Rechtliche Situation?

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    • Sicher dauert das Brennen einer CD nicht lange aber wo lässt du dann die Bilder ausarbeiten oder eben z.B. deine Karten?
      Sicher nicht beim Fotografen weil der ja zu teuer ist, sondern beim "Schlecker" um die Ecke zu Diskontpreisen und dem Fotograf entgeht dabei ein Geschäft...und dieses entgangene Geschäft will er teilweise mit dem Preis der CD hereinbringen.
      Und wie viel glaubst du bleiben ihn von den 180 Euro in der Tasche....Ust abrechnen, Miete, eventuelle Mitarbeiter, Equipment usw. usw...
    • der Hauptgrund für den Preis ist m.E. einzig dadurch begründet, dass er mit der Herausgabe der CD keine Duplikate verkaufen kann, da diese dann beim BIPA oder sonstwo beauftragt werden würden (wurde so ähnlich schon geschrieben).

      Das würde ich mit einer CD machen und dann den Eltern etc. auch ein Fotoalbum machen. Ich find den Preis von EUR 180,00 nicht übertrieben für den Verdienstentgang.

      LG, Christian
    • @chrisfauli:

      hat zwar jetzt nicht direkt mit dem ausgangsthema zutun, aber ich meinte deswegen, dass dein vergleich hinkt, weil eben ein berufsfotograf nach geschäftspolitischen kriterien handeln MUSS. ob die 180,- jetzt okay sind oder nicht (ich bin der meinung ja) ist dabei völlig nebensächlich. er lebt von seiner leistung und muss somit geld dafür verlangen.
      du - soviel ich weiß - machst das ganze als hobby, also dürftest du nichteinmal geld für derartige leistungen verlangen und musst also nicht nach geschäftspolitischen kriterien handeln. was du letztendlich hergibst bleibt natürlich voll und ganz dir überlassen.

      :)
    • Original von darkblue11
      @chrisfauli:

      hat zwar jetzt nicht direkt mit dem ausgangsthema zutun, aber ich meinte deswegen, dass dein vergleich hinkt, weil eben ein berufsfotograf nach geschäftspolitischen kriterien handeln MUSS. ob die 180,- jetzt okay sind oder nicht (ich bin der meinung ja) ist dabei völlig nebensächlich. er lebt von seiner leistung und muss somit geld dafür verlangen.
      du - soviel ich weiß - machst das ganze als hobby, also dürftest du nichteinmal geld für derartige leistungen verlangen und musst also nicht nach geschäftspolitischen kriterien handeln. was du letztendlich hergibst bleibt natürlich voll und ganz dir überlassen.

      :)


      :daumenhoch: wir sind auch der gleichen meinung, ich eine den preis auch nicht überzogen und ich WÜRDE unbearbeitete bilder auch für geld nicht hergeben.
      An die sache mit den abzügen hab ich zuerst gar nicht gedacht, aber das stimmt natürlich auch.

      Glaub, der thread kann geschlossen werden :D

      Lg christian
    • Hab gerade gelesen was ihr da noch so geschrieben habt im laufe des Nachmittags bzw. Abends.

      Das ganze ist etwas in eine falsche Richtung gelaufen. Ich möcht noch einmal kurz was dazu sagen.

      Ich habe bereits eingesehen das meine Frau das bereits im Vorfeld ausmachen hätte sollen. Das 180,-€ gerechtfertig sind lasse ich einfach so stehen. Hat jeder eine andere Ansicht und ist auch nicht mein Hauptgrund zur Ärgerniss.

      Was mich am meisten stört ist das er uns nicht ein einziges Foto das wir gerne für Dankeschönfotos etc. weiterverwenden wollen gegeben hat in digitaler Form. Dieses Foto ist auch im Album enthalten = KEIN MEHRAUFWAND = KEINE MEHRKOSTEN für den Fotografen!!
      Das hat nicht mit irgendwelchen Rechten etc. zu tun!!!!!!!! X(
      Das hat was mit Menschlichkeit zu tun!!!
      UND DAS WIRD HIER GLAUBE ICH KEINER ANDERS SEHEN.

      Und selbst wenn ich einige der Fotos bei ....bei wem auch immer ausarbeiten lasse schadet das dem Fotografen sicherlich nicht. Und warum nicht.
      Die Fotos die ich bekommen habe kann ich verwenden wie ich will = z.B. einscannen, genügt von der Qualität vollkommen.
      Aber die anderen Fotos die entstanden sind bekomme ich nie in voller Größe zu sehen= sie bleiben eventuel im Archiv des Fotografen und dort verkammeln sie auf einer Festplatte. Also verdient er auch nichts. Im gegenteil er hat mich als Kunde das erste und einzige mal gesehen!!!!
      Und nicht zuletzt leben die Fotografen auch von Empfelungen anderer und die bekommt er von mir auch nicht.

      So aber jetzt genug für mich ist das Thema erledigt.
      Danke und noch eine schöne Nacht!!
      MFG Stazi
    • Was mich am meisten stört ist das er uns nicht ein einziges Foto das wir gerne für Dankeschönfotos etc. weiterverwenden wollen gegeben hat in digitaler Form. Dieses Foto ist auch im Album enthalten = KEIN MEHRAUFWAND = KEINE MEHRKOSTEN für den Fotografen!!

      Und z.B. diese Dankeschönkarten sind schon ein Geschäft das ihm entgehen würde..,
      Um die Bilder weiterverwenden zu dürfen müsstest du dir die Rechte daran kaufen (was z.B. in den 180,- enthalten wäre, nehme ich mal an)
      Das hat nicht mit irgendwelchen Rechten etc. zu tun!!!!!!!!

      Doch hat es, denn der Fotograf besitzt die Rechte an den Bildern...
      Und diese musst du erst kaufen, damit du sie verwenden darfst...
      Die Fotos die ich bekommen habe kann ich verwenden wie ich will = z.B. einscannen, genügt von der Qualität vollkommen.

      Darauf möchte ich gar nicht näher eingehen, denn das ist unrechtens, aber "leider" Praxis...
      Aber die anderen Fotos die entstanden sind bekomme ich nie in voller Größe zu sehen= sie bleiben eventuel im Archiv des Fotografen und dort verkammeln sie auf einer Festplatte.

      Ich denke wenn du fragst, ob du die anderen sehen darfst, dann wird er sie dir zeigen.

      Ich arbeite bei einem Fotografen und habe tagtäglich mit sollchen Sachen zu tun...
    • Original von chwerner
      der Hauptgrund für den Preis ist m.E. einzig dadurch begründet, dass er mit der Herausgabe der CD keine Duplikate verkaufen kann, da diese dann beim BIPA oder sonstwo beauftragt werden würden (wurde so ähnlich schon geschrieben).

      Das würde ich mit einer CD machen und dann den Eltern etc. auch ein Fotoalbum machen. Ich find den Preis von EUR 180,00 nicht übertrieben für den Verdienstentgang.

      LG, Christian


      Nicht, dass ich meine unbearbeiteten Fotos hergebe (wie schon oben gesagt) aber trotzdem:

      Ich muss sagen, deine Rechnung ist meiner Meinung nach falsch, eine Kalkulation, die auf sowas aufbaut, kann meiner Meinung nach daher nicht richtig sein.

      Dadurch dass jemand mit der CD beim Bipa Fotos machen lässt kann der Fotograf nämlich nur dann einen Verdienstentgang haben, wenn der gleiche Jemand eben genau diese Fotos, hätte er die CD nicht bekommen, beim Fotografen als Duplikate machen hätte lassen! Nur dann stimmt das.

      Das wird aber in vielen Fällen nicht sein, sondern die Alternative wird oft sein, kriegt er die CD, macht er Fotos beim Bipa nach, kriegt er die CD nicht, dann würde er zwar keine Fotos beim Bipa nachmachen lassen, aber beim Fotografen auch keine Duplikate bestellen. In einem solchen Fall hat der Fotograf, wenn er die CD hergibt durch die Bestellung von Fotos beim Bipa also keinen Cent Verdienstentgang!

      Also allgemein gesagt führt daher die Herausgabe der CD und die Nachbestellung von Fotos beim Bipa nicht automatisch zu einem Verdienstentgang des Fotografen. Sowas mag einem emotional merkwürdig vorkommen, ganz nüchtern betrachtet ist das aber so und danach sollte man sich richten.

      Thomas
    • Original von Stazi
      Ich habe bereits eingesehen das meine Frau das bereits im Vorfeld ausmachen hätte sollen. Das 180,-€ gerechtfertig sind lasse ich einfach so stehen. Hat jeder eine andere Ansicht und ist auch nicht mein Hauptgrund zur Ärgerniss.

      Was mich am meisten stört ist das er uns nicht ein einziges Foto das wir gerne für Dankeschönfotos etc. weiterverwenden wollen gegeben hat in digitaler Form. Dieses Foto ist auch im Album enthalten = KEIN MEHRAUFWAND = KEINE MEHRKOSTEN für den Fotografen!!
      Das hat nicht mit irgendwelchen Rechten etc. zu tun!!!!!!!! X(
      Das hat was mit Menschlichkeit zu tun!!!
      UND DAS WIRD HIER GLAUBE ICH KEINER ANDERS SEHEN.

      Und selbst wenn ich einige der Fotos bei ....bei wem auch immer ausarbeiten lasse schadet das dem Fotografen sicherlich nicht. Und warum nicht.
      Die Fotos die ich bekommen habe kann ich verwenden wie ich will = z.B. einscannen, genügt von der Qualität vollkommen.
      Aber die anderen Fotos die entstanden sind bekomme ich nie in voller Größe zu sehen= sie bleiben eventuel im Archiv des Fotografen und dort verkammeln sie auf einer Festplatte. Also verdient er auch nichts. Im gegenteil er hat mich als Kunde das erste und einzige mal gesehen!!!!
      Und nicht zuletzt leben die Fotografen auch von Empfelungen anderer und die bekommt er von mir auch nicht.

      MFG Stazi


      du irrst gewalltig.
      aber von hinten:
      dass du ihm nicht weiterempfehlen wirds ist ihm wahrschenlich egal,

      dass bei einer zusammenstellung und derherasgabe der bilder, wie du das gerne hättest KEIN ZEITAUFWAND ersteht ist ein schmaren. KEIN fotograf ob gut oder schloecht gibt in der regel die bilder unbearbeitet her - das heisst - ALLE BILDER bearbeiten. Das heisst auch zeit - das heisst auch kohle. Und um 180 ist das spottbillig.
      Davon abgesehen dass deine frau, wenn sie diese serie hat machen lassen auch gewusst haben muss dass der umfagng des auftrags ein Album mit 1 Bildern sein soll - wegen diesen einem fehlenden kannst du ihm eine nachfrist setzen, ihm klagen, was aucxh schon immer, im amtsdeutsch heisst das denke ich " an die erfühlung der leistung" pochen. dann muss er das eine bild nachliefern, bzw das ganze album umgestallten oder sonst was . DAS ist das einzige worauf du rechtlichen anspruch hast.
      Das bild in der auslage... ich versteh dich schon dass sauer bist weill er so deppert ist, aber .. einfach keine zustimmung geben, wenn das bild eine sekunde - wohl bemmerkt OHNE zustimmung da hängt - fotografiern - klagen. Punkt.

      also 1) alle bilder? .. niemals
      2) fehlendes bild .. nachfordern mit nachdruck
      3 bild in der auslage... falls ja .. klagen
      4) vergiss den typpen... auch in unsere branche gibts schwerige menschen.


      nachtrag... die rechte .. tina rawata hat recht..

      da müsstest du die nutzungsrechte kaufen, und das ist das was kostet. im Übrigen verweisse ich an die Vergleiche mit der analogen Zeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Haalex ()


    • Und z.B. diese Dankeschönkarten sind schon ein Geschäft das ihm entgehen würde..,


      und da gilt das gleiche was ich vorher gesagt habe - das Geschäft entgeht im nur, wenn der Besteller deshalb, weil er die CD nicht kriegt, die Dankeschönkarten bei Fotografen bestellt, wenn der Besteller die Dankeschönkarten dann gar nicht machen lassen würde, entgeht dem Fotografen auch kein Geschäft.

      Thomas
    • Original von thomas_l

      Und z.B. diese Dankeschönkarten sind schon ein Geschäft das ihm entgehen würde..,


      und da gilt das gleiche was ich vorher gesagt habe - das Geschäft entgeht im nur, wenn der Besteller deshalb, weil er die CD nicht kriegt, die Dankeschönkarten bei Fotografen bestellt, wenn der Besteller die Dankeschönkarten dann gar nicht machen lassen würde, entgeht dem Fotografen auch kein Geschäft.

      Thomas


      Und was glaubst du dass die leute machen?? genau das !!!!!!

      es geht um die NUTZUNGSRECHTE.... !!!
      und die ausrede dass wenn er das da nicht machen lässt dass er das nicht macht weill er das sonst gar nicht hätte machen sollen.... büttteeee

    • Und was glaubst du dass die leute machen?? genau das !!!!!!

      es geht um die NUTZUNGSRECHTE.... !!!
      und die ausrede dass wenn er das da nicht machen lässt dass er das nicht macht weill er das sonst gar nicht hätte machen sollen.... büttteeee


      Hey beruhig dich mal, nur nicht aufregen. Auf die Rechte musst du mich nicht aufmerksam machen, Jurist bin ich selbst;-)

      Ich hab nur gesagt, dass die Gleichung: "Kunde lässt Fotos beim Bipa nachmachen entspricht gleich Verdienstentgang des Fotografen" betriebswirtschaftlich falsch ist, weil sie nur unter gewissen Voraussetzungen stimmt, die in der Wirklichkeit meiner Meinung nach so nicht oder nur teilweise vorliegen. Sollte ein Betriebswirt anwesend sein, möge er mich korrigieren wenn ich falsch liege.

      lg Thomas
    • du liegst total falsch.
      schon allein dewegen weill der kunde die bilder in seinem verfügungsbereich hat impliziert geradezu die möglichkeit der verwendung ausserhalb des einflussbereichs des herstellers.

      oder willst du damit wirklich sagen dass sich einer findet der, so bald er die möglichkeit hat weniger geld auszugeben das geld freiwillig - sprich - die grusskarten - selbst herzustellen, beim bipa oder wer weiss schon immer wo printen lassen wird ausser acht lässt und die leistung bei diesen fotografen bestellt??

      und.. ich bin ruhig, nur verschliesst du die augen vor der realität.


      andersherum gesagt.. es geht um die verhinderung eben dieser nutzung. ob ein geschäft entgeht oder nicht ist nicht relevant. die möglichkeit allein genügt.

      p.s. ich hab schon leute erlebt die die mappe des schulfotografen zurückgebracht haben mit den dass sie die bilder eh nicht wollen - die haben sie nämlich schon selber kopiert!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Haalex ()

    • ich find dieser Vergleich "ich würd nie Negative hergeben, daher geb ich auch nicht all meine Bilder auf CD her" hinkt gewaltig.

      Negative sind Unikate, Daten auf CD 1:1 Kopien.


      'alle Bilder vom Shooting unbearbeitet' geb ich aber auch nie her, egal um welchen Preis. kann und soll eh niemand außer mir was damit anfangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Niki_N ()

    • l

      du liegst total falsch.
      schon allein dewegen weill der kunde die bilder in seinem verfügungsbereich hat impliziert geradezu die möglichkeit der verwendung ausserhalb des einflussbereichs des herstellers.


      richtig, habe auch nichts anderes geschrieben


      oder willst du damit wirklich sagen dass sich einer findet der, so bald er die möglichkeit hat weniger geld auszugeben das geld freiwillig - sprich - die grusskarten - selbst herzustellen, beim bipa oder wer weiss schon immer wo printen lassen wird ausser acht lässt und die leistung bei diesen fotografen bestellt??



      Ich denke, du solltest meine Postings noch mal lesen, du hast nämlich zwar damit recht, was du schreibst, aber: nimmst du ihm die Möglichkeit diese Grußkarten selber herzustellen (oder beim Bipa nachzubestellen), dann bestellt er eben diese noch nicht automatisch beim Fotografen.

      Ein kleines Rechenbeispiel:

      Nehmen wir an, ein Fotograf verlangt für ein Duplikat 10€, das gleiche kriegt der Kunde beim Bipa um 1€

      Jetzt gibt der Fotograf dem Kunden die CD und dieser bestellt 20 Duplikate illegal beim Billa. Wie hoch ist jetzt der Verdienstentgang des Fotografen durch diese illegalen Kopien? Nach dem was man hier so liest müssten das 200€ sein nicht? 200€ Schaden für den Fotografen durch illegale Kopien.

      Ich behaupte das ist falsch, denn gibst du dem Kunden die CD nicht, dann bestellt er bei dir wahrscheinlich nicht 20 Fotos, sondern er wird sich denken: "Diese 10€ sind scheißteuer, naja nehm ich mir halt 2" - also bestellt er bei dir 2 Duplikate. Demnach ist richtig gerechnet der Verdienstentgang durch die illegalen Kopien nicht 200€, sondern nur 20€

      Wie gesagt, nur ein Beispiel. Es könnte auch sein, dass der Kunde dann gar nix mehr bestellt, dann hätte der Fotograf durch illegale Kopien auch keinen Verdienstentgang.

      In der Praxis ist das eines der häufigsten Probleme vor Gericht, weil die Leute meinen, dass ihnen durch irgendeine Rechtsverletzung ein Verdienstentgang entstanden sein soll - das gibts zwar in manchen Fällen, aber eben nicht immer. Oft verleitet die Emotion zur Annahme es bestünde ein Verdienstentgang.

      lg Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas_l ()

    • Leider passiert es immer wieder bei solchen Geschichten, du mußst genauer ausmachen- Nutzungsrecht und Urheberrecht. Auch eine genaue Aushandeln der Leistungen muß besprochen werden. Am Besten, dies alles Schriftlich festhalten. Daher wird jeder vernüftige Fotograf einen Modellvertrag definieren. Sowie Haalex gibt es nur eine Klage gegen Ihn, wenn fehlende Leistungen nicht erbacht worden sind. Die Frage, wie kann ich es beweisen. Manchmal helfen auch ein Gespräch und nicht ein Gericht LG Alois
    • einmal eine ganz andere Perspektive von dieser Geschichte
      (warum jetzt auf den Fotografen losgehen der nur seinen Job macht)


      Könntest deiner Frau Vorwürfe machen,
      da sie zu diesen Fotografen gegangen ist,
      und damit eine kleine Ehekrise auslösen. :wütend:

      Fazit:

      Also liebe Damen,
      machts euren Männern keine Geschenke mehr!!!!
      (ihr seht ja was dabei rauskommt - statt sich zu freuen, nur Ärger)

      UND (angenehmen Nebeneffekt)
      euch bleibt selbst mehr Geld für Klamotten und andere schöne Sachen :daumenhoch:


      lg




      PS:
      wenn ich mir ein Script kaufe und auf einen Server installieren lasse
      bezahl ich dafür (und nicht wenig).
      Wenn ich daselbe Script jetzt auf eine zweiten Server haben möchte,
      zahl ich schon wieder obwohl das Sript schon geschrieben ist und nur mehr
      installiert werden muß. (installieren dauer auch nicht viel länger als CD brennen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sissi ()

    • Jetzt gibt der Fotograf dem Kunden die CD und dieser bestellt 20 Duplikate illegal beim Billa.

      Wenn er die CD hat ist es nicht mehr illegal, weil er normalerweise die Rechte zusammen mit der CD kauft.

      Wir z.B. beraten unsere Kunden was Ihnen "billiger" kommt.
      (also ob es billiger ist er kauft die CD oder er lässt die Bilder bei uns machen)
      Wenn ein Kunde bei uns eine CD mit den Bildern kauft, dann kommt er z.B. auch in den Genuss verbilligte Kopien bei uns machen zu lassen, in Fachqualität.

      Ob ihm ein Geschäft entgeht oder nicht kann er im vorhinein nicht wissen. Er legt seine Preise fest und fertig.

      Es kommt auch immer drauf an wer oder was fotografiert wird.
      Ein Babybauch oder Akt z.B. wird meistens für die Person selber oder deren Freund/Freundin/Mann/Frau gemacht. Abzüge werden meistens nicht benötigt. Ein Abzug reicht.
      Kein Folgegeschäft mit Nachbestellungen...

      Eine Familie hingegen lässt sich meistens für Verwandte (Oma, Opas,....) fotografieren, somit verdient er an den Nachbestellungen wieder.

      Ich gebe Karlchen recht. Schlecht verhandelt.

      Wen wir jemanden fotografieren und wollen ein Bild ausstellen, dann fragen wir die betreffende Person ob ihr das Recht ist und lassen uns das auch schriftlich geben. Einfach Formular aus der Lade, ausfüllen fertig.
    • Salut!
      Also
      DER KUNDE BEKOMMT NICHT AUTOMATISCH ALLE RECHTE MIT DER CD!!!!!!!
      Die meisten Fotografen machen das zwar so, aber die MUSS schriftlich auf der CD verankert sein!!!!
      Also da du beim Fotografen arbeitest Frage: Kennst du die Gesetzt selbst auch?
      Bin selbst Fotografin und ab bald sogar selbstständig, und da kenn ich ein paar dieser Gesetze. Aber du hast dir selbst die Antwort gegeben, dass ihr in der Firma einen schriftlichen Vertrag mit dem Model macht!
      LG Heike

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