Rechtliche Situation?

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    • nun ja ... jeder LH-Mann(Frau) kann die Innung "overrulen" ...
      ob meister oder nicht.

      Äußerst hässliche bilder gibts auf den HP`s der NÖ Innungsmeister. Weiterentwicklung Null - Stand der 80er Jahre. Und solche Leute sollen dann über einen entscheiden.. das hat mit professioneller fotografie herzlich wenig zu tun.


      p.s. und ich seh´s sehr wohl als serviceleistung an, wenn ich nicht nur prints ausfertige sondern auch die CD weitergebe. Ob´s jetzt im Vertrag steht oder nicht.

      ~sonnenklang~
    • ist ermessensache.. will der kunde alle rechte haben ist teuer. soll er das nur "privat" verwenden wollen, wobei hier schon der spielraum enger wird, könnte man´s billiger geben. Problem bei variante 2 ist die kontrole.
      Auch bei nutzungsrecht ist die verwendung einschränkbar, will nicht daran denken was sonst los wäre wenn man pauschal alle rechte hergeben würde

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