Also bei aller Freundschaft - das kann ich mir nicht vorstellen!!!
Das Gewerberecht umfaßt die Tätigkeit rund um ein Gewerbe, nicht die Werbung. Was ist, wenn ich eine Bedarfsermittlung für mich machen möchte?? Nur einen Test, wie meine Verdienstmöglichkeiten stünden, wennn ich das Gewerbe anmelden würde. Da möchte ich sehen, was die Innung macht, da würde ich es schon darauf ankommen lassen. Außerdem glaube ich nicht, dass die Innung mit Klagen so schnell ist. Die kosten Geld und da muß der Kläger Beweise erbringen, nicht der Beklagte seine Unschuld beweisen. Anders sieht die Sache im Verwaltungsverfahren aus, da kann die Innung schon sekkieren, weils nicht das Geld der Innung, sondern des Steuerzahlers kostet.
Aber eigentlich will ich da gar nicht mehr näher ins Detail gehen, weil wir hier wirklich vom Hundersten ins Tausendste kommen und die Diskussion mit dem derzeitigen Wissensstand eigentlich für die Fisch' ist. Spekulationen, Vermutungen und Eventualitäten ... sonst nichts.
LG Helmut
Das Gewerberecht umfaßt die Tätigkeit rund um ein Gewerbe, nicht die Werbung. Was ist, wenn ich eine Bedarfsermittlung für mich machen möchte?? Nur einen Test, wie meine Verdienstmöglichkeiten stünden, wennn ich das Gewerbe anmelden würde. Da möchte ich sehen, was die Innung macht, da würde ich es schon darauf ankommen lassen. Außerdem glaube ich nicht, dass die Innung mit Klagen so schnell ist. Die kosten Geld und da muß der Kläger Beweise erbringen, nicht der Beklagte seine Unschuld beweisen. Anders sieht die Sache im Verwaltungsverfahren aus, da kann die Innung schon sekkieren, weils nicht das Geld der Innung, sondern des Steuerzahlers kostet.
Aber eigentlich will ich da gar nicht mehr näher ins Detail gehen, weil wir hier wirklich vom Hundersten ins Tausendste kommen und die Diskussion mit dem derzeitigen Wissensstand eigentlich für die Fisch' ist. Spekulationen, Vermutungen und Eventualitäten ... sonst nichts.
LG Helmut