Bundesforste verlangen Fotohonorar

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    • Jetzt komm mal auf den Boden.

      Es ist nicht dein gottgegebenes Recht, das du alles gratis fotografien und nachher verkaufen darfst.

      Ein Studio musst du ja schließlich auch bezahlen. Da zahlst du halt das du ein riesiges Freiluftstudio verwenden kannst.

      Die Fotolizenz für einen Tag kostet 400 Euro, rechne das ein Studio ca 80-100 Euro pro Einheit kostet ist das jetzt nicht so übermäßig.

      Wer bei den Rechteklau, auch Fotowettbeweerbe gennant, mitmacht ruft auch bei Call In Shows an und hofft die 5000 Euro zu gewinnen. Die Chancen sind ungefähr die gleichen. Gewinnen tut immer nur der Veranstalter.

      Die Regelung ist wie gesagt nicht neu, bisher musste man halt von Fall zu Fall mit den Leuten verhandeln.
    • Ich denke das wäre ein Task für den VÖAV. Sozusagen stellvertretend für seine Mitglieder eine offizielle Anfrage zu stellen und das Ergebnis entsprechend zu publizieren.

      Ich denke das die meisten Reibungspunkte für Amateurfotografen ohnehin nur

      - Wettbewerbsfotografie
      - Stockfotografie
      - Workshops (wobei hier eventuell ein Abgrenzungsproblem vorliegen könnte, da das Foto ja nicht zwingend das kommerzielle Endprodukt ist, sondern eventuell rein die Wissensvermittlung von Outdoorfotografie ?)

      sind.

      Wie auch immer - rumraunzen und herumspekulieren wird wohl nicht viel bringen. Hier sollte m.E. wie oben erwähnt der VÖAV aktiv werden - wird sicher nicht nur die f.at interessieren, sondern auch viele andere Fotografen die beim VÖAV auch brav einzahlen :)

      lg, Philipp
    • Wälder, Wiesen, Seen, Almen, Auen, Moore, Klammen, Höhlen, Hütten, Wasserfälle, Ruinen, Stifte, Schlösser – die Österreichische Bundesforste AG verfügt über ein einzigartiges Spektrum an Naturschauplätzen.
      Unser Geschäftsbereich WILD.MEDIA bietet diese Locations Produzenten, Agenturen und Unternehmen zurNutzung für Dreharbeiten, Fotoshootings, Veranstaltungen und Promotions an.
      WILD.MEDIA ermöglicht eine ökologisch verantwortungsvolle Nutzung der Natur und unterstützt bei der Suche nach Locations in Österreich. Wir stellen Wissen und technisches Know-How vor Ort zur Verfügung und ermöglichen Partnerschaften zur Naturraumerhaltung.
      ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar])

      Klingt nicht so, als wäre der kleine Amateurfotograf der mal ein Foto verkauft Zielgruppe dieser Firma.

      Wenn es auch bisher, so wie hier mehrmals erklärt wurde, schon Regelungen für die kommerzielle Nutzung von Bundesforstgebieten gab und die Bundesforste bisher auch nicht im großen Stil Jagd auf Amateurfotografen gemacht haben, sehe ich im Gegensatz zu anderen hier keinen Grund zur Panik :)
    • kohli-vie schrieb:

      wenn es in deutschland ähnliches geben wird


      Kommt drauf an, was du unter "ähnlich" verstehst. Bei Schlössern, Burgen & Co. gibt es das im Prinzip bereits. Die gehören nämlich jeweils der Schlösser- und Burgen-Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes, und diese Gebäude für kommerzielle Zwecke als Fotograf zu nutzen ist nicht ohne. Eine feste Preisliste haben die meines Wissens zwar nicht (jedenfalls in Baden-Württemberg nicht), können aber auch einfach pauschal NEIN sagen, unabhängig vom Geld. Ich kenne einen Fotografen, der einen Themenkalender machen wollte, an dem ein Kalenderverlag interessiert war. Weil die Mehrzahl der Bilder aus dem Innenbereich der Parks aufgenommen waren und der Verlag natürlich kein Risiko eingehen wollte bei Veröffentlichung, hat der Fotograf also ganz normal bei der Schlösser- und Burgenverwaltung angefragt wegen Freigabe. Er hat nicht schlecht gestaunt, als man ihm zu verstehen gab, genau das jetzt gerade wär sehr ungelegen, weil man nämlich selber einen Kalender in Arbeit habe und dafür keine Konkurrenz haben möchte! Wenn er also trotzdem unbedingt Freigabe haben will, müßte man ihn leider erst an eine höhere Stelle verweisen, und wie schnell das dann entscheiden wird, das wär schwer zu sagen...
    • Das wird jetz alles ein bischen zu heiss gegessen. Die Bundesforste werden kaum Jagd auf Fotosünder machen. Und wenn sich einer versehentlich mit seinem Model im Wald der Bundesforste verirrt wirds auch kein Drama geben.
      Wenn der Lafer (Starkoch) mit dem Helicopter anrauscht um ein paar Kaviarhappen zu kredenzen muss er zahlen. Da hat er jetzt eine zentralle Stelle wo er anfragen kann. Früher war das nicht so einfach herauszufinden, aber auch zu bezahlen.
      Bei den Gollinger Wasserfällen hätte mir der Bezirksförster Bürohengst für ein paar Naturbilder, die Abgaben für eine Filmproduktion verrechnet.
      Jetzt, mit einer zentralen Anlaufstelle und einheitlichen Preisen, käme ich mit dem richtigem Tarif wesentlich günstiger weg. Das ginge sich sogar wirtschaftlich für mich aus.
      Und wenn man ehrlich ist. Bei den Krimmler Wasserfällen ist ja auch Eintritt zu zahlen. Das ist dann schon gar nicht so öffentlich. Trotzdem findet man jede Menge Bilder bei den Agenturen. Ich wette die Hälfte sind ohne Akkreditierung entstanden. Trotzdem hat man von keinem einzigen Fall gehört, wo die Bundesforste geklagt hätten.
      Eigentlich gibt es nichts neues,zu Zahlen war schon immer. Weil es aber einfacher geworden ist regen sich alle auf.
    • Harry_Hoppel schrieb:

      Das wird jetz alles ein bischen zu heiss gegessen. Die Bundesforste werden kaum Jagd auf Fotosünder machen. ....... Trotzdem hat man von keinem einzigen Fall gehört, wo die Bundesforste geklagt hätten.
      Eigentlich gibt es nichts neues,zu Zahlen war schon immer. Weil es aber einfacher geworden ist regen sich alle auf.


      Das ist schon ok, aber es ist zu befürchten, dass andere Leute, Organisationen etc. auf ähnliche Ideen gebracht werden, und die das dann nicht soooo locker sehen, wie möglicherweise die Bundesforste.

      Und wir stehen dann nicht im Wald sondern im (um dieses smilie auch mal zu nuzten)
    • eddy245 schrieb:

      [font='Comic Sans MS, sans-serif']Habe ich es richtig verstanden.Fals ein Foto mit Rotwild auf Boden der ÖBF gemacht wird kann es teuer weden.[/font]




      JEIN

      nochmals langsam zum mitdenken:

      1. es müsste EINDEUTIG erkennbar sein, dass du auf dem boden der ÖBF fotografiert hast (zb ein markantes bauwerk oder eine markante location, die eine eindeutige identifizierung zulässt)
      2. du verwendest die fotos gewerblich (zb in werbepostern, auf gewerblichen webseiten, auf poster oder grußkarten, die man kaufen kann)

      dann ist die antwort JA

      solange du die bilder nur privat verwendest, KEIN PROBLEM

      problematisch KÖNNTE es werden, wenn du bei wettbewerben teilnmmst, bei denen du akzeptierst, dass du dem veranstalter erlaubst, deine bilder gewerblich zu nutzen

      genaugenommen darfst du mit solchen bildern gar nicht an wettbewerben teilnehmen. denn die veranstalter verlangen in den teilnahmebedingungen, dass du die fotos unter beachtung aller gesetzlichen auflagen gemacht hast. bei einem model wäre das zB ein Model-Release-Vertrag. oder eben bei einem "geschützen" motiv, welcher den ÖBF gehört, deren einwilligung.

      das perverse daran ist:
      als du das bild für den privatgebrauch machtest, musstest du darauf keine rücksicht nehmen. erst mit der teilnahme würde das zum problem werden.

      auch problematisch wäre es, wenn du zB deine bilder auf fineartprint.de oder ähnlichen communties veröffentlichst und du somit jedermann die möglichkeit gibst, sich das bild drucken zu lassen. denn dann ist es gewerblich und nicht mehr privat



      es ist kaum anzunehmen, dass die bundesforste etwas unternehmen werden.



      es könnte aber genauso passieren, dass deren budget in der zukunft gekürzt wird, 10 ehemalige postler denen zugeteilt werden und deren aufgabe es ist, gewerbliche "sünder" zu finden, die die rechte der bundesforste verletzen. auch wenn eine solche aktion vorwiegend gegen firmen gedacht wäre, so bleiben bei solchen aktionen fast immer die privaten, die über ihre unwissenheit stolpern, auf der strecke.
    • Ich finds heftig! hab mir mal angesehen - weil hier die Aussage fiel es wäre kein Gottgegebenes Recht - wie denn die Bundesforste zu ihren Ländereien und Besitztümern gekommen sind. Brauch ich eh ned schreiben oder? Sprich ghört eh alles uns! Demnach ist das gottgegebene Recht also eigentlich doch vorhanden und im Grunde ja auch nicht verwehrt.

      Und wers kommerziell nutzt der kanns ja eh einkalkulieren.....

      Hahaha, na gann leg mal kleinen Kunden vor, dass weil im Hintergrund der Attersee zu sehen ist und du an 4 Tagen fotografiert hast weil halt das Wetter verrückt gespielt hat, dass du leider 4 Tage gebür verrechnen musst! Klar bei einem großen Auftraggeber wo der entscheidende nur darauf bedacht ist sich durch gute Folder oder Events oder Aktionen sich den Job zu sichern und eh kein eigenes Geld ablegen muss, dort wird über solche Peanuts sicher ned diskuttiert. Aber ich stell mir mal einen kleinen Landgasthof vor, ein Hotel, eine Pension......

      Irgendwer schrieb "...wenn 20 Mann mit Truck anrücken ..." Wenn die anrücken gibts Budget und da wird dann eh ned diskutiert, aber wenn der kleine eventuell was braucht dann wird das ja auch mit einbezogen. Und das find ich dann seltsam. Aber da kommt dann wahrscheinlich der Wettbewerbsvorteil wieder als Argument!

      Schon verrückt die Welt in der wir leben...

      Alexander
    • so, eindeutige ENTWARNUNG. eben kam die antwort der bundesforst, inklusive einer (anscheinend schnell erstellten) FAQ
      komplett zitieren möchte ich die email nicht, aber hier ein auszug:

      email:
      Für Hobbyfotos fallen keine Tarife an, auch wenn diese Fotos für Fotowettbewerbe verwendet werden


      einige interessante stellen von mir rot markiert


      [font='Verdana']FAQ für Fotografen[/font][font='Verdana'][font='Verdana']
      1. Für wen gelten die neuen Tarife?
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      Die vereinheitlichten Tarife gelten ausschließlich für

      a. die kommerzielle Werbefotografie, also für professionelle Shootings, welche im Zusammenhang

      mit der Bewerbung von Produkten aller Art auf den Flächen der Österreichischen Bundesforste

      AG stattfinden.

      b. für die kommerzielle Naturfotografie etwa für Bildbände oder andere langfristig geplante gewinnorientierte

      nicht-aktuelle Verlags- und oder Medienprodukte.
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      2. Gelten die Tarife auch für Pressefotos, Hochzeiten, Fotowettbewerbe oder Privatfotos?
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      Nein, Presse- und Reportagefotos für die Berichterstattung des aktuellen Dienstes sind kostenfrei.

      Auch die professionelle Fotografie von privaten Hochzeiten zählt nicht zur kommerziellen Werbefotografie.

      Selbstverständlich sind auch professionelle Fotos bzw. Hobbyfotos für den Privatgebrauch

      kostenfrei, auch dann, wenn diese Fotos für Fotowettbewerbe aller Art verwendet werden. Auch in

      solchen Fällen sollte jedoch bedacht werden, dass Flächen mitunter aus natur- und/oder umweltschutzrechtlichen

      Gründen nicht betreten werden dürfen (z.B. Laichzonen in Schilfbereichen, Brutund

      Brunftplätze u.ä.). Im Bedarfsfall gibt das WILD.MEDIA-Servicecenter gerne kostenfrei Auskunft

      über sogenannte NO-GO Flächen.
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      [/font]
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      3. Ist das Motiv oder die Grundstücksnutzung kostenpflichtig?
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      [font='Verdana'][font='Verdana']
      Nicht das Motiv (Berg, See, Wasserfall,… ) ist kostenpflichtig, sondern die Benutzung des Grundstücks.

      Tarife für die kommerzielle Werbe- und Naturfotografie fallen nur an, wenn für das Fotoshooting

      Flächen der Österreichischen Bundesforste AG verwendet wurden. Um Unsicherheiten zu

      vermeiden, empfehlen wir eine Online-Anfrage rechtzeitig vorab via [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      4. Welche Flächen verwaltet die Österreichische Bundesforste AG?
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']Die ÖBf AG verwaltet ca. 10% der österreichischen Staatsfläche (siehe [/font][/font][font='Verdana'][font='Verdana']ÖBf-Übersichtskarte[/font][/font][font='Verdana'][font='Verdana']). Im[/font][/font][font='Verdana'][font='Verdana']
      Bedarfsfall sollte im Vorfeld kommerzieller Shootings immer eine Abstimmung mit dem

      WILD.MEDIA-Servicecenter erfolgen.
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      5. Warum werden Tarife eingehoben?
      [/font]
      [/font]
      [font='Verdana'][font='Verdana']
      Eine Naturfläche unterliegt – für den Außenstehenden oft nicht auf den ersten Blick erkennbar –

      zahlreichen forst- und jagdwirtschaftlichen, touristischen, natur- und umweltschutzrechtlichen Interessen.

      Weiters kommen Rechte der Allgemeinheit sowie von Pächtern und/oder weiteren Grundstückseigentümern

      hinzu. Die Bundesforste haben als Naturraumerhalter die Aufgabe, diese Interessen

      im Hinblick auf eine schonende ökologische Nutzung ausgleichend zu koordinieren. Für

      kommerzielle Fotoshootings wurde nun ein Leistungspaket entwickelt, welches einheitliche Tarifsätze

      für ganz Österreich sowie kostenfreie Zusatzleistungen (z.B. kostenlose Motivsuche) beinhaltet

      und damit – internationalen Standards folgend - transparente Richtlinien für das kommerzielle Fotografieren

      in der Natur vorgibt.
      [/font]

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