jetzt läufts
BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen
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beschlossen.
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Sehr hitzige Debatte. Highlight war der Sager mit den "höheren Weihen". Parteifreundschaft in Ehren, aber das war echt mehr als nur ein Kniefall.
Unklar ist weiterhin was mit Pressefotografen ist, die jetzt schon länger als drei Jahre ihren Schein haben. -
Whitesnake schrieb:
Unklar ist weiterhin was mit Pressefotografen ist
nein, ist es nicht
im antrag (der soeben durchgegangen ist) ist das genau beschrieben -
Whitesnake schrieb:
Unklar ist weiterhin was mit Pressefotografen ist, die jetzt schon länger als drei Jahre ihren Schein haben.
nein das ist klar.
siehe meinen Post hier: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
(unten)
das muss zwar der Minister erst verordnen, aber es spricht nichts dagegen, dass er das tun wird. Das ist wahrscheinlich mit ein Grund für die Firist von einem Monat für das Inkrafttreten. (Der Hauptgrund sind wohl verwaltungsorganisatorische Umstellungen)
Antwort: Sie können nach Inkraftteten der der eben angesprochenen Verordnung das (volle) Gewerbe "BerufsfotografIn" anmelden. Das gleiche gilt auch für alle, die bereits drei Jahre einen eingeschränkten Gewerbeschein (z.B. "eingeschränkt auf Portraitfotografie") haben. -
Fein, ich bin gespannt bei welchem Magistrat man dann vorstellig werden muss. Ich tipp mal auf die MA63. Spar ich mir einen Schein.
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das heißt wenn ich alles richtig deute- ist das gesetz ab 7.8. gültig, richtig?
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derillegaleSpinner schrieb:
das heißt wenn ich alles richtig deute- ist das gesetz ab 7.8. gültig, richtig?
nein. Ein Gesetz tritt normalerweise am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dieses ein Monat nach dieser Veröffentlichung.
Bisher hatten wir den Beschluss im Nationalrat. Jetzt muss es in den Bundesrat, der hat seine nächste und letzte Sitzung vor der Sommerpause am 19. Juli. Es ist zu hoffen (und anzunehmen), dass es da auf der Tagesordnung ist. Er wird wohl keinen Einspruch erheben.
Dann muss noch der Bundespräsident unterschreiben und der Kanzler gegenzeichnen. Das ist zwar ein Formalakt, aber er muss sein und braucht in der Ferienzeit vielleicht ein paar Tage länger. Erst dann kann es ins Bundesgesetzblatt.
ich hab schon weiter oben geschrieben, dass ich mit einem Inkrafttreten Ende August/Anfang September rechne. -
ok-danke nochmals *schäm*
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Steht schon fest welche Ausbildungen an die drei jaehrige Frist anrechenbar sind? Vielleicht koennte eine kundige Person hier eine Liste posten.
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Pino schrieb:
Steht schon fest welche Ausbildungen an die drei jaehrige Frist anrechenbar sind? Vielleicht koennte eine kundige Person hier eine Liste posten.
Es steht noch gar nichts diesbezüglich fest, da werden wir uns wohl bis zur Verordnung gedulden müssen, und die kann noch ein wenig dauern.
Was klar sein dürfte:
ENTWEDER drei Jahre Praxis ODER Ausbildung.
Jedenfalls dürften einschlägige Studien an österreichische Universitäten (Kunsthochschulen) bzw. Fachhochschulen anerkannt werden und die Matura an der "Grafischen". -
Am 19.07. (Donnerstag) ist das Thema im Bundesrat wenn ich es richtig sehe:
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Wann können wir dann zeitlich mit einem BGBl und Inkrafttreten rechnen?
Mal eine andere Frage:
dürfen wir uns dann nur "Fotodesigner" nennen?
Falls ja, könnnte das Thema nicht ganz uninteressant werden.
Denn - wie wirbt man am Anfang um Kunden wenn man "Fotografie" nicht in den Mund nehmen (oder auf Werbung schreiben) darf? -
pickupcat schrieb:
dürfen wir uns dann nur "Fotodesigner" nennen?
du kannst dich nennen, wie du willst (ausser natürlich meisterfotograf)
nur in deinem gewerbeschein steht halt "fotodesigner und pressefotograf" -
pickupcat schrieb:
Am 19.07. (Donnerstag) ist das Thema im Bundesrat wenn ich es richtig sehe:
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Wann können wir dann zeitlich mit einem BGBl und Inkrafttreten rechnen?
Mal eine andere Frage:
dürfen wir uns dann nur "Fotodesigner" nennen?
Falls ja, könnnte das Thema nicht ganz uninteressant werden.
Denn - wie wirbt man am Anfang um Kunden wenn man "Fotografie" nicht in den Mund nehmen (oder auf Werbung schreiben) darf?
das mit dem Termin im Bundesrat siehst du richtig.
Die Veröffentlichung geht normalerweise schnell (ein paar Tage), es braucht aber formal eine Unterschrift von Bundespräsident und eine Gegenzeichnung des Kanzlers, und ganz praktisch die BeamtInnen die das dann de facto ins Netz stellen. Das kann insgesamt zu kleinen Verzögerungen führen.
Zur Frage, wie man sich mit dem neuen Gewerbeschein nennen darf:
Solange niemand irgendjemand klagt und das ausjudiziert ist kann man natürlich nie zu 100% was sagen, aber fürs Erste einmal denke ich, dass folgende Einschätzung ziemlich gut hinkommt:
"Fotograf" bzw. "Fotografin" ist keine gesetzlich geschützte Bezeichnung, auch das "geschützte" Gewerbe heißt nicht "FotografIn" sondern "BerufsfotografIn".
Das neue Gewerbe heißt "Pressefotograf und Fotodesigner" auch hier ist der Fotograf drin.
Wenn du z.B. auf deiner Website stehen hast:
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Klothilde Beispielberger Fotografie
Ich bin Fotografin mit Schwerpunkt XY. Ich lebe und arbeite in Hinterstinkenbrunn, Paris und New York.
Rarbarber Wischiwaschi blah.
und irgendwo:
Mein Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Körperschaften....
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bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.
Die Worte "Berufsfotograf" sowie "Meister" in jeder Kombination ("meisterhaft" etc...) würde ich meiden -
Ist doch nicht ganz unkritisch die Frage?
Ich nehme schon an, dass sich die bisherigen Platzhirsche nicht besonders über neue Konkurrenz freuen werden,
dem kritisch nachgehen und gegen alle vorgehen wo es geht.
Bei der WKO / Innung kann man wohl schlecht nachfragen, die werden das wohl maximal einschränkend interpretieren .. -
auch wenn die Gesetzesnovelle noch nicht im BGBl. kundgemacht ist, hat das BMWFJ bereits einen Begutachtungsentwurf für die Berufsfotografenverordnung online gestellt.
VO-Entwurf:
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Erläuterungen:
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kurz zum Inhalt:
Anerkennung von Universitäten und Fachhochschulen:
erfolgreicher Abschluss einer Universität oder eines Fachhochschul-Studienganges, wenn deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt plus Unternehmerprüfung
Anerkennung von Schulen:
erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt plus Unternehmerprüfung,
insbesondere:
- Höhere Lehranstalt für Medientechnik und Medienmanagement, Ausbildungszweig Fotografie und audiovisuelle Medien,
- Kolleg für Medientechnik und Medienmanagement - Fotografie und audiovisuelle Medien
- Kolleg für Berufstätige für Kunst und Design, Ausbildungszweig Fineart Photography und MultimediaArt
Drei Jahre Pressefotograf/Fotodesigner oder "eingeschränkter" Fotograf:
- Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Pressefotograf oder als Pressefotograf und Fotodesigner oder
- Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Berufsfotograf mit eingeschränktem Berechtigungsumfang
Es muss sich um eine ununterbrochene dreijährige jeweils selbständig ausgeübte Tätigkeit handeln. Der Nachweis darüber, dass die Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt wurde, kann durch eine von der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft ausgestellte Bestätigung erbracht werden, aus der hervorgeht, dass während der dreijährigen Ausübung keine Ruhendmeldung des Gewerbes erfolgt ist. -
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...was lange gährt wird endlich gut
...und das mit der vollen B2B-Erlaubnis (business to business) für den "Pressefotograf und Fotodesigner" steht woanders drin oder hab ich da wieder eine Leseschwäche gehabt ?
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Michael Rothauer schrieb:
...was lange gährt wird endlich gut
...und das mit der vollen B2B-Erlaubnis (business to business) für den "Pressefotograf und Fotodesigner" steht woanders drin oder hab ich da wieder eine Leseschwäche gehabt ?
die steht im Gesetz. Text irgendwo weiter oben in diesem Thread verlinkt. -
steht nun im BGBl und tritt somit am 15. September 2012 in Kraft.
eine Zusammenfassung der neuen Rechtsordnung poste ich in einem anderen Thread:
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