Original von Tainacher
Die Übertragung der Bildrechte ist unwiderruflich, doch wird darüber hinaus vereinbart, dass bei glaubhaft vorgebrachten persönlichen Beweggründen, die gegenständliche Nutzungsrecht-Vereinbarung seitens der abgebildeten Person/Modell jederzeit, schriftlich und zu einem dazu definierten Zeitpunkt widerrufen werden kann.
glaubhaft vorbringen kann man viel. gegen kostenersatz, sprich geld, lässt sich alles regeln.
allein aus dem umstand, dass ein vertragspartner plötzlich nicht mehr will, kann keine berechtigung erwachsen, den anderen zu schädigen.
Original von Tainacher
Es ist beiden Seiten untersagt, die hergestellten Fotos/Lichtbildwerke in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf der abgebildeten Person/Modell als auch den Ruf des Fotografen schädigen könnten. Insbesondere jegliche Veröffentlichung und Darstellung im direkten Zusammenhang mit etwaigen illegalen, persönlichkeitsverletzenden, moralisch oder ethisch anstößigen Inhalten.
moralisch oder ethisch anstößig. no freilich. model XY konvertiert beispielsweise zu einem glauben, der erotische darstellung untersagt, und ich hätte daraus den schaden?
da die verträge grundsätzlich mit volljährigen, voll geschäftsfähigen personen vereinbart werden, unterstelle ich, dass diese wissen, was sie unterschreiben und sehe wenig grund, persönliche befindlichkeiten als ausstiegsgrund zu akzeptieren.
wer einen vertrag lösen will, kann sich mit dem geschäftspartner verständigen, ein kostenersatz wird sicher einiges ermöglichen.
es ist mir wirklich schleierhaft, was jemanden veranlassen sollte, sich selber ketten wie die genannten passagen anzulegen.
offensichtlich beziehe ich mich ausschließlich auf shootings, bei denen die leistung des models mit geld abgegolten wird.
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