Digilog schrieb:
Das Ganze ist natürlich nicht schwarz/weiss, da das Gewerberecht hier eine deutliche Grauzone hat und daher auch viel hineininterpretiert werden kann. Ich würde aber davon ausgehen, dass wenn es zu einer Anzeige kommt im Zweifelsfall gegen mich/dich/uns/werauchimmerdenAuftragausführt interpretiert wird.
nochmals: es gibt keine grauzone im gewerberecht
die tätigkeit des fotografieren ist in österreich ein GEBUNDENES GEWERBE
somit musst du die gesetzlichen auflagen erfüllen
sobald du auch nur fotografische tätigkeiten anbietest, kann dich jeder fotograf nach UWG auf schadenersatz verklagen
die entscheidung trifft dann ein richter, und der fragt dich genau EINE sache:
"haben sie diese fotos für den kunden X gemacht, ja oder nein"
und damit hast du schon verloren