frage bzgl. ausübung von bildbearbeitung!

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    • frage bzgl. ausübung von bildbearbeitung!

      hallo,
      um meine unsicherheit etwas näher zu bringen, ich beschäftige mich mit bildkomposings, in dem ich bilder aus fotos(oft über 10 fotos) gestalte. also nicht nur foto vor neuen HG und 2 filter darüber, sondern ein neues bild mit eigenem thema das die fotos als elemente beihaltet!
      ich selbst sehe die fotographie als mittel zum zweck um meine bildideen umzusetzen. also als künstler der bilder benutzt und nicht als "fotograf" der bildbearbeitung betreibt!

      wenn ich mich aus dem ganzen postingsalat im internet richtig informiert habe ist die bildbearbeitung jedoch in allen belangen dem fotografengewerbe vorbehalten und scheint auch nach wie vor keine lockerung erhalten zu haben, oder?

      mein interesse wäre es bildgestaltungen in kleinen aufträgen durchführen zu dürfen!
      nun ist meine frage wie man das bewerkstelligen kann und welche wege es dafür gibt!

      versuche seit tagen mich da schlau zu machen jedoch sehe ich auch mit den änderungen nur die möglichkeit (wenn ich das richtig verstanden habe) drei jahre gewerblich zu fotographieren und dies auch nur für unternehmen.

      der andere weg scheint zu sein fotograph mit einschränkung auf bildbearbeitung, allerdings scheine ich da wiederum keine eigenen fotos die ich für das projekt mache benutzen zu dürfen!

      gibt es die möglichkeit da ich ja bei meinen bildern etwas gänlich neues erschaffe die möglichkeit dies als künstler zu praktizieren und nicht als "fotograf"?

      hoffe ihr könnt mir vll. möglichkeiten aufzeigen wie ich meinem ziel näherkomme, oder korrigieren falls ich dabei etwas falsch verstanden habe!

      da ich denke meine situation ausführlich erkärt zu haben würde ich mir wünschen es auf konstruktive antworten zu beschränken!!!
    • Simplicissimus schrieb:

      gibt es die möglichkeit da ich ja bei meinen bildern etwas gänlich neues erschaffe die möglichkeit dies als künstler zu praktizieren und nicht als "fotograf"?


      Künstlerische Tätigkeiten und Unterricht sind aus der Gewerbeordnung ausgenommen - soweit die gute Nachricht.

      Nur brauchst du eine "Anerkennung" als Künstler, um damit auch wirtschaftlich durchzukommen.

      siehe.....

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      ...unter Pkt.4 dann zu finden...

      Wer kann feststellen, ob meine Tätigkeit eine künstlerische ist ?
      Bei erfolgreich absolvierter künstlerischer Hochschulausbildung, wird vom Vorliegen einer künstlerischen Befähigung betreffend
      die konkrete künstlerische Tätigkeit ausgegangen. Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) definiert
      den Künstler in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der die aufgrund ihrer künstlerischen Befähigung
      im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft. Im Zweifelsfall entscheidet eine Künstlerkommission,
      die sich aus Vertretern der Künstlervereinigung und der Verwertungsgesellschaften zusammensetzt, anhand der bisherigen
      künstlerischen Leistungen autonom mit einem Gutachten. Details unter: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      lg Michael
    • vielen dank einmal für rasche und hilfreiche(!) antworten! :)

      hab mir die broschüre durchgelesen ...hab mir damit ein besseres bild machen können allerdings kann halt nach wie vor nicht sagen ob die chancen bestehen mit bildbearbeitung da anerkannt zu werden. diese wird ja prinzipiell als handwerk gehandhabt wird was es bei normaler ausführung ja auch ist.
      gibt es zufällig erfahrungsberichte in diesem punkt?

      @archman bin jetzt nicht ganz sicher ob es so einfach geht da was ich bis jetzt so rausgelesen habe der grafiker ja nur bilder optimieren darf!
      oder trifft das nur zu wenn er nur den auftrag für das bild hat. darf dieser ein bild ganzheitlich bearbeiten wenn dies zu seinem projekt gehört(also in meinem fall das bildkomposing)?
    • Simplicissimus schrieb:

      nun ist meine frage wie man das bewerkstelligen kann und welche wege es dafür gibt!


      ich versteh nicht ganz, wo dein problem ist.
      du machst eine einfache prüfung bei der WKO, um berufsfotograf eingeschränkt auf digitale bildbearbeitung zu machen.

      "Prüfung für das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung
      Mündliche Prüfung
      § 10. (1) Die mündliche Prüfung über einschlägige Urheberrechtsbestimmungen hat 20 bis 25 Minuten zu dauern.
      (2) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen."


      sorry, falscher tip, hab das eröffnungsposting falsch interpretiert!
      für eigene fotos geht das NICHT!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kohli-vie ()

    • wenn du fotografie/bildbearbeitung aus rein künsterischen absichten praktizierst, brauchst du keinen nachweis als berufsfotograf. du kannst es frei ausüben und darfst sogar damit geld verdienen (durch den Verkauf deiner fertigen Bilder). Im Grunde brauchst du auch keine künstlerische Ausbildung (obwohl diese deine Laufbahn sicher erleichtern würde)

      ...du kannst einfach so Künstler sein - klingt jetzt einfach, ist aber mit sicherheit ein harter weg

      ...ob du mit bildbearbeitung als Künstler anerkannt wirst? - sch... drauf, tu es einfach wenn es dein richtiges werkzeug sein soll
    • kohli-vie schrieb:

      Simplicissimus schrieb:

      nun ist meine frage wie man das bewerkstelligen kann und welche wege es dafür gibt!


      ich versteh nicht ganz, wo dein problem ist.
      du machst eine einfache prüfung bei der WKO, um berufsfotograf eingeschränkt auf digitale bildbearbeitung zu machen.

      "Prüfung für das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung
      Mündliche Prüfung
      § 10. (1) Die mündliche Prüfung über einschlägige Urheberrechtsbestimmungen hat 20 bis 25 Minuten zu dauern.
      (2) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen."


      :daumenhoch:

      sicher der alles in allem sauberste und auf Dauer unkomplizierteste Weg.
    • webwolfi schrieb:


      kohli-vie schrieb:


      Simplicissimus schrieb:

      nun ist meine frage wie man das bewerkstelligen kann und welche wege es dafür gibt!


      ich versteh nicht ganz, wo dein problem ist.
      du machst eine einfache prüfung bei der WKO, um berufsfotograf eingeschränkt auf digitale bildbearbeitung zu machen.

      "Prüfung für das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung
      Mündliche Prüfung
      § 10. (1) Die mündliche Prüfung über einschlägige Urheberrechtsbestimmungen hat 20 bis 25 Minuten zu dauern.
      (2) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen."


      :daumenhoch:

      sicher der alles in allem sauberste und auf Dauer unkomplizierteste Weg.
      habe diese auch in erwägung gezogen aber finde nirgens was diese einschränkung umfasst bzw was ich dann tatsächlich darf!
      den wenn dies bedeutet das ich keine eigenen fotos bearbeiten darf sondern für meine arbeiten jemanden beauftragen muss kann ich mir nicht vorstellen das ich damit auf einen grünen zweig käme!

      wenn ich versuchen würde dies auf der künstlerischen schiene anzugehen, darf ich dann auch auftrage annehmen oder nur geschaffenes verkaufen? gibt es sonst relevante einschränkungen?

      ich weiß ich frage gerade löcher in den bauch:) aber mir ist es wichtig bei meinem vorhaben ein klares ziel vor augen zu haben und dazu muss ich mich mal aus diesen regeldschungel mal raussehen!
    • hab bei WKO das gelesen!
      http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=693988&dstid=335

      "Was dürfen „Pressefotografen und Fotodesigner“ zukünftig tun?

      • Das bisherige freie Gewerbe „Pressefotograf“ wird nunmehr „Pressefotografie und Fotodesigner“ lauten.
      • Damit wird der Kundenkreis für „Pressefotografen und Fotodesigner“ erweitert.
      • „Pressefotografen und Fotodesigner“ dürfen künftig ihre Bilder
        auch an „Unternehmer“ verkaufen (z.B. Werbeagenturen, Auftraggeber,
        Industriekunden). Der Wirtschaftsausschuss des Österreichischen
        Nationalrates hat dazu klar gestellt, dass unter dem Begriff
        „Unternehmer“ auch Aufträge von Trägern der Selbstverwaltung und
        Gebietskörperschaften, Vereinen, Politischen Parteien,
        Interessensvertretungen sowie NGOs angenommen werden können.
      • Aufträge von Privatkunden sind an „Pressefotografen und Fotodesigner“ sind weiterhin ausgeschlossen.
      • Erst nach Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen
        selbständigen Tätigkeit ist der volle Berufszugang für „Berufsfotografen
        und Fotodesigner“ möglich.
      • Die EU-RL über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
        schreibt vor, dass diese Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre
        ausgeübt worden sein muss.
      • Nach diesem Praxisnachweis können „Pressefotografen und
        Fotodesigner“ das volle Berufsfotografengewerbe mit vollem
        Berechtigungsumfang ohne weitere Restriktion anmelden können. Es ist ein
        einfacher Übertritt von „Pressefotografie und Fotodesigner“ in
        Berufsfotografie vorgesehen."
      so nun sellt sich mir die frage ob ich mit dem vorhaben das ich im ausgangsposting angeführt habe nicht im grunde unter fotodesigner fallen würde. würde mir zwar aufträge von privatkunden vewehren aber von unternehmen dürft ich scheinbar annehmen?
      sehe ich das richtig das sich jeder als fotodesigner anmelden kann oder sind gibts da ebenfalls einiges zu beachten?
      und danke nochmals das bis jetzt nur brauchbare postings kamen! ;)
    • @webwolfi denke auch das dies am besten noch beschreibt was ich vorhabe. vll. deswegen weil es am schwammigsten definiert ist :D
      von offizieller seite könnte ich nämlich nichts finden was diesen begriff defeniert zumindest nicht auf österreich bezogen!

      stelle hier mal auch einen bericht ein der denk ich interessant ist für jene die nach ähnlichen antworten suchen! [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      lg
    • habe gestern noch einiges nachgelesen wie man da vorgeht!

      hab ich das richtig verstanden das ich zu allererst mir eine bestätig holen sollte das ich neugründer bin bevor ich ein gewerbe anmelden gehe?
      dann im anschluß das gewerbe also "pressefotograf und fotodesign" anmelden gehe.
      da ich nicht weiß ob ich unter künstler fallen würde wäre dies vom steuerlichen natürlich nicht uninteressant! scheinbar entscheidet die künstler kommission nur ob meine entwürfe schaffenhöhe erreichen und für die umsetzung wird das gewerbe benötigt! da die umsetzung ja mit handwerken durchgeführt wird. Korrekt soweit?
      nun bin ich mir nicht sicher reicht man da zuerst an die künstlerkommision ein oder meldet man zuerst das gewerbe an und die reichen das bei der künstlerkommision zur überprüfung ein?

      ich weiß das WK mir info geben kann aber würde gerne zuerst wissen was ich der reihe nach abklapper bevor ich hin und her renne. nebenbei mag ich auch nicht ahnungslos dort aufkreuzen. meist stößt man auf offenere ohren wenn man bereits selbst einen plan hat! ;)
    • ging davon aus aufgrund von u.a. diesem bericht:
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      NEUER ZUSTAND ab Inkrafttreten des Gesetzes:

      Es gibt immer noch 2 Gewerbe, der Zugang ist nicht komplett frei. Ein
      Gewerbe ist auf jeden Fall anzumelden. Das ist über die WKO kostenfrei
      und kostet an die 240 Euro Kammerumlage im Jahr. Ausnahmen gibt es für
      “anerkannte Künstler”, aber keine Definition, wer das ist.

      hat man den mit anerkannten künstler aleine keine einschränkungen??
      angenommen ich brauch für mein bildkomposing das dann zwar unter kunst fällt als bildelement ein model. dürfte ich das denn ablichten den die einzelnen elemente dafür fielen ja nicht unter kunst erst das was am ende daraus gemacht wird! oder wird das wie beim designer gehandhabt der fotos machen darf solange sie dann in sein projekt einfließen?
    • M_Martin_M schrieb:

      du bist wohl auch ein Troll


      Warum?

      Ich verstehe ganz im Ernst nicht, welche unglaublichen Vorteile es bringen soll, als Künstler zu gelten, wenn (wenn ich das richtig gelesen habe) die Einschränkung auf B2B zu Beginn kein Problem ist.

      Künstler sind ebenso einkommensteuerpflichtig und bei der SVA pflichtversichert.

      Der einzige Vorteil ist ein Zuschuss zu den SV-Beiträgen, wenn sie vom Künstler sein leben. Im Gegenzug müssen sie sich "begutachten" lassen.

      Das Gewerbe meldet man an (in Wien sogar einfach online) und gut ist's.

      edit: ok 8)

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