BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen

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    • Mitterlehner und die Grünen haben sich sehr aktiv für die völlige Freigabe eingesetzt. Man muss aber auch Matznetter und den meisten anderen beteiligten Politikern zu Gute halten, dass die, als der erste Entwurf für den Abänderungsantrag kam (Reportagelösung), darauf bestanden haben, dass der per Handschlag geschlossene Kompromiss auch umgesetzt wird und niemand gelinkt wird

      lg Thomas
    • Bei aller Freude über den ach so tollen Kompromiss. Für Leute die geplant hatten sich auf Hochzeiten oder Portraits zu spezialisieren ändert sich defacto nicht viel, und die Vorfreude auf die künftigen Möglichkeiten wurde radikal zunichte gemacht. Trotzdem vielen Dank an die Arbeitsgruppe Freie Fotografie und alle Entscheidungsträger/Abgeordneten die sich nach wie vor für eine völlige Freigabe aussprechen und einsetzen. Vielleicht ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
    • so, der Text ist online:

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      35. § 150 Abs. 5 lautet:
      „(5) Berufsfotografen (§ 94 Z 20) sind auch zur Herstellung von Videofilmen berechtigt. Unbeschadet der Rechte von Berufsfotografen ist das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign kein reglementiertes Gewerbe gemäß § 94 Z 20. Pressefotografen und Fotodesigner dürfen für Unternehmer, Träger der Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften tätig werden, sofern ihre Fotografien ausschließlich zur Nutzung im Rahmen der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers oder des Aufgabenbereichs des Trägers der Selbstverwaltung bzw. der Gebietskörperschaft bestimmt sind.“
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      und

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      55. § 376 Z 15 Abs. 4 lautet:
      „15. (4) Gewerbetreibende, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.xx/xxxx das Pressefotografengewerbe ausgeübt haben, sind berechtigt, das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign im Umfang des § 150 Abs. 5 letzter Satz auszuüben.“
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      die "Drei-Jahres-Lösung" steht nicht im Gesetzestext, sie ist nur im Ausschussbericht erwähnt:

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      Der mit der Regierungsvorlage beabsichtigten Liberalisierung des Berufsfotografengewerbes soll unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts des Handwerks und der Meisterprüfung entsprochen werden.
      Es soll daher vorgesehen werden, dass das Pressefotografengewerbe zukünftig Pressefotografie und Fotodesign lautet und der Kundenkreis erweitert wird.
      Gleichzeitig wird die Möglichkeit in Aussicht genommen, dass Pressefotografen und Fotodesigner sowie Berufsfotografen mit eingeschränktem Berechtigungsumfang nach Ausübung dieser Tätigkeiten für eine Zeit von drei Jahren das Berufsfotografengewerbe mit vollem Berechtigungsumfang ohne weitere Restriktion anmelden können. Hiezu soll entsprechende Vorsorge in der Berufszugangsverordnung gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 getroffen werden.
      *****

      Das muss also in die Berufsfotografen-Verordnung. Hier ist Mitterlehner allerdings nicht an irgendeine Zustimmung gebunden.
    • am 5. Juli steht die Änderung auf der Tagesordnung im Plenum des Nationalrates.


      kurzer Nachtrag zur Drei-Jahres-Frist aus dem Ausschussbericht:
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      Zu § 94 Z 20 GewO 1994 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 GewO 1994:
      Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, in der Verordnung gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 für das Gewerbe der Berufsfotografen (§ 94 Z 20 GewO 1994) folgende Punkte umzusetzen:
      Nach drei Jahren Tätigkeit sollen Pressefotografen und Fotodesigner ohne weitere Prüfung das Gewerbe des Berufsfotografen im vollen Berechtigungsumfang anmelden können.
      Nach drei Jahren Tätigkeit sollen Berufsfotografen mit eingeschränkter Berechtigung ohne weitere Prüfung das Gewerbe des Berufsfotografen im vollen Berechtigungsumfang anmelden können.
      Absolventen von Fotoklassen/Fotografieschwerpunkt-Ausbildungen auf höheren berufsbildenden Schulen, Universitäten oder Fachhochschulen oder von zeitlich und qualitativ gleichwer tigen Ausbildungen sollen bei Nachweis einer kaufmännischen Ausbildung (entweder in der Schule oder zB. Unternehmerprüfung) ohne Nachweis einer Praxiszeit das Gewerbe des Berufsfotografen im vollen Befähigungsumfang anmelden können.
      ---


      und zu Vereinen & Co:
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      Weiters stellt der Wirtschaftsausschuss fest, dass unter dem Begriff „Unternehmer, Träger der Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften“ auch Vereine, politische Parteien, Interessensvertretungen sowie NGOs zu subsumieren sind.
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    • webwolfi schrieb:


      Weiters stellt der Wirtschaftsausschuss fest, dass unter dem Begriff „Unternehmer, Träger der Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften“ auch Vereine, politische Parteien, Interessensvertretungen sowie NGOs zu subsumieren sind.

      Politische Parteien... Kammern... Innungen... wir dürfen jetzt also sogar für Staatsoberhäupter, Würdenträger und Standesvertretungen offiziell Imagefotos und Werbebröschüren fotografieren - aber weiterhin keine Passfotos oder Hausfrauen in Spitzenwäsche knipsen. Absurd, oder?

      :kaffee:
    • dH es gibt jetzt keine Meisterprüfung mehr, oder?
      Wie sieht das jetzt dann für Lehrlinge aus? Können die dann im Prinzip gleich nach der Lehrabschlussprüfung (sofern kaufmännische Ausbildung oder Unternehmerprüfung vorhanden) gleich das Berufsfotografengewerbe anmelden? Oder muss das dann auch über den Pressefotograf laufen??

      lg, p.
    • pflaumi schrieb:

      dH es gibt jetzt keine Meisterprüfung mehr, oder?
      Wie sieht das jetzt dann für Lehrlinge aus? Können die dann im Prinzip gleich nach der Lehrabschlussprüfung (sofern kaufmännische Ausbildung oder Unternehmerprüfung vorhanden) gleich das Berufsfotografengewerbe anmelden? Oder muss das dann auch über den Pressefotograf laufen??


      wenn du dir die letzten postings durchliest, findest du die antwort auf deine dubiosen fragen


      X(
    • pflaumi schrieb:

      dH es gibt jetzt keine Meisterprüfung mehr, oder?


      doch, es gibt sie weiterhin. Es gibt nur zusätzlich auch andere Wege zur Gewerbeberechtigung "BerufsfotografIn"

      pflaumi schrieb:

      Wie sieht das jetzt dann für Lehrlinge aus? Können die dann im Prinzip gleich nach der Lehrabschlussprüfung (sofern kaufmännische Ausbildung oder Unternehmerprüfung vorhanden) gleich das Berufsfotografengewerbe anmelden?


      nein

      pflaumi schrieb:

      Oder muss das dann auch über den Pressefotograf laufen??


      ja, aber dafür brauchst du weder eine Lehrabschlussprüfung noch die Unternehmerprüfung
    • webwolfi schrieb:

      das überlasse ich gerne denen, die es mit so unheimlicher Energie für sich ganz alleine haben wollen.


      DAS war jetzt aber böse! ;)

      An dieser Stelle:
      Vielen Dank an Webwolfi, Thomas_I und all die anderen,
      die sich so unermüdlich eingesetzt haben und auch hier
      das Forum stets aktuell gehalten haben! Außerdem meine
      Bewunderung eures persönlichen Einsatzes (Zivilcourage)!
      War echt eine spannende Gesetzeswerdung, wie ein Live-Ticker. :)

      lg
      Stefan

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