Freier Fotograf - Gesetzteslücke

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    • Digilog schrieb:


      Das Ganze ist natürlich nicht schwarz/weiss, da das Gewerberecht hier eine deutliche Grauzone hat und daher auch viel hineininterpretiert werden kann. Ich würde aber davon ausgehen, dass wenn es zu einer Anzeige kommt im Zweifelsfall gegen mich/dich/uns/werauchimmerdenAuftragausführt interpretiert wird.


      nochmals: es gibt keine grauzone im gewerberecht
      die tätigkeit des fotografieren ist in österreich ein GEBUNDENES GEWERBE
      somit musst du die gesetzlichen auflagen erfüllen
      sobald du auch nur fotografische tätigkeiten anbietest, kann dich jeder fotograf nach UWG auf schadenersatz verklagen

      die entscheidung trifft dann ein richter, und der fragt dich genau EINE sache:
      "haben sie diese fotos für den kunden X gemacht, ja oder nein"
      und damit hast du schon verloren
    • Die Grauzone besteht meines Erachtens nach darin, dass nicht genau festgelegt werden kann was eine fotografische Tätigkeit ist bzw. in wieweit die fotografische Tätigkeit zur Erfüllung eines Auftrages nötig ist.. Wenn ich eine Broschüre für einen Kunden gestalte, dann brauche ich jede Menge Fotos dafür. Mache ich diese selber, dann habe ich für den Kunden fotografiert. Aber dieser erhält die Fotos nur im Rahmen der fertigen Broschüre und nicht als lose Dateien in voller Auflösung, also sollte es rechtens sein. Wenn ich aber dem Kunden die Datei der Broschüre übergebe, in welcher ja zwangsweise die Fotos einzeln und in hoher Auflösung vorhanden sind, ist das dann noch rechtens oder nicht?
    • Digilog schrieb:

      Die Grauzone besteht meines Erachtens nach darin, dass nicht genau festgelegt werden kann was eine fotografische Tätigkeit ist bzw. in wieweit die fotografische Tätigkeit zur Erfüllung eines Auftrages nötig ist.. Wenn ich eine Broschüre für einen Kunden gestalte, dann brauche ich jede Menge Fotos dafür. Mache ich diese selber, dann habe ich für den Kunden fotografiert. Aber dieser erhält die Fotos nur im Rahmen der fertigen Broschüre und nicht als lose Dateien in voller Auflösung, also sollte es rechtens sein. Wenn ich aber dem Kunden die Datei der Broschüre übergebe, in welcher ja zwangsweise die Fotos einzeln und in hoher Auflösung vorhanden sind, ist das dann noch rechtens oder nicht?


      ok, probieren wir es mal gaaaaanz einfach:

      wenn du irgendein motiv mit hilfe eines fotoapparates zu papier bzw auf datenträger bringst, wie nennt man dann diese tätigkeit?

      richtig, das nennt man FOTOGRAFIEREN

      und es nent sich AUCH fotografieren,m wenn du dies machst, um deinen kunden ein buch zu machen
    • Dass ich als Grafikdesigner generell keine Kamera in die Hand nehmen darf um einen Auftrag zu erfüllen kann nicht sein, ein effizientes und sinnvolles Arbeiten wäre unmöglich.. Ich kenne auch niemanden in dieser Branche der sämtliche Fotos vom Fotografen machen lässt, diese werden i.d.R. bei größeren Shootings engagiert. Ausserdem würde das auch bedeuten dass die komplette fotografische Ausbildung im Zuge meines Studiums für d´Würscht wäre.
    • Digilog schrieb:

      Dass ich als Grafikdesigner generell keine Kamera in die Hand nehmen darf um einen Auftrag zu erfüllen kann nicht sein, ein effizientes und sinnvolles Arbeiten wäre unmöglich..

      das ist dem gesetzgeber und der lobby der fotografen egal

      Digilog schrieb:

      Ausserdem würde das auch bedeuten dass die komplette fotografische Ausbildung im Zuge meines Studiums für d´Würscht wäre.


      so ist es. es hilft dir genau nichts

      willkommen in österreich, dem land der eingeschränkten möglichkeiten *gg*
    • Digilog schrieb:

      Ausserdem würde das auch bedeuten dass die komplette fotografische Ausbildung im Zuge meines Studiums für d´Würscht wäre.

      Ähm, ich erwähne jetzt mal deinen Thread von gestern nicht, zumindest nicht näher *g*

      Aber abgesehen davon, ist es einem Grafiker per Definition sogar untersagt, Bildbearbeitung auf selbständiger Basis durchzuführen. Das dies in der Praxis anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
    • Vandaar schrieb:


      Ähm, ich erwähne jetzt mal deinen Thread von gestern nicht, zumindest nicht näher *g*

      Ich hab nur gesagt dass ich eine fotografische Ausbildung hatte, nicht dass ich es kann! :P Mir ist klar dass ich noch lange nicht dort bin wo ich hinwill, aber um dort hinzukommen ist mir jede Hilfe recht. Ich weiss genau dass mit meiner Studio"erfahrung" die Bilder nicht gut werden würden, drum frag ich ja hier im Forum wie ichs am gscheitesten angehe. Ich sehe das Shooting als willkommene Gelegenheit, Praxiserfahrung zu sammeln. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, und ich würde das auch gar nicht wollen - muss nämlich ziemlich wehtun. :D
    • Ausserdem hab ich ohnehin vor, über den zweiten Bildungsweg die Meisterprüfung in Fotografie zu machen. Nur dazu muss ich eben vorher einige Zeit in diesem Bereich gearbeitet haben. Nach dem Studium gleich in die Selbstständigkeit zu gehen halte ich für eine tolle Sache, wenn man ein paar Jahre später hochverschuldet sein möchte - das kommt für mich also nicht infrage.
    • Digilog schrieb:

      Ausserdem hab ich ohnehin vor, über den zweiten Bildungsweg die Meisterprüfung in Fotografie zu machen. Nur dazu muss ich eben vorher einige Zeit in diesem Bereich gearbeitet haben. Nach dem Studium gleich in die Selbstständigkeit zu gehen halte ich für eine tolle Sache, wenn man ein paar Jahre später hochverschuldet sein möchte - das kommt für mich also nicht infrage.


      für die meisterprüfung brauchst du keinerlei nachweisbare praxiszeiten

      und wenn du dem prüfungsgremium sagst, dass du ein paar jahre als fotograf ohne gewerbeschein dein geld verdient hast ...
      ... wird das wohl die anzahl der notwendigen prüfungstermine in deinem fall deutlich erhöhen *gg*
    • Wenn ich mir überlege mit welch riesen Aufwand es für mich damals verbunden war, eine Gewerbeberechtigung für Datenverarbeitung zu bekommen, und heute braucht man nicht mal mehr Word-Kenntnisse.
      Nach welchen Aspekten einzelne Gewerben freigegeben werden, war mir schon immer rätselhaft.
      Am schlimmsten fand ich es bei den Taxis, als ich gemerkt hab, dass die Fahrten immer umständlicher wurden.
      Hat sich aber mittlerweile wieder bestens eingependelt.
    • kohli-vie schrieb:


      für die meisterprüfung brauchst du keinerlei nachweisbare praxiszeiten

      und wenn du dem prüfungsgremium sagst, dass du ein paar jahre als fotograf ohne gewerbeschein dein geld verdient hast ...
      ... wird das wohl die anzahl der notwendigen prüfungstermine in deinem fall deutlich erhöhen *gg*


      Laut dieser Seite werden Praxiserfahrung für die Zulassung zur Meisterprüfung vorausgesetzt: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] (siehe ca. in der Mitte unter "Zweiter Bildungsweg")

      Ich möchte jedenfalls nach dem Studium in einer Agentur als Angestellter Praxiserfahrung im Bereich Grafikdesign und Fotografie sammeln, da brauche ich ja keinen Gewerbeschein.
    • Digilog schrieb:



      Laut dieser Seite werden Praxiserfahrung für die Zulassung zur Meisterprüfung vorausgesetzt: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] (siehe ca. in der Mitte unter "Zweiter Bildungsweg")

      Ich möchte jedenfalls nach dem Studium in einer Agentur als Angestellter Praxiserfahrung im Bereich Grafikdesign und Fotografie sammeln, da brauche ich ja keinen Gewerbeschein.



      45. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen
      für das reglementierte Gewerbe der Fotografen (Fotografen-Verordnung)
      Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das
      Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
      Zugangsvoraussetzungen
      § 1. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der
      Fotografen (§ 94 Z 20 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
      1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder


      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Digilog schrieb:

      Mir ist klar dass ich noch lange nicht dort bin wo ich hinwill, aber um dort hinzukommen ist mir jede Hilfe recht.

      Kurzes Offtopic:

      Finde ich auch cool von dir.
      Ebenso, dass du auch Humor hast, und nicht gleich beleidigt bist und/oder mich auf Ignore setzt, wie aktuell z.B. ein Workshop-Anbieter wegen [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].

      Und hiermit weiter mit dem Thema.

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