Änderung der Gewerbeordnung veröffentlicht

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    • Die Liebhaberei löst ein anderes Problem, nämlich ab wann das Finanzamt Ausgaben und deren Absetzbarkeit von der Steuer akzeptiert, weil diese Ausgaben notwendige Aufwendungen für Einnahmen waren. Nimmst du zu wenig ein im Verhältnis zu deinen Ausgaben, kannst du diese nicht abschreiben oder bekommst die Umsatzsteuer zurück. Das hat mit dem eigentlichen Gewerbe nichts zu tun.

      Jo
    • Das einzige Problem mit der neuen Ordnung ist das gleiche wie mit der alten: man muss B2B arbeiten, damit man nach 3 Jahren B2C machen darf. Aber seien wir uns ehrlich: wenn jemand nicht gerade vom Pressebereich kommt, dann beginnt man im privaten Sektor zu fotografieren. B2B-Kontakte zu knüpfen ist am Anfang gar nicht so einfach, weil man mal den Fuß reinbekommen muss. Klar, wenns mal läuft, dann schaut die Sache anders aus.
    • Whitesnake,

      das macht die Regel ja so pervers. Wenn du ernsthaft und seriös arbeiten willst, wir es schwieriger, aber für all die windigen Nebenerwerbsknipser stellt die Regelung kein großes Hindernis dar. Da kann man schon mal 3 Jahre offiziell aussitzen und sich gerade genug Rechnungen organisieren um vor der Finanz die neue Ausrüstung glaubwürdig erscheinen zu lassen. Ich bin gespannt, wie die Innungsmeister blöd schauen werden, wenn die Hausfrauen mit Kamera Fraktion zum politischen Machtfaktor bei der Innungsmeisterwahl wird.

      Jo
    • Jodoform schrieb:

      Langsam bekomme ich wirklich Lust, mir den Gewerbeschein deshalb zu holen um auszuprobieren, ob es geht. Die paar Euro für Umlage und Anmeldung sollte man über die Steuer wieder rein bekommen. Davon Leben oder ernsthaft mit Photographie Geld zu verdienen würde ich trotzdem nicht wollen.
      ...wer will das schon ? :party: :party: :party:

      Aber sieh es doch einmal von einer ganz anderen Seite.

      Wenn jemand für eine Firma eine Webseite erstellte und dabei der Kunde wünschte, daß seine 20 Sachbearbeiter auf der Webseite mit Kontaktdaten und Fachgebiet zu sehen sind. Selbst machen ? - bis zum 15.Sept. illegal !

      Bis dato mußtest du dafür einen Berufs-Fotografen holen, der 20 halbwegs brauchbare Porträts im Firmen-T-Shirt macht (und weil dann mindestens 3 Leute an dem Tag fehlen darf er gleich noch einmal anfahren) - kurz - ein ganz schöner Kostenpunkt, weit über den Kosten für die Kammerumlage.

      Durch die neue Regelung macht sie der Webdesigner (mit 2.Gewerbeschein - "Pressefotograf und Fotodesigner") selber so nebenbei bei seinen paar Kundenbesuchen und verdient an dem ganzen Auftrag für die Website nun mehr, ohne dabei illegal zu werden oder dafür belangt werden zu können.

      ODER - ein Kunde will auch seine 3-4 Kernprodukte auf der Website schön drauf haben, etc.,etc.,etc.

      Allein die B2B-Freigabe in den ersten 3 Jahren läßt einige Leute nun ruhiger schlafen - die wollen gar nicht den großen "Berufsfotografen" - die wollen ein paar Bilder machen und keine Angst haben müssen, dafür belangt zu werden.

      Von der Photographie allein leben die wenigsten, die nun froh sind über das neue Gesetz.

      Enttäuscht darüber sind nur die Koffer, die glauben, besser als Baumann oder Bitesnich (und so manch weiterer) zu sein nach 3 Monaten herumknipsen mit APS-C-Sensor, und die auch glauben, die Welt da draußen wartet nur auf ihre Foto-"Genie-Ergüße", um sie mit strahlendem Ruhm zu überschütten. :party:
    • Whitesnake schrieb:

      Das einzige Problem mit der neuen Ordnung ist das gleiche wie mit der alten: man muss B2B arbeiten, damit man nach 3 Jahren B2C machen darf. Aber seien wir uns ehrlich: wenn jemand nicht gerade vom Pressebereich kommt, dann beginnt man im privaten Sektor zu fotografieren. B2B-Kontakte zu knüpfen ist am Anfang gar nicht so einfach, weil man mal den Fuß reinbekommen muss. Klar, wenns mal läuft, dann schaut die Sache anders aus.


      Auch wenn ich aus verschiedenen, vor allem politischen und verfassungsrechtlichen Gründen für die volle Freigabe bin:

      Das ist für mich kein Argument gegen die neue Regelung. In vielen Gewerben, gerade im Kreativbereich gibt es gar keinen B2C Markt und muss man erst Kontakte aufbauen und sich einen Kundenstock erarbeiten.
    • Jodoform schrieb:

      Ich bin gespannt, wie die Innungsmeister blöd schauen werden, wenn die Hausfrauen mit Kamera Fraktion zum politischen Machtfaktor bei der Innungsmeisterwahl wird.
      Davor fürchten sie sich sicher weniger, die wählen wie im richtigen Leben eh immer den "hübschesten" Kandidaten :party:

      Die Ängste gehen da mehr in die Richtung, daß frei und liberal denkende Leute vielleicht mal das Sagen hätten, weil genau die haben ja jetzt Dampf gemacht gegen die alte Regelung.

      Und z.B. bei den Steuerberatern gabs (oder gibts sogar noch) schon mal eine "grüne" Vertretung - schockschwerenot, und die Kennen sich auch noch berufsmäßig mit Geld aus und lassen sich mit althergebrachten "wirtschaftspolitischen Interessen" nicht bekämpfen. 8)

      Die Angst geht eher um vor Leuten, die vor den "alten" Systemen keinerlei Respekt mehr haben und sie schamlos hinterfragen. :D
    • M_Martin_M schrieb:

      Also was hat die Sensorgröße jetzt mit der Gewerbeordnung zu tun?
      Der Satz bezog sich auch auf Leute, die mit einer Consumer-Cam ein paar Monate fotografieren und sich dann damit selbständig machen wollen - und nicht auf die Gewerbeordnung.
      (gegen den APS-C Sensor ist gar nichts einzuwenden, er stand nur symbolisch für die von den von mir angesprochenen Leuten verwendete Technik)
    • Michael Rothauer schrieb:



      Aber sieh es doch einmal von einer ganz anderen Seite.

      Wenn jemand für eine Firma eine Webseite erstellte und dabei der Kunde wünschte, daß seine 20 Sachbearbeiter auf der Webseite mit Kontaktdaten und Fachgebiet zu sehen sind. Selbst machen ? - bis zum 15.Sept. illegal !

      Bis dato mußtest du dafür einen Berufs-Fotografen holen, der 20 halbwegs brauchbare Porträts im Firmen-T-Shirt macht (und weil dann mindestens 3 Leute an dem Tag fehlen darf er gleich noch einmal anfahren) - kurz - ein ganz schöner Kostenpunkt, weit über den Kosten für die Kammerumlage.


      Das ist sicherlich nicht notwendig.
      Dies bewegt sich im Rahmen des Nebenrechts.
      Die paar Fotos kann er sicherlich selbst machen.
      l.g. Günter
    • kohli-vie schrieb:

      Jodoform schrieb:

      Ich mag mich irren, aber meines Wissens nach waren photographische Dienstleistungen nie ein Nebenrecht.


      du irrst dich nicht.
      diese "nebenrechte" sind genau im gesetz definiert


      Ihr irrt euch beide.

      §32 (1) Z.1 GewO:
      Gewerbetreibenden stehen auch folgende Rechte zu:
      1. alle Vorarbeiten und Vollendungsarbeiten auf dem Gebiet anderer Gewerbe vorzunehmen, die dazu dienen, die Produkte, die sie erzeugen oder vertreiben sowie Dienstleistungen, die sie erbringen, absatzfähig zu machen sowie in geringem Umfang Leistungen anderer Gewerbe zu erbringen, die eigene Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen;


      Wenn also eine Website der Auftrag ist, und auf irgend einer Unterseite kommen die Bilder der MitarbeiterInnen vor, geht das sehr wohl.

      Was nicht geht: Nur die Bilder für die MitarbeiterInnen-Seite zu machen, auch wenn damit ein geringfügiges Update der Website verbunden ist.

      Es gibt generell keine Beschränkung auf bestimmte Gewerbe, in denen Nebenrechte ausgeübt werden dürfen noch einen Ausschluss bestimmter Gewerbe. Nur bei bestimmten Nebenleistungen ist der zulässige Umfang genau beschrieben. Hiezu ein Beispiel: Nebenrecht von Montage, Wartung und Reparatur: Ein Fotofachhändler darf auch Kameras und Zubehör warten oder reparieren, aber nicht generell sondern nur die, die er selbst verkauft hat. (§ 32 (1) Z 6.)

      Das beschriebene Beispiel fällt aber unter die zitierte Ziffer 1.

      Wichtig zum Verständnis: alle aufgezählten Punkte im §32 (1) gelten nebeneinander jeder für sich, Z 2. bis Z.15 sind keine Einschränkung oder nähere Beschreibung der Z.1 sondern gelten daneben für sich.

      Link zum Gesetzestext:
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