterlagen: Hier hat sich in den letzten Jahren viel getan, der Staat ist wirklich moderner geworden. Ich musste bei meiner ersten Gewerbeanmeldung noch an drei verschiedenen Stellen mittels Urkunde nachweisen, dass ich geboren bin, heute muss die Behörde alles was in frei zugänglichen öffentlichen Registern steht selbst nachsehen (Gewerberegister, Melderegister...). Was sie nicht kann (und das mit gutem Grund) ist, ins Strafregister Einsicht zu nehmen, das ist der einzige Wisch, den man bei Erstanmeldung wirklich noch braucht.
    • Diese Info kam gerade von der Tiroler Innung:
      Laut Auskunft eines Referenten der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich bleiben die Gewerbescheine der bisherigen Vollfotografen aufrecht. Der Inhalt der Gewerbeberechtigung richte sich nach dem Wortlaut der Urkunde.

      Die Pressefotografen / Pressefotografen und Fotodesigner / eingeschränkte Berufsfotografen – die im Gewerbeumfang eingeschränkt sind - können, so sie wollen, bei der Behörde eine Änderung des Gewerbewortlautes beantragen.

      Aufgrund des brisanten Themas finden im Laufe des Jänners Besprechungen und Konferenzen in der Wirtschaftskammer Österreich statt. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie natürlich umgehend.
    • Tirola schrieb:

      Die Pressefotografen / Pressefotografen und Fotodesigner / eingeschränkte Berufsfotografen – die im Gewerbeumfang eingeschränkt sind - können, so sie wollen, bei der Behörde eine Änderung des Gewerbewortlautes beantragen
      :woot: Was ist wenn ich lieber die Bezeichnung Pressefotograf weiter führen möchte da es einfach meine Tätigkeit besser umschreibt?! Kann damit gerechnet werden, dass bei diesem die Beschränkungen automatisch verfallen werden?
    • pixxel schrieb:

      Tirola schrieb:

      Die Pressefotografen / Pressefotografen und Fotodesigner / eingeschränkte Berufsfotografen – die im Gewerbeumfang eingeschränkt sind - können, so sie wollen, bei der Behörde eine Änderung des Gewerbewortlautes beantragen
      :woot: Was ist wenn ich lieber die Bezeichnung Pressefotograf weiter führen möchte da es einfach meine Tätigkeit besser umschreibt?! Kann damit gerechnet werden, dass bei diesem die Beschränkungen automatisch verfallen werden?


      Dein Gewebe lautet so, wie es auf deinem Gewerbeschein/Gewerberegisterauszug steht.

      Daran ändert sich nix.
    • Hallo ihr Lieben,

      Ich lese hier auch fleißig mit und wollte euch meine heutigen Erfahrungen mit der WKO / BH Gänserndorf berichten...
      Es war mir heute NICHT möglich das Gewerbe "Berufsfotograf" anzumelden, ich hab dafür aber eine wertvolle Stunde meiner Lebenszeit und unzählige Nerven geopfert X(

      Informationen die ich heute von der WKO erhalten habe:
      Die Änderung ist bekannt, ABER in ihrer EDV ist es noch nicht geändert, wodurch sie dieses Gewerbe eben nicht anmelden können (andere freie Gewerbe können offenbar direkt über die WKO angemeldet werden - wusste ich auch nicht)
      Onlineanmeldung geht derzeit in ganz Ö nicht, daher müsse ich direkt auf die BH.
      Die Dame der WKO war dann so freundlich mich telefonisch bei der BH anzumelden und erhielt sogleich die Auskunft, dass es derzeit NICHT möglich wäre dieses Gewerbe anzumelden, weder online noch persönlich. Sie würden noch auf eine Weisung von oben warten, da keiner so genau wüsste wie was wann wo. Vor nächster Woche würde da auch sicher nichts passieren, eher übernächste. Ich solle doch bitte ab 9.1. nochmals telefonisch nachfragen ob es schon möglich wäre, damit ich mir den Weg sparen kann.

      Nun denn... so ist also jetzt die Lage in GF.

      Wollte euch nur informieren, falls es hier noch jemanden aus diesem Verwaltungsbezirk gibt, der ähnliches vor hat wie ich heute ;)
    • Also gut, EDV-Probleme sind das eine, da dauert die Bearbeitung des Aktes eben länger. Vielleicht ist der Herr Gewerberegister auf Schiurlaub.
      Wäre auch nicht so schlimm, denn zumindest ausüben darf man ein freies Gewerbe sofort nach der Anmeldung.

      Was hingegen bemerkenswert ist, ist diese flächendeckende Ignoranz für Recht und Gesetz bei den Behörden 1. Instanz. Der Verfassungsgerichtshof kann beschließen was er will, die Rechtslage ist uns wurscht, ohne Weisung von oben tun wir gar nichts. Da könnt ja dann ein jeder kommen und verlangen, dass wir uns einfach an Gesetze halten.

      Besonders haarsträubend ist, dass nicht einmal die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens (Verpflichtung zur Annahme) geläufig sind.

      Den einzelnen Beamtinnen, die nach der Matura dort hingesetzt werden ist das nicht vorzuwerfen, aber dass die Ausbildung offenbar so schlecht ist und dass sie offenbar nicht einmal eine einigermaßen rechtskundige Person haben, die sie anrufen können, ist schlimm.

      Umso wichtiger ist, dass man im Zweifel nicht klein beigibt und versucht, sein Recht durchzusetzen. Die neuen Verwaltungsgerichte lassen hoffen.
    • Tirola schrieb:

      Bei einem vorhandenen Pressefotografen muss dieser nur umbenannt werden - das macht die BH. Die Dame schickt die Info an die BH weiter.


      Ummelden geht meines Wissens nicht.

      Pressefotograf abmelden und Berufsfotograf anmelden ist der richtige Weg

      Das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign bleibt ja weiterhin bestehen. ( ob es Sinn macht ist eine andere Geschichte)

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