model & fotograf

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • RE: @Trainacher

      Original von Peter_Ruckensteiner
      sicher kann sie widerrufen aber sie muß dann auch die "Ausderweltschaffung" und die dadurch entstandenen Kosten tragen. Ergo die Auftragsarbeit bezahlen das Material ersetzen und das Honorar zurückzahlen.

      Dann geht man wenigstens mit etwas mehr Geld "brausen"



      und der tag ist gerettet :pfeifen:
    • scheint ja ein forum rein für profis hier zu sein, soviel pragraphen (hoffe das schreibt man so) wie da genannt werden und wegen gerichtssachen und auftragsarbeiten usw.

      bin neu hier und bin ziemlich überfordert mit so einem thema, jedenfalls mit vielen ansichten hier;

      wenn ich leute aus meinem freundeskreis fotografiere und sie nicht wollen , dass ich sie wem anderen zeige (die bilder) dann respektiere ich das, und wenn es anders rum ist, dann hoffe ich dass meine "models" wenigstens mundpropaganda für mich machen.

      bin jetzt jedenfalls schon sehr vorgewarnt durch diese diskussion, falls ich mal ein model fotografieren sollte, also immer mit was schriftlichem.
    • Guten Abend!

      Ausgehend vom ersten Eintrag - der Frage - wie man dazu steht, bzw. diese Thematik sieht.

      Wie es in einem weiteren Post angeführt ist - gibt es rechtliche Vorgaben.

      Die Frage war - wie steht man selbst dazu - nun - das ist einfach beantwortet:

      Hat man einen ensprechenden Vertrag und es stört - dann ist es wahrscheinlich relativ einfach.
      Stört es nicht - dann muss man ja kein Vorgehen in Erwägung ziehen.

      Hat man keinen Vertrag - und es stört, dann kann man trotzdem etwas unternehmen - siehe Urheberrecht.
      Ist desweiteren eine Frage des zu erwartenden Resultates im Verhältnis zum Aufwand.

      Grundsätzlich ist es die Einstellung des Fotografen - oder auch des Models, ob ein Vorgehen via Anwalt erwogen wird.

      Natürlich gilt im Gesamten - wo kein Kläger - da kein Richter - wo ein Kläger wird sich der Richter finden.

      Damit würde ich die Eingangsfrage als relativ leicht zu beantworten sehen. Die Rechtlichen Vorgaben sind von juristischen Laien - zu denen ich mich zähle - oder Hobbyjuristen wegen Komplexität kaum zu beantworten.

      Vor so einem Problem stehend, welches sich auch nicht durch positive Diskussion mit dem "Gegner" lösen lässt würde ich meinen Anwalt in den Krieg schicken - der weiss dann sicher besser als ich was zu tun ist.

      Greez Helmut Hanke

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hankeh ()

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden