Modellvertrag ?!

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    • Original von Tainacher
      Die Übertragung der Bildrechte ist unwiderruflich, doch wird darüber hinaus vereinbart, dass bei glaubhaft vorgebrachten persönlichen Beweggründen, die gegenständliche Nutzungsrecht-Vereinbarung seitens der abgebildeten Person/Modell jederzeit, schriftlich und zu einem dazu definierten Zeitpunkt widerrufen werden kann.

      glaubhaft vorbringen kann man viel. gegen kostenersatz, sprich geld, lässt sich alles regeln.

      allein aus dem umstand, dass ein vertragspartner plötzlich nicht mehr will, kann keine berechtigung erwachsen, den anderen zu schädigen.


      Original von Tainacher
      Es ist beiden Seiten untersagt, die hergestellten Fotos/Lichtbildwerke in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf der abgebildeten Person/Modell als auch den Ruf des Fotografen schädigen könnten. Insbesondere jegliche Veröffentlichung und Darstellung im direkten Zusammenhang mit etwaigen illegalen, persönlichkeitsverletzenden, moralisch oder ethisch anstößigen Inhalten.

      moralisch oder ethisch anstößig. no freilich. model XY konvertiert beispielsweise zu einem glauben, der erotische darstellung untersagt, und ich hätte daraus den schaden?


      da die verträge grundsätzlich mit volljährigen, voll geschäftsfähigen personen vereinbart werden, unterstelle ich, dass diese wissen, was sie unterschreiben und sehe wenig grund, persönliche befindlichkeiten als ausstiegsgrund zu akzeptieren.
      wer einen vertrag lösen will, kann sich mit dem geschäftspartner verständigen, ein kostenersatz wird sicher einiges ermöglichen.


      es ist mir wirklich schleierhaft, was jemanden veranlassen sollte, sich selber ketten wie die genannten passagen anzulegen.
      offensichtlich beziehe ich mich ausschließlich auf shootings, bei denen die leistung des models mit geld abgegolten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kenmore ()

    • ich stimme rooxx zu.
      die übertragung der bildrechte auf der einen seite, und dann im gleichen satz zu sagen, na wenn sie trifftige gründe hervorbtingen kann, dann halt nicht, ist eine zeitbombe. vorallem, wenn die bilder zb einer bildagentur weiter gegeben werden. da wird dann ein bild verkauft, und kommt als buchcover, und gerade dann meint das model.... du ich hab einen neuen freund, und der findet das nicht so lässig. kannst du nicht...!
      was ist schon ein triftiger grund? liegt das nicht im auge des betrachters??
      oder wird das an den mittlerweile 6 seitigen vertrag plus skizzen der nicht gewollten posen auch noch angehängt??!

      ich meine der vertrag muss vom fotografen kommen, und möglichst nicht mehr als 2 seiten haben ( wobei die gut leserlich sein müssen). oder man bespricht es sowieso im vorfeld und nimmt bei ner tasse kaffe mal beide verträge mit ( model und fotograf) da kann man im vorfeld klären was man will, wie man sich das vorstellt. da kann dann auch besprochen werden was man nicht will. denn sowas ist bei einem shooting nicht nur zeitraubend, sondern kann auch auf beiden seiten zu frust führen. denn das model hat keine ahnung wie es lichttechnisch aussieht wenn sie zb die beine spreitzt. sie denkt nur, dass der fotograf jetzt einsicht hat bis rauf zum zapferl. wogegen der fotograf im schritt schatten hat und gerade mal der oberschenkel im licht ist.... generell ist erfahrung im modeln notwendig um genaue posen zu nennen die einem nicht gefallen. ansonsten sind die meisten fotografen eh schon digiknippser.. da kann bei einer pose, die fürs model bedenklich ist, ja auch gleich vorort nachgesehen werden obs stimmig ist, oder nicht...

      ansonsten gehts bei mir so ab, dass ich die berabeiteten fotos auf meinen server knalle und das model sagt mir dann die nummer des bildes, die sie/er nicht mag... die werden dann auch nicht veröffentlicht.


      lg irene

      ps : nachtrag.. was mir gerade noch auffällt.. wieso gibst DU die posen für deine freundin an? willst du nicht, dass sie verschiedene posen einnimmt, oder kommt das von ihr? *smile*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iren ()

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      will heissen:
      > sofern es sich nicht um ein berufsmodel oder einen berufsfotografen handelt,
      kommt es durch einen (model-)vertrag zu einer (schriftlichen)
      einverständniserklärung zwischen 2 zivilpersonen.
      > das urheberrecht eines fotos liegt immer beim ersteller/fotografen.
      > ein zwingendes recht des fotografen zur veröffentlichung eines fotos
      kann, von einem stillschweigenden zustimmen der abgebildeten person zu
      einer ablichtung, nicht abgeleitet werden.
      es sei denn, dieses wurde vorher unzweifelhaft schriftlich fixiert.
    • Kein Shooting ohne Vertrag!
      Für TFP Shootings halte ich das So:
      Vor dem Shooting werden die Themen und Grundvoraussetzungen besprochen.
      Die Rahmenbedingungen werden im Vertrag festgeschrieben.
      Nach dem Shooting erstelle ich ein Raster: Die erste Spalte enthält die fertig bearbeitetenden Bilder. Die weiteren Spalten den Verwendungszweck wie: Persönliches Bild des Modelles, Darf in die Referenzmappe, Ausstellung, Wettbewerb, Kommerzielle Nutzung, Printmedien, Internet usw. Das Modell kreuzt die Verwendungsmöglichkeit an. Anschließend wird dies wird Beiderseitig unterschrieben. Damit ist für jedes einzelne Bild klar, was passieren darf und was nicht. Ich habe zwar als Fotograf das Risiko voll auf meiner Seite. Andererseits hat das Modell den vollen Schutz. Ich wurde damit noch nie über den Tisch gezogen. Diese Methode beruht eben auf gegenseitiges Vertrauen.
      lg Hannes
    • Original von Lois
      Urheber liegt immer beim Fotografen, das ist absolut richtig. Das Nutzungsrecht muß unbedingt geklärt werden LG Alois


      Wenn nur eine Person abgebildet ist liegen die Rechte bei dieser Person und da kannst dich als Fotograf (ohne Vertrag) auf den Kopf stellen! Die Rechte der Person sind zu schützen - ausgenommen Menschen von öffentlichen Interesse.

      Bei mehreren abgebildeten Personen zählt das Urheberrecht vor den Interesse einer einzelnen Person.

      Und eines meiner Bilder wird immer noch gewerblich verwendet ... Streitwert kleiner als Verfahrenskosten ...

      lg Helmut
    • Original von Sundara
      Original von Lois
      Urheber liegt immer beim Fotografen, das ist absolut richtig. Das Nutzungsrecht muß unbedingt geklärt werden LG Alois


      Wenn nur eine Person abgebildet ist liegen die Rechte bei dieser Person und da kannst dich als Fotograf (ohne Vertrag) auf den Kopf stellen! Die Rechte der Person sind zu schützen - ausgenommen Menschen von öffentlichen Interesse.

      Bei mehreren abgebildeten Personen zählt das Urheberrecht vor den Interesse einer einzelnen Person.

      Und eines meiner Bilder wird immer noch gewerblich verwendet ... Streitwert kleiner als Verfahrenskosten ...

      lg Helmut



      Wenn du dich da nicht täuscht !!
      Das trifft dann zu wenn du z.B. ein Gebäude fotografierst und ein Mensch davor steht der eindeutig erkennbar ist und nicht seine Einwilligung gab !!
      DANN sind dir Rechte zu schützen und das ist auch so !
      Bei einem Model sieht das ganz anders aus denn sie stellt sich zu 99,9999 % ja freiwillig bzw. bewusst vor die Cam ;)
      Also da liegt das Urheberrecht beim Fotografen.
      Zum Thema Vertrag:

      Kann auch nur raten immer mit Vertrag zu arbeiten !
      Schützt und klärt alles für beide Seiten .
      Aber es soll auch Models geben die wollen auf TFP arbeiten aber ihre Fotos nicht auf einer HP sehen ;))) also ist der Vertrag für beide Seiten gut und ein MUSS !!


      lg CHRIS

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