Teilaktbilder einer 17-Jährigen

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    • Original von chrisfauli
      anders würde es sein, wenn ein genauer verwendungszweck definiert wird und die bilder auch bestimmt werden, die für diesen verwendet werden.

      zumindest ersteres sollte eigentlich bestandteil von jedem model release sein ...
      und auch bei der auswahl, welche bilder veröffentlicht werden, haben meine (tfp) models immer vertraglich ein vetorecht

      ein befreundetes fetish-model hat sich gerade kürzlich auf einer payseite entdeckt, ohne davon zu wissen, und der vertrag war aber in bezug auf die verwendung so schwammig gehalten, dass man dem fotografen diese in der form wahrscheinlich nicht untersagen kann
      nicht, dass sie nicht hinter den bildern stehen würde, also wenigstens diesbezüglich kein probem, aber wenn man nur spaßhalber tfp modelt, ist einfach ärgerlich, wenn die bilder dann plötzlich still und heimlich kommerziell genutzt werden, ohne dass jemals davon die rede war

      aber um beim eigentlichen thema zu bleiben, ich hatte auch mal ein 17 jähriges teilaktmodel, und ihre eltern haben einen anwalt zu rate gezogen, der kein verbot für durchführung und veröffentlichung ausfindig machen konnte
      zu einem model release mit ausweiskopien und unterschriften von model und beiden eltern hat der aber auch geraten
      wer es besser weiß ("klarer fall" und so ...) bitte mit glaubhaften quellen belegen, wäre für mich natürlich von besonderem interesse

      interessant war in dem zusammenhang auch der medienrummel um die bilder der 15 jährigen sängerin miley cyrus, die ausgerechnet bei disney unter vertrag steht und laut amerikanischen headlines "topless" für annie leibowitz posiert hat ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von der wolf ()

    • Original von PANZERWOLF

      zumindest ersteres sollte eigentlich bestandteil von jedem model release sein ...


      tja sollte, hab selbst schon einen model-release auf einem workshop gesehen, wo drin stand, dass der fotograf alle rechte über die bilder hat und damit alles machen darf, was ihm grad einfällt. leider gibts sogar dort schwarze schafe.


      ein befreundetes fetish-model hat sich gerade kürzlich auf einer payseite entdeckt, ohne davon zu wissen, und der vertrag war aber in bezug auf die verwendung so schwammig gehalten, dass man dem fotografen diese in der form wahrscheinlich nicht untersagen kann


      gerade, wenn er schwammig formuliert ist, hat sie die besten chancen, dass sie eine entsprechende entschädigung erhalten könnte. schwammige formulierungen haben nix in einem shootingvertrag verloren.

      lg christian
    • Original von chrisfauli
      gerade, wenn er schwammig formuliert ist, hat sie die besten chancen, dass sie eine entsprechende entschädigung erhalten könnte. schwammige formulierungen haben nix in einem shootingvertrag verloren.

      naja, soweit ich weiß stand drin, dass er die bilder "auf seiner webseite" verwenden darf
      dass er neben einer seite die seinen namen in der url trägt noch eine andere hat, die das nicht tut, und die eben eine payseite ist, war dem model halt nicht bekannt
      sie hat auch glaube ich kein interesse, viel zeit und möglicherweise auch geld in ein rechtliches vorgehen zu investieren, das war jetzt nur ein beispiel, dass man auch im hobbybereich bei den verträgen wirklich aufpassen sollte
    • Original von PANZERWOLF
      Original von chrisfauli
      gerade, wenn er schwammig formuliert ist, hat sie die besten chancen, dass sie eine entsprechende entschädigung erhalten könnte. schwammige formulierungen haben nix in einem shootingvertrag verloren.

      naja, soweit ich weiß stand drin, dass er die bilder "auf seiner webseite" verwenden darf
      dass er neben einer seite die seinen namen in der url trägt noch eine andere hat, die das nicht tut, und die eben eine payseite ist, war dem model halt nicht bekannt
      sie hat auch glaube ich kein interesse, viel zeit und möglicherweise auch geld in ein rechtliches vorgehen zu investieren, das war jetzt nur ein beispiel, dass man auch im hobbybereich bei den verträgen wirklich aufpassen sollte


      eine kommerzielle verwendung muss sowieso extra vereinbart sein. sie hat dann sogar das recht drauf, diese bilder unverzüglich von der payseite entfernen zu lassen. sie wurde ja anscheinend nicht mal mündlich darauf aufmerksam gemacht.

      wie gesagt, eine generelle abtretung der rechte vom model an den fotografen ist rechtlich nicht möglich. nur -> wo kein kläger, da kein richter. der konsument (hier das model) ist da bei weitem besser geschützt, als manche fotografen sich vorstellen können. und das sollten sich eben auch einige workshop-leiter überlegen, welche verträge sie da den teilnehmern austeilen. wenn da so ein "rahmenvertrag" über alle bilder des shootings mit uneingeschränkten nutzungsrechten vereinbart wird, dann kann das model jederzeit diesen widerrufen.

      lg christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chrisfauli ()

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