Teilaktbilder einer 17-Jährigen

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    • Teilaktbilder einer 17-Jährigen

      Liebe Leute!

      Ich würde mich über eure (hoffentlich fundierten) Antworten zu folgendem Sachverhalt freuen. Ich bin vor einiger Zeit von einer Mutter und deren Tochter gebeten worden Studiofotos zu erstellen (die unter anderem als Weihnachtsgeschenke für deren Partner dienen sollen).

      Gestern trafen wir uns zu einer Vorbesprechung (für mich zwingend notwendig vor jedem Shooting). Im Zuge des Gesprächs wurde seitens Mutter und Tochter der Wunsch an mich herangetragen, auch den Bereich (Teil-)Akt abzudecken. Nun zum speziellen Problem: die Tochter ist mit 17 Jahren noch nicht volljährig.

      Ich stelle nochmals ausdrücklich fest, dass der Wunsch seitens der Modelle an mich herangetragen wurde, dass jedes meiner Shootings vertraglich abgesichert ist, dass der Wunsch der Tochter von der Mutter als Erziehungsberechtigten ausdrücklich unterstützt wird und dass die Mutter als Erziehungsberechtigte das Vertragswerk selbstverständlich unterschreiben würde.

      Vielleicht auch noch kurz einige Worte über den Verwendungszweck: wie bereits gesagt sollen die Bilder als Weihnachtsgeschenk dienen, das heißt, das Bildmaterial wird den Modellen ausgehändigt, darüber hinaus ist vorgesehen, dass ich GEMEINSAM ausgewähltes und auch vertraglich fixiertes Bildmaterial (etwa 10 Bilder pro Modell) für nicht kommerzielle Zwecke (also z.B. auf meiner Homepage, ev. in seriösen Fotografie-Plattformen, aber selbstverständlich nicht in einem persönlichkeitsschädigendem Umfeld) veröffentlichen dürfte.

      Also nochmals zusammengefasst - der Wunsch nach Abdeckung des Aktbereichs kam ausdrücklich nicht von mir, sondern von der noch nicht volljährigen Tochter und wird ausdrücklich von der Mutter unterstützt, ein Vertragswerk würde von der Mutter als Erziehungsberechtigter unterfertigt.

      Dennoch stellt sich für mich die Frage (nachdem ich großes Interesse habe, seriöse Arbeit zu leisten): soll ich mich darauf einlassen? Gibt es jugendschutzgesetzliche Grundlagen, die (Teil)-Aktbilder generell ausschließen bzw. bestimmte Verwendungszecke (selbst in den oben skizzierten nicht kommerziellen Grenzen) ausschließen? Ich danke herzlich für eure Meinungen und auch (wenn euch zufällig möglich) mehr oder weniger fundierten Rechtsauskünfte (nachdem jugendschutzgesetzliche Vorgaben Landessache sind, ist vielleicht noch wichtig, dass ich aus Oberösterreich bin).

      Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße,

      Günther
    • Original von Alex_M.
      Verträge bei Aktfotos sind nichts wert.


      Warum? Bitte um Aufklärung.


      Ich würde auch als Erstes NEIN sagen, aber da auch der gesetzliche Vormund anwesend ist, keine Einwände hat und somit auch mit auf dem Vertrag unterschreibt, ist es meiner Ansicht nach möglich ohne, dass man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
      Korrigiert mich, wenn ich irre!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fonzie ()

    • @ Alex_M und auch remii:

      Herzlichen Dank für eure eindeutigen Antworten, die mein Gefühl bestätigen.

      Original von Alex_M
      Verträge bei Aktfotos sind nichts wert.


      Das muss ich kurz hinterfragen ... deine Aussage bezieht sich wohl auf den speziellen Fall Minderjährige, oder? Denn sonst wäre ja jede vertragliche Willenserklärung einer/eines Volljährigen wertlos?

      Ich werde auf Grund eurer Aussagen Mutter und Tochter kontaktieren - darf ich aus eurer Sicht vorschlagen, bis in den Dessousbereich zu gehen oder erachtet Ihr das auch schon für problematisch?

      Danke und beste Grüße,

      Günther
    • ich würde es nicht machen, einfach deshalb nicht weil sie 17 und nicht volljährig ist. auch keine dessous oder ähnliches.
      warum nicht ein fashionshoot - da kann man auch tolle fotos machen und du begiebst dich nicht in eine rechtliche no-go oder grauzone :)

      lg haemma
    • Original von Fonzie


      Ich würde auch als Erstes NEIN sagen, aber da auch der gesetzliche Vormund anwesend ist, ............................


      ja, aber nur ein Elternteil könnte durchaus zum Problemfall werden !
      Würde immer versuchen BEIDE Elternteile Unterschreiben lassen.

      Abgesehen davon dass mir dies vieeel zu gefährlich sein würde.
      Ich halte es einfach so:
      Weder Teilakt noch Dessousfotos mit Minderjährigen
    • Hallo!
      Ich mache auch keine (Teil)Akt-Bilder bei Jugendlichen. Auch wenn die Eltern unterschreiben, wäre es zu riskant, besonders dann, wenn du noch Bilder von den Shooting ins Internet stellen möchtest.
      Würde es an deiner Stelle nicht machen, obwohl wahrscheinlich nichts passieren wird. Aber weisst eh, der Teufel ....!
      LG, Willi
    • RE: Teilaktbilder einer 17-Jährigen

      ich würde absolut die finger davon lassen: verträge mit sexuellen inhalten (akt / erotik fällt da im zweifelsfall auch drunter) sind generell als "gegen die guten sitten" einzustufen, und vereinbarungen halten daher vor gericht meistens nicht.

      das "recht" am eigenen bild / körper eines jugendlichen kann meines erachtens auch gar nicht abgetreten werden, da erstens einem jugendlichen die tragweite dieser entscheidung noch nicht bekannt sein dürfte, und daher die geschäftsfähigkeit / vertragsfähigkeit nicht vohanden ist, und zweitens der erziehungsberechtigte gar nicht berechtigt ist, an stelle des jugendlichen derlei rechte zu erteilen oder abzutreten, weil das die unversehrtheit seiner eigenen person betrifft, und diese rechte daher nur persönlich abtretbar sind.

      und du brauchst dazu unter umständen gar kein foto machen, es genügt schon, wenn sich ein jugendlicher vor dir ausziehen "muss".

      also, nimm lieber die mutter nackig auf...
    • Liebe Leute,

      herzlichen Dank für euren Rat! Ich habe auch bereits abgesagt bzw. Einschränkungen vorgegeben (Mutter unproblematisch / Tochter Fashion und aus). Ich möchte wiederholen, dass es mir nicht darum geht, irgendjemanden nackt abzulichten, um irgendwelche persönlichen Phantasien zu befriedigen - der Wunsch kam eindeutig und sehr intensiv von der anderen Seite.

      Also dann, beste Grüße und nochmals Danke!

      Günther
    • Hier nun mein Beitrag zu dem Thema. Ich habe gerade mit einem Freund telefoniert, der Staatsanwalt ist, und - wie könnte es anders sein - habe keine wirklich eindeutige Antwort erhalten.
      Aber folgendes ist im Wesentlichen rausgekommen: die Unterschrift lediglich eines Erziehungsberechtigten kann zu wenig sein (z.b. ein Vater möchte Aktbilder seiner Minderjährigen Tochter machen). An sich stellt das Erstellen von Aktbildern kein strafrechtlich relevantes Problem dar, sofern man keine Bilder im Sinne des [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] erstellt (das sollte man natürlich auch im Vertrag festhalten). Unabhängig vom Bundesgesetz muß man sich das Jugenschutzgesetz anschauen, was allerdings Landessache ist (also 9 Fassungen zu Gemüte führen).
      Zu guter letzt ändert das nichts am Recht am eigenen Bildnis (siehe dazu PDF).

      Also im Zweifelsfall den Auftrag nicht übernehmen (so wie du es getan hast), oder einen Anwalt konsultieren und die Angelegenheit auf Herz und Nieren prüfen lassen.
      Dateien
    • Keine Ahnung, inwieweit sich da die Rechtslage zwischen D und A unterscheidet, aber ich sehe es (aus Erfahrung von D gesprochen) nicht für sehr gefährlich an, wenn man ein paar Dinge beachtet (Unterschriften usw.). Klar sein sollte man sich halt auf jeden Fall darüber, daß man damit rechnen muß, daß nach der Volljährigkeit das Modell die Freigabe der Bilder zurückziehen kann, ohne daß einem dadurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche als Fotograf entstehen werden. Soll heißen: Kann sein, daß man die Bilder später doch nicht öffentlich verwenden kann. Wenn man sich mit dieser Einschränkung abfinden mag, hätte ich persönlich keine Bedenken. Und wenn man auch nach der Volljährigkeit noch Kontakt zu dem Modell hat, wäre es wahrscheinlich keine dumme Idee, sich die Freigabe der Bilder nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigen zu lassen, denn dann ist das Modell ja selber voll geschäftsfähig.
    • Original von remii
      klarer fall von nicht erlaubt !!!!
      brme

      kannst du mir erklären warum?

      ich bin weder ein fotograf noch bin ich ein jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist solange es sich um teilakt handelt und nicht um pronografisches material.

      dann dürften eltern keine fotos von ihren kinder machen wo sie nackt rumlaufen oder in der badewanne sitzen usw.
      es gibt auch genug nudistenbücher/Zeitschriften wo nacktfotos von kindern drinnen sind.

      vielleicht macht ein seriöser fotograf keine aktfotos von minderjährigen, aber verboten......?
    • wenn du die unterschrift der/des erzuehungsberechtigten hast kannst du das ja machen, so lange das - eben - kein porno wird.
      Unmündig ist das mädel mit 17 nicht mehr, kind auch nicht, ausserdem, auch wenns kind wäre.. so lange keine - wie im gesetztext gesagt - pornografischen, bzw. dies andeutenden handlungen.. usw. dargestell werden ist das alles kein problem.

      also ruhig auch akt.. oder geht da bei jemanden die fantasie durch?? vertrag.. unterschrift der erziehungsberechtigten - da könnte der pferdefuss sein.. ist das wirklich die mutter? da reinehmen... und fertig.
    • Nun, ich bin immer wieder erstaunt, wie sehr manche Leute Rechtsausführungen zu Rechtsfragen treffen, die ich als Jurist aus dem Stand nicht beantworten kann.

      Also Jugendschutzgesetz findest du hier

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Mir fällt jetzt auf die Schnelle jedenfalls keine Bestimmung ein, die Aktaufnahmen von 17-jährigen per se verbieten würde. Aber wie gesagt, ich hab mich mit dem Thema nicht wirklich beschäftigt. Aktaufnahmen sind jedenfalls gesetzlich definitiv nicht das gleiche wie Pornographie.

      Ob jetzt ein Elternteil oder beide Elternteile weiß ich nicht auswendig.

      @wuestenfux: deine Frage kann ich dafür auswendig und etwas vereinfacht beantworten;-)

      Es gibt da folgende Altersstufen:

      0-7: Kind, geschäftsunfähig und deliktsunfähig
      7-13: unmündiger Minderjähriger, beschränkt geschäftsfähig (nur Rechtsgeschäfte, die ausschließlich Vorteile bringen), deliktsunfähig
      14-17: mündiger Minderjähriger, beschränkt geschäftsfähig (nur Rechtsgeschäfte, die ausschließlich Vorteile bringen, aber auch Verfügung über Vermögen, das zur freien Verfügung überlassen wurde, sowie Verpflichtung zu Dienstleistungen), deliktsfähig, strafmündig
      18: Erwachsen

      Strafrechtlich haben wir noch 18-21: junger Erwachsener, unterliegt grundsätzlich dem Erwachsenenstrafrecht aber teilweise geringere Strafdrohung, sowie dem Jugendstrafprozessrecht

      lg Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas_l ()

    • Wieder einmal ein Beitrag von mir ...

      Herzlichen Dank für eure vielen (wenn auch teilweise heterogenen) Stellungnahmen zum Thema, die mir (und vielleicht anderen auch) durchaus geholfen haben:

      Ich darf ein wenig zusammenfassen bzw. auch auf die eine oder andere Stellungnahme replizieren:

      Original von JOsi
      vielleicht macht ein seriöser fotograf keine aktfotos von minderjährigen, aber verboten......?


      und auch

      Original von kaper
      mach ein zweites shooting in einem jahr für die nächsten Weihnachten - dann ist sie 18 und du hast kein problem


      Nun, ich hoffe doch, seriöse Arbeit zu leisten, daher habe ich diesen Thread gestartet, um mich und auch das Modell rechtlich und argumentativ absichern zu können. Wäre ich ein alter g*** Bock, hätte ich wahrscheinlich drauflos fotografiert ...

      Wie weiter oben gesagt, habe ich nun für ein allfälliges Shooting vorerst enge Grenzen (= Fashion) gesetzt und - wie es "kaper" zum Ausdruck gebracht, dass es vielleicht intelligenter für alle Beteiligten wäre, zu warten - nicht aber im Sinne von: "Jetzt ist sie endlich 18, jetzt darf ich *hechel* ..."

      Folgende Gegebenheiten müssten für ein Shooting im Teilaktbereich für mich zusammenfassend nun jedenfalls gegeben sein:

      * Vertragliche Regelung, die von BEIDEN Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden (klarerweise Recht auf eigenes Bild regelnd), damit zusammenhängend Verifizierung der Vertragspartner Mutter, Vater , Modell (RP, Personalausweis, ...)

      * Explizite vertragliche Zusicherung, dass keine Handlungen im Sinne des StbG § 297s (= Pornographie) gesetzt werden (wenn auch ohnehin gegeben - Modell wünscht sich Teilakt, Körperlandschaften ohne Abbildung primärer Geschlechtsmerkmale)

      * Beachtung der landesgesetzlichen Jugendrechtsvorschriften

      * Vollständiger Veröffentlichungsverzicht meinerseits und neuerliche vertragliche Regelung nach Vollendung des 18. LJ des Modells

      * Verifizierung des Vertrags vorab durch eine rechtskundige Person

      Beste Grüße und nochmals Danke,

      Günther
    • RE: Wieder einmal ein Beitrag von mir ...

      unter oben genannten absicherungen wird es wohl keine probleme geben, insbesondere wenn du keine geschlechtsteile abbildest, und die fotos auch für einen laien "künstlerisch" aussehen. dann sind es aber im eigentlichen sinne eh keine aktaufnahmen mehr... vergiss aber nicht, neben vater und mutter auch das modell selbst unterschreiben zu lassen.

      überlege, ob du ev. eine kurze klausel hineinnehmen willst, dass du das modell über vor- und nachteile aufgeklärt hast (insbesondere die gefahr des möglichen mißbrauchs durch dritte, wenn die fotos nicht sorgsam verwahrt werden... das sag ich mal aus dem bauch heraus, aber an dem könntest du hängen bleiben, wenns hart auf hart geht, nicht zuletzt, da du als professionist die produkthaftung übernimmst).

      happy shooting!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von newbee ()

    • RE: Wieder einmal ein Beitrag von mir ...

      ich hätt dazu gesagt, dass man die fotos bei unterschrift eines erziehungsberechtigten und deren anwesenheit ruhig machen kann, ich würde aber trotz vertrag von einer veröffentlichung abstand nehmen.

      dies aus dem grund, dass diese verträge, wo die rechte am bild generell an den fotografen (unbd für unbestimmte zeit) abgetreten werden, nicht haltbar sind. anders würde es sein, wenn ein genauer verwendungszweck definiert wird und die bilder auch bestimmt werden, die für diesen verwendet werden.

      zb würdest du nur sicher gehen (selbst bei erwachsenen models), wenn du unterschreiben lässt, dass diese bilder hier auf der f.at (oder auf der eigenen homepage) veröffentlicht werden. sonst kann der abgebildete die rechteabtretung am bild widerrufen und du musst die bilder sofort entfernen. bitter wirds dann natürlich, wenn diese bilder sogar weiterverkauft werden (was aber sowieso einen gesonderten vertrag mit dem "model" notwendig machen würde).

      so hat mir mein "haus- und hofanwalt" erklärt.

      lg christian

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