Modellvertrag ?!

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    • Grundsätzlich

      Ohne Modellvertrag nehme ich nicht mal eine Kamera in die Hand. Es ist immer schwierig, im Nachhinein über beim Shooting mündlich ausgemachte Verwendungsarten zu streiten. Deine Freundin sollte sich überlegen mit Wem sie Was fotografieren will.

      Grundsätzlich ob mit oder - wenn sie denn will - ohne Vertrag gilt für mich das Wort des Menschen der hinter der Kamera steht.

      Der beste Vertrag nützt nichts, wenn der Fotograf dann trotzdem mit den Bildern macht was er will. Gerade im Netz kommt man meistens viel zu spät dahinter. Sicher kann man dann Klage erheben aber da ist der Ruf schon ruiniert.

      Wenn Du willst, laß es Dir - gerade im Aktbereich - nicht nehmen zum Shooting mitzukommen.

      Und zum Schluß noch ein guter Rat. Mach Dir von Modellen und Fotografen immer selbst ein Bild. Vertraue nie auf die Aussagen von Modellen und Fotografen wenn sie über Kollegen in dieser Branche zu schimpfen beginnen nirgendwo blüht die Dichtkunst so wie in diesem Beruf - Personen Deines persönlichen Vertrauens natürlich ausgenommen.

      Viel Erfolg für Deine Freundin - lg Peter
    • Also wenn das Muster mit dem PDF übereinstimmt, welches in dem Thread gepostet ist,würde ich auf folgende Kleinigkeiten aufpassen:

      "...Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen...."

      Deinen Freundin sollte sich einen Künstlernamen zulegen - ev. schauen, ob eine vernünftige Domain damit noch zur Verfügung steht - und und per Vertrag den Fotografen dazu "zwingen" diesen - UND NUR DIESEN (v.a.bei Akt-aufnahmen) zu verwenden.

      Beide Seiten sollten das Recht haben, Posen aus persönlichen Gründen abzulehnen.

      Bei der Verwendung für die eigenen Zwecke würde ich noch ein "zeitlich uneingeschränkt" hineinzwickeln.

      *edit* ach ja - und im Vertrag sollte ein Passus drin sein, das Modell eine Vertrauensperson zu dem Shooting mitnehmen darf, die den Ablauf aber nicht beeinflusst.... - trennt auch ein bisserl die Spreu vom Weizen.....*edit ende


      Dem Fotografen würde ich noch empfehlen, dass (da das Wort Honorar vorkommt) er ergänzt, dass es zu keinem Beschäftigungsverhältnis kommt.....

      LG StB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von StB ()

    • Und am Besten, alles was dir einfällt reinschreiben und ausmachen damit im Nachheinein nichts anders ausgelegt werden kann und sozusagen hieb u. stichfest ist ;)
      D.h. die zugelassenen Verwendungszwecke und Nutzungsrechte beider Seiten auflisten, ob sie ein Veränderungsrecht hat, wenn ja, in welcher Form, ............................

      Lg
      Tom
    • Original von Shark
      Bekommt Deine Freundin ein Honorar ??? oder ist es ein TFP (Time-for-print) Shooting ???

      Anbei findest Du eine typisches Muster für ein TFP Shooting

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      lg

      Shark


      In dem vertrag steht unter anderem: Die namensnennung des modells steht im ermessen des fotografen. Das modell nennt doch keinen namen der im ermessen des fotografen liegt. Es sollte lauten: Die nennung des modellnamens liegt im ermessen des fotografen. Leider bedeutet ein so unstimmiger satz, daß ein modellreleas, bzw. ein vertrag der wesentlich umfangreicher ist und auch haftung, bzw. pönalen bei nichterscheinen vorsieht, im gesamten ungültig ist und das papier nicht wert, auf dem er steht.

      In pornografischen oder ähnlichen unseriösen medien ist auch quatsch. Pornografie ist nicht gleich unseriös. Was ist ein unseriöses medium? Ein internetforum, in dem einige grenzwertige bilder zu sehen sind, wie sie hier auch schon zu sehen waren? Darf dann hier kein bild veröffentlicht werden? Was ist, wenn ein modell klagt und sachvertändiger und/oder richter fotografie.at als unseriös einstuft? ;)

      Das wichtigste ist die bestätigung des modells für den fotografen, daß sie eine gage, egal ob geld oder bilder/CD bekommen hat. Da glaubt ihr dann kein richter, daß keine mündliche vereinbarung, was ja auch ein vertrag ist, vor dem shooting stattgefunden hat. Und wenn der fotograf auf seine übliche vereinbarungen mit anderen modellen, hinweisen und zeugen bringen kann, wird ihm eventuell geglaubt. Hat er dagegen einen vertrag und keine bestätigung durch das modell für den erhalt der gage, kann er mit dem vertrag baden gehen, weil das sonst gegen die guten sitten verstoßt und der vertrag dadurch ungültig ist.



      Quack

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Frosch ()

    • Original von HTom
      Original von Alex_M.
      Im Amateurbereich(= nicht kommerziell) ist ein Vertrag völlig unnötig. Im Streitfall bekommt soweiso immer das Model recht.


      Das würde ich nicht meinen, wenn alles genaustens im Vertrag geregelt wurde.


      Bei einem Rechtsstreit kommts darauf an wer finanziell den längeren Atem hat, was im Vertrag steht ist wurscht !

      Vor einigen Jahren hat der Fotograf J.B. Aktaufnahmen von einem Mädchen names Cora gemacht, mit Vertrag und allem Pipapo. Dann heiratet diese Cora einen bekannten deutschen Rennfahrer (sein Bruder ist 7-facher F1-Weltmeister) und schwupps ist der "ach so dichte Modelvertrag " egal, die Bilder dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.
    • In Bezug auf nicht-kommerziell genutzte Fotos:

      ich würde den Modellvertrag auch nicht in Hinblick auf mögliche Klagen betrachten, sondern eher als "Gedankenstütze" für ein paar grundlegende Basis-Regeln - eben z.b. Mitnahme von einer Vertrauensperson, oder der Namensnennung, oder Posen-ablehnung. Ich schaffe damit im Vorhinein klare Fronten und diskutiere nicht mehr beim Shooting darüber (oder zumindest weniger)- da wird fotografiert...

      Wenn das Modell dann irgendwo ein Problem mit der Veröffentlichung eines Bildes irgendwo hat und mich ersucht das Bild dort zu löschen, dann tu ich das sowieso - ich schätze das Recht am eigenen Bild immer höherwertiger ein als das Recht auf meine Selbstprofilierung.

      Einem Rechtsstreit wegen non-kommerzieller Fotos würde ich nie begehen - das ist mir schlicht und ergreifend zu mühsam - egal wer recht hat...

      LG StB

      PS: Vielleicht kann man von dem Terminus "Modellvertrag" wegkommen, und das Werk vielleicht "Zusammenarbeitsvereinbarung" oder "Abklärung der gegenseitigen Interessen" - aber das sind sooo viele Buchstaben...
    • Weil Frühling ist!

      Ich habe mich, als Forumsleser-Neuling auch von der Faszination eines Modelvertrages mitreißen lassen. Und mich bzgl. der erforderlichen Vertragsinhalte schlau gemacht. Macht was her. Kann man auch schön aufbereiten. Mit rotweißroter Kordel und einem Wachssiegel. Und natürlich in einem bordeauxrotem Kunstledereinband. Da hat dann aber die Speisekarte vom Würstel-Poldi nix mehr dabei verloren.

      Und wenn dann auch noch alles Wichtige drinnen steht, hat er wenigstens sechs Seiten. Aber spätestens dann überlegt sich's derjenige, dem man so ein Vertragswerk vorlegt, auf was er sich denn da wohl einlassen soll.

      Für die, die sich die Professionalität aber nicht verwehren wollen: Grundsätzlich sollte der Vertrag vom Fotografen kommen. Wenn er nicht wider die guten Sitten zusammengestoppelt ist, wird er auch eine Präambel beinhalten. Er wird sowohl das Persönlichkeitsrecht als auch das Bildrecht erläutern. Es wird jede Vereinbarung zur Modell/Fotografen Leistungsabgeltung dargelegt. Optionale Vertragszusätze werden ebenso aufgelistet, wie im Anhang neben der Volljährigkeit auch die Zurechnungsfähigkeit angesprochen wird. Dass dem Model der Vertrag vom Fotografen erläutert und von diesem auch verstanden wurde.

      Unbedingt erforderliche Textpassagen zur Aufklärung über das Persönlichkeitsrecht sollen in etwa lauten:

      Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Es handelt sich um ein Recht zum Schutz vor ungewollter Darstellung. Es gilt daher der Grundsatz, dass von Ausnahmen abgesehen, Fotos/Lichtbildwerke nur mit Einwilligung der abgebildeten Person/Modell verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen.

      Im Ergebnis wirkt sich das Recht am eigenen Bild als Einschränkung der Rechte des Bildurhebers/Fotografen aus, da die Verwertung des Bildes seitens der abgebildeten Person/Modell verhindert werden kann und es bedarf der Zustimmung in Form einer Übertragung von Bildrechten durch die abgebildete Person/Modell an den Fotografen.

      Und dann:

      Die Übertragung der Bildrechte ist unwiderruflich, doch wird darüber hinaus vereinbart, dass bei glaubhaft vorgebrachten persönlichen Beweggründen, die gegenständliche Nutzungsrecht-Vereinbarung seitens der abgebildeten Person/Modell jederzeit, schriftlich und zu einem dazu definierten Zeitpunkt widerrufen werden kann. Mit einem Widerruf der übertragenen Bildrechte an den Fotografen erlöschen allerdings auch alle an die abgebildete Person/Modell übertragenen Urheber- und Leistungsschutzrechte. Insbesondere das Recht, die Fotos/Lichtbildwerke über den persönlichen Gebrauch hinausgehend zu vervielfältigen, zu verbreiten und
      kommerziell zu nutzen.


      Die Bildrechte sind wiederum für den Fotografen wichtig!

      Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu. Die abgebildete Person/Modell räumt dem Fotografen/Urheber ein, die Fotos/Lichtbildwerke gegenüber anderen Modellen oder Interessenten als Referenz anzuführen, sie zu vervielfältigen und auf elektronischem oder sonstigem Wege zu übertragen wie auch auf Webseiten im World Wide Web zu präsentieren. Bei Ausstellungen, in Büchern, in Printmedien, bei Wettbewerben usw. der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sie uneingeschränkt kommerziell zu nutzen. Die Übertragung der Bildrechte beinhaltet auch die Bearbeitung der Fotos/Lichtbildwerke mit Bildbearbeitungsprogrammen, die bildverändernde Retusche sowie die Verwendung und Veränderung der Lichtbilder für künstlerische Fotomontagen, soweit dadurch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person/Modell nicht verletzt werden, insbesondere keine abwertenden neuen Bilder dabei entstehen.


      Etwas später soll dann auf jeden Fall stehen:

      Es ist beiden Seiten untersagt, die hergestellten Fotos/Lichtbildwerke in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf der abgebildeten Person/Modell als auch den Ruf des Fotografen schädigen könnten. Insbesondere jegliche Veröffentlichung und Darstellung im direkten Zusammenhang mit etwaigen illegalen, persönlichkeitsverletzenden, moralisch oder ethisch anstößigen Inhalten.

      Auch der Haftungsausschluss soll nicht unerwähnt bleiben!

      Modell und Fotograf erklären hiermit auch, dass aus der Erbringung der beiderseitigen gemeinsamen Leistung sämtliche Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Foto-Shooting auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, ausgeschlossen sind.

      Ein verantwortungsbewusstes Model erklärt auch auf jeden Fall!

      Ich (Modell) erkläre hiermit auch, keinen Exklusivvertrag mit einer anderen Rechtsperson (Fotografen, Management, Agentur usw.) zu haben. Zu dieser Nutzungsrecht-Vereinbarung wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Alle als vereinbart anzusehenden Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


      Ein guter Abschluss:

      Dem Modell st bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Für diese Bild- und Nutzungsrecht-Vereinbarung gilt unabhängig von dem für die Herstellung der gegenständlichen Fotos/ Lichtbildwerke gewählten geografischen Ort, ausschließlich Österreichisches Recht.

      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile davon unberührt. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.


      Das wären so auf die Schnelle einige Eckpunkte, die schon da stehen sollen.


      Ligrüwa!
    • Original von Tainacher
      Die Übertragung der Bildrechte ist unwiderruflich, doch wird darüber hinaus vereinbart, dass bei glaubhaft vorgebrachten persönlichen Beweggründen, die gegenständliche Nutzungsrecht-Vereinbarung seitens der abgebildeten Person/Modell jederzeit, schriftlich und zu einem dazu definierten Zeitpunkt widerrufen werden kann.


      hier wäre ich sehr, sehr vorsichtig, dieses text in den vertrag aufzunehmen.
      damit sitzen die bilder auf einer zeitbombe und können von einer sekunde auf die andere wertloser schrott sein.

      besonders wenn das model für die bilder geld genommen hat, das set aufwändig war und / oder die bilder in irgendeiner form kommerziell genutzt werden sollen wäre das mehr als ärgerlich, wenn aufgrund einiger unüberlegter zeilen der vertrag das papier auf dem er steht nicht mehr wert ist.

      lg, alf
    • Hey,

      danke für die große Beteiligung.
      Ich denke ich sollte meinen 'Fall' etwas genauer Beschreiben.
      Die Bilder werden laut Vertrag weder von Fotograf noch vom Modell für nicht für komerzielle Zwecke genutzt.
      Des Weiteren haben sich meine Freundin und Fotograf auf ein Fashion/Beauty-shooting geeinigt also keinerlei Fotos im Aktbereich.

      Jedoch werde ich die Passage mit den ungewollten Posen hinzufügen.

      Der Fotograf hat ebenfalls per Email bestätigt dass meine Freundin eine Vertrauensperson beim Shooting anwesend sein darf.
      Sollte dies trotzdem in den Vertrag aufgenommen werden ?

      MfG Lukas
    • Du brauchst sicher keine Doktorarbeit daraus machen - schon gar nicht in eurem konkreten Fall... Die Diskussion hier soll euch dazu gereichen, ein paar Überlegungen anzustellen - was Du ja schon tust. Wenn Du diese Überlegungen nun schriftlich festlegst, per e-mail austauschst, hast eigentlich eh schon gewonnen.... Vielleicht noch schauen, wo und welche Werke des Fotografen ihr sonst wo findet, ich denke, das sollte reichen...

      wenn ihr alles abgeklärt habt, dann könnt ihr ja das nochmals mit einer Mail das zusammenfassen... dann hat es sich doch,oder?

      Ob man das jetzt geschwollen einen "Vertrag" nennt oder eine Abklärung der Rahmenbedingungen ist doch wurst,oder?

      Wäre nett übrigens, wenn wir die Fotos aus dem ersten Shooting Deiner Freundin hier bewundern könnten!

      LG StB
    • Original von LuckyLukas
      Jedoch werde ich die Passage mit den ungewollten Posen hinzufügen.



      Ja, unbedingt..am besten noch mit einem 30-seitigen Anhang zum Vertrag in dem die ungewollten Posen skizziert sind.

      Das Model könnte natürlich auch einfach "nein" sagen und die ungewollten Posen erst gar nicht einnehmen und so die Entstehung von Fotos in ungewollten Posen aussschließen.

      Aber wir wollen die Sache natürlich nicht unnötig vereinfachen....

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