BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen

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    • berndniph schrieb:

      danke erstmal an alle beteiligten ! :liebe:

      heißt das jetzt so schnell wie möglich den pressefotografen anmelden und in 3 jahren ist dann alles okay ?
      muss man ne bestimmte summe umsätze generieren, oder reicht ein quasi "scheingewerbe" auch ? ;)
      oder sind die details no ned fix ?

      lg bernd


      ein gewerbe ohne umsätze? zawos?

      und nach den 3 jahren würde es dann auch nur zweimal nix umsatz werden, oder?

      :party:
    • berndniph schrieb:

      danke erstmal an alle beteiligten ! :liebe:

      heißt das jetzt so schnell wie möglich den pressefotografen anmelden und in 3 jahren ist dann alles okay ?
      muss man ne bestimmte summe umsätze generieren, oder reicht ein quasi "scheingewerbe" auch ? ;)
      oder sind die details no ned fix ?

      lg bernd
      Also das wird sich in der Praxis zeigen und ggf mal ausjudiziert werden. Nach meiner persönlichen Rechtsansicht genügt ein tatsächlich nicht ausgeübtes Scheingewerbe nicht. Die Tatbestände knüpfen ja an die Ausübung der Tätigkeit an, nicht an die Anmeldung der Tätigkeit und rein vom Sinn und Zweck her wäre jede andere Sicht nicht nachvollziehbar.

      Das ist jetzt sagen wir mal fast sicher endgültig, die Wahrscheinlichkeit, dass sich noch was (in eine der beiden Richtungen) ändert, ist fast gleich 0.

      lg Thomas
    • Vielleicht noch interessant: die Grüne Fraktion in der WKÖ haben in der WKÖ eine Resolution beantragt, wonach die WKÖ das Parlament auffordern möge die völlige Freigabe des Gewerbes zu beschließen - die Resolution wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt

      War eh klar, dass der Antrag nicht durchgeht, aber die Grünen wollten klar machen, dass sie ganz klar und auch für die Zukunft für die völlige Freigabe sind.

      Aber das hat schon was: die angeblich wirtschaftsliberale ÖVP ist für Staatsprotektionismus und die linken Grünen für die völlige Liberalisierung :)

      lg Thomas
    • thomas_l schrieb:

      ach meiner persönlichen Rechtsansicht genügt ein tatsächlich nicht ausgeübtes Scheingewerbe nicht. Die Tatbestände knüpfen ja an die Ausübung der Tätigkeit an, nicht an die Anmeldung der Tätigkeit
      Scheingewerbe sollte es ohnehin nicht geben, da ein Gewerbe mit Gewinnabsicht geführt werden muss. Nachdem dessen Prüfung nicht in den ersten 3 Jahren stattfindet, wird das Gewerberechtlich kaum Basis sein können.

      "Ausübung" statt "Anmeldung" wäre spannend: Das würde auch jene beinhalten, die die Tätigkeit ohne Gewerbeschein durchführen - im Angestelltenverhältnis etwa. Oder schwarz *duck* - kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, auch ersteres nicht. Wie soll das geprüft werden?
    • kreutzer schrieb:

      Wie soll das geprüft werden?
      Einfache Antwort - meistens GAR NICHT !

      Habe selbst vor unendlich langer Zeit den "Handel" mit Einschränkung auf den "Maschinenhandel" gelöst, und damals (oder auch noch heute) gilt da auch eine 3 Jahresfrist auf den uneingeschränkten Handelsschein (also Waren aller Art)

      Fakt ist jedenfalls: Ich habe 3 Jahre eigentlich mit gar nichts "gehandelt" im eigentlichen Sinne. Es wurde zwar (in einem anderen Gewerbe) positiv bilanziert in der Firma, nur "gehandelt" wurde nicht.

      Heute haben wir zwar auch ca. 20% ECHTEN Handel in der Firma mit drin, aber als ich den uneingeschränkten Schein vor ca.10 Jahren zugesprochen bekam, war von Handel keine Spur in meiner Firma.

      Daraus folgt für mich:
      Eine "Kontrolle" wird bestenfalls über die Bilanzen oder Gewinne der Firmen möglich sein, sprich wenn du Gewinn vorweisen kannst, werden sie nicht fragen nach 3 Jahren, ohne Gewinn wird man vielleicht stichprobenartig auch mal Abweisungen machen und Beweise für die Tätigkeit fordern.

      Wie es schon so schön im ersten Otto-Film hieß: "Seien sie ERFOLGREICH !" :D
    • also, im ersten entwurf war ja davon die rede, dass:
      1. alle bisherigen pressefotografen, die bereits 3 jahre tätig sind
      2. alle eingeschränkten fotografen
      sofort den vollfotografen beantragen können

      das wurde ja komplett herausgenommen

      aaaaaber:
      alle, denen es gelungen ist (ich hab keine ahnung, wieviele das sind, ich kenne vielleicht mal 2-3), den "fotograf eingeschränkt auf portraitfotografie", die sollten trotzdem gleich zum vollfotografen kommen können.

      denn der einzige ausschliessungsgrund bei den neuen "freien fotografen" ist das B2B
      und bei der portraitfotografie ist aber B2B nicht ausgeschlossen

      ich weiss, was ich am tag nach der gesetzesänderung machen werde ;)
    • kohli-vie schrieb:

      also, im ersten entwurf war ja davon die rede, dass:
      1. alle bisherigen pressefotografen, die bereits 3 jahre tätig sind
      2. alle eingeschränkten fotografen
      sofort den vollfotografen beantragen können

      das wurde ja komplett herausgenommen

      aaaaaber:
      alle, denen es gelungen ist (ich hab keine ahnung, wieviele das sind, ich kenne vielleicht mal 2-3), den "fotograf eingeschränkt auf portraitfotografie", die sollten trotzdem gleich zum vollfotografen kommen können.

      denn der einzige ausschliessungsgrund bei den neuen "freien fotografen" ist das B2B
      und bei der portraitfotografie ist aber B2B nicht ausgeschlossen

      ich weiss, was ich am tag nach der gesetzesänderung machen werde ;)


      Was gibt dir die Sicherheit das wir einen Vollfotografenschein bekommen? Ich kenne übrigens mit dir mindestens 5 denen das "gelungen" ist.
    • kohli-vie schrieb:

      also, im ersten entwurf war ja davon die rede, dass:
      1. alle bisherigen pressefotografen, die bereits 3 jahre tätig sind
      2. alle eingeschränkten fotografen
      sofort den vollfotografen beantragen können

      das wurde ja komplett herausgenommen


      Nein, das ist eh drinnen, aber im Abschnitt zu §18 (Fotografenverordnung)

      Edit: Woraus zitierst du genau?

      Von eingeschränkten Fotografen war bisher keine Rede...

      Edit 2: Praxiszeit >3 Jahre, sollte dann kein Unterschied zum Pressefotografen sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von newbee ()

    • Whitesnake schrieb:

      Was gibt dir die Sicherheit das wir einen Vollfotografenschein bekommen? Ich kenne übrigens mit dir mindestens 5 denen das "gelungen" ist.


      sicherheit nicht, reine logik.

      der neue "freie fotograf" darf alles ausser B2C in den ersten 3 jahren

      der bestehende eingeschränkte darf jedoch B2C schon seit anfang an machen

      somit ist das, was in den ersten 3 jahren nicht erlaubt ist, durch einen anderen gewerbeschein abgedeckt

      somit sollte eine "zusammenlegung" möglich sein
    • newbee schrieb:

      Edit: Woraus zitierst du genau?
      Von eingeschränkten Fotografen war bisher keine Rede...


      doch, im ersten entwurf:

      15. (4) Gewerbetreibende, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I
      Nr. xx/xxxx das Berufsfotografengewerbe (§ 99 Z 20 in der Fassung in der Fassung des
      Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 144/2011 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 6/2012) mit
      eingeschränkter Berechtigung
      oder das Pressefotografengewerbe ausgeübt haben, sind berechtigt,
      das Berufsfotografengewerbe ohne Einschränkung der Berechtigung auszuüben.

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